Geblitzt brauche Rat von Euch

BMW 5er E60

Hallo Ihr Lieben,

heute brauche ich mal Euren Rat, bzw. Eure Hilfe. Ich bin am 8.5. auf der A1 im Landkreis Oldenburg, Km 142,410, Richtung Hamburg geblitzt worden. Dort ist 120km/h und ich hatte abzüglich der Toleranz 235km/h drauf, also 115km/h zu schnell.

Ich weiß das bei über 70km/h zu schnell, 3 Monate Entzug droht. Ich habe 0 Punkte habe aber in der Vergangenheit mal einen Geschwindigkeitsübertretung mit Führerscheinentzug begangen, bin aber danach brav geworden ;-)

Ich war auf dem Weg zu einem Lieferanten, hatte 250km/h drauf. Die Autobahn war weitestgehend leer und ich war sicher das dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Auf einmal kam ein Schild 120km/h. Ich nahm den Fuß vom Gas weil ich meine Geschwindigkeit anpassen wollte. Ich habe noch überlegt, warum jetzt hier, mitten auf gerader Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist als es bereits "Blitz" machte. 🙁(

Ich würde gerne folgendes wissen. Meines Wissens nach dürfen die so kurz hinter einen Schild nicht blitzen. So weit ich weiß erst nach dem zweiten Schild. Ich bin natürlich nicht 100% sicher, das ich kein Schild übersehen habe. Und da brauche ich Eure Hilfe

1. Wohnt jemand in der Gegend oder fährt die Autobahn öfter? Kann mir jemand sagen wie lange da bereits 120km/h gilt? Die haben mich genau an einem Rastplatz geblitzt.

2. Hat jemand Tips wie man mit legalen Mitteln die Schwere der Sache mildern kann. Ich will mich nicht aus meiner Verantwortung stehlen, aber ich bin beruflich auf den Lappen angewiesen.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank
Ralf

120 Antworten

Hallo Det,

danke für die Info. Ich werde mich bemühen nicht nur 2 oder 3 Jahre sondern immer vorsichtig zu fahren, also praktisch wie bisher😉.

Aber außer Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es so viele Dinge im Verkehrsalltag, die es wirklich zur reinen Glückssache machen, die 2 oder 3 Jahre punktefrei zu überstehen.

Abstandsmessungen, wie Du bereits aufgeführt hast, sind teilweise sehr kritisch, weil kein Mensch der Welt, auch nicht die Oberlehrer dieses Forums, ständig den geforderten Sicherheitsabstand einhalten können (z.B. nutzt ein anderer die Lücke zum Fahrspurwechsel, Vordermann bremst stark etc.).

Auch ganz nett: Fußgängerüberwege !
Missachtung des Fußgänger-Vorrechts: 50€ und 4 (!) Punkte.
Gilt es eigentlich schon als Missachtung wenn man über einen Fußgängerüberweg fährt, wenn dort Personen am Straßenrand warten, oder wie ist das zu verstehen ?

Gruß, Cool1967

Cool1967
Missachtung des Fußgänger-Vorrechts: 50€ und 4 (!) Punkte.
Gilt es eigentlich schon als Missachtung wenn man über einen Fußgängerüberweg fährt, wenn dort Personen am Straßenrand warten, oder wie ist das zu verstehen ?

Hallo Cool, diese Situation musst Du folgendermaßen lösen.

Sind es Rentner, dann stoppst Du und forderst die Gruppe mit einem freundlichen Winken zum Überqueren des Zebrastreifens auf. Dann auf die Bremse treten, Gaspedal voll durchtreten und Bremse schlagartig lösen....die Rentenversicherung wird es Dir danken.

Kleiner Joke am Rande

Hallo cool1967,

zu Deinen Fragen....

Zitat:

Abstandsmessungen, wie Du bereits aufgeführt hast, sind teilweise sehr kritisch, weil kein Mensch der Welt, auch nicht die Oberlehrer dieses Forums, ständig den geforderten Sicherheitsabstand einhalten können (z.B. nutzt ein anderer die Lücke zum Fahrspurwechsel, Vordermann bremst stark etc.).

...sind nicht wirklich kritisch, denn bei diesen Messungen wird zum "Beweisfoto" immer ein Video mitlaufen, um hinterher zu sehen, wie dieser geringe Abstand zustande gekommen ist, sprich hat jemand vor Dir gebremst, hat jemand die Spur gewechselt etc.

Es ist somit nachzuvollziehen, wieso der Abstand zu gering war.

Somit ist das Ganze nicht wirklich kritisch.

Zitat:

Gilt es eigentlich schon als Missachtung wenn man über einen Fußgängerüberweg fährt, wenn dort Personen am Straßenrand warten, oder wie ist das zu verstehen

...ein Frage über die man staunen kann...in der Fahrschule eigentlich beim Theorieunterricht anwesend gewesen? Ja sicher muss man halten, wenn am Fussgängerüberweg Personen stehen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob die rüber wollen oder dort nur stehen um zu quatschen, gilt es generell, lieber einmal zu oft anhalten als einmal zu spät, oder zumindest seine Geschwindigkeit deutlich sichtbar senken.

Zum Thema Oberlehrer....das Ganze hat nichts mit Oberlehrer etc. zu tun. Die Verwendung des Begriffes gegen andere wird zwangsläufig immer auftauchen, weil der Betroffene keine Argumente in der Diskussion gegen andere vermeintliche Besserwisser hat, als dadurch von seinem eigentlichen Fehlverhalten abzulenken.

Versuch mal anders herum zu denken....wieviele Unfälle mit Verletzten, Schwerletzten und/oder Toten gibt es in Deutschland, weil Autofahrer meinen, sie könnten z.B. Geschwindkeitsbeschränkungen ignorieren und fahren so wie sie es für richtig halten?
Leider gefährden diese nicht nur sich selbst, sonder oftmals auch dritte - aber solange einem selbst nichts dabei passiert, ist das Ganze noch weit weg von einem, es sei denn, man macht sich selbst einmal ein paar Gedanken, welche Auswirkungen sein handeln für sich und ggf. andere haben kann.

Du glaubst gar nicht, wieviele Unfälle in der Woche bei uns vor der Tür auf der AB geschehen, weil die Autofahrer Geschwindigkeitsbeschränkungen ignorieren - noch besser, im negativen Sinne, wird es, wenn sie die Beschränkungen auf 80 Km/h bei Nässe ignorieren. Es ist wirklich erstaunlich....und erschreckend....

@Brezelpaul
Lies doch bitte die Nachrichten, auf die Du Dich beziehst, vorher mal durch bevor Du solch einen Nonsensbericht schreibst.

Und ein Video einer Abstandsmessung hast Du offensichtlich noch nie gesehen sonst würdest Du wahrscheinlich nicht solch einen Unsinn erzählen.

Gruß, Cool1967

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@cool

Damir kann ich gar nichts anfangen, vielleicht hilfst Du mir auf die Sprünge....

Zitat:

Lies doch bitte die Nachrichten, auf die Du Dich beziehst, vorher mal durch bevor Du solch einen Nonsensbericht schreibst.

Zitat:

Und ein Video einer Abstandsmessung hast Du offensichtlich noch nie gesehen sonst würdest Du wahrscheinlich nicht solch einen Unsinn erzählen.

Wie Du auf Unsinn kommst ist mir ein Rätsel....von welcher Abstandsmessung reden wir hier? Von einer z.B. Brücke aus, oder aus einem ProViDa-Fahrzeug? Ich habe selbst schon Auswertungen gesehen -gemacht von einer Brücke aus mit anschl. Auswertung-, sowie schon unzählige fahrten in ProViDa-Fahrzeugen....das Ganze begleitend zum Jura-Studium, da eines meiner Hauptinteressengebiete das Verkehrsrecht ist/war.

Ich weiß schon wovon ich rede und was ich darüber scheibe, und das Ganze auch ohne ausweichend abfällig zu werden....

Ist doch eigentlich ganz einfach, denn ich hatte lediglich 2 Dinge angesprochen:

1) Abstandsmessungen
Die meißten Videos von Abstandsmessungen sind sehr kurz gehalten und können daher häufig nicht eindeutig belegen ob ein Fahrzeug direkt vorher die Fahrbahn gewechselt hat.
Konkretes Beispiel:
Ich war vor einem halben Jahr vor Gericht bezüglich einer Abstandsmessung von einer Autobahnbrücke auf der A5. Der Vorwurf: 19m Abstand bei 135km/h. Die Viedeoaufnahmen erfolgen, zumindest an dieser Stelle, lediglich in einem Bereich von 250m vor der Brücke. Was davor geschehen ist wird nicht aufgezeichnet.
Und genau das ist das Problem. In meinem konkreten Fall konnte man direkt am Anfang der Aufzeichnung nur für einen Bruchteil einer Sekunde erkennen, dass das Fahrzeug vor mir die Fahrspur gewechselt hat und so in meinen Sicherheitsabstand fuhr. Man erkennt dass ich unverzüglich gebremst habe. Das ich keine absolute Vollbremsung machen konnte erkennt man wiederum nur noch ganz kurz am Ende des Videos, da direkt hinter mir ein Fahrzeug mit extrem niedrigem Abstand (wahrschenilich wegen des Bremsens) fuhr.
Fazit: Die Videos können häufig nicht den tatsächlichen Fall ausreichend genug darstellen.

2) Fußgängerüberweg
Ich hatte eigentlich eine gaaaanz einfache Frage gestellt, oder ?
Nehmen wir mal ein einfaches Beispiel für Dich:
Tatort: Großstadt / Innenstadtbereich
Am Fußgängerüberweg gehen ständig ununterbrochen Personen vorbei.
Du kommst nun angefahren und wirst zum Dauerparker vor dem Überweg, sofern du selbst deinen Ausführungen folgst 😉. Solltest Du wieder anfahren könnte ja genau in diesem Moment jemand den Überweg betreten.
Der Schutzmann sieht es und du hast 4 Punkte ?!?
Und genau darum geht es: Wo ist genau die Grenze, ab wann GENAU erfolgt die Strafe ?

Gruß, Cool1967

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967


1) ...lediglich in einem Bereich von 250m vor der Brücke...

2) Fußgängerüberweg
...
Am Fußgängerüberweg gehen ständig ununterbrochen Personen vorbei.
Du kommst nun angefahren und wirst zum Dauerparker vor dem Überweg, sofern du selbst deinen Ausführungen folgst 😉...

Mensch Cool1967, was ist los mit Dir? Du bist doch sonst immer cool. 😉

zu 1) 250 Meter reichen, um zu reagieren. - Auch, um festzustellen, wie das Verhalten der/des Verkehrtsteilnehmers ist/war. 250 Meter ist schon eine großzügige Entfernung.

zu 2) Bin selbst wirklich viel unterwegs; auch in Großstädten. Sag' mal, wie oft kommt das vor? Mir ist das wirklich noch nie passiert. Außer vielleicht in Thessaloniki oder Ankara.

Das Du ärgerlich bist, daß es Dich erwischt hat, kann ich gut verstehen; aber deshalb die "Prüfmethoden" der Rennleitung so in Frage zu stellen?

@cool1967

Kurzes Vorwort....was jemand schreibt, und was er damit meint, ist eines - was ein anderes daraus liest bzw. versteht, ist oftmals etwas anderes..

Zu Deiner Abstandsmessung....kann ich nur etwas generell zur Vorgehensweise sagen, nicht speziell auf Deinen Fall:
Abstandsmessungen von Brücken werden mit zwei Videokameras durchgeführt (auch heute noch aktuell). Eine Kamera deckt den Bereich bis ca. 7-8-900m ab, um zu beurteilen, wie der allgemeine Verkehrsfluss war, bzw. dann letztendlich das Verhalten des vermeintlichen "Dränglers" zu beurteilen, oder wie immer man auch ihn nennen mag.
Bei ca. 250m geht der Bereich automatisch auf die zweite Kamera über, aus der auch das Bild des Fahrers inkl. Kennzeichen gewonnen wird. So kann grundsätzlich der Gesamteindruck des Geschehens ermittelt werden. Tlw. noch eingesetzte System, die noch ein bisschen älter sind, haben auf dem Mittelstreifen der BAB eine Kamera stehen, die nochmals zusätzlich ein Bild des Fahrers fertigt.

Eine Vermutung liegt nahe, dass bei Dir nur Bilder von Kamera2 gezeigt wurden, und diese Aufnahmen scheinen doch ausgereicht zu haben um den Beweis zu führen, dass Du nicht "gedrängelt" hast.

Letztendlich, egal ob Abstandssünden, oder Sünden am Fussgängerüberweg, liegt es oftmals im ermessen und in der Beurteilung der Person (Polizist), ob ein Vergehen vorliegt oder nicht. Das lässt sich nunmal aus der Natur der Sache hinaus, nicht vermeiden, da wir alles Menschen sind und unterschiedlich empfinden.
Bestes Beispiel zum besseren Verständnis: Der Schiedsrichter beim Sport - er soll entscheiden was richtig war oder nicht.
Fehlentscheidungen kommen demnach immer vor, und in einem Prozentsatz von deutlich unter 1% mag durchaus aus berechtigter Zweifel von Befangenheit bzw. vorsätzlichen falsch entscheiden vorliegen - egal ob Sport oder Polizei.
Zurück zum Straßenverkehr...Die restlichen Entscheidungen, gegen uns, haben wir durch unser eigenes, wenn auch vielleicht unbewusstem, Fehlverhalten selbst zu verantworten und zu tragen

Zitat:

Original geschrieben von raemic


Mensch Cool1967, was ist los mit Dir? Du bist doch sonst immer cool. 😉

Keine Sorge, ich bin noch ganz der Alte 😁.

Und danke für Eure Antworten.
Speziell das mit der zweiten Kamera, die den Bereich bis zu 900m vor der Brücke abdeckt, wusste ich bisher noch garnicht, finde ich aber sehr gut.

Ich denke wir sollten die Themen nicht noch weiter vertiefen, belassen es einfach dabei und fahren alle immer schön anständig🙂.

Gruß, Cool1967

Gerade lief bei Plus-Minus ein Bericht über unzuverlässige Abstandsmessungen mit Anlage vom Typ CG-irgendwas. Die Sache ist wohl schon bekannt und ein Bundesland hat die Anlagen schon bis auf weiteres außer Betrieb genommen.

Vielleicht hilft es...

Danke @Brezelpaul

Das Unwissen einiger Forumsteilnehmer in Bezug auf die Straßenverkehrsregeln stimmt mich nachdenklich.

@Cool1967
Nichts für ungut , aber die Frage mit dem Zebrastriefen ist echt der Hammer!

Zitat:

Original geschrieben von 520dler


@Cool1967
Nichts für ungut , aber die Frage mit dem Zebrastriefen ist echt der Hammer!

Frage als Ösi!

Bei uns in Österreich bekommt man erst Punkte im Führerscheinregister eingetragen, wenn der Fußgänger gefährdet wird. Wenn der Fußgänger nicht gefährdet wird sondern er nur am Überqueren des Schutzweges behindert wird, gibt es nur eine Geldstrafe. Somit wird bei uns in Österreich zwischen Behinderung und Gefährdung unterschieden.

Nun zur Frage:

Bei euch in Deutschland bekommt man, wenn ein Fußgänger beim Schutzweg behindert wird gleich Punkte in Flensburg?

Danke für die Antwort(en)
und Grüße, Günter

Zitat:

Bei euch in Deutschland bekommt man, wenn ein Fußgänger beim Schutzweg behindert wird gleich Punkte in Flensburg?

Jupp...so ist es

Das heißt/bedeutet:

An einem Fußgängerüberweg....
-den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte....oder
-das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht....oder
-nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren....oder
-an einem Fußgängerüberweg überholt

...kostet jeder eben erwähnte Verstoß mindestens 50€ + 4 Punkte in Flensburg (Addierung nicht möglich)

Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren...kostet bereits 5€

STVO § 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2)Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3)An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4)Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

@brezelpaul

Wenn wir weiter so klugsceheißen, schmeißen die uns hier bald raus! ;-)

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