Gab es 17" als Serienbereifung beim 1,6er?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,
meine Eltern könnten für ihren G4 (Bj 98) einen Satz 17" Felgen mit Bereifung bekommen.

Auf diversen Seiten habe ich zwar heraus gefunden, das es G4 mit 17" bereifung gab, aber da stand auch der Zusatz, das nicht alle G4 diese bereifungen fahren dürfen.
Leider steht dort nich, welche NICHT mit dieser Bereifung fahren darf.

Ich spreche nicht von Rädern aus dem Zubehör mit 8 oder 9" Breite, sondern von 7Jx17".

Wer fährt einen G4 mit 1,6er Maschine UND 17" Serienbereifung (Alu)?

60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Golf4GTITDI


Die auch 7Jx17 ET38 haben.

Nen Kumpel von mir hat sich die EVOLO-Felgen (gleiche Größe) eintragen lassen.
Da gibt es zum Beispiel nicht diese Auflagen.

hm, doch bei den 7Jx17 sollten die Auflagen Vergleichbar der Santas sein.

Wobei hingeben 7,5Jx17 Evolo mit ABE (Zubehör) sind und diese Auflage nicht haben

Zitat:

Original geschrieben von Five19


wie das jetzt mit der serinmäßigen tieferlegung aussieht weiß ich nicht, aber wenn du ihn von haus aus so hast, dann müsste das ohne eintragung gehen..

Das würde ja bedeuten, dass ich vom TÜV und von VW falsch beraten worden bin bei den Felgen.

Manchmal glaube ich auch, dass es bei jedem TÜV und jedem VW-Händler ne andere Antwort gibt.

Anscheinend sind die Richtlinien und die Gesetze da nicht so durchsichtig.

Kenne das Problem, habe ja schließlich jeden Tag mit Gesetzen zu tun.

Eigentlich auch egal. Das wichtigste ist, dass man immer mit dem im gesetzlichen Rahmen zulässigen Zubehör/Tuning unterwegs ist.
Finger weg von dem billig sch***.

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld



Zitat:

Original geschrieben von Golf4GTITDI


Die auch 7Jx17 ET38 haben.

Nen Kumpel von mir hat sich die EVOLO-Felgen (gleiche Größe) eintragen lassen.
Da gibt es zum Beispiel nicht diese Auflagen.

hm, doch bei den 7Jx17 sollten die Auflagen Vergleichbar der Santas sein.
Wobei hingeben 7,5Jx17 Evolo mit ABE (Zubehör) sind und diese Auflage nicht haben

Stimmt irgendwas war da.

Aber da verstehe ich auch nicht, warum das bei der einen Felge Auflagen gibt und bei der anderen nicht...

Also wenn das mit den Felgen und der der VW BE stimmt dürfte man auch

Motoren einfach untereinander vertauschen ohne Eintragung. Gabs ja im 4er
Sportfahrwerke in den selben Dimensionen, wie die originalen von VW ohne Eintragung verbauen.

Was ich von VW kenne ist eine sogenannte Freigabebescheinigung, dass dieses Teil für dieses Modell zulässig ist und verbaut werden kann. Z.B. für einen Motorumbau.
Das ist aber ein Dokument für den TÜV, damit er die Fahrzeugpapiere erweitern kann.

Für die Grundkarosse Golf4 hat VW natürlich Freigaben für ALLE Teile, die da irgendwie mal irgendwo verbaut wurden.

Der Fzg.Schein gibt den Herren Polizisten ja Auskunft über Dinge, die verbaut sein dürfen. So ein Polizist kann sich nicht jede Eigenschaft jedes einzelnen Modells auf Deutschlands Straßen merken. Und wenn im Schein 15" steht, dann kannste mal schnell Pech haben, dass die Kiste mit 18" stehen bleibt. Und wenn Du hundertmal die VW Freigabe in der Hand hast.

Ich kann mir auch ne Freigabe ausstellen, dass ich Schuhe in Größe 50 tragen darf, obwohl Größe 45 eingetragen ist. Wenn ich n Unfall baue, ist der Versicherung diese Freigabe egal und ich darf mitbezahlen. 😁 Will damit sagen, dass diese Freigaben prüfunterstützende Dokumente und keine ABE's sind.

Sen

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@ Sen,
Dein Vergleich is super, grins.

Soweit ich weiß, müssen die Felgen die nicht im FZG-Schein eingetragen sind, nach wie vor abgenommen und eingetragen werden.
Egal ob es ne Freigabe von Vw für die Felgen gibt oder net.
Das ist nunmal in Deutschland so.
Kann man leider net ändern.
Gruß Roger

Welche Felgen/Reifengrößen werden denn im Fahrzeugschein eingetragen?
Bei mir stehen im Schein 205/55R16 91V auf dem Wagen sind aber ab Werk die Long Beach mit natürlich 17'' drauf. Selbst meine Winterreifen passen nicht zu der Angabe aus dem Fahrzeugschein...

Ich dachte, es wird lediglich eine mögliche Größe angegeben - nicht mehr wie früher alle eingetragenen Größen. Was allerdings im Falle einer Kontrolle passiert? Keene Ahnung! Hat da schon jemand Erfahrungen sammeln dürfen?

Zitat:

Original geschrieben von giovannisbora


Welche Felgen/Reifengrößen werden denn im Fahrzeugschein eingetragen?

Ah ja, erst die Suche benutzen ;-) und zwar die im Fahrzeugschein:

"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."

Also: Es können ALLE Rad-/Reifenkombinationen auf dem Wagen gefahren werden für die es eine Typ- oder Einzelgenehmigung gibt...

BTW: Hat jemand / oder wie kommt man am einfachsten an die Typgenehmigung?

auf deiner Zulassung ist eine Eg-Nummmer, in ihr sind Reifen/Felgen Kombinationen zugelassen.
z.B. Golf4 205/55/R16 225/45/R17 ... sollten die Felgen von original VW sein, sollten diese, meiner Meinung nach, ohne Eintragen zu fahren gehen.
Um Sicher zu gehen, kanns du auch bei deiner Prüfstelle nachfragen.

Ich habe meine Felgen jedoch Eintragen lassen, (Evolo STP), in Kombination 35mm KW Fahrwerk

Vielleicht sollten wir Schyschka hier mal dazu fragen, der kennt sich am besten mit TÜV-Gesetzen aus...

Ich muss im Mai auch zum TÜV und wollte mir dann auch meine Longbeach 7x17 Zoll eintragen lassen, sofern das noch nötig ist. Eigentlich sollte diese Felge eine VW-Nummer haben, weiß ich aber jetzt nicht auswendig.

Bei den Santa Monicas gab es neben dem ominösen Lenkgetriebe noch die Auflage, dass nur ein 225er Reifen erlaubt war, dessen Lauffläche/Profilfläche die 218mm nicht übersteigt...

Soweit ich informiert bin, muss jede Tunerfelge vom TÜV abgenommen werden, so steht es auch in den jeweiligen Gutachten, vor allem wenn ein Sportfahrwerk verbaut ist.

Bin mal gespannt, ob mir mein VW-Händler mit dem Gutachten aushelfen kann, waren doch die Longbeach-Felgen eher für den Bora gedacht, oder?

boh wo soll man da anfangen!

vieles Wahres wurde geschrieben, teilweise nicht alles rechtlich 100% richtig!

erstmal zum Golf IV, da dieser eine EG-Typgenehmigung hat, ist es schon richtig wie Sencillo geschrieben hat, dass man nicht alles an-/umbauen kann was dort genehmigt wurde. Der Hinweis auf den Motor ist sehr einleuchtend oder?

zum Thema Fz.-Schein und ZLB Teil 1, alter Schein sollte jedem klar sein, dort steht alles drin was man fahren darf, die Fz.-Halter welche eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben, sollte vom Amt den entferteten Fz.-Brief ausgehändigt bekommen haben, dort steht alles drin wie im Fz.-Schein. In der ZLB Teil 1 nurnoch eine Reifengröße meistens nicht immer die kleinste. Bei ner Kontrolle muss einem bewiesen werden das man nciht die richtigen Reifen/Räder fährt, einige Polizeibehörden sind wie TÜVs und der Dekra einem Portal angehängt wo man dies Prüfen kann, ich persönlich kenne es nur bei der Polizei aus Sachsen, aber serienräder machen eh keine Probleme heutzutage!

bei einer HU wenn die neue ZLB Teil 1 vorliegt, wird im Rechner geschaut was noch gefahren werden darf über die TSN und die VSN aus Feld 2.2, so kann man alle Serienkombinationen sich anzeigen lassen.

zu den Zubehörrädern von VW 17" oder 18", für alle VW Räder beim Golf IV gibt es keine ABE oder wie beim Golf 2 eine Reifenfreigabe sondern ein Teilegutachten siehe Anhang, dieses sieht zwingend vor, dass das verwendete Teil per StVZO 19.3 begutachtet wird, bei den 17" und 18" ist dort auch im Anhang die Auflage wegen Fahrwerk, Lenkgetriebe und Reifenbreite beschrieben.

zu der Traglastbescheinigung, diese stellt VW einem ohne Probleme aus, habe ich öfter bevor ich beim TÜV war gemacht!

einfach unter Angabe der Teilenummer und den Felgendaten 7J x 17 H2 ET 38 sagen dass man für den TÜV eine Traglastbescheinigung benötigt und dieses geht problemlos per eMail: kundenbetreuung ÄT volkswagen.DE oder unter folgende FAX-Nr.: 0800 3298655792436

aber dies ist theoretisch garnicht nötig, da wie bereits gesagt der TÜV und der Dekra die VW Freigaben im Rechner haben, ich weiß aber auch das nicht alle Prüfer dies wissen und damit umgehen können, die Prüfstellenleiter sollten es aber wissen.

zu der Freigabe beim Golf 2 dort stand damals schon drin, dass nicht Serienkombinationen eingetragen werden müssen, die Freigabe kann man bei doppel-wobber.de sich anschauen.

also kurz gefasst, wenn es keine Serienkombination ist muss es eingetragen werden! Wer keinen alten Brief/Schein mehr hat, kann bei VW sein COC-Papier anfordern (unter Angabe der Fahrgestellnummer), dort stehen die zulässigen Kombinationen auch drin, sollte ebenfalls kostenlos sein, dauert aber einige Wochen in der Regel, ich hoffe nun ist alles geklärt!

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


Bin mal gespannt, ob mir mein VW-Händler mit dem Gutachten aushelfen kann, waren doch die Longbeach-Felgen eher für den Bora gedacht, oder?

schreibe direkt VW an, die Händler haben dafür keinen Nerv, ob Bora oder Golf IV ist egal, da beide vom Typ der 1J sind.

Danke! Jetzt sollte mehr Klarheit herrschen.

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


Bei den Santa Monicas gab es neben dem ominösen Lenkgetriebe noch die Auflage, dass nur ein 225er Reifen erlaubt war, dessen Lauffläche/Profilfläche die 218mm nicht übersteigt...

Leider muss ich Dich da enttäuschen. Auch bei den Long Beach darf die Lauffläche die 218mm nicht übersteigen. Wobei das wohl eher an der SportEdition liegt (Tieferlegung, Lenkung etc.) als an der Felge selber. Gibt ja genug Felgen in den selben Dimensionen, die ohne Auflagen eingetragen werden können. Habe - äh, hatte die Long Beach serienmäßig drauf bis so ein *****loch mir die Felgen aus der Garage geklaut hat 😠 - und auch bei mir steht der Zusatz in den Unterlagen. Allerdings nur in der Dokumentation und nicht in den Papieren selber...

Wenn Du oder Dein Prüfer es also genau nimmt, müsstest Du Dich auf die Suche nach 225er Reifen machen, die nicht breiter als die besagten 218mm sind 😉

ABER: Die von VW vorgegebenen Reifen haben a) selber eine Laufbreite von mehr als 218mm und b) werden die vorgeschriebenen Reifen garnicht mehr produziert sondern nur noch deren Nachfolger. Außerdem wußten bislang weder die Meister noch die Prüfer und erst recht nicht die VW-Niederlassungen von der Auflage mit den 218mm.

also so unrecht hat VW mit der Reifenbreite nicht, ich hatte vor den TT Rädern ja auch 7Jx17H2 ET38 also die Santamonica Größe und ich muss sagen, dass ich im Radhaus an der Verkleidung deutliche Schleifspuren hatte, so stark das die Vergleidung weggearbeitet wurde, warum weiß ich auch nicht, kann auch sein weil meine Verkleidung rechts etwas defekt ist also nicht ganz fest sitzend.

aber im Fahrbetrieb habe ich nie ein Schleifgeräusch gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



zu den Zubehörrädern von VW 17" oder 18", für alle VW Räder beim Golf IV gibt es keine ABE oder wie beim Golf 2 eine Reifenfreigabe sondern ein Teilegutachten siehe Anhang, dieses sieht zwingend vor, dass das verwendete Teil per StVZO 19.3 begutachtet wird, bei den 17" und 18" ist dort auch im Anhang die Auflage wegen Fahrwerk, Lenkgetriebe und Reifenbreite beschrieben.

das stimmt ja so auch nicht ganz 100%.

Die Zubehör Evolo STP 7,5Jx17 haben von VW eine

ABEdu 🙂Evolo STPvon hier
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