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Garantie vs. Gewährleistung

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 0:58

Da es immer wieder verwechselt wird und sich einfach niemand damit auskennen will:

Garantie = es ist so

Gewährleistung = es bleibt auch so

 

Mit anderen Worten:

Garantiefall:

Garantie, gesetzlich geregelt, bedeutet das eine Leistung so ist. Innerhalb von 6 Monaten kann man zugesicherte Leistungen einfordern, sofern man feststellt das diese nicht vorhanden sind.

Beispiel:

Im Kaufvertrag steht das Auto hat Xenonscheinwerfer. Stellt man innerhalb von einem halben Jahr fest es wurden keine verbaut, so hat man ein recht darauf das diese eingebaut werden.

Gewährleistung:

Beträgt in der Regel 2 Jahre oder mehr und sichert dem Verbraucher zu, das der Artikel funktionsfähig bleibt. Ausgeschlossen sind Gebrauchsschäden uä.

Beispiel:

Das Auto hat Xeneonscheinwerfer verbaut und innerhalb der 2 Jahren fällt ein Scheinwerfer- Steuergerät aus tritt der Garantiefall ein. Somit hat der Kunde das Rest auf kostenlose Nachbesserung.

Unterschied:

Stellt der Kunde aber nach Ablauf der Garantiezeit von 6 Monaten und innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung fest es wurde kein Xeneon verbaut so geht der Kunde leer aus.

Für Garantiefälle ist der Hersteller zuständig!

Für Gewährleistungsfälle ist der Händler zuständig!

Ein Gewährleistungsfall ist kein Garantiefall!

Ein Garantiefall kann aber ein Gewährleistungsfall sein

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

@ Foxs:

Es gibt keine Garantie die länger wie 6 Monate gilt. Auch hier vermischst du wieder beide Begriffe.

Falsch!!! Vollkommen! Eine Garantie die nur 6 Monate gilt wäre absoluter Schwachsinn, da in dem Zeitraum die Gewährleistung gilt (sogar noch ohne Beweislastumkehr).

Der Hauptunterschied ist einfach, dass eine Gewährleistung gesetzlich verpflichtend ist und die Garantie freiwillig. Somit kann die Garantie auch an Bedingungen geknüpft werden (wie z.B. beim Auto die regelmäßige Inspektion zu den gesetzten Fristen) und damit auch über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

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Zitat:

Gewährleistung:

Beträgt in der Regel 2 Jahre oder mehr und sichert dem Verbraucher zu, das der Artikel funktionsfähig bleibt. Ausgeschlossen sind Gebrauchsschäden uä.

Beispiel:

Das Auto hat Xeneonscheinwerfer verbaut und innerhalb der 2 Jahren fällt ein Scheinwerfer- Steuergerät aus tritt der Garantiefall ein. Somit hat der Kunde das Rest auf kostenlose Nachbesserung.

Unterschied:

Stellt der Kunde aber nach Ablauf der Garantiezeit von 6 Monaten und innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung fest es wurde kein Xeneon verbaut so geht der Kunde leer aus.

ähm soweit richtig aber seltsam formuliert :D

gewährleistung ist die gewährleistung das der gegenstand korrekt geliefert wird also komplett und funktionsfähig...innerhalb der ersten 6monate liegt die beweislast beim händler d.h. der händler muss beweisen das ein mangel nicht schon bei der auslieferung bestand (bsp auto wird ohne xenon geliefert wurde jedoch mit xenon bestellt > händler muss beweisen das er mit xenon geliefert wurde.)

nach diesen 6 monaten gilt die beweislastumkehr d.h. der kunde muss beweisen das der fehler schon bei auslieferung bestand.(bsp auto wird ohne xenon geliefert wurde jedoch mit xenon bestellt > kunde muss beweisen das er nicht mit xenon geliefert wurde.)

garantie ist und bleibt vollkommen freiwillig niemand ist dazu verpflichtet...diese beinhaltet idr das jedweder schäden die nicht von verschleiß herrühren innerhalb von (idr) 2jahren kostenfrei behoben werden...dies ist jedoch eine kulanzsache und ist nicht, wie der name fälschlicher weise sagt, garantiert!

hersteller geben meist garantie und knüpfen das an bestimmte bedingungen...bei autos in der regel das man die wartungsintervalle bei einer partnerwerkstatt einhalten muss und bei so ziemlich allen herstellern, das man nicht an dem garantie gegenstand rumspielt (tuned, zerlegt etc)

wie gesagt deine beschreibung ist soweit richtig aber verwirrend da die ersten 6monate keine garantie im eigentlichen sinne sind sondern die gewährleistung mit der beweislast beim händler :P

schreckschraubaer hat das talent sonderlich seltsam zu formulieren :rolleyes: - zudem er in seiner eigenen erklärung auch wieder zu mischen anfängt.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

http://www.konsument.at/cs/Satellite?...

 

ich würde innerhalb der gewährleistungszeit immer auf mängelbehebung im rahmen der gesetzlichen gewährleistung drängen und erst danach die herstellergarantie in anspruch nehmen :)

Also mit dem Artikel kann man wohl garnix anfangen :D

Themenstarteram 7. Dezember 2012 um 11:27

@ Foxs:

Es gibt keine Garantie die länger wie 6 Monate gilt. Auch hier vermischst du wieder beide Begriffe.

@ pc_net:

Der erste Link ist sehr hilfreich. Danke!

@ Diabolomk:

Ist es nicht schön wie unterschiedlich Menschen sein können und welches Potential darin liegt?

Zitat:

Es gibt keine Garantie die länger wie 6 Monate gilt.

Mach es bitte nicht schlimmer!

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

@ Foxs:

Es gibt keine Garantie die länger wie 6 Monate gilt. Auch hier vermischst du wieder beide Begriffe.

Falsch!!! Vollkommen! Eine Garantie die nur 6 Monate gilt wäre absoluter Schwachsinn, da in dem Zeitraum die Gewährleistung gilt (sogar noch ohne Beweislastumkehr).

Der Hauptunterschied ist einfach, dass eine Gewährleistung gesetzlich verpflichtend ist und die Garantie freiwillig. Somit kann die Garantie auch an Bedingungen geknüpft werden (wie z.B. beim Auto die regelmäßige Inspektion zu den gesetzten Fristen) und damit auch über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Benniman

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

@ Foxs:

Es gibt keine Garantie die länger wie 6 Monate gilt. Auch hier vermischst du wieder beide Begriffe.

Falsch!!! Vollkommen! Eine Garantie die nur 6 Monate gilt wäre absoluter Schwachsinn, da in dem Zeitraum die Gewährleistung gilt (sogar noch ohne Beweislastumkehr).

Der Hauptunterschied ist einfach, dass eine Gewährleistung gesetzlich verpflichtend ist und die Garantie freiwillig. Somit kann die Garantie auch an Bedingungen geknüpft werden (wie z.B. beim Auto die regelmäßige Inspektion zu den gesetzten Fristen) und damit auch über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

richtig...ist genau das was ich auch schrieb nur schreckschrauber versteht es irgendwie nicht :)

Ich habe auf meinen Focus 5 Jahre Garantie. Das ist so....garantiert.

Ohne Zusatzpaket hat man bei Ford 2 Jahre Garantie, auch nach 6 Monaten noch.

...also am besten oben alles Löschen, das sind doch nur Falschinformationen.

Schon der Satz "Garantie: es ist so." ....ja was soll denn das sein?!

 

....und gegen Durchrostung habe ich sogar 12 Jahre Garantie.

Naja, vielleicht kann er ja dann mal erklären wie z.B. KIA eine Garantie von 7 Jahren bieten kann wenn es gar keine über 6 Monaten gibt...;-)

(Und ich will jetzt nicht das Argument hören die verarschen die Leute... Bei so Werbekampagnen großer Firmen steht immer ne Rechtsabteilung hinter, weils viel zu teuer werden würde wenn da was falsch läuft ;))

Zitat:

Original geschrieben von Benniman

Naja, vielleicht kann er ja dann mal erklären wie z.B. KIA eine Garantie von 7 Jahren bieten kann wenn es gar keine über 6 Monaten gibt...;-)

(Und ich will jetzt nicht das Argument hören die verarschen die Leute... Bei so Werbekampagnen großer Firmen steht immer ne Rechtsabteilung hinter, weils viel zu teuer werden würde wenn da was falsch läuft ;))

Stimmt die Durchrostung...

Da hab ich ja gar nicht dran gedacht...Noch einfacher...^^

Zitat:

Original geschrieben von escalator

Ich habe auf meinen Focus 5 Jahre Garantie. Das ist so....garantiert.

Ohne Zusatzpaket hat man bei Ford 2 Jahre Garantie, auch nach 6 Monaten noch.

...also am besten oben alles Löschen, das sind doch nur Falschinformationen.

Schon der Satz "Garantie: es ist so." ....ja was soll denn das sein?!

du hast dir nicht durchgelesen was dort steht oder?

garantien sind freiwillig und an bedingungen geknüpft...gewärleistung ist pflicht und in den ersten 6 monaten die "garantie" auf alles...

anders gesagt:

wenn nach den ersten 6 monaten und innerhalb der von dir angesprochenen 5 jahre die bremsbeläge runter sind hast du pech...du musst die erneuern...

wenn die bremsbeläge innerhalb der ersten 6monate einen abflug machen MUSS der händler diese erneuern bzw beweisen das die nicht schon bei der anlieferung defekt waren...und das macht sogut wie niemand weil es meist nicht möglich ist.

ausserdem erlischt die garantie wenn du den service nicht machst...die gewährleistung kann nicht erlöschen weil sie gesetzlich vorgegeben ist

:cool::cool::cool: Dit nenn ick mal "Jaaaanz großet Kino" hia heute :cool::cool::cool:

Zitat:

Original geschrieben von Foxs

 

du hast dir nicht durchgelesen was dort steht oder?

garantien sind freiwillig und an bedingungen geknüpft...gewärleistung ist pflicht und in den ersten 6 monaten die "garantie" auf alles...

anders gesagt:

wenn nach den ersten 6 monaten und innerhalb der von dir angesprochenen 5 jahre die bremsbeläge runter sind hast du pech...du musst die erneuern...

wenn die bremsbeläge innerhalb der ersten 6monate einen abflug machen MUSS der händler diese erneuern bzw beweisen das die nicht schon bei der anlieferung defekt waren...und das macht sogut wie niemand weil es meist nicht möglich ist.

ausserdem erlischt die garantie wenn du den service nicht machst...die gewährleistung kann nicht erlöschen weil sie gesetzlich vorgegeben ist

....nein, ich verstehe es gerade nicht...

Dass es auf Verschleisteile keine Garantie gibt, habe ich bis eben angenommen. So wie Du schreibst könnte ich nun im ersten halben Jahr z.B.60.000km fahren, und bekommen dann die Bremsbeläge auf Garantie ersetzt, weil die Garantie für das erste halbe Jahr anders ist, als die für die nächsten 4,5 Jahre?

Wer wollte das eigentlich wissen und was sollen wir mit den Falschinformationen aus dem ersten Posting anfangen ??

Hat da einer Langeweile weil er eingeschneit ist ??

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