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Führerschein B - Anhänger ablasten

Themenstarteram 11. März 2018 um 23:16

Hallo,

ich blicke bei dem Thema Anhänger nicht mehr ganz durch und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich habe einen B Führerschein, nicht BE.

Nun möchte ich mir einen Kofferanhänger für den Motorradtransport zulegen:

- 2 Rennmotorräder je 200kg

- Ausbau, Werkzeug, Sprit etc. ca. 200 - 300 kg

Sind also nur 600kg Zuladung.

Nun habe ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht im Auge. Den darf ich so ja nicht fahren.

Zum Auto:

BMW E91

Leergewicht 1580 kg

Zul. Gesamtgewicht 2045 kg

Westfalia Anhängerkupplung abnehmbar

Anhängelast : 1800 kg

Stützlast : 75 kg

D-Wert : 10 kN

Das heißt ein Ablasten auf 1400kg Gesamtgewicht sollte das Problem lösen, oder?

2045kg Auto + 1400kg Anhänger < 3500kg

Leergewicht des Anhängers sind max 600kg.

Dann wären es immer noch 800kg Zuladung.

Die Stützlast von 75kg erscheint mir wenig. Muss es dann ein doppelachsiger Anhänger sein?

Bitte helft mir zu dem Thema Klarheit zu gewinnen :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

schreyhalz schrieb:

Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.

Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.

Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.

Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.

Wieso dann nicht "generell"?!

Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.

Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.

Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?

Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/

Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.

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Über 3.500kg darfst du nicht kommen. Die Stützlast gibt an, wie viel das Zugfahrzeug verträgt. 75kg ist normal. Die Beladung vom Anhänger muss also so sein, dass es eben nicht höher ist.

Wird kontrolliert, ist es erstmal ein Papiercheck und dann zählt was es tatsächlich wiegt, sollte gewogen werden.

Ich würde den BE oder notfalls auch den B96 Führerschein machen. Dann stellt sich die Frage nach den Gewichten nicht mehr, vor allem wenn man mal das Zugfahrzeug wechseln muß. Denn dann würde ggf. die Rechnerei mit dem maximalen Gewicht des Hängers von neuem beginnen.

Zitat:

@Peugeotpik schrieb am 12. März 2018 um 07:35:01 Uhr:

Ich würde den BE oder notfalls auch den B96 Führerschein machen. Dann stellt sich die Frage nach den Gewichten nicht mehr, vor allem wenn man mal das Zugfahrzeug wechseln muß. Denn dann würde ggf. die Rechnerei mit dem maximalen Gewicht des Hängers von neuem beginnen.

Das wäre der einzig richtige Weg, da brauchst du dann nicht mehr rechnen.

Themenstarteram 12. März 2018 um 7:06

Das heißt aber, dass ich aktuell mit meiner Rechnung richtig liege?

Also der Anhänger darf für maximal 1400kg zugelassen werden?

Problem ist, dass nicht nur ich den Hänger fahre, sondern weitere 2 bis drei Frunde, die alle ebenfalls nur "B" haben.

Aber es ist richtig. Vielleicht sollte ich ihn auf "nur" 1300kg zulassen, um noch etwas Spielraum bei dem Zugfahrzeug zu haben.

PS: diesen B96 kannte ich gar nicht! D.h. damit dürfte ich den Hänger ohne ablasten fahren??

2045 + 2000 kg sind ja geringer als die 4250 kg. Das wäre dann ja mal eine echte Alternative!

Wer nicht rechnen will, hat damit probleme?! Aber 400€ für einen Führerschein auszugeben, den er nicht braucht, ist sinnvoll?

Genau! Ablasten löst dein problem! Kein anderer FS nötig, deine freunde können ebenso als fahrer herhalten...

Ich würde allerdings nach einem kleinerem Anhänger ausschau halten. Plane sollte auch reichen.

Ich habe einen 1,3to Anhänger. Ladefläche 3,1m. Leergewicht 280kg. Selbst die gängigen 2,5m sollten eigentlich reichen. Heisst also leichter mit mehr zuladung.

Selbst neu ist sowas erschwinglich.

Bisher alles richtig gerechnet.

1) zGG von PKW plus zGG vom Anhänger darf nicht mehr als 3,5 to betragen, also bei dem Fahrzeug max. 1.455kg zGG des Anhängers.

2) zGG des Anhängers darf das Leergewicht des PKW nicht übersteigen.

3) Die Anhängelast des BMW ist ohnehin auf max. 1,8 to beschränkt.

Für den Transport von 2 Sportmotorrädern sollte im Regelfall ein 1,3to Anhänger völlig ausreichend sein. Da brauchst Du keinen 2-Tonner mit Tandemachse. Die 1,3-Tonner kannst Du je nach Ausführung teilweise mit über 1 to beladen und ein Einachser ist auch wesentlich leichter händelbar.

 

Wenn Hänger neu reicht ein Einachser. Ansonsten wenn gebraucht im Auge und günstig, ablasten und gut ist.

Themenstarteram 12. März 2018 um 8:57

Danke für eure Hilfe!

Es soll ein Kastenanhänger sein zwecks Ausbau. Da kommt eine Plane nicht gut.

Mein aktueller Hänger ist eine blanke Pritsche mit 1,3t.

Aber ich habe ein atraktives Angebot für einen 2t Doppelachser.

Dann werde ich diesen wohl auf 1,3t ablasten....

D.h. aber auch, dass das Auto mind. 1,3t Leergewicht haben muss, richtig?

Nur, wenn du die 100km/h-Zulassung auf dem Anhänger möchtest.

Ich würde, nur weils billig ist, mich im Übrigen in dem Gewichtsbereich nicht mit 'nem Tandemachser rumärgern... 4 Reifen statt 2, wenn die mal neu müssen (bei 100km/h-Zulassung alle 6 Jahre), relativ hart gefedert da eben überdimensioniert für euren Lastfall... und k.A. wie der aussieht/ausgeformt ist, kann der 'ne MÄCHTIGE Luftbremse sein für den BMW. Also, ziehen wird der trotzdem super, geht halt "nur" auf den Verbrauch.

UND... wenn was mit der Bremse sein sollte, nervts auch, 4 statt nur 2 Bremsen einzustellen...

Und wenn ihr jetzt 'n 1,3to-Einachser kaufen würdet, muss der nicht erst noch abgelastet werden o.ä. und wie jmd. schon meinte - kommt zufälligerweise DOCH mal ein Zugfahrzeug davor, was dann noch etwas schwerer ist, gibts MEIST auch noch keine Probleme wg. den 3500kg-Zug-Gesamtgewicht.

Zitat:

@heinz_12 schrieb am 12. März 2018 um 08:06:12 Uhr:

 

PS: diesen B96 kannte ich gar nicht! D.h. damit dürfte ich den Hänger ohne ablasten fahren??

2045 + 2000 kg sind ja geringer als die 4250 kg. Das wäre dann ja mal eine echte Alternative!

Richtig. Alles Gespanne bis 4,25 to zul. GesGew und das reicht wirklich fast immer,

wenn man nicht gerade einen SUV als Zugfahrzeug hat . Es gibt keine Prüfung, sondern nur eine

1-tägige Schulung, kostet zwischen 200 - 300 € je nach Fahrschule.

Zitat:

@burky350 schrieb am 12. März 2018 um 09:32:15 Uhr:

 

2) zGG des Anhängers darf das Leergewicht des PKW nicht übersteigen.

Das ist ausschliesslich für eine 100km/h Zulassung interessant!

 

--->

Zitat:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydr Stoßd. --- mit Bremse und hydr Stoßdämpfern

---------------------------Wohnwagen ----------andere Anhänger

0,3--------------------- 0,8 bzw. 1,0*-------------- 1,1 bzw. 1,2*

Leergewicht des Zugfahrzeugs = Anhänger? Warum?

Zitat:

@heinz_12 schrieb am 12. März 2018 um 09:57:27 Uhr:

Danke für eure Hilfe!

Es soll ein Kastenanhänger sein zwecks Ausbau. Da kommt eine Plane nicht gut.

Mein aktueller Hänger ist eine blanke Pritsche mit 1,3t.

Aber ich habe ein atraktives Angebot für einen 2t Doppelachser.

Dann werde ich diesen wohl auf 1,3t ablasten....

D.h. aber auch, dass das Auto mind. 1,3t Leergewicht haben muss, richtig?

Warum 100kg verschenken?

Ausbau alles schön und gut! Viel wichtiger ist die Gewichtsverteilung im Anhänger! Stehen die Motorräder zu weit hinten, baust du dir ne gefährlich Falle ein!

Die Pritsche würde auch gehen ohne extra Anhänger. Vorn solche Böcke fürs Vorderrad auch ein Brett, formschlüssig in der Breite.

Themenstarteram 12. März 2018 um 14:02

Also ein B96 Führerschein ist zwischen zwischen 600 und 900€ zu haben. Habe mit 6 Fahrschulen telefoniert!

Damit ist diese Option raus.

Thema Luftbremse:

Ob es ein 2t oder 1,3t Hänger ist macht ja keinen Unterschied. Die Maße sind ja gleich.

Das Argument mit den 4 Reifen zieht natürlich.

100er Zulassung ist quasi Pflicht.

Für das Geld ist doch dann der BE zu haben. Für einen Tag Schulung wäre das doch kaum denkbar.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. März 2018 um 14:01:35 Uhr:

Zitat:

@burky350 schrieb am 12. März 2018 um 09:32:15 Uhr:

 

2) zGG des Anhängers darf das Leergewicht des PKW nicht übersteigen.

Das ist ausschliesslich für eine 100km/h Zulassung interessant!

 

--->

Ähh, nöö ??

Für den B-Schein gilt das meines Wissens so: Gesamtmasse des Hängers nicht größer als das Leergewicht des PKW.

Bei der 100km/h Zulassung wird ja mit den Faktoren gerechnen. Leergewicht PKW mal Faktor x.

Mit dem BMW des TE dürfte ein gebremster Anhänger ohne Schlingerkupplung ein zGG von 1.738kg haben, um mit 100 km/h über die Autobahn gefahren zu werden.

Nur leider darf er so viel Gewicht mit dem B-Schein nicht fahren.

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