Gab es 17" als Serienbereifung beim 1,6er?
Hallo,
meine Eltern könnten für ihren G4 (Bj 98) einen Satz 17" Felgen mit Bereifung bekommen.
Auf diversen Seiten habe ich zwar heraus gefunden, das es G4 mit 17" bereifung gab, aber da stand auch der Zusatz, das nicht alle G4 diese bereifungen fahren dürfen.
Leider steht dort nich, welche NICHT mit dieser Bereifung fahren darf.
Ich spreche nicht von Rädern aus dem Zubehör mit 8 oder 9" Breite, sondern von 7Jx17".
Wer fährt einen G4 mit 1,6er Maschine UND 17" Serienbereifung (Alu)?
60 Antworten
Also........
Ich hatte damals einen Golf 2 gefahren. Dort waren nur 13 und 14" fahren, weil diese in den Papieren so eingetragen waren.
Ein sehr netter Händler hatte mir dann allerdings eine Art Radfreigabe mitgegeben, die man auf den Golf problemlos fahren durfte, unter anderem 15"
Also mir mal schnell 15" BBS Felgen besorgt, denn diese Radfreigabe war genau definiert, welche Räder- und Reifenbreite ich fahren durfte OHNE sie eintragen lassen zu müssen. Musste lediglich die GTI verbreiterungen drauf machen und sie beim Händler vorführen, wo zur Zeit gerade ein TÜV Mensch da war, der schaute es sich an und gab mir dann das ok und hatte selbst bei den Kontrollen absolut keine Probleme, hatte lediglich die Radfreigabe vorgezeigt und gut war.
Aber das mit dem G4 und dem verminderten Lenkeinschlag wusste ich nicht. Aber gut zu wissen.
Was wäre, wenn man trotzdem 17" drauf haben möchte, muss ich dann ein anderes Lenkgetriebe einbauen lassen und kann dann die Räder eintragen lassen?
Zitat:
Also mir mal schnell 15" BBS Felgen besorgt, denn diese Radfreigabe war genau definiert, welche Räder- und Reifenbreite ich fahren durfte OHNE sie eintragen lassen zu müssen.
Ist ja alles schön und gut, aber ohne Eintrag in deine Papiere darfst du sie nicht fahren. Eine ABE für Felgen samt Reifen ist mir nicht bekannt.
Zitat:
Was wäre, wenn man trotzdem 17" drauf haben möchte, muss ich dann ein anderes Lenkgetriebe einbauen lassen
Nein, du musst lediglich mit der neuen Rad/Reifenkombination zum Tüv und diese nach wie vor in die Fahrzugpapiere eintragen lassen.
Das waren Felgen von VW, darum durfte die dann Fahren. Es reichte wirklich dem TÜV Menschen die Bescheinigung vom Hersteller, welche Rad/Reifemkombi freigegeben waren. Die Polizie hatte sich damit auch zufrieden gegeben. Selbst beim TÜV selber gab es keine Probleme.
In betriebsanleitungen stehen ja Radreifenkombis, die Felgen verschiedener Größe Freigeben.
Nur beim Golf 4 hab ich sie bisher noch nicht gefunden. Ich denke, ich fahre morgen mal zu VW hin und frage dort nach.....
Aber dennoch vielen lieben Dank an Alle, die zahlreich geantwortet haben
Du wirst nur in dem Fall um den Tüv herum kommen wenn du eine Reifengröße wählst die in deinen Papieren steht mit einer Felge die dort steht. Egal was du sonst machst, du musst zwingend zum Tüv.
EDIT:
Und mit Papieren sind keine Bedienungsanleitungen oder Prospekte gemeint, sondern Brief und Schein, alles andere hat keine Gültigkeit!
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Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
EDIT:
Und mit Papieren sind keine Bedienungsanleitungen oder Prospekte gemeint, sondern Brief und Schein, alles andere hat keine Gültigkeit!
Das hatte der TÜV Mensch und die VW Werkstatt damals anders gesehen... Ansonsten hätte ich dies ja in den Papieren eingetragen lassen, wenn es so wäre.
Ist ja auch egal, ist eh 15 Jahre her.....
Ich fahre morgen nach VW und frage mal dort nach was die dazu sagen......
Und wenn es dann zum TÜV gehen muss, ist das auch ok.
Aber das mit dem vermindertem Lenkeinschlag ist mir neu, will mich darüber auch bei VW ebenfalls informieren.....
Du benötigst kein Lenkgetriebe mt vermindertem Lenkhub.
VW schreibt dies zwar bei einigen Felgen vor. Der TÜV sieht da aber drüber hinweg.
Bei meinen Santa Monica Felgen sagt VW, dass ich ein Sportfahrwerk (hab ich, da GTI), ein Lenkgetriebe mit vermindertem Lenkhub (hab ich nicht) haben muss. Und es darf kein Golf vor Baujahr 1999 sein.
So steht es zumindest auf einem Brief, den ich aus Wolfsburg hatte.
Dann habe ich mir bei VW ein Gutachten über Tragfähigkeit usw. für die Felgen geholt.
Dann zum TÜV. Dort 80 Euro liegen lassen und eintragen lassen. Das Lenkgetriebe hat die nicht interessiert.
Tieferlegung wäre auch zu vernachlässigen gewesen.
Warum auch, es gibt genug Felgen von VW und anderen "freien" Felgenherstellern.
Die auch 7Jx17 ET38 haben.
Nen Kumpel von mir hat sich die EVOLO-Felgen (gleiche Größe) eintragen lassen.
Da gibt es zum Beispiel nicht diese Auflagen.
Fakt ist, wenn du eine Reifenkombination fahren möchtest die nicht im Fahrzeugschein steht, musst du sie durch den TÜV eintragen lassen. Bei mir war nur bis 16" eingetragen, deswegen musste ich die 17" eintragen lassen.
Im allgemeinen lacht der TÜV doch über 17" auf nem Golf IV. Wenn man die Einpresstiefe und die Felgenbreite beachtet ist das kein Problem die zu fahren.
Meine Freundin färt ne 14" Felge von Brock aufm Polo. Die musste z.b. nicht eingetragen werden, weil die Rad/Reifenkombination so schon im Fahrzeugschein stand. Da reicht es aus, die ABE für die Felgen immer mitzuführen.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Ist ja alles schön und gut, aber ohne Eintrag in deine Papiere darfst du sie nicht fahren. Eine ABE für Felgen samt Reifen ist mir nicht bekannt.Zitat:
Also mir mal schnell 15" BBS Felgen besorgt, denn diese Radfreigabe war genau definiert, welche Räder- und Reifenbreite ich fahren durfte OHNE sie eintragen lassen zu müssen.
also in meinen papieren stehen nur 15" drin...
fahre aber 16"... beim kauf habe ich zusätzlich noch die ABE bekommen
als bsp.:
http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/57_1/atu503.pdf
bei 17" hätte ich es jedoch eintragen lassen müssen... 😉
In dem neuen Fahrzeugschein steht ja leider nur noch die kleinste Größe drinne. in meinem Fall 195/65R15 (Vorher stand auch noch die 205er mit 16" drinne). Und natürlich die nachgetragenen 225er mit 17".
Da wünsche ich mir meinen alten wieder zurück...
bitte leute das ist doch so nicht richtig was ihr schreibt,...was im schein steht ist völlig egal, relativ egal.
angenommen du fährst 15 zoll, im schein sind 16 zoll eigetragen ein 4er golf kann laut VW (betriebsanleitung) aber bis 8x18 fahren , dann kannst du das auch. ohne was einzutragen.
du brauchst allerdings ein gutachten deiner felgen für den golf 4.
deshalb werden auch nicht mehr alle rad reifen kombis beim tüv in den schein eingetragen, da du ja die räder, die es in den serinmäßigen dimensionen gibt, fahren darfst.
das kann dir die polizei bestätigen wie auch der tüv.
fährst du jetzt räder die kein gutachten haben also nicht geprüft sind, musst du sie beim tüv vorfahren.oder du willst 9x18 fahren, diese gibt es von vw nicht, also eintragen.
achso das alles giltt nur ohne tieferlegung.
wenn dein auto tiefergelegt ist musst du sowieso zum tüv.
Zitat:
Original geschrieben von Golf4GTITDI
In dem neuen Fahrzeugschein steht ja leider nur noch die kleinste Größe drinne. in meinem Fall 195/65R15 (Vorher stand auch noch die 205er mit 16" drinne). Und natürlich die nachgetragenen 225er mit 17".
Da wünsche ich mir meinen alten wieder zurück...
genau, da haben wir ja das beispiel.
sie tragen dir nur noch die 15 zoll ein, die 16 zoll werden weggelassen, da du sie laut vw sowieso fahren darfst? ich hoffe , das ich mich verständlich ausdrücke
Dann frage ich mich nach wie vor warum ich meine Felgen eintragen lassen musste obwohl es Felgen sind die man ab Werk mit dem Golf bekam.
hast du tieferlegung?
ansonsten ist es quatsch....so wurde es mir bei allen autos erklärt vom tüv süd.
selbst bei der polizei....
bin auch am anfang mit meinem 4er oder 3er nach der regelung gefahren.
Ich musste meine Felgen auch eintragen lassen. Original 17" von VW.
Ich hab das serienmäßige Sportfahrwerk von VW.
Dann frage ich mich doch, warum ich das do noch nie vom TÜV gehört habe.
Mal ganz davon ab, dass es die 17" und 18" doch eh nur bei "SportEdition", "GTSport", "25 Jahre GTI", "R32" usw gab.
Die haben ja auch ein Sportfahrwerk von VW.
wie das jetzt mit der serinmäßigen tieferlegung aussieht weiß ich nicht, aber wenn du ihn von haus aus so hast, dann müsste das ohne eintragung gehen..