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gebrauchter astra f cc

Opel Astra F
Themenstarteram 3. Mai 2015 um 18:01

Hallo habe mir Donnerstag einen astra gekauft der vorbesitzer hat aber den neuen Fahrzeug Schein nicht gefunden nun hab ich den alten und die Papiere und wollte morgen den wagen ummelden in nem anderen Kreis ...gibt es da Probleme oder sagen die ist ok weil man bekommt ja sowieso n neuen Schein

Beste Antwort im Thema

Wirre Worte du sprichst.

Mensch, deine Postings kann man kaum lesen. Bitte mal zusammenhängende Sätze bauen und Satzzeichen verwenden!

Und was meinst du mit Papieren?

Ugs. Papiere steht für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

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Was ist "neu" und was ist "alt".

Ohne gültige Papiere wird es immer schwer.

Wenn du nicht genau bescheid weisst, mach ein Foto deiner Papiere.

am 3. Mai 2015 um 19:16

Ich denke er meint vom Vorbesitzer des Autos.

Eigentlich brauchst zum ummelden nur den Brief und die EVB Nummer. Weil nen neuen Schein.mit deinem Namen bekommst ja da

Themenstarteram 3. Mai 2015 um 20:17

Ja Pass auf Papiere ok hab ich nur der Brief normal ist Du bringst deinen mit der wird entwertet und bekommst n neuen nun hatte der vorbesitzer den auf seinen Namen nicht nur den entwerteten und den hab ich auch also Papiere und entwerteten Brief das meinte ich ob es trotzdem geht weil bekomme ja eh n neuen

Wirre Worte du sprichst.

Mensch, deine Postings kann man kaum lesen. Bitte mal zusammenhängende Sätze bauen und Satzzeichen verwenden!

Und was meinst du mit Papieren?

Ugs. Papiere steht für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

am 4. Mai 2015 um 6:21

Brief hat er also den alten, der ist aber schon entwertet, der Neue (Teil 2) wurde nicht gefunden.

Oder hat er den alten Schein und den neuen nicht, ist echt nicht einfach??

Themenstarteram 4. Mai 2015 um 11:16

Hab den alten entwerteten fahrzeugbrief aber der neue wurde nicht gefunden :)

aber War ja heute beim Amt kann das Auto so nicht anmelden

Sorry, mir ist noch nicht so ganz klar was Du hast und was dir fehlt.

Früher gab es Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Den alten, entwerteten Brief hast Du?

Jetzt gibt es Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Teil 2 fehlt dir, hast Du denn Teil 1, also den neuen Brief?

Wenn der Vorbesitzer die Karre schon abgemeldet hatte dann hat er nur noch Teil 1 und die Abmeldebescheinigung, Teil 2 ist dann also nicht mehr vorhanden, dafür müsste die Abmeldebescheinigung (oder wie das Ding heißt) da sein?

Wenn der Vorbesitzer weder Teil 1 noch Teil 2 (bzw. die Abmeldebescheinigung) vorweisen kann dann ist er auch nicht Besitzer des Fahrzeugs. Dann hat er dir möglicherweise eine Karre verkauft die ihm gar nicht gehört?

am 4. Mai 2015 um 11:42

Wenn ein Brief entwertet wird,dann doch nur weil er abgemeldet oder still gelegt wird?!

Also wenn er nur den alten Entwerteten Brief hat und der Vorbesitzer keinen neuen hat,wo draufsteht das ihn das Auto gehört hast du nun ein Problem.

Aber so einen Brief kann der Vorbesitzer doch neu beantragen wenn er verloren gegangen ist oder?!

Der Vorbesitzer muß gegebenenfalls den Brief aufbieten lassen. Nur mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird das nix. Der alte Brief ist u.a. deswegen entwertet worden, weil eine neuer (neue Zul.Besch. Teil II) ausgestellt wurde.

Ist der Brief (Besch. II) nun nicht auffindbar, muß diese Urkunde aufgeboten werden. Dazu muß der VORbesitzer eine eidesstattliche Erklärung abgeben und den Brief (resp. Zul.Besch. II) verlustig melden. Dann gibt's ein paar Wochen später einen neuen, und dann kann man auch ummelden.

Ist leider so bürokratisch und kostet um die 65,-...

Gruß

Roman

Zitat:

Wenn der Vorbesitzer weder Teil 1 noch Teil 2 (bzw. die Abmeldebescheinigung) vorweisen kann dann ist er auch nicht Besitzer des Fahrzeugs. Dann hat er dir möglicherweise eine Karre verkauft die ihm gar nicht gehört?

Besitzer ist er definitiv, Eigentümer eventuell nicht - kleiner aber wichtiger Unterschied... ;-) Nur mal so als Randanmerkung zur richtigen Wortwahl.

Gruß

Roman

am 4. Mai 2015 um 12:17

Wenn alles so bürokratisch wäre,wie die besitzklärung eines Autos.

Ich Selbst habe für meinen Vectra auch 2 Briefe. Einer ist entwertet und in dem anderen da stehe ich drauf.

Mit Einführung der neuen Briefe (EU-Bürokratie) wurden die alten entwertet und neue ausgestellt. Man sollte sich die alten, entwerteten, von der Zulassungsstelle aber unbedingt aushändigen lassen weil da oft mehr dtin steht (z. B. zugelassene Reifengrößen) als in den neuen.

@ Roman: wenn ich das richtig weiß wird der Brief Teil 1 genannt und der Schein Teil 2.

Alter Brief = Zulassungsbescheinigung Teil II

Alter Schein = Zulassungsbescheinigung Teil I

Zulassungsbescheinigungen werden beide bei Abmeldung dem Abmeldenden übergeben!

Zusätzlich wird eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung ausgehändigt!

Anders war es bei Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, hier wurde der Brief dem Abmeldenden übergeben und der Schein einbehalten.

Bei Anmeldung mit einem alten Brief wird dieser ungültig gemacht und eine Zulassungsbestätigung Teil I und II ausgestellt!

Jepp Manfred hat#s nochmal auf den Punkt gebracht. Ich find's auch idiotisch, daß der wichtigere Teil (Brief) nun II heißt und der unwichtigere, der auf dem anderen basiert (Zulassung) I ;-)

Vom Prinzip her wird der heutige Brief namens "Teil II" urkundentechnisch genauso gehandhabt wie der alte. Auch die Zulassungspapiere Teil I "am Mann" sind nix Anderes als vorher - Besitznachweis während der Fahrt aber nix weiter.

Alte Briefe sind grundsätzlich nicht mehr verwendbar, es sei denn, man will einen abgemeldeten Oldtimer nach einer Vollabnahme wieder anmelden. Dann gelten alte Briefe -OHNE abgeschnittene Ecken- als Eigentumsbeleg und Basis der Erstellung des neuen Briefes (Zul.Besch. II). Trotzdem werden auch diese Briefe dann ungültig und durch die EU-Bescheinigungen ersetzt.

Ein Recht auf Umtragung aller alten Eintragungen (also z.B. alternative Reifengrößen etc.) besteht leider nicht. manchmal macht es die Zulassungsstelle aus Kulanz mit, manchmal eben nicht. Deshalb ist der Tip mit dem Mitnehmen und auch Mitgeben des alten Briefes so verkehrt nicht.

Wie gesagt, wenn der sogenannte "Brief" verlegt oder verloren wurde, geht verkaufen NUR mit einem aufgebotenen Schein UND einer Neuausfertigung beider Papiere nach Wartezeit. Cest la vie.

Gruß

Roman

 

PS: Ich hab das schon mehrmals durch und weiß ziemlich gut, daß da leider kein Weg dran vorbeiführt - auch nicht an den Kosten und Wartezeiten ;-(

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