1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Garantie

Garantie

VW Golf 7 (AU/5G)

Habe eine Frage zur Garantie
Golf 7 1.5 96kw Variant Schaltgetriebe von 06/2020.War ein Leasing Fahrzeug. Zu haben bei einem großen VW Händler.
Problem meinerseits, hat keine Garantieverlängerung. Beim Händler gibt es eine Gebrauchtwagengarantie nur gegen Aufpreis. Auf Anfrage hieß es das bei einem so jungen Fahrzeug und dem Kilometerstand von 11600km ein Kulanzantrag gestellt wird.Frage Ist das so rechtens oder muss er mit Gebrauchtwagengarantie verkaufen ? Was würdet ihr tun ?

22 Antworten

Er muss zu mindest eine Gewährleistung für 12 Monaten geben.

Das ist so rechtens. Garantie ist eine freiwillige Leistung.

Was dir aber der Händler geben muss ist die gesetzliche Gewährleistung, sofern er es nicht im Kundenauftrag oder an Gewerbetreibende verkauft.

Er muss aber die gesetzliche Gewährleistung über 12 Monatr bieten als Verkäufer an Verbraucher. Somit würde ich auf diese tolle Garantie, die sich am Ende eh überall herauswindet, und numal mal auch kein Geschäftsmodell für den Kunden, sondern für den Anbieter ist, verzichten. Das ist genau so ein Bullshit wie der tolle Servicevertrag von VFS.

24 Monate Gewährleistung
Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen.
Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate.
Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeit­punkt des Kaufs bestanden hat.
Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Zitat:

@mpou schrieb am 25. Dezember 2022 um 09:28:52 Uhr:


Aber bei der gesetzlichen Gewährleistung gibt es da ein Schriftstück vom Händler oder gibt es die Automatisch ?

Nicht dein Ernst!? Noch nie ein Gebrauchtwagen gekauft?

Meine letzten Autos hatten alle Gebrauchtwagengarantie

Über 100tkm hast du bei den Gebrauchtwagenversicherungen höhere Anteile bei der Selbstbeteiligung.Ich würde keinen Gebrauchtwagen mit mehr als 100tkm kaufen.

Ne Garantie sollte doch im Rahmen der Preisverhandlung drin sein. Wenn nicht, würde ich sie auf jeden Fall separat abschließen. Sie hat bei mir z.B. ein neues Kupplungspaket ( DSG ), ohne Probleme übernommen ( 300€ Selbstbeteiligung ). K.A. wieviel Assistenten der Wagen hat, aber da können schnell mal ein paar Kröten bei der Reparatur zusammen kommen. Bei der Gewährleistung hast Du, denke ich, mehr " Kampf" bis was gemacht wird. Ich würde sie dann danach auch weiter verlängern.
Und so schlecht wie oben geschrieben, ist sie nicht.

Aber um deine Frage zu beantworten. Die Erklärung der Gewährleistung müsste in der Theorie ein separates Schriftstück sein, dass dir der Händler erklärt, dir Zeit lässt dies durchzulesen um es anschließend zu unterschreiben oder eben nicht.

Die Garantie ist doch das Papier nicht wert. Die gesetzliche Regelung ist weitgehend genug. Die Fälle wo die Garantie etwas zahlt das durch die gesetzliche Gewährleistung nicht gedeckt ist kannst du doch an einer Hand abzählen. Eher ist es andersrum, dass die Versicherung die Leistung ablehnt und niemand dem Kunden sagt, dass es durch den gesetzlichen Rahmen gedeckt ist.

Zitat:

@mpou schrieb am 25. Dezember 2022 um 09:13:27 Uhr:



Problem meinerseits, hat keine Garantieverlängerung. Beim Händler gibt es eine Gebrauchtwagengarantie nur gegen Aufpreis. Auf Anfrage hieß es das bei einem so jungen Fahrzeug und dem Kilometerstand von 11600km ein Kulanzantrag gestellt wird.Frage Ist das so rechtens oder muss er mit Gebrauchtwagengarantie verkaufen ? Was würdet ihr tun ?

Der Händler hat alles richtig gemacht. Er hat dir eine Garantie gegen Aufpreis angeboten..
Eine Verpflichtung einer Gebrauchswagengarantie Andienung seitens des Händler, gibt es nicht!
Hier greift die 24 Monate Gewährleistung wie vor beschrieben.

Manche Händler verpacken eine Garantie bereits im Fahrzeug Kaufpreis und weisen das explizit aus, ist diesem aber freigestellt.

Kulanzthema, bei dem Alter und geringer Laufleistung kann man je nach möglichem Schaden davon ausgehen, dass der Händler das auch durchboxt. Typisch ist das je nach Laufleistung bis zu 5 Jahren Gesamtalter die Kulanz auch zu erhalten. Ansonsten würde wiederum die Gewährleistung greifen.

Voraussetzung ist in allen Fällen ein Händler seitiger Service je nach Serviceplan des Herstellers, also Scheckheft gepflegt.

Es wäre sicherlich nicht verkehrt, sich mit der Lebensrealität allgemein etwas zu beschäftigen. Und da gehören Begriffe wie Gewährleistung und Garantie dazu, zumal beide ein Großteil aller Käufe betrifft.

Manny

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 25. Dezember 2022 um 10:19:32 Uhr:


Aber um deine Frage zu beantworten. Die Erklärung der Gewährleistung müsste in der Theorie ein separates Schriftstück sein, dass dir der Händler erklärt, dir Zeit lässt dies durchzulesen um es anschließend zu unterschreiben oder eben nicht.

Nein, über die gesetzliche Gewährleistung erhält man keine schriftliche Unterweisung. Das ist im BGB geregelt. Fertig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen