Garantie

VW Golf 7 (AU/5G)

Habe eine Frage zur Garantie
Golf 7 1.5 96kw Variant Schaltgetriebe von 06/2020.War ein Leasing Fahrzeug. Zu haben bei einem großen VW Händler.
Problem meinerseits, hat keine Garantieverlängerung. Beim Händler gibt es eine Gebrauchtwagengarantie nur gegen Aufpreis. Auf Anfrage hieß es das bei einem so jungen Fahrzeug und dem Kilometerstand von 11600km ein Kulanzantrag gestellt wird.Frage Ist das so rechtens oder muss er mit Gebrauchtwagengarantie verkaufen ? Was würdet ihr tun ?

22 Antworten

Und Michael welchen Rat bezüglich Golf T-Roc oder T-Cross würdest Du mir geben als Kenner der Materie ??

Bei so viel Halbwissen und Halbwahrheiten lasse ich die Experten mal alleine. 😉

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 25. Dezember 2022 um 18:12:51 Uhr:


Bei so viel Halbwissen und Halbwahrheiten lasse ich die Experten mal alleine. 😉

Das ist wohl besser. Oder hast du einen link zu dem Gesetz, das die Ausstellung eines Gewährleistung Dokument beschreibt?

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 25. Dezember 2022 um 18:12:51 Uhr:


Bei so viel Halbwissen und Halbwahrheiten lasse ich die Experten mal alleine. 😉

Könntest Du uns Dummies mal erhellen?

Manny

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Nö, weil die Argumente fehlen, läßt er uns ja allein...

Es gibt kein Dokument zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie ist per Gesetz geregelt und bezieht sich im übrigen auf alle Privatkäufe. Sie greift ab Kaufvertrag und Kaufdatum und ist befristet bzgl. der Beweislast. Garantie ist eine andere Baustelle und muss vertraglich geregelt sein.
Sonst nix.

Wichtig ist allerdings noch, dass man die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer hat, die Garantie meistens vom Hersteller kommt.
Wird jetzt interessant mit dem Agenturmodell, da hat man nicht mehr den vielleicht wohlwollenden Händler, sondern die Rechtsabteilung der Firma als Ansprechpartner.

Manny

Zitat:

@Coolhard1 schrieb am 25. Dezember 2022 um 09:30:31 Uhr:


24 Monate Gewährleistung
Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen.

Nur halb richtig.

Der Händler darf nach wie vor bei Gebrauchtfahrzeugen die Gewährleistung auf 12 Monate reduzieren. Allerdings ist es nicht mehr gültig wenn es nur in den AGBs steht, sondern der Käufer muss explizit darauf hingewiesen werden.

Quelle: ADAC

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