Garantie vs. Gewährleistung
Da es immer wieder verwechselt wird und sich einfach niemand damit auskennen will:
Garantie = es ist so
Gewährleistung = es bleibt auch so
Mit anderen Worten:
Garantiefall:
Garantie, gesetzlich geregelt, bedeutet das eine Leistung so ist. Innerhalb von 6 Monaten kann man zugesicherte Leistungen einfordern, sofern man feststellt das diese nicht vorhanden sind.
Beispiel:
Im Kaufvertrag steht das Auto hat Xenonscheinwerfer. Stellt man innerhalb von einem halben Jahr fest es wurden keine verbaut, so hat man ein recht darauf das diese eingebaut werden.
Gewährleistung:
Beträgt in der Regel 2 Jahre oder mehr und sichert dem Verbraucher zu, das der Artikel funktionsfähig bleibt. Ausgeschlossen sind Gebrauchsschäden uä.
Beispiel:
Das Auto hat Xeneonscheinwerfer verbaut und innerhalb der 2 Jahren fällt ein Scheinwerfer- Steuergerät aus tritt der Garantiefall ein. Somit hat der Kunde das Rest auf kostenlose Nachbesserung.
Unterschied:
Stellt der Kunde aber nach Ablauf der Garantiezeit von 6 Monaten und innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung fest es wurde kein Xeneon verbaut so geht der Kunde leer aus.
Für Garantiefälle ist der Hersteller zuständig!
Für Gewährleistungsfälle ist der Händler zuständig!
Ein Gewährleistungsfall ist kein Garantiefall!
Ein Garantiefall kann aber ein Gewährleistungsfall sein
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
@ Foxs:Es gibt keine Garantie die länger wie 6 Monate gilt. Auch hier vermischst du wieder beide Begriffe.
Falsch!!! Vollkommen! Eine Garantie die nur 6 Monate gilt wäre absoluter Schwachsinn, da in dem Zeitraum die Gewährleistung gilt (sogar noch ohne Beweislastumkehr).
Der Hauptunterschied ist einfach, dass eine Gewährleistung gesetzlich verpflichtend ist und die Garantie
freiwillig. Somit kann die Garantie auch an Bedingungen geknüpft werden (wie z.B. beim Auto die regelmäßige Inspektion zu den gesetzten Fristen) und damit auch über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
15 Antworten
Bei Verschleißteilen greift auch die gesetzliche Gewährleistung nicht immer. Bei einem Halbjahreswagen mit 60000km dürfte es dem Händler ein leichtes sein darzulegen das das Auto bei Auslieferung ok war und es sich um normalen Verschleiß handelt der nicht von der Gewährleistung gedeckt ist. Selbst bei einem Gebrauchten ist es unwahrscheinlich das man Bremsbeläge nach 60000km noch auf Händlers Kosten ersetzt bekommt.
Selbst wenn ein Motor bei einem Gebrauchten mit 300000km auf den Achsen nach wenigen Monaten kaputtgeht ist die Chance gering das der Händler zahlen muß da ein Schaden bei der Laufleistung sozusagen in Sichtweite war als das Auto gekauft wurde.
Im Gegensatz zu den Anfangszeiten der Gewährleistung schauen die Richter sich die Sache mittlerweile eher mit Augenmaß an und differenzieren deutlicher danach ob ein Schaden beim Kauf vorhanden gewesen sein kann/muß oder ob es schlicht alters-und laufleistungstypischer Verschleiß ist.
Die Gewährleistung ist und bleibt eine wachsweiche Regelung der EU-Bürokratie.
Aber egal ob ein Schaden bei einem Neuwagen in die Gewährleistung oder Garantie fällt, so lange ich keine Rechnung bekomme ist mir das Egal. 😁