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Führerschein B - Anhänger ablasten

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,
ich blicke bei dem Thema Anhänger nicht mehr ganz durch und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich habe einen B Führerschein, nicht BE.
Nun möchte ich mir einen Kofferanhänger für den Motorradtransport zulegen:
- 2 Rennmotorräder je 200kg
- Ausbau, Werkzeug, Sprit etc. ca. 200 - 300 kg

Sind also nur 600kg Zuladung.
Nun habe ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht im Auge. Den darf ich so ja nicht fahren.

Zum Auto:
BMW E91
Leergewicht 1580 kg
Zul. Gesamtgewicht 2045 kg
Westfalia Anhängerkupplung abnehmbar
Anhängelast : 1800 kg
Stützlast : 75 kg
D-Wert : 10 kN

Das heißt ein Ablasten auf 1400kg Gesamtgewicht sollte das Problem lösen, oder?
2045kg Auto + 1400kg Anhänger < 3500kg

Leergewicht des Anhängers sind max 600kg.
Dann wären es immer noch 800kg Zuladung.

Die Stützlast von 75kg erscheint mir wenig. Muss es dann ein doppelachsiger Anhänger sein?

Bitte helft mir zu dem Thema Klarheit zu gewinnen 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

schreyhalz schrieb:


Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.

Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.

Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.

Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.

Wieso dann nicht "

generell

"?!

Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.
Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.
Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?

Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/
Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.

107 weitere Antworten
107 Antworten

Zitat:

@heinz_12 schrieb am 12. März 2018 um 15:02:24 Uhr:


Also ein B96 Führerschein ist zwischen zwischen 600 und 900€ zu haben. Habe mit 6 Fahrschulen telefoniert!
Damit ist diese Option raus.

Dann hast du mit den falschen Fahrschulen telefoniert.

Die meisten Fahrschulen mögen den B96 nicht, weil sich nicht
so viel dran verdienen lässt. Dann bieten Sie den B96 überteuert an
und behaupten es lohnt nicht, besser gleich BE machen....

Zitat:

@burky350 schrieb am 12. März 2018 um 15:25:53 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. März 2018 um 14:01:35 Uhr:


Das ist ausschliesslich für eine 100km/h Zulassung interessant!

--->

Ähh, nöö ??

Für den B-Schein gilt das meines Wissens so: Gesamtmasse des Hängers nicht größer als das Leergewicht des PKW.

Die Regelung wurde überholt.

Einfach mal die Klasse B nachschlagen in aktueller Version.

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Das Verhältnis der Gewichte von Auto und Anhänger sind egal.

Nachzulesen hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

BE hat mich 2012 übrigens 400€ gekostet. Wer da 900€ für B96 ausgibt, macht was verkehrt.

Du kannst den Anhänger auf 1400kg ablasten.
Sicherheitshalber würde ich den Anhänger mal bei ner Spedition oder Entsorgungsbetrieb auf die Waage schieben.
Gerade die Aufbauten können erstaunlich schwer werden.
Nicht, dass ihr nachher mal ne böse Überraschung erlebt.

Die 100er Zulassung für den Anhänger ist mit 1400kg kein Problem, wenn die Reifen maximal 6 Jahre alt sind und das Ding Stoßdämpfer hat.

Laut FeV sind für B96 Gruppenschulungen zulässig. Wenn man da einen Anbieter findet, könnte man sich mit dem Kumpels einen lustigen Tag machen und hat dann den Schein, wenn man einen Anbieter findet.

Mein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 2260kg und der Anhänger 2000kg. Zusammen bin ich bei 4260kg. Der B96 Führerschein geht aber nur bis 4250kg. Droht wegen den 10kg jetzt wirklich eine Strafe und wenn ja welche bzw. wie hoch?
Ist das noch in der Tollereanz oder muss ich jetzt den Anhänger um 10kg ablasten lassen?

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Zitat:

audi8ktdi schrieb:
Zusammen bin ich bei 4260kg. Der B96 Führerschein geht aber nur bis 4250kg. Droht wegen den 10kg jetzt wirklich eine Strafe und wenn ja welche bzw. wie hoch?

JA!

-> "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (!)

-> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, somit ab dann mit großer Warscheinlichkeit vorbestraft (!)

Zitat:

Ist das noch in der Tollereanz oder muss ich jetzt den Anhänger um 10kg ablasten lassen?

Bei den Fahrerlaubnissen GIBT es KEINE Toleranz! Du MUSST ablasten!

sorry, schreibe es lieber direkt in aller Drastigkeit... dass es scheisse und nervig ist, wissen wir alle - hilft halt nicht. Ob DA ein Polizist irgend 'ne "Toleranz" einräumt, ich glaube eher nicht und drauf HOFFEN würde ich noch weniger!
Merke: das ist in keinster Weise mit 'ner lächerlichen Überladung von 10kg zu vergleichen.

Gruß Jonas

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. April 2018 um 13:27:35 Uhr:



Zitat:

audi8ktdi schrieb:
Zusammen bin ich bei 4260kg. Der B96 Führerschein geht aber nur bis 4250kg. Droht wegen den 10kg jetzt wirklich eine Strafe und wenn ja welche bzw. wie hoch?


JA!
-> "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (!)
-> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, somit ab dann mit großer Warscheinlichkeit vorbestraft (!)

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. April 2018 um 13:27:35 Uhr:



Zitat:

Ist das noch in der Tollereanz oder muss ich jetzt den Anhänger um 10kg ablasten lassen?


Bei den Fahrerlaubnissen GIBT es KEINE Toleranz! Du MUSST ablasten!

sorry, schreibe es lieber direkt in aller Drastigkeit... dass es scheisse und nervig ist, wissen wir alle - hilft halt nicht. Ob DA ein Polizist irgend 'ne "Toleranz" einräumt, ich glaube eher nicht und drauf HOFFEN würde ich noch weniger!
Merke: das ist in keinster Weise mit 'ner lächerlichen Überladung von 10kg zu vergleichen.

Gruß Jonas

Ok, Danke für die Antwort, habe ich schon fast so vermutet.

Die Strafen sind wirklich absurd, vor allem wenn man bedenkt was eigentlich schlimmer ist. Wenn meine zulässige Gesamtmasse 10kg über dem max. liegt aber der Hänger und das Fahrzeug unbeladen ist und man somit eine tatsächliche Gesamtmasse von sagen wir mal 2200kg (1800kg kFZ + 400 kg Anhänger) kommt man wenns dum läuft in den Knast und ist vorbestraft. Aber wenn ich den Anhänger um 10kg ablaste aber die ganze Fuhre 30% überlade und so insgesamt 5525kg erreiche zahle ich laut Bußgeldkatalog nur 230 Euro plus 1 Punkt. 🙂🙄😕

Willkommen in Absurdistan ;-)

lol - jo :-D
Eigentlich ja eher zum Heulen. Aber wir wissen ja, dass Gesetze und Regeln nicht unbedingt von Leuten erlassen werden, die sich 100%ig mit der Thematik auskennen. Oder eine RELATION zw. den §§ etc. besteht.

Zitat:

@audi8ktdi schrieb am 5. April 2018 um 13:50:16 Uhr:


[...]

Willkommen in Absurdistan ;-)

Gibt noch schlimmere Idiotie-Auswüchse.

Die Fahrgestelle von 7,49t-LKW und 12,00t-LKW sind praktisch identisch. Technisch sind es eigentlich meist (rein rechnerisch oder durch andere Hinterachsfedern) abgelastete 12-Tonner.

Fährst Du einen 7½er mit 1t Überladung, kostet das "nur" Buß- bzw. Verwarnungsgeld.
Fährst Du aber den 12er mit rund 8,5t realer Geasmtmasse mit dem C1 hast Du "fahren ohne" an der Backe.

Moin Moin !

Zitat:

Gibt noch schlimmere Idiotie-Auswüchse.

Ich kann weder an der einen noch an der anderen Sache etwas idiotisches finden.
Die Regeln sind einfach ,und für jeden mit halbwegs Verstand gesegneten leicht zu begreifen und zu behalten.

Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.

MfG Volker

Zitat:

schreyhalz schrieb:


Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn jemand bessere Regeln findet.

Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.

Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten.

Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.

Wieso dann nicht "

generell

"?!

Nochmal: Wenn ich mitm Corsa B 'nen leeren (600kg) Anhänger mit 3000kg zGG ziehe - warum darf ich das nur mit FS BE und nicht B?! Eine Behinderung oder gar Gefährdung von anderen VT ist ja wohl ausgeschlossen, Anhänger ist ja sogar gebremst.
Andererseits... 'nen 1200kg zGG-Anhänger dürfte ich bis 1000kg tatsächliches Gewicht ausladen und selbst mit FS B ziehen. Nimmt man jetzt mal z.B. 2 Stapel Paletten, bietet der ganze Zug, trotz meinetwegen ordentlicher LaSi, viel mehr Gefahrenpotential als der leere 3to-Anhänger. Hoher Schwerpunkt, schlechte Sicht... nur mal als Beispiele.
Ist aber erlaubt. Wo da ist die Sinnhaftigkeit?

Sind wir doch ehrlich: Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (aber dämlich) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird. Sache von 1min - entweder angenehme Weiterfahrt - oder Straftatbestand. :-/
Hätte die POL mehr Belegschaft, könnte sie auch öfter kontrollieren und man könnte die Regel sinnvoller (s.o.) auslegen.

Moin Moin !

Zitat:

Na, z.B. am tatsächlichen Gewicht festmachen.

Blödsinn.

Zitat:

Ja, ist ggf. etwas nervig für die POL, weil die dann mit mehr Gespannen irgendwelche Waagen anfahren müssten

Die haben ja auch sonst nichts zu tun.

Und der Fzg -Halter ? Der fährt erstmal zur nächsten Waage , um dort festzustellen , dass er hätte gar nicht fahren dürfen. Erstattet er dann eine Selbstanzeige? Müssen alle öffentlichen Waagen , die dann 24/7 geöffnet sein müssen, dann eine abschliessbare Gepäckaufnahme haben , um zuviel Ladung vorübergehend lagern zu können?

Zitat:

Aber gleichzeitig... wird es "x-beliebigen" Fahrzeugführern mit Anhängern ja auch "zugemutet", ihren Anhänger beim Baumarkt o.ä. eben auch nicht zu überladen und im Zweifel die Ladung vorher zu wiegen.

Ja, aber wie du bemäkelst , ist es dann "nur" Überladung und nicht Fahren ohne Führerschein.

Zitat:

Die ganze Regelung ist insofern warscheinlich "EINFACH" (...........) gehalten, dass die POL ganz schnell bei einem Blick in die Papiere feststellen kann, ob der Zug legal oder illegal bewegt wird

Sie ist vor allem deshalb einfach , damit der Fahrer vor Antritt der Fahrt weiss , ob er illegal unterwegs ist oder nicht !

MfG Volker

Zitat:

schreyhalz schrieb:


Blödsinn.

na, wird es bei "normalen" Überladungen ja auch?! 😕

Zitat:

Die haben ja auch sonst nichts zu tun.

Die sind schlicht unterbesetzt. DA wirst du doch zustimmen?!

Zitat:

Ja, aber wie du bemäkelst , ist es dann "nur" Überladung und nicht Fahren ohne Führerschein.

Ja, und genau das ist doch die Scheisse - rein RECHTLICH ist es klar.

Vom z.B. ausgehenden Gefahrenpotential, also PRAKTISCH, ist es eine - wie ich finde - dumme Auslegung.

Aber gut, Fakt ist, in dem Punkt kommen wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Ist ja auch OK.

Ärgern tuts mich ja auch nur am Rande, ich habe FS BE seit 2007... aber man sieht ja, was für "Auswüchse" solche Regelungen dann nach sich ziehen... und Fragen.

Gruß Jonas

Moin Moin !

Zitat:

Vom z.B. ausgehenden Gefahrenpotential, also PRAKTISCH, ist es eine - wie ich finde - dumme Auslegung.

Da hast du natürlich recht , aber man kann nicht alles und jeden Fitzel reglementieren. Hier gab es z.B. eine Spedition , da fuhren LKW mit Anhänger in den erlaubten Höchstmaßen herum , jeder war der Meinung , man bräuchte dafür FS-Klasse 2. Waren aber alle mit dem 3er zu fahren , die LKW waren auf 7,5 t abgelastet, mit Doppelachsanhänger kamen sie auf 18,75 t , also gerade noch mit Klasse 3 zu fahren. Gewicht und Zuladung war kein Thema , die brauchten nur Volumen , transportiert wurden nur Styroporteile.

MfG Volker

Kritisiert wurden ja hier vorallem auch die darauf stehenden strafen.

Überladen ist schnell - besonders da man bei vielen SAchen die Gewichte nicht einschätzen kann. Daher verhältnismäßig geringe Strafen, da man ja auch nicht immer eine Fahrzeugwaage zur Hand hat.

Auszurechnen ob ich das Gespann fahren kann oder nicht sollte eigentlich jeder hinbekommen. Alle nötigen Informationen sind in den Fahrzeugpapieren zu finden und in der Fahrschule sollte man die Regelungen gelernt haben oder man muss sie halt nachlesen oder nachfragen bevor man mit Anhänger fährt. Daher sind die Strafen beim Fahren eines unzulässigen Gespannes deutlich höher, weil dem Fahrer mindestens eine grobe Fahrlässigkeit wenn nicht sogar einen Vorsatz unterstellt werden kann (Der Fahrer hätte es wissen müssen, keine unklarheiten bestehen.) Unklar hingegen wird schnell die tatsächliche Last bei Beladung unzähliger Kleinteile (z.B. bei einem Umzug).

Also weshalb die Strafen so sind, wie sie sind, finde ich schon sinnhaft, da man bei der Strafe ja auch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz mit bestrafen muss.

Über die Sinnhaftigkeit des Regelungsinhalt, was zulässig ist und was nicht, kann man nun weiter wie oben streiten. Fakt ist, man muss dem Fahrer ermöglichen, die Zulässigkeit seines Handelns in zumutbarer Art und Weise ermöglichen.

Wir können froh sein, dass wir überhaupt Anhänger ziehen dürfen (damit meine ich alle Gleichgesinnten B-FS-Inhaber). Wenn der Gesetzgeber keine Lust auf eure Diskussionen hat, wird's ganz einfach geregelt: Wer B-Führerschein hat darf nur Auto ohne Anhänger fahren; Wer BE-Führerschein hat kann Auto mit Anhänger fahren. Wie können ja mal astimmer wer das für einfacher hält und wer das für sinnvoller hält und wer dann doch lieber sich mit der derzeitigen Regelung rumärgert.

Ich fang gleich mal an: Einfach: ja; sinnvoller: sicher auch; derzeitige Regelung: ist mir lieber.

Das Selbe würde dann auch für die anderen FS-Kassen gelten! Wer also gern mal eine Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Führerscheinrecht einlegen möchte, wird genau dieses Resultat erhalten, wenn das Führerscheinrecht für unsinnig erklärt werden würde. War bisher immer so wenn einer meinte ungerecht behandelt zu werden. Besserungen gibt es da nicht.

Weiß jemand ob man z.B. einer 2T Anhänger auf 200 kg ablasten kann oder gibt es bestimmte Regelungen wie viel man max. ablasten darf?

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