Gebrauchten Golf wieder zurückgeben??? HILFE BITTE
Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben am 08.07.2010 (also knapp über einer Woche) einen VW Golf bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Dieser Händler hat keine eigene Werkstatt.
Nun hatte ich das Auto grade mal 2 Tage und schon ein orange farbendes Warnsignal (Motorsteuerung) und mit der Aufforderung im Bordcomputer "Abgas Werkstatt".
Wir also bei dem Händler angerufen und dann mein Auto am Montag dort hingebracht (es wurde mir gesagt ich bekomme einen Leihwagen,da ich ja ein Auto brauche für die Arbeit).
Da angekommen gab ich ihnen meinen Schlüssel und der eine Händler (das sind zwei Verkäufer denen das gehört) gab mir den Schlüssel für den "Leihwagen" mit der Aussage: "Der leuchtet schon,Sie müssen den ersteinmal tanken!"
Die haben dort angeblich das AGR Ventil repariert und die Drosselklappe ausgebaut und gereinigt.(aber auch bei einer freien Werkstatt)
Naja,habe dann am nächsten Tag meinen Golf wieder dort abgeholt.
Es dauert sage und schreibe einen ganzen Tag,da trat das gleiche Problem wieder auf !!!
Ich war bzw. bin wütend bis dort hinaus!!!
Naja,wir wieder dort angerufen.(hinzukommt das wir zu diesem Händler immer ca. 30 km fahren müssen eine Tour).
Dann sagte mir der Händler das er sich nun mal direkt bei VW erkundigt wann mein Auto dort in die Werkstatt kann (vielleicht sollte ich noch erwähnen das wir hier direkt fast vor Tür einen VW Händler haben !) Naja,vor jetzt Dienstag wird das nichts in der Werkstatt sagte dann der Händler.
Ich dachte nur ja supi...es gibt ja nicht Leute die auch mal arbeiten müssen...und immer Zeit haben dort hinzufahren!!!
So,naja ich wollt dann heut mit meinem Golf in die Stadt fahren,um was zu erledigen.
Als ich dann in mein Auto gestiegen bin leuchtete die Benzinleuchte auf.Also,ersteinmal Tankstelle anfahren.Bis zur Tankstelle kam ich auch noch und dann streikte plötzlich der Motor (vor dem Tanken und es sind ca. nur 3 km zur Tankstelle,also noch genug Sprit im Tank).
Da stand ich also mit meinem Golf.Ironischer Weise ist die Tankstelle direkt bei einer VW Werkstatt.Netter Weise waren dort Mitarbeiter von VW die mein Auto dann auf deren Parkplatz gestellt haben,wo er jetzt bis Montag stehen bleiben darf.Er springt definitiv nicht mehr an !!!
Mein Mann und ich sind nun schon soweit am überlegen ob wir das Auto wieder zurückgeben.
Aber ist das einfach?
Was muss man beachten???
Wir haben für den Wagen 6500 Euro bezahlt bei 83500 km.
Was könnten wir noch bekommen???
Ich hoffe sehr das man uns hier vielleicht weiterhelfen kann.
Vielen Dank schon mal an alle die sich die Mühe gemacht haben das hier durchzulesen :-)
LG Claudia
Beste Antwort im Thema
Warte bis Dienstag ab, wenn der Wagen von VW gemacht wird. Zahlt der Händler die Reparatur nicht, oder möchte nur Anteilweiße zahlen, dann informiere dein Anwalt darüber (Ich hoffe doch ihr habt ne Rechtschutzversicherung). Der Weg über einen Anwalt und unter umständen auch durchs Gericht ist schwer und langwierig, aber das einzigste was euch dann übrig bleibt.
Alle andere Aussagen die hier noch kommen sind eh kokolores. Die meisten die hier schreiben wie sie es machen würden, machen es nicht so. Dafür haben die wenigsten den Mumm in der Hose.
Edit:
Desweitern sind die wenigsten hier über die Rechtliche Lage aufgeklärt, bzw. wissen nicht über die Gebrauchtwagen Garantie und ihre Regelung bescheid.
Ein Anwalt ist hier der einzigste der sich der Rechtlichen Lage bewußt ist, und sich mit der Gesetzeslage auskennt.
32 Antworten
um welch ein kfz,motor etc handelt es sich eigendlich?
habt ihr keine ausgiebige probefahrt gemacht?
gebt dem händler die chance zur kostenlosen nachbesserung. anders kommt ihr aus der nummer nicht raus.
interessant wäre fehlerspeicherprotokol.
alex
Hallo,
es handelt sich um einen Golf 4 Bjh 2002.
Benziner mit 105 PS.Gekauft mit 83500km.
Wir sind mit dem Auto noch keine 500km gefahren !!!
Klar haben wir eine Probefahrt gemacht,da war alles ok.
(Sind sogar mit Autobahn gefahren.)
Der Fehler trat zwei Tage nachdem wir das Auto hatten auf.
Nun ist er seit Montag (schon das zweite Mal) in der Werkstatt :-(
Die Aussage ist : Sie finden den Fehler nicht.Angeblich springt er wenn der Motor kalt ist an,aber sobald er warm ist springt er nicht mehr an.
Ich weiß auch nicht mehr weiter.
Auf der einen Seite möchte ich das Auto wirklich gern behalten (er gefällt mir halt so gut),aber auf der anderen Seite wenn er jetzt schon dauernd in der Werkstatt ist???
Vielen Dank nochmal für die viele Hilfe.
LG Claudia
P.S.:Wir haben einen Bekannten der Anwalt ist...er meinte wir kommen da aus dem Kaufvertrag wieder raus.....wie gesagt wir sind noch keine 500km mit dem Auto gefahren !!!
also wen warm gut und kalt nicht gut oder andersrum....das is typisch für n defekten temp fühler. wen der im sack ist dann meint das stg das es zu kalt/zu warm ist und mischt eben zu fett oder zu lasch den sprit an.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Das ist leider ein Irrtum. Es wird innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen, daß der Fehler/Mangel bereits AM TAG DER ÜBERGABE vorlag. Und das hat er nicht. Oder er hat es, aber die Warnleuchte kam erst später.
So ganz hast Du die Beweislastumkehr nicht verstanden, oder? Beweislastumkehr heisst gerade, dass man davon ausgeht, dass ein Schaden, der SPÄTER sichtbar wird, faktisch bereits zum Kaufdatum vorhanden war.
Sprich: Nicht der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden NICHT vorhanden war. Kann der Verkäufer das nicht, dann muss er nachbessern.
Nur: Greift die Beweislastumkehr bei Gebrauchtwagen?
Wenn VW nichts findet wird es kaum der Tempfühler sein. Mein Tipp: Kaufvertrag rückabwickeln! Und die besten Gebrauchten in dieser Altersklasse findet man in der Tageszeitung... .
Amen
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Wenn der Fehler schon nach 2 Tagen da war, greift ganz klar wie mein Vorredner schon geschrieben die 1 jährige gesetzliche Gewährleistung.
Ihr müßt Ihm aber 3 mal die Chance zur Reparatur geben.
Wenn der Händler das anders sieht, schriftlich eine Frist setzten, an der das Auto repariert sein muß.
Läßt er diese verstreichen, den Anwalt beauftragen.
Zitat:
Original geschrieben von omifahri
Wenn der Fehler schon nach 2 Tagen da war, greift ganz klar wie mein Vorredner schon geschrieben die 1 jährige gesetzliche Gewährleistung.
Ihr müßt Ihm aber 3 mal die Chance zur Reparatur geben.
Wenn der Händler das anders sieht, schriftlich eine Frist setzten, an der das Auto repariert sein muß.
Läßt er diese verstreichen, den Anwalt beauftragen.
Falls ihr nach 3-maliger Nachbesserung auch wirklich wandeln wollt, solltet ihr jede Nachbesserung schriftlich festhalten und vom Händler gegenzeichnen lassen. Sonst kommt ihr bei einem anhängenden Rechtsstreit schnell in Beweisnot. (Also Auftrag für Nachbesserung rausschreiben, Quittieren lassen)
Wenn ich hier das ganze Halbwissen lese (und damit mein ich nicht den gequoteten Beitrag, der ist gut) wird mir übel.
Fast jede zweite Aussage hier im Thread ist genau das falsche was man in so einem Fall tun kann.
So unangenehm das Ganze ist, jetzt heissts erst mal Arschbacken zusammenkneifen, der Händler muss die besagten 3 Nachbesserungsversuche zugestanden bekommen. Sind diese fruchtlos, so kann gewandelt werden.
Den Skodahändler würde ich durchaus direkt kontaktieren und nach dem Stand der Dinge fragen. Es ist Dein Auto, wenn der Händler Dich nicht ausreichend informiert, kann man ja mal direkt nachfragen. Vielleicht ist die Info vom Skodahändler nur nicht so berauschend, dass dein Händler diese lieber erst mal nicht weiterleitet.
Übrigens: Falls Du Dich mit dem Gedanken an Wandelung trägst, kannst Du den Händler auch jetzt schon mal drauf ansprechen, dass Du ihm die 3 Nachbesserungen zugestehen willst und falls diese keinen Erfolg haben, wandeln willst. Eventuell kommt er Dir schon vorher entgegen und macht ein Gegenangebot, damit ihr euch gütlich einigt.
Preisminderungen für einen Rückkauf würde ich aber nicht akzeptieren.
Ciao, Ralf
Zitat:
So ganz hast Du die Beweislastumkehr nicht verstanden, oder? Beweislastumkehr heisst gerade, dass man davon ausgeht, dass ein Schaden, der SPÄTER sichtbar wird, faktisch bereits zum Kaufdatum vorhanden war.
Sprich: Nicht der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden NICHT vorhanden war. Kann der Verkäufer das nicht, dann muss er nachbessern.
Nur: Greift die Beweislastumkehr bei Gebrauchtwagen?
Wenn VW nichts findet wird es kaum der Tempfühler sein. Mein Tipp: Kaufvertrag rückabwickeln! Und die besten Gebrauchten in dieser Altersklasse findet man in der Tageszeitung... .
Amen
Oder Du nicht. Zweck der Norm ist der Verbraucherschutz vor verdeckten Mängeln beim Übergang, keine 6-monatige "Funktionsgarantie".
Zitat:
Original geschrieben von SeriousD
Wenn ich hier das ganze Halbwissen lese (und damit mein ich nicht den gequoteten Beitrag, der ist gut) wird mir übel.
Zitat:
Original geschrieben von SeriousD
Wandelung
Aha.😉
Zitat:
Original geschrieben von Amen
So ganz hast Du die Beweislastumkehr nicht verstanden, oder? Beweislastumkehr heisst gerade, dass man davon ausgeht, dass ein Schaden, der SPÄTER sichtbar wird, faktisch bereits zum Kaufdatum vorhanden war.Sprich: Nicht der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden NICHT vorhanden war. Kann der Verkäufer das nicht, dann muss er nachbessern.
Amen
..ich denke mal, die Beweislastumkehr hast gerade
Dunicht verstanden :-)
Während im ersten Absatz, zwar umständlich beschrieben, es noch richtig ist - ist der zweite Absatz leider Müll.
Denn gerade hier, muss der Käufer beweisen, das der (verdeckte) Fehler bereits bei Übergabe bestand. Das kann man idR kaum oder nur sehr selten, daher würde man leer ausgehen. Alles was nach den 6 Monaten kommt wäre Kulanz.
Ich könnte mich zwar auch sehr wohl mit Deiner Auffassung anfreunden, aber leider ist es nicht die Realität...
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Zitat:
Original geschrieben von SeriousD
Wenn ich hier das ganze Halbwissen lese (und damit mein ich nicht den gequoteten Beitrag, der ist gut) wird mir übel.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Aha.😉Zitat:
Original geschrieben von SeriousD
Wandelung
hmm, Deinen Quote musst Du mir erklären. Ich denke dass mein Post im grossen und ganzen stimmt, da ich selber schon in der Situation war und einfach das erlebte widergegeben habe. Falls ich nicht die 100%ig richtigen juristischen Begrifflichkeiten verwendet habe, so begründe ich das auch mit meinem situationsbedingtem Halbwissen. Ich glaube aber nicht, dass ich was total falsches gepostet habe.
Falls das so ist, hilft ein "AHA" mit Smiley nicht wirklich weiter, sondern wäre eine Erläuterung ganz nett.
Ciao, Ralf
Zitat:
Original geschrieben von HUM123
..ich denke mal, die Beweislastumkehr hast gerade Du nicht verstanden :-)Zitat:
Original geschrieben von Amen
So ganz hast Du die Beweislastumkehr nicht verstanden, oder? Beweislastumkehr heisst gerade, dass man davon ausgeht, dass ein Schaden, der SPÄTER sichtbar wird, faktisch bereits zum Kaufdatum vorhanden war.Sprich: Nicht der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden NICHT vorhanden war. Kann der Verkäufer das nicht, dann muss er nachbessern.
Amen
Während im ersten Absatz, zwar umständlich beschrieben, es noch richtig ist - ist der zweite Absatz leider Müll.
Denn gerade hier, muss der Käufer beweisen, das der (verdeckte) Fehler bereits bei Übergabe bestand. Das kann man idR kaum oder nur sehr selten, daher würde man leer ausgehen. Alles was nach den 6 Monaten kommt wäre Kulanz.
Auch meine Aussagen sind nur nach bestem Wissen und Gewissen, also ggf. überholt und falsch (mein "Fall" war vor 2 Jahren). Demnach nicht auf das hier gesagte verlassen.
Ich könnte mich zwar auch sehr wohl mit Deiner Auffassung anfreunden, aber leider ist es nicht die Realität...
Gruss
HUM123, da muss ich Dir jetzt widersprechen.
Bei Privatverkäufen, muss der Käufer beweisen, dass der verdeckte Mangel bestanden hat. Bei Gewerblichen Verkäufen muss jedoch der VERKÄUFER in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Kaufsache mangelfrei war.
Ciao, Ralf
Zusammengefasst sei zu sagen (was ich immer wieder jedem sage, der juristischen Rat in einem technischen Autoforum sucht): Ihr seid hier falsch am Platze, wendet euch an nen juristen, oder sucht ein juristisches Forum, da werdet ihr geholfen. Ist wie wenn ich in nem IT-Forum reinschreibe, dass meine Katze Durchfall hat und ich Tipps hierfür will. Mit Glück hatte nochmal jemand ne Katze mit Durchfall ....
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Wenn VW nichts findet wird es kaum der Tempfühler sein. Mein Tipp: Kaufvertrag rückabwickeln! Und die besten Gebrauchten in dieser Altersklasse findet man in der Tageszeitung... .
1) wer sagt das es vw ist?
2) zum thema vw werkstätten...soll ich dir mal sagen warum und wie ich einen damals 7 jahren alten passat mit sehr guter ausstattung für 1000euro bekommen hab? der hatte lt autohaus einen kapitalen motorschaden. auto gekauft, ÖLDRUCKSENSOR STECKER wieder draufgesteckt und fertig war der motorschaden! is schon klar wen man nur den fehlerspeicher ausliest und da eben sowas wie "kein öldruck" drinsteht dann is natürlich der motor kaputt. 🙄 willst noch mehr schauergeschichten zur grössten vag autokette in baden würtemberg hören? etwas dümmeres als diese kette hat nichtmal atu zu bieten. das unsere firma da noch kunde ist wundert mich eh!
3) man kann nicht so einfach einen kaufvetrag rückabwickeln und ein auto zurück geben "nur" weils n bissle kaputt ist. wer setzt den immer solche märchen in die welt? mit welcher rechtsgrundlage den?
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Oder Du nicht. Zweck der Norm ist der Verbraucherschutz vor verdeckten Mängeln beim Übergang, keine 6-monatige "Funktionsgarantie".
Indirekt ist sie das schon, da alles was innerhalb der 6 Monate kaputtgeht als bereits vorhandener, aber verdeckter Mangel gewertet wird, AUSSER der Händler kann beweisen, dass der Mangel beim Übergang NICHT vorhanden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig.
Aber ich hindere Dich nicht daran, bei Deinem Glauben zu bleiben. Ich kaufe nichts von Dir und für halbseidene Händler bist Du der klassische "ein Dummer steht jeden Morgen auf" Glücksfall... .
@onkel-howdy: Du hast recht, es ist Skoda. Aber die sollten den Fehler an einem (baugleichen) VW auch finden. Und ein Auto, dass nicht anspringt, auch wenn sich die Fachwerkstatt tagelang darum bemüht, ist nicht nur ein "bissle"kaputt. Es ist völlig kaputt. Das gibt man zurück, wenns der Verkäufer nicht richten kann.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
2) zum thema vw werkstätten...soll ich dir mal sagen warum und wie ich einen damals 7 jahren alten passat mit sehr guter ausstattung für 1000euro bekommen hab? der hatte lt autohaus einen kapitalen motorschaden. auto gekauft, ÖLDRUCKSENSOR STECKER wieder draufgesteckt und fertig war der motorschaden! is schon klar wen man nur den fehlerspeicher ausliest und da eben sowas wie "kein öldruck" drinsteht dann is natürlich der motor kaputt. 🙄 willst noch mehr schauergeschichten zur grössten vag autokette in baden würtemberg hören?
Dann hast du aber dumme Leute bei VW.
Und ob man dir die Geschichte glauben soll, naja ich weiß nicht.
Also sowas sollte normal jeder VW Betrieb finden, und das binnen Minuten. Andernfalls können se sich umtaufen auf drei Buchstaben.
Zitat:
Dann hast du aber dumme Leute in VW.
Und ob man dir die Geschichte glauben soll,k naja ich weiß nicht.
Also sowas sollte normal jeder VW Betrieb finden, und das binnen Minuten. Andernfalls können se sich umtaufen auf drei Buchstaben.
da kannst ja mal ne runde googlen. das ist das autohaus wo es vor 1,5 jahren die letzten 3 toten beim amoklauf von winnenden gab. das is ne lokale "kette". wir sind da "firmenkunden", und nur als beispiel...da gibst deinen touran ab von wegen "da klapperst was am antriebsstrang". gemacht ham die die manschette der a welle getauscht. 🙄 weil die ja auch klappert 🙄
wieder bekommen, selbes problem. angerufen und gesagt "juuuuungs da is das traggelenk oder das radlager im arsch. nochmal kommen und das auto nochmals abholen aber zz!"
freche antwort vom meister: "wen sie so gute diagnosen stellen können sie ja bei uns anfangen"
nach 2 stunden ruft der chef persönlich an und entschuldigt sich für seinen meister...es war doch das traggelenk defekt. warum kann man das beim 1. mal nicht feststellen? warum muss man sich das von nem hobbyschrauber anhören?
das is nicht bei der einen filliale so sondern durchgehend. oder fehlt nach nem ölwechsel öl, oder audi a4, dieselfilter falsch eingebaut (da gibts extra ne aaw), entlüftungsnippel abgerissen und 70 l diesel auf ner 2 spurigen bundesstrasse verteilt. 7000euro einsatz des ölwagens, polizei, feuerwehr alles da.
jede atu filliale is da kompetenter als die mofa schrauber!
Hallo,
erst einmal vielen Dank an alle die hier so zahlreich was geschrieben haben.
Ich habe meinen Golf wieder bekommen.
Sie haben alles mögliche durchgetestet,aber hatten den Fehler nicht gleich gefunden.
Irgendjemand aus der Werkstatt meinte dann laßt uns doch noch mal nach der (bereits ausgetauschten) Drosselklappe (die komplett neu war) schauen.
Das Ende vom Lied war das es nachher "nur" die neue Drosselklappe war,die sich leider verkeilt hatte und so der Golf keine Chance hatte anzuspringen,da sich zuviel Russ entwickelt hatte.
So,hoffe das Auto wird mir nun ein paar Jahre treu bleiben :-)
Vielen lieben Dank.
Gruß Claudia