Führerschein B - Anhänger ablasten
Hallo,
ich blicke bei dem Thema Anhänger nicht mehr ganz durch und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich habe einen B Führerschein, nicht BE.
Nun möchte ich mir einen Kofferanhänger für den Motorradtransport zulegen:
- 2 Rennmotorräder je 200kg
- Ausbau, Werkzeug, Sprit etc. ca. 200 - 300 kg
Sind also nur 600kg Zuladung.
Nun habe ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht im Auge. Den darf ich so ja nicht fahren.
Zum Auto:
BMW E91
Leergewicht 1580 kg
Zul. Gesamtgewicht 2045 kg
Westfalia Anhängerkupplung abnehmbar
Anhängelast : 1800 kg
Stützlast : 75 kg
D-Wert : 10 kN
Das heißt ein Ablasten auf 1400kg Gesamtgewicht sollte das Problem lösen, oder?
2045kg Auto + 1400kg Anhänger < 3500kg
Leergewicht des Anhängers sind max 600kg.
Dann wären es immer noch 800kg Zuladung.
Die Stützlast von 75kg erscheint mir wenig. Muss es dann ein doppelachsiger Anhänger sein?
Bitte helft mir zu dem Thema Klarheit zu gewinnen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
schreyhalz schrieb:
Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.
Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.
Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.
Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.
Wieso dann nicht "
generell"?!
Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.
Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.
Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?
Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/
Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.
107 Antworten
Unters Leergewicht wird es schwierig.
Eintrag in Feld 22: "zu Feld G: m. 5000 l Helium-Füllung" 😁
Zitat:
@Dragan219 schrieb am 27. September 2022 um 17:57:59 Uhr:
Weiß jemand ob man z.B. einer 2T Anhänger auf 200 kg ablasten kann oder gibt es bestimmte Regelungen wie viel man max. ablasten darf?
Ich vermute mal Du meinst "um 200 kg ablasten". Ein Prüfingenieur wird Dir sicherlich immer ein zGgw. von Leergewicht + glaubhafte Zuladung eintragen. Wenn Du aber glaubhaft machen willst das Du mit dem 2t-Anhänger niemals mehr als 200 kg Ladung transportierst, könnte es schwierig werden.
Der einzige Grund warum das halbwegs Sinn machen kann, ist um Geld bei Steuer und/oder Versicherung zu sparen.
Technisch macht das absolut keinen Sinn.
Mfg
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Ich vermute es geht um den Führerschein.
Dann würde ich mich eher um den B96-Zusatz kümmern, als Ladekapazität zu verschenken. Dafür braucht es nicht so groß Fahrschule, wie für den normalen Anhängerschein.
Von der Investition hat man immer was und nicht nur solange man genau DEN Anhänger in Kombination mit seinem aktuellen Zugfahrzeug besitzt.
Oder gleich um den BE.
Der B96 ist ganz schön teuer geworden im Vergleich zum BE. Vorteil ist halt, dass man keine Prüfung braucht.
Aber wenn man Pech hat, hat man von B96 schon nichts mehr, wenn man ein neues Auto kauft und das zGG höher ist als beim alten Fahrzeug. Dann liegt man wieder über der Grenze und muß den Anhänger weiter ablasten oder den BE nachholen.
Ich habe zwar auch nur den B, aber wenn ich was machen würde, dann BE. Einmal bezahlen und bestehen, nie mehr rechnen.
Jou, oder eben so. Wenn der B96 wirklich so teuer geworden ist, dann lieber ein Mal in den sauren Apfel beißen und BE machen. Nimmt keinen Platz weg, kostet keinen Unterhalt und ist immer praktisch zu haben. Das ist auch eine Form von Freiheit.
Das ist eben immer das Aha-Erlebnis mit "Hätte ich man doch...".
Da kenne ich auch einige, die damals gesagt haben "brauche ich nicht" und jetzt immer gucken müssen, wer denn einem Mal den Gefallen tun könnte, "und für die paar Mal mache ich doch nicht extra den Führerschein". Tja, wenn man sich unbedingt immer auf andere verlassen müssen will...
Führerschein macht man eben als 18jähriger und meist ist das Geld auch knapp. Wer denkt da schon daran, dass er später vielleicht ein Haus hat und öfter mal was Schweres transportieren muß oder einen Wohnwagen ziehen will.
Das sind die, wo die Eltern einen Handwerksbetrieb haben und schon klar ist, dass man große Anhänger fahren will oder eben begeisterte Camper.
Nützt aber eben auch nur, wenn man ein entsprechendes Auto hat. Wer einen Kompaktwagen mit 1300kg Anhängelast fährt, kommt mit BE auch nicht weiter.
Ist wie immer eine Einzelfallentscheidung, aber B96 hat für mich mit gestiegenen Kosten und immer schwerer werdenden Autos seine Berechtigung verloren.
Zitat:
fehlzündung schrieb am 29. September 2022 um 21:03:18 Uhr:
Nützt aber eben auch nur, wenn man ein entsprechendes Auto hat. Wer einen Kompaktwagen mit 1300kg Anhängelast fährt, kommt mit BE auch nicht weiter.
Ich hab mit meiner A-Klasse (W168) mit 1000 kg Anhängelast schon einige 2,5 - 3,5-Tonner gezogen... leer, zur Überführung - also selbst das kann sinnvoll sein.
Für denjenigen, der große aber leere Anhänger ziehen will, ja.
Aber die allermeisten werden einen großen Anhänger wohl auch entsprechend beladen wollen.
Was mir noch einfällt: B96 ist nur in Deutschland gültig. Wer den Anhänger für den Hausbau braucht, den stört das nicht.
Aber wer einen Wohnwagen ziehen will, sollte dann bei der Wahl zwischen B96 und BE bedenken, dass man mit B96 nur innerhalb Deutschlands legal fahren darf.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 30. Sept. 2022 um 21:6:49 Uhr:
Was mir noch einfällt: B96 ist nur in Deutschland gültig.
Moin @fehlzündung ,
das ist nicht korrekt. Zweistellige Schlüsselzahlen sind EU weit gültig, dreistellige nur national.
Wäre gerade bei der 96 auch Quatsch, schließlich gibt es die nur weil Italien damals vehement gegen Klasse BE protestiert hat.
Siehe Anlagen der FEV.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
Gruß
Andre
@tchibomann Entschuldigung. Du hast vollkommen recht.
Da war ich irgendwie auf dem falschen Dampfer und nehme die Aussage natürlich zurück.
Aber die Grundaussage lieber gleich BE statt B96 bleibt für mich bestehen. Ausser man kann den B96 vergleichsweise günstig bekommen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 01. Okt. 2022 um 09:24:15 Uhr:
Aber die Grundaussage lieber gleich BE statt B96 bleibt für mich bestehen.
Auf jeden Fall! Meine Älteste hat dieses Jahr wegen ihrem Pferd das E zum B noch dran gehängt, 96 fiel aus wegen zul.Ges.Gew. und ist preislich bei uns total unattraktiv.
Klar, die Fahrschulen wollen auch lieber den BE verkaufen.
Ich bin jedenfalls froh 1991 Auto/Motorrad sowie 1995 den LKW Führerschein gemacht zu haben, darf alles fahren ohne zu rechnen oder mir sonstige Gedanken machen zu müssen.
Gruß
Andre