Führerschein B - Anhänger ablasten
Hallo,
ich blicke bei dem Thema Anhänger nicht mehr ganz durch und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich habe einen B Führerschein, nicht BE.
Nun möchte ich mir einen Kofferanhänger für den Motorradtransport zulegen:
- 2 Rennmotorräder je 200kg
- Ausbau, Werkzeug, Sprit etc. ca. 200 - 300 kg
Sind also nur 600kg Zuladung.
Nun habe ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht im Auge. Den darf ich so ja nicht fahren.
Zum Auto:
BMW E91
Leergewicht 1580 kg
Zul. Gesamtgewicht 2045 kg
Westfalia Anhängerkupplung abnehmbar
Anhängelast : 1800 kg
Stützlast : 75 kg
D-Wert : 10 kN
Das heißt ein Ablasten auf 1400kg Gesamtgewicht sollte das Problem lösen, oder?
2045kg Auto + 1400kg Anhänger < 3500kg
Leergewicht des Anhängers sind max 600kg.
Dann wären es immer noch 800kg Zuladung.
Die Stützlast von 75kg erscheint mir wenig. Muss es dann ein doppelachsiger Anhänger sein?
Bitte helft mir zu dem Thema Klarheit zu gewinnen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
schreyhalz schrieb:
Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.
Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.
Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.
Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.
Wieso dann nicht "
generell"?!
Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.
Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.
Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?
Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/
Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.
107 Antworten
Die wenigsten haben zum Baumarkt Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, die Tempo 100 Regelung gilt nur da und dient eh nur dazu zum Urlaubsstart den Verkehr zum erliegen zu bringen.
Das Problem am CoC ist dass die meisten immer noch nicht verstanden haben dass das kein komischer Zettel mit Zahlen und Daten ist sondern ein Fahrzeugdokument das aufzuheben ist. Bei der Hälfte der Gebrauchtfahrzeuge fehlt das, dabei gehört das genauso zu den Dokumenten wie die Zulassungsbescheinigung.
Ob der Hersteller noch existiert oder nicht spielt da keine Rolle, ein CoC oder gleichwertiges Datenblatt kann man bei typgenehmigten Anhängern auch über die Prüforganisationen nachträglich bekommen. Umsonst ist das aber nicht. 😉
Zitat:
R-Sch schrieb am 17. Juni 2024 um 13:54:32 Uhr:
Im Fahrzeugschein gibt es die Felder
F2 mit dem zugelassenen zulässigen Gesamtgewicht und
F1 mit dem technischen zulässigen Gesamtgewicht.F2 sagt aus, was du wirklich laden darfst und welchen Führerschein du benötigst.
F1 ist das was der Hersteller erlaubt.Bei der Ablastung wir nur der Wert in F2 verringert.
Eine Auflastung auf das Ursprüngliche zul. Gesamtgewicht sollte kein Problem darstellen, da dieser Wert ja noch im Feld F1 steht
Meine Überwachungsorganisation schreibt mir jedenfalls (seit relativ Neuem) vor, BEIDE Felder zu ändern!
Man kann auch einfach in Feld 22 Ablastung ohne technische Änderung von xx kg auf yy kg schreiben. 😉