G31 LCI - Laderaumabdeckung - Rollen abgebrochen, keine Garantie oder Kulanz

BMW 5er G31

Hallo zusammen,

ich musste neulich einen größeren Karton transportieren. Dazu habe ich das Laderaumrollo aus den Führungsschienen nach unten ausgehakt und in die Kassette aufrollen lassen (also nicht einfach losgelassen und das reinschnappen lassen sondern das langsam aufrollen lassen).

Nach dem Transport habe ich das Ding leider nicht wieder in die Führungsschienen bekommen und dachte schon ich wäre zu blöd.

Wegen eines anderen Mangels musste ich eh bei der örtlichen BWM Werkstatt vorbei und habe das Thema angesprochen. Die meinten dann, dass links und rechts die beiden Rollen abgebrochen sind. Somit eindeutig ein Fehler des Kunden und kein Garantiefall. Als Preis wurden mir 641€ genannt. Auf meine Beschwerde hin wollte man das bei BMW reinreichen (man hat sogar Fotos gemacht) und mir beim nächsten Termin die Entscheidung mitteilen.

Dieser nächste Termin war nun am Freitag. Bei der Fahrzeugabgabe wusste man davon gar nichts (mehr) und hat mich auf den Nachmittag vertröstet. Da hieß es dann (allerdings wieder erst auf Nachfrage) wieder lapidar, dass ich das selber kaputt gemacht hätte und daher kein Garantiefall sei.

Ist dies ein "bekanntes" Problem bei BMW? Ich muss sagen, ich komme von Mercedes und vor dem Kauf wurde immer vollmundig mit der Kulanz von BMW geworben und jetzt wird man einfach als "Störenfried" abgewimmelt.

Ich vermute hier entweder einen Materialfehler oder einen Konstruktionsfehler. Man sieht noch wo die Achse der Welle (ab-)gebrochen ist - das ist vielleicht 2mm im Durchmesser und quasi eine Sollbruchstelle. Wenn ich das wirklich selbst kaputt gemacht hätte, dann würde ich auch dazu stehen und ggf. noch um den Preis feilschen. Aber ich weiß beim besten Willen nicht, wie das passiert sein soll. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Und ich gehe mit meinem Eigentum immer sehr pfleglich um.

Zum Fahrzeug:
G31 LCI
EZ 12/2020
gekauft 11/2021 (also sind die 6 Monate Beweislastumkehr beim Verkäufer auch rum).

25 Antworten

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 6. Juni 2022 um 20:33:09 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 6. Juni 2022 um 17:52:04 Uhr:


Das es um keine Diskussion gehen sollte ist doch grad der Witz an der Beweislastumkehr für 3 Jahre nach Kauf des Qualitätsbriefs oder wie auch immer BMW im Moment die Garantie nennt: Bis 3 Jahre geht man davon aus, dass der Mangel am Kaufdatum bestand. BMW muss beweisen(!), dass der Kunde es kaputt gemacht hat, zu sagen, es sei unwahrscheinlich, da das Teil normalerweise hält, reicht eben gerade nicht.

Das ist doch der Kern des Qualitätsbriefs.

In dem Moment, wo ein Schaden durch Benutzung entsanden ist, ist es nicht so einfach. Ansonsten könnte der Besitzer ja auch mit einer Delle im Stoßfänger kommen und BMW bitten die auf Gewährleistung zu reparieren, wenn sie nicht beweisen können, dass sie durch einen Unfall verursacht wurde. 🙂

Im konkreten Fall reicht es wohl schon aus, wenn BMW darlegen kann, dass der Schaden durch eine Handlung beim Benutzen des Fahrzeugs entstanden ist. G

Nein, eben genau DAS nicht. Jeder Schaden entsteht durch Benutzung. Geht der Turbo hoch - Benutzung. Verziehen sich die Bremsscheiben - Benutzung. Reisst die Steuerkette - Benutzung. Etc. pp.

Du hast die Beweislastumkehr nicht verstanden. BMW muss nachweisen, dass der Schaden durch die Benutzung entstanden ist. Ein Unfall ist leicht nachzuweisen und dann kann BMW den Beweis führen. Es ist aber absolut unmöglich, dass ein Unfall Ursache des Defekts des TE ist. Und BMW müsste hier gerichtsfest beweisen, dass der TE das Rollo so rausgerissen hat, dass die Rollen gebrochen sind.

Aber nochmal: BMW kann nicht einfach sagen, "das ist bei der Benutzung passiert" und das ist ein Beweis, dass es zum Kaufzeitpunkt i.O. war.

Leider geht auch BMW inzwischen den (Volkswagen-)Weg des "erstmal Abwimmelns". Es ist wirklich erschreckend, wie das Unternehmen in den 12 Jahren, die dich jetzt Kunde bin, abgestiegen ist.

Zitat:

@Amen schrieb am 7. Juni 2022 um 13:30:21 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 6. Juni 2022 um 20:33:09 Uhr:


In dem Moment, wo ein Schaden durch Benutzung entsanden ist, ist es nicht so einfach. Ansonsten könnte der Besitzer ja auch mit einer Delle im Stoßfänger kommen und BMW bitten die auf Gewährleistung zu reparieren, wenn sie nicht beweisen können, dass sie durch einen Unfall verursacht wurde. 🙂

Im konkreten Fall reicht es wohl schon aus, wenn BMW darlegen kann, dass der Schaden durch eine Handlung beim Benutzen des Fahrzeugs entstanden ist. G

Nein, eben genau DAS nicht. Jeder Schaden entsteht durch Benutzung. Geht der Turbo hoch - Benutzung. Verziehen sich die Bremsscheiben - Benutzung. Reisst die Steuerkette - Benutzung. Etc. pp.

Du hast die Beweislastumkehr nicht verstanden. BMW muss nachweisen, dass der Schaden durch die Benutzung entstanden ist. Ein Unfall ist leicht nachzuweisen und dann kann BMW den Beweis führen. Es ist aber absolut unmöglich, dass ein Unfall Ursache des Defekts des TE ist. Und BMW müsste hier gerichtsfest beweisen, dass der TE das Rollo so rausgerissen hat, dass die Rollen gebrochen sind.

Aber nochmal: BMW kann nicht einfach sagen, "das ist bei der Benutzung passiert" und das ist ein Beweis, dass es zum Kaufzeitpunkt i.O. war.

Leider geht auch BMW inzwischen den (Volkswagen-)Weg des "erstmal Abwimmelns". Es ist wirklich erschreckend, wie das Unternehmen in den 12 Jahren, die dich jetzt Kunde bin, abgestiegen ist.

AMEN ! 🙂😁

Mercedes-Benz ist da noch viel schlimmer!

Premium endet meistens nach der Premium Fahrzeugabholung, die man auch noch fürstlich bezahlen muss und die so Premium gar nicht ist.

Zitat:

@Amen schrieb am 7. Juni 2022 um 13:30:21 Uhr:



Nein, eben genau DAS nicht. Jeder Schaden entsteht durch Benutzung. Geht der Turbo hoch - Benutzung. Verziehen sich die Bremsscheiben - Benutzung. Reisst die Steuerkette - Benutzung. Etc. pp.

Ok, ersetze „Benutzung“ durch „direkte Einwirkung“.

Zitat:

Du hast die Beweislastumkehr nicht verstanden

Du meinst den Verzicht auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. 😉
Ich denke unsere Auffassungen unterscheiden sich nicht bzgl. dessen, was wir unter Beweislastumkehr verstehen, sondern bzgl. dessen, was als Beweis ausreicht und der Erkenntnis, dass dies überhaupt nur dann von Relevanz ist, wenn man bereit ist den Rechtsweg zu bestreiten. Vor Diskussionen schützt dich das keinesfalls, wie hier ja zu sehen.

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So wie der TE die Kommunikation mit seinem Händler schildert, zweifle ich daran, dass überhaupt schon ordentlich bzgl Kulanz oder Gewährleistung geprüft wurde.

Daher glaube ich nicht, dass überhaupt schon entschieden wurde, oder glaubt ihr, dass irgendeine Abteilung zwischen Vormittag und Nachmittag geprüft hat, was die Ursache war?

Für mich klingt es nach:
- vergessen bis zum Termin
- wieder vergessen bis nachmittags
- improvisiert und schnell mal „selber schuld“ eingeschoben, damit’s nicht zu peinlich wird

Ich würde schriftlich an den Händler und notfalls später an BMW gehen. Letzteres dann mit dem Händler und der Schilderung des Vorgangs im cc. Und ich würde auch explizit das Wort „Sachmangel“ fallen lassen, damit sich keiner mit Garantie etc rausredet.

Zitat:

@Diesel-Bull schrieb am 7. Juni 2022 um 07:34:28 Uhr:



Zitat:

@marsupilami schrieb am 6. Juni 2022 um 17:49:45 Uhr:


bei meinem g31 vfl ist auf der linken seite der mitnehmer, welcher das rollo in der schiene hoch-/runterfahren lässt, gebrochen. bei leebmann für 17€ bestellt und drücke es meinem händler beim service demnächst in die hand. ich hoffe mal auf einen wechsel auf kulanz, denn fremdeinwirkung kann ausgeschlossen werden. mein 3. 5er touring aber das erste mal ein derartiger defekt

Dein Ernst?

Nein, habe Langeweile.

hat es jemand der Mitnehmer schon selbst getauscht? gibt es evtl.. eine Anleitung?

Update (verspätet): Mitnehmer wurde auf Kulanz getauscht nachdem ich diesen bei Leebmann geordert und dem Freundlichen übergeben habe. Nett gefragt und wurde gemacht.

Hallo,

hat zum G31 jemand eine Anleitung.
Bei mir ist auch der rechte Mitnehmer abgebrochen.

Das Ersatzteil habe ich bereits. Sieht so aus als sei es nur noch geklipst. Kann das sein?

LG

Hallo zusammen,

habe den Mitbringer heute getauscht.
Ist eine Sache von 5-10 Minuten% 18€ und die ganze Diskussion hier zuvor eig. gar nicht wert.
Ich glaube dass BMW hier im Vgl. zum F11 einen sehr guten Job gemacht hat.

Bricht der Mitbringer ab, kann man ihn mit einer Zange rausziehen, da er nur gesteckt ist.
Den neuen steckt man wieder rein - gut ist.

Ich konnte den Mitbringer leider nicht rausziehen, da die vorhandene Zange zu grob war.
Macht aber nichts - 1. Verkleidung abbauen (3! Schrauben entfernen (eine ist unten hinter der Abdeckung) und Licht zuvor ausbauen)
2. Mitbringer von hinten rausdrücken, zuvor nach oben fahren lassen
3. Neuen Mitbringer reinstecken.
4. Verkleidung wieder anbringen

18€, 15 Minuten
Keine Fahrt zum Freundlichen und keine Diskussion notwendig. 🙂 🙂 🙂

Und ja bei mir war auch eine Kiste drunter, dann verhakt sich das Rollo blöd, schnallt zurück und dann kann so ein Plastikteil schon mal brechen, ohne dass gleich BMW dafür Verantwortung tragen muss.
Wenn zu hoch beladen, einfach das Rollo zuvor aushängen, dafür ist es ja da.

hast du mal ein Foto von einem funktionierendem System (Mitnehmer)? bei mir flutscht die Abdeckung hoch ohne halt.
und welches Teil hast du gekauft? Danke

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