Führerscheinverlust

VW Golf 4 (1J)

Hallo Leute...

Ich weiß das passt nicht so recht hier rein, aber ich wollte mal eure Tipps, Hinweise und Erfahrungen hören!

Vor 10 Wochen wurde mir der Führerschein entzogen weil ich zu oft zu schnell war!

09/99 116km/h auf ner doppelspurigen Stadtautobahn bei erlaubten 50 (hatte es eilig)
-4 Punkte-

10/99 96km/h in ner fremden Stadt bei erlaubten 50 (hab den Starkasten nicht gesehen)
-4 Punkte-

11/99 hab mir gesagt, das es so nicht weitergehen kann und hab mein Tempomat auf 100km/h eingestellt bei erlaubten 100 und bin jemand der auch 100 gefahren ist hinterher gefahren...wir in ein Waldstück rein...es blitzt bei ihm ich tret auf die Bremse und hatte 83km/h bei erlaubten 70 (hab das 70er Schild echt nicht gesehen!
-1 Punkt-

11/99 schwerer Verkehrsunfall, bin nach ner Kurve zu weit auf den weißen Randstreifen gekommen und da lag nasses Laub und nach paar mal gegenlenken mit 90 km/h in Gegenverkehr bei erlaubten 100.
Wurde wegen fahrläßiger Körperverletzung verklagt und musste 400 DM an ein Kinderkrankenhaus bezahlen!
-gab ganze 6 Punkte (5 für Körperverletzung und einen für Unfall)

08/01 Samstag Nacht um 2 Uhr auf ner geraden Bundesstraße mit 105 km/h bei erlaubten 80 geblitzt worden!
-2 Punkte-

04/03 hab nicht aufgepasst und am Radio rumgespielt und bin mit 59 km/h (fahr ich meistens in der Stadt) in ne 30er Zone gefahren!
-3 Punkte-

Beim letzten hatte sich der Widerspruch so lange hingezogen und die Punkte wurden erst Anfang des Jahres rechtsgültig!

Jetzt fahr ich seit eben ungefähr 10 Wochen mit dem Fahrrad runde 20 km am Tag zur Arbeit!

Meine eigentliche Frage ist nun wegen der Neubeantragung des Führerscheins!!
Mir wurde gesagt, wenn ich unter 2 Jahren bin brauch ich nur einen neuen Erste-Hilfe-Schein und ne neuen Augentest!
Ab wann kann ich einen neuen Lappen beantragen??
Doch erst ab drei Monaten, ne??
Wie stehen die Chancen ohne MPU bzw. Sperrfrist davonzukommen??

Hat jemand Erfahrung damit??
Mir hat jemand erzählt das man in der MPU sehr ruhig bleiben soll, weil die Psychologen einen versuchen zu reizen und das ich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen ein bissl besser gestellt bin als mit Alkohol oder Drogen...

Wäre echt nett wenn ihr mir dazu was sagen könnt, bzw Tipps und Infos habt!!

Vielen Dank im voraus!!!

mfg
Torsten

91 Antworten

Bei der MPU musst du dich als Musterknabe hinstellen. Du darfst nicht den kleinsten Fehler zugeben. Daraus drehen die dir sofort nen strick

Nen Kumpel musste aufgrund von Alkohol zur MPU. Er hatte damals ein kleines Problem mit dem Zeug (Ist heut trocken).

Fragenauszug:

Wenn Sie Bier kaufen, wie tragen Sie es die Treppe hinauf? Im Kasten, In der Tüte oder lose in der Hand?

Es war nicht mal gefragt, ober er überhaupt kauft.

Haben Sie Bier im Haus? war eine weitere Frage. Er:
Ja, für Besuch. FALSCHE ANTWORT!!

Tja. Die Hintergehen dich richtig hinterfotzig.

Bei zwielichtigen Fragen (oder überhaupt ab und zu mal) einfach mal fragen, wie der Typ das meint?!. Dann müssen sie dir Frage umformulieren und somit kristalisiert sich immer Teil der dahinterstehenden Absicht raus. 😉

andre

Das ist ja echt fies!!!

So schlimm hätte ich mir das gar nicht vorgestellt!!
Aber wie soll ich ich mich den da sonst geben, soll ich so ehrlich sein und sagen, dass es mir noch passieren könnte, das ich mit vielleicht 10km/h zuviel erwischt werden kann aber ich meine Fahrweise wirklich geändert hab oder das ich in der letzten Zeit höchstens mal ein Parkticket bekommen hab!?

Ich kann Dir nur wünschen, daß die Strafe für Dein total blödsiniges Verhalten noch größer ist als der Schiss, den Du jetzt in der Hose hast!

Siehste ich sag doch du kapierst es net. Um die MPU überhaupt bestehen zu können muß du aus deinem Inneren heraus mit der Einstellung auftreten. Schilder und Verkehrsregeln sind Gesetz und von denen weiche ich keinen Fingerbreit ab. Nicht nach dem Motto: Ich fahre anstatt 40-50km zu schnell jetzt nur noch 10-20km. Damit gibst du ja zu, dass du dich selbstständig über geltendes Recht stellst. Somit gefährdest du dich und Andere.

Vergelich: Wenn du einen Diebstahl im Kaufhaus begehst gibt es auch keinen Unterschied ob´s ein Kaugummi für 1€ war oder 2 CD´s im Wert von 30€. Diebstahl ist Diebstahl und so mußte das auch hier sehen.

@Autohansel

Kannst du das bitte jemanden schreiben den es interessiert!? Danke!!!

@ktown

Boah du nervst langsam echt!!!!
Das hatten wir doch nun schon alles durch!
Man, mein Daddy hält sich auch an jede Verkehrregel und fährt immer genauso viel wie erlaubt ist, aber dem ist es neulich auch passiert das er mit 9 km/h zuviel geblitzt wurde und 15€ bezahlen wurde! Willst du ihn jetzt auch für die Gefahr im Straßenverkehr bezeichnen?? Nein, denn vor solchen Kleinigkeiten kann sich nunmal keiner schützen, wir sind alle nur Menschen und Menschen machen nunmal Fehler!!
Ich wollte damit nur sagen, dass ich nicht vorhab grundsätzlich 10km/h zuviel zu fahren, aber ich kann auch nicht sagen, dass ich es schaff nie wieder zu schnell zu fahren, denn jeder ist irgenwo irgendwie schonmal zu schnell gefahren und wenn es nur ein paar km/h!!

Komm endlich raus aus deiner Scheinwelt und lass diese Grundsatzdiskussionen, die bringen nämlich keinen weiter!!

Gut ich gebs auf. Du kapierst es einfach nicht. Eine Bitte hab ich aber noch an dich. Wenn du die MPU gemacht hast dann sag uns doch mal ob du mit deinen Argumenten durchgekommen bist. Ich bin nämlich der festen Überzeugung das es sooo nicht klappt. Die Psychologen wollen nämlich diese "Scheinwelt" von dir vorgelebt haben. Egal was die Realität zeigt. Es geht nämlich nicht darum was alle Anderen tun (wie z.B. dein Vater) sondern was du absofort tun willst, ohne wenn und aber. Wie du, wenn du den Lappen wieder hast, weiter fährst, geht den Psychologen nix an, dass bleibt dein kleines Geheimnis.

Der Psychologe will das ich ehrlich bin und das er sieht, dass ich mich geändert hat!!
Der will nicht das ich in dieser Scheinwelt lebe!!

Ich hab es doch schon bewiesen, das indem ich seit 1,5 Jahren nichts mehr hatte und vor dem Ding in der 30er Zone nochmal 2,5 Jahre nix hatte!!

Ich weiß doch was bei mir nicht gestimmt hat und hab es abgestellt, und wenn ich ehrlich bin und es so dem Psychologen bin, wird der sich davon ein Bild machen, ob ich dann durchkomm oder nicht steht auf einem anderen Blatt!!

Und ein Psychologe wird mir bestimmt nicht abnehmen, wenn ich ihm erzähl das ich nie nie wieder zu schnell fahre und nie wieder geblitzt werde, weil ich jetzt "traumweltmäßig" langsam fahre!! Da weiß er genau ich lüg und hab mir das nur ausgedacht um durch die Prüfung zu kommen!!

Ich sollte mich ja nochmal melden, wenn ich mehr weiß!!
Gestern kam ein Brief vom Ordnungsamt... ich kann mein Führerschein neu beantragen OHNE AUFLAGEN!!!

Hab den am 01.06.04 abgegeben und kann den frühestens ab 01.09.04 wiederbekommen!!
Wenn ich es Montag abgeb dauert das nochmal ungefähr 3-4 Wochen steht in dem Brief und ich muss mitbringen:

1. Antragsformular mit Meldebestätigung

2. Führungszeugnis

3. aktueller Sehtest

4. Nachweis über Erste-Hilfe-Schein

5. Antragsgebühr: 159,40 €

6. 1 Passbild

Ich wollt mich nochmal bei allen bedanken die mir ein paar Tipps und Erfahrungsberichte gepostet haben und die ihre dumme Sprüche losgelassen haben...musste vielleicht auch sein!!!!
@ktown
Danke für die Diskussion!!

Gruss
Torsten

Freut mich für dich, was passiert dann eigentlich mit deinen Punkten? Fangen die wieder bei Null an?

gg mach aber nicht den Fehler dort mitm Auto hinzufahren um deinen Führerschein wieder abzuholen gg en Bekannter von mir hat das doch tatsächlich gebracht . . . und die haben ihn auch noch gesehen . . . . . echt doof sowas 😁

Danke!!

Na ich denke mal, weil da Neuerteilung stand, dass ich dann bei 0 Punkten hab...

Und ich will auch nix mehr mit dem KBA in Flensburg zu tun haben!!!!!!
Ich konzentrier mich dann lieber auf´s Ticket kassieren oder so!! ;o)

Nee, ich lass mich dann von meiner Freundin hinfahren und die kann dann auf der Rücktour auf Beifahrersitz Platz nehmen!!
Ja das ist wirklich doof! Aber Danke für den Tip!!! ;o)

hmm apollo, da wäre ich mir noch nicht so sicher!
So wie ich dich jetzt verstanden habe stellst du jetzt einen Neuantrag. Normal kann man das 10 Wochen vor ablauf der Sperrfrist machen.
In der Zeit nach der Beantragung entscheidet der Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt was nun mit deiner Fahrkarriere passiert. Denke in deinem Fall ist es sehr wahrscheinlich das du noch zur MPU musst!

achja @ktwon: Ich denke Apollo hat schon genug im RL wegen der ganzen SAche auf die Nase bekommen, da musst du nicht noch nachsetzen wenn er hier um hilfe bittet !

Nee, ich hab ja gar keine Sperrfrist bekommen sondern da stand drin, das ich jetzt meinen Führerschein neu beantragen kann, nach drei Monaten!!

Mmh kann das sein dass es von Bundesländern verschieden gehandhabt wird? Du kriegst das Ding ja auch beim Landratsamt . .

Zitat:

Original geschrieben von Apollo777


Nee, ich hab ja gar keine Sperrfrist bekommen sondern da stand drin, das ich jetzt meinen Führerschein neu beantragen kann, nach drei Monaten!!

jo ich wünsche dir viel glück !

@Rippa

Kann sein, weiß ich nicht genau!!

Hier mal der ganze Brief damit ich nix falsches sag!!

Sehr geehrter Herr XXX,

durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg Vorpommern in Rostock wurde mitgeteilt, dass Sie über Ihren Rechtsanwalt den Widerspruch gegen den den Entziehungsbescheid vom 19.05.04 zurück genommen haben.
Zwischenzeitlich ging vom Verwaltungsgericht in Greifswald auch die Verwaltungsakte bei uns ein.

Ihnen wurde die Fahrerlaubnis gem. § 2a Abs. 2 Pkt. 3 entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden, die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

Der Führerschein ging am 01.06.2004 bei uns ein. Somit darf Ihnen eine neue Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf des 01.09.2004 erteilt werden.

Sie sind derzeit nicht berechtigt, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Die entzogene Fahrerlaubnis lebt nicht von selbst wieder auf. Sie müssen eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Beantragung kann sofort erfolgen.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Antragsformular mit Meldebestätigung - erhältlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt,

2. Führungszeugnis - zu beantragen beim Einwohnermeldeamt,
(kann nachgereicht werden)

3. aktueller Sehtest,

4. Nachweis über die Unterweisung in Lebensrettungs- und Sofortmaßnahmen (liegt vor),

5. Antragsgebühr: 159,40 Euro

6. 1 Passbild.

Weiterhin müssen Sie persönlich zur Antragstellung erscheinen hinsichtlich der zu leistenden Unterschrift auf dem Bestellformular für den neu zu bestellenden Euro-Führerschein.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ernst nach Vorlage sämtlicher Unterlagen einschließlich der Registerauskünfte, was sich nach Antragstellung zwischen 3 - 4 Wochen bewegen kann, die Fahrerlaubnis neu erteilt wird, einwandfreies Verhalten in der Zwischenzeit vorausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Deine Antwort