Gab es 17" als Serienbereifung beim 1,6er?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,
meine Eltern könnten für ihren G4 (Bj 98) einen Satz 17" Felgen mit Bereifung bekommen.

Auf diversen Seiten habe ich zwar heraus gefunden, das es G4 mit 17" bereifung gab, aber da stand auch der Zusatz, das nicht alle G4 diese bereifungen fahren dürfen.
Leider steht dort nich, welche NICHT mit dieser Bereifung fahren darf.

Ich spreche nicht von Rädern aus dem Zubehör mit 8 oder 9" Breite, sondern von 7Jx17".

Wer fährt einen G4 mit 1,6er Maschine UND 17" Serienbereifung (Alu)?

60 Antworten

die Evolo STP sind keine Serienfelgen, wie ich das auf die schnelle sehe! Es sind Zubehörräder von Votex, dem Hauszubehörlieferer von VW, deswegen auch die KBA Nr., erst nach dem Golf IV gab es die KBA Nr. für die Serienräder, da sie wohl gemerkt haben, dass es mit der ABE deutlich einfacher ist.

Ich weiß nicht ob es hilft, aber ich kann zu den Evolo STP folgendes sagen:

Es gibt 2 verschiedene Arten von ein und der selben Felge:

1. Die Felge die direkt von Werk aus auf dem Wagen montiert worden ist. Das war z.B. beim GT Sport der Fall. Diese hat auch die Auflage mit der Reifenbreite bzw. der freigegeben Reifen.

2. Dann gibt es noch die Evolo STP aus dem Votex Shop. Dies ist eigentlich die gleiche Felge, aber soweit ich weiß ohne die Auflage mit der Reifenbreite und mit ner ABE.

Ich meine auch noch zu wissen, dass die Serien Evolo 7x17 hat und die Zubehör 7,5x17. Daher sind dort die Reifenauflagen auch nicht mehr so vorhanden, wie bei der Serienfelge.

...genau! Dazu noch Modelljahr 2001 und die Lauffläche des Reifens darf nicht breiter sein als 218 mm (Angaben vom TüV).

Zitat:

Original geschrieben von Sencillo


Also wenn das mit den Felgen und der der VW BE stimmt dürfte man auch

Motoren einfach untereinander vertauschen ohne Eintragung. Gabs ja im 4er
Sportfahrwerke in den selben Dimensionen, wie die originalen von VW ohne Eintragung verbauen.

Was ich von VW kenne ist eine sogenannte Freigabebescheinigung, dass dieses Teil für dieses Modell zulässig ist und verbaut werden kann. Z.B. für einen Motorumbau.
Das ist aber ein Dokument für den TÜV, damit er die Fahrzeugpapiere erweitern kann.

Für die Grundkarosse Golf4 hat VW natürlich Freigaben für ALLE Teile, die da irgendwie mal irgendwo verbaut wurden.

Der Fzg.Schein gibt den Herren Polizisten ja Auskunft über Dinge, die verbaut sein dürfen. So ein Polizist kann sich nicht jede Eigenschaft jedes einzelnen Modells auf Deutschlands Straßen merken. Und wenn im Schein 15" steht, dann kannste mal schnell Pech haben, dass die Kiste mit 18" stehen bleibt. Und wenn Du hundertmal die VW Freigabe in der Hand hast.

Ich kann mir auch ne Freigabe ausstellen, dass ich Schuhe in Größe 50 tragen darf, obwohl Größe 45 eingetragen ist. Wenn ich n Unfall baue, ist der Versicherung diese Freigabe egal und ich darf mitbezahlen. 😁 Will damit sagen, dass diese Freigaben prüfunterstützende Dokumente und keine ABE's sind.

Sen

du vergleichst ja hier eier mit äpfeln, kannst doch kein r32 motor in nen 1.4 16 v setzen ohne tüv abnehmen zu lassen?!!

wir sprechen hier von felgen die von VW freigegeben wurden, diese größe darf ich auf einem 4er golf standard fahren.max größe usw steht in der bedienungsanleitung. ist ja bisschen was anderes als ein motor oder ein fahrwerk?? da sind doch ganz andere dinge zu beachten? achslast,bremsen, etc.

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am besten sollte jeder zu seinem prüfdienst fahren und nachfragen.
ich musste meine 18 zoll R32 nicht eintragen.

naja egal...

Zitat:

Original geschrieben von Five19


ich musste meine 18 zoll R32 nicht eintragen.

sorry dann hatte dein Prüfer keine Ahnung oder fährst du nen R32 oder Jubi GTI?

wenn man die TSN und die VSN von einem Golf IV eingibt im Archiv kommt 2 vielleicht 3 erlaubte Rad-Reifenkombinationen raus. Das mit der Bedienungsanleitung ist nicht richtig, wobei ich noch nichtmal weiß ob dort die 18" überhaupt stehen. Der Vergleich mit dem Motor ist genau richtig, ist technisch und StVZO mäßig genau das identische wie eine geänderte Rad-/Reifenkombination!

Wenn du so fährst und es für dich persönlich ok ist, ist dies natürlich auch ok! Aber rechtlich nicht korrekt, wobei ich so weit gehen würde das man deswegen keinen dran bekommt, weil die Eintragung kein Problem gewesen wäre, ob es ein Richter so sieht wage ich aber zu bezweifeln.

es ist nunmal so der Golf IV hat eine EG-Typgenehmigung und damit ein COC-Papier, dies kannst du bei VW anfordern, da steht z.B. bei meinem Diesel kein 17" oder 18" drin.

Früher war allen klar, das im Fahrzeugschein steht darf ich fahren und denken alle ach steht nurnoch eins drin darf ich doch alles fahren??? Hallo, noch sind wir nicht so weit.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Zitat:

Original geschrieben von Five19


ich musste meine 18 zoll R32 nicht eintragen.
sorry dann hatte dein Prüfer keine Ahnung oder fährst du nen R32 oder Jubi GTI?

wenn man die TSN und die VSN von einem Golf IV eingibt im Archiv kommt 2 vielleicht 3 erlaubte Rad-Reifenkombinationen raus. Das mit der Bedienungsanleitung ist nicht richtig, wobei ich noch nichtmal weiß ob dort die 18" überhaupt stehen. Der Vergleich mit dem Motor ist genau richtig, ist technisch und StVZO mäßig genau das identische wie eine geänderte Rad-/Reifenkombination!

Wenn du so fährst und es für dich persönlich ok ist, ist dies natürlich auch ok! Aber rechtlich nicht korrekt, wobei ich so weit gehen würde das man deswegen keinen dran bekommt, weil die Eintragung kein Problem gewesen wäre, ob es ein Richter so sieht wage ich aber zu bezweifeln.

es ist nunmal so der Golf IV hat eine EG-Typgenehmigung und damit ein COC-Papier, dies kannst du bei VW anfordern, da steht z.B. bei meinem Diesel kein 17" oder 18" drin.

Früher war allen klar, das im Fahrzeugschein steht darf ich fahren und denken alle ach steht nurnoch eins drin darf ich doch alles fahren??? Hallo, noch sind wir nicht so weit.

dann weiß ich aber immer noch nicht warum ich meine größere rad reifen kombi nicht mehr im neuen schein eingetragen bekomme, also übernommen von alt auf neu?

wo steht das alles den? in welcher verordung?

Zitat:

Original geschrieben von Five19


dann weiß ich aber immer noch nicht warum ich meine größere rad reifen kombi nicht mehr im neuen schein eingetragen bekomme, also übernommen von alt auf neu?

wo steht das alles den? in welcher verordung?

Die Muster zur Zulassungsbescheinigung Teile 1 und 2 sollten seit dem 01.03.2007 in die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gefallen sein und deren Anhänge, waren vorher im Bereich der StVZO angesiedelt.

Die neuen Dokumente sind auf Grund von Druck der EU gekommen, sind eigentlich nur eine Übergangslösung bis die Chipkarte kommen wird, ähnlich dem EU-Führerschein, ich habe irgendwo mal ein Muster davon gesehen, weiß aber nimmer wo.

Wir, die deutschen haben Teile aus unserem Fz.-Schein abgegeben z.B. mehrere Rad-/Reifenkombinationen, die Ziffer für die Anhängerkupplung oder Drücke für Ein- und ZWeileitungsbremsanlagen bei Zugmaschinen, dafür musste der Rest von uns viele Sachen aufnehmen, welche niemanden vorher interessiert haben, Achslasten, Abmessungen usw.

Die Ämter haben vom KBA einen Leitfaden wonach sie von alte auf neue Dokumente umarbeiten sollten, ich habe oft erlebt das dies am Anfang zu Problemen führte, teilweise haben Kollegen von mir heute noch Probleme die Felder zuzuordnen.

Normal geht es über die TSN und VSN im alten Schein zu Ziff 3 und neu Feld 2.2, wenn du früher nun in Ziffer 33 noch Räder-/Reifen eingetragen hattest, wurden diese oftmals nicht in die ZLB Teil 1 unter Feld 22 übernommen, heute sollten das alle Ämter machen, auch andere Eintragungen wie Tieferlegung usw.

das Amt gibt ein 0603 und 48400I z.B. für meinen Bora Variant, deren Programm gibt denen die ausgefüllte Zulassungsbescheinigung aus, unten steht ein Fahrwerk drin mit geänderter Höhe, mache merken es und tragen es unter Feld 22 ein, vergessen aber die Höhe mitzuändern in Feld 20, was hat man dann Tieferlegungseintrag mit der Höhe aus dem Serienzustand.

Zurück zur EU, diese kennt eigentlich keine Umbauten, wie es hier üblich ist, die EU möchte das ein Fz. in der gesamten EG zugelassen wird ohne Probleme, um so den Handel zu fördern und unter den EU Mitgliedstaaten ausgeglichene Verhältnisse zu schaffen, an technische Änderungen hat die EU anscheinend nie gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Niggaray


...genau! Dazu noch Modelljahr 2001 und die Lauffläche des Reifens darf nicht breiter sein als 218 mm (Angaben vom TüV).

Gibt es denn aktuelle 225er Reifen, die das erfüllen?

Ich meine der Bridgestone Potenza ist geeignet!

ja das ist einer davon. Müsstest am Besten mal den ADAC Test angucken und die besten Reifen dann auf den Herstellerseiten anklicken.

Bei den Santa Monica Felgen ist auch ein Reifen mit max 218 mm vorgeschrieben.
Aber es ist überhaupt kein Problem einen zu fahren der über die 218 mm geht.
Hatte mich da mal beim Tüv informiert. Fahre zwar auch die Bridgestone Potenza RE050A, aber es würde auch mit anderen gehen, die nicht die 218 mm erfüllen.

Wobei man auch mal sagen muss, dass der Bridgestone nen echt guter Reifen für kleines Geld ist! :-)
Also da macht man nix verkehrt mit!

Ich habe die Goodyear Excellence und müsste mal nachmessen. Fahre jetzt zum TÜV und frage nach, wie das mit der Eintragung meiner Longbeach im Mai abläuft.

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So, bin zurück vom TÜV und die Lage ist folgendermaßen:

Meine Longbeach muss ich nicht eintragen, da diese Felgen eine VW-Teilenummer haben (1J0...) und für den Golf 4 und Bora eine Freigabe für die Größe 7x17ET38 und Reifen 225/45/17 Zoll existiert. Wohl auch für alle Motoren von 75PS bis zum V6 (den R32 würde ich da mal außen vor lassen, ist ein Sonderling 😁). Wenn ich es richtig verstand, für alle Felgen dieser Größe mit LK 5x100 und Festigkeitsgutachten (bei Tunerfelgen nicht von VW). Also kann man da auch getrost die Santamonicas mit einbeziehen!

Reifenbreite: die 218mm Flankenbreite ist eine Vorgabe für den TÜV. Der nette Prüfer meinte, wenn nichts schleift, interessiert das auch keinen. Bei mir hat im Radbereich nie was geschliffen, auch nicht bei vollem Lenkeinschlag.

Lenkbegrenzung: interessierte den Prüfer nicht, davon stand auch nichts in seinem PC.

Wenn ich mein Gewindefahrwerk eingebaut habe, sollen die Longbeach drauf und dann muss ich das Auto logischerweise vorführen. Mach ich in Verbindung mit der HU im Mai.
Wenn das FW ein Gutachten hat und die Räder dann nicht schleifen, würde der Eintragung nichts im Wege stehen. Kostenpunkt Eintragung ca. 35€. Auch dann wird nur das FW im Brief eingetragen, die Felgen sind auch bei einer Tieferlegung eintragungsfrei.

TÜV Rheinland, Trier

Ich hoffe, jetzt herrscht Klarheit über die Serienalus des Golf 4 und Bora!

Wo kann man überhaupt nachlesen, ob man das Sportfahrwerk hat und den verminderten Lenkhub?

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