Fremde Person fuhr mit meinem Auto
Hallo,
hab hier mal eine Skizze für euch.
Man darf in beide Richtungen fahren bei den abgebildeten Straßen.
30er Zone und nicht geräumt oder gestreut.
Ich habe mit anderen Leuten geholfen den festgefahrenen Postboten frei zu bekommen, 10-20 Meter war ich von meinem Auto weg. Aufeinmal seh ich da nur ne Dame in meinem Auto sitzen die es einfach zur Seite fährt, aber mitten auf die andere Straße wo es dann auch im Weg stand.
Anstatt anders rumzufahren oder mitzuhelfen, was wichtigeres außer Weihnachtsgeschenke dann aufm Hof auszuladen hatten sie auch nicht zu tun.
In der Mitte die Stelle ist einfach nen Platz mit Rasen, Bäumen und nen kleiner Kasten für die Stromversorgung, an der anderen Seite der Straße sind überall Häuser. In meinem Auto waren noch 2 andere Personen, die mit am Helfen waren und die Dame auch gleich angemeckert haben. Außerdem hab ich noch von 2 Leuten gehört, dass sie einfach an meinem Auto vorbei fahren konnte, da sei genug Platz gewesen. (Ihr Auto war nen älterer Polo)
Es ist ja nichts mit dem Auto passiert, trotzdem kann sowas doch nicht sein oder? Allein schon wegen Versicherung usw. oder wenn was passiert wäre...
Kann ich da irgendwas bei der Polizei melden?
Danke euch schonmal und wusste kein anderes Forum grad außer das Golf VI Forum
http://img340.imageshack.us/img340/9102/autooox.jpg
Beste Antwort im Thema
Um solche Situationen zu verhindern, ziehe ich grundsätzlich den Schlüssel ab, wenn ich mein Fahrzeug verlasse bzw. schließe es dann meistens vorsorglich auch noch ab.
131 Antworten
...ich frag mich die ganze Zeit: Wieso sitzen da noch zwei im Wagen, während der Wagen für die "Fremde" im Weg steht, und tun nix sondern lassen die "Fremde" den Wagen wegfahren?
...ich geh nochmal Popcorn holen
Zitat:
Original geschrieben von Mister_1024
...ich frag mich die ganze Zeit: Wieso sitzen da noch zwei im Wagen, während der Wagen für die "Fremde" im Weg steht, und tun nix sondern lassen die "Fremde" den Wagen wegfahren?
Die anderen haben so wie ich es verstanden habe auch dem Postboten geholfen.
Einhundert Anworten für den TE. Echt Klasse!
Da haben sich echt zwei gesucht und gefunden. Auto offen stehen lassen, dann auch noch den Zündschlüssel stecken lassen und dann auch noch tatsächlich den Gegenpart vor Ort haben, der dann auch noch 'ne "Probefahrt" macht (oder sollte ich sagen, nur eine "Probefahrt" macht).
So viel Passgenauigkeit findet man nicht jeden Tag.
Mal ganz ehrlich, so was ist mir noch nicht ansatzweise passiert. Wenn ich mein Auto verlasse (bzw. in der Vergangenheit - verlassen habe) war mindestens der Zündschlüssel in meinem Besitz und in mindestens 99% der Fälle auch die Karre abgeschlossen. Auch ohne das sich das Auto bewegt, könnte sich ja sonst irgend ein Teil meines Eigentums aus dem Auto verabschieden. Nein Danke, so etwas brauche ich nicht und kann ich locker vermeiden.
Also, über was wird hier eigentlich diskutiert? Asche auf mein Haupt, aber eigentlich ist hier jeder Kommentar überflüssig. Der TE sollte eigentlich auch ohne unsere Kommentare aus dieser Aktion etwas gelernt haben.
also ich würde definitiv das bka einachalten, einen brief an unseren bundespräsidenten, sowie die kanzlerin schreiben und bitten, daß auf jeden fall die gsg 9 mit einbezogen wird!
die sollten diese "verbrecherin" kidnapen und in den iran bringen...dort kann sie dann verurteilt werden und bekommt ihre gerechte strafe! steinigung auf dem marktplatz!
leute, also ganz ehrlich. gehts noch? habt ihr alle zu tief in die schüssel mit dem eierpunsch geschaut oder habt iht einfach nur durchblutungsstörungen zwischen kinn und haaransatz????
sich wegen so ner scheiße so aufzuregen! es ist doch nix passiert und ende! lass beim nächsten mal einfach den schlüssel nicht stecken und stell deine karre gescheit ab!ende !!!
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Zitat:
Original geschrieben von burgbesetzer
Und da der Straftatbestand des 248b StGB erfüllt wurde, wurde hier diese Rechtsnorm verletzt und kann dementsprechend geahndet werden... wie bei jedem anderen Straftatbestand.
Ob es der Staatsanwalt oder Richter wegen GERINGFÜGIGKEIT oder mangelnder Schuld oder sonstwas einstellt, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber darüber entscheidet hier keiner und nicht mal die Polizei darf darüber entscheiden.
Wenn die Polizei den Sachverhalt so hören würde, und der TE würde Strafantrag stellen, müsste die Polizei ermitteln und es zur ANzeige bringen.
Rein formal:
Der Straftatbestand nach 248b ist m.E. nicht erfüllt, da die In-Gebrauch-Nahme wie folgt definiert ist: Die bestimmungsgemäße Verwendung eines Fahrzeugs als Beförderungsmittel zum Zwecke der Fortbewegung,
Das Fahrzeug wurde weder als Beförderungsmittel verwendet noch war eine Fortbewegung bezweckt.
Es war lediglich ein unbefugtes Führen eines Fahrzeuges.
Mir unbegreiflich, wie man sich hierüber sieben Seiten aufregen kann und gleich nach dem Staatsanwalt und dem STGB rufen kann.
Gelassenheit und eine Prise Humor wäre hier viel angebrachter.
O.
seh ich ganz genauso...
Zitat:
Mir unbegreiflich, wie man sich hierüber sieben Seiten aufregen kann und gleich nach dem Staatsanwalt und dem STGB rufen kann.
Gelassenheit und eine Prise Humor wäre hier viel angebrachter.
klasse auf den Punkt gebracht! Es gibt sie noch, Leute mit Herz und Hirn.....
Ja wenn wir alle so denken würden, dann würde unsere Rechtsordnung den Bach herunter gehen.
Sicherlich kann man es so wie ihr sehen, aber ich schreibe hier objektiv wie es vorgelegen hat.
Meine persönliche Meinung kann auch ganz anders aussehen.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
@Burgbesitzer: Entschuldigung. Ich kenns aus eigener Erfahrung, daß die Polizei bei einem Kratzer an meinem Wagen (BMW) keinen Finger gerührt hat. So nach dem Motto "Ist ja nur eine Bagatelle und vielleicht hat der es noch nicht mal bemerkt.....". Die Einschätzung obigen Falls ist nur auf meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Staate basierend.
Dann tut mir das wirklich leid für dich.
Ein Kratzer ist ganz sicherlich keine Bagatelle, da bist du wohl an ein schwarzes Schaaf unter den Polizisten geraten.
In dem Fall hätte ich wohl ne Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben und wie ein anderer hier schon erwähnt hat, ist das ne STrafvereitelung im Amt.
Der Dienststellenleiter hätte dem Kollegen sicherlich ordentlich eingeheizt...
aber BTT wäre wohl angebracht.
Zitat:
Original geschrieben von burgbesetzer
Dann tut mir das wirklich leid für dich.Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
@Burgbesitzer: Entschuldigung. Ich kenns aus eigener Erfahrung, daß die Polizei bei einem Kratzer an meinem Wagen (BMW) keinen Finger gerührt hat. So nach dem Motto "Ist ja nur eine Bagatelle und vielleicht hat der es noch nicht mal bemerkt.....". Die Einschätzung obigen Falls ist nur auf meinen bisherigen Erfahrungen mit dem Staate basierend.
Ein Kratzer ist ganz sicherlich keine Bagatelle, da bist du wohl an ein schwarzes Schaaf unter den Polizisten geraten.
In dem Fall hätte ich wohl ne Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben und wie ein anderer hier schon erwähnt hat, ist das ne STrafvereitelung im Amt.
Der Dienststellenleiter hätte dem Kollegen sicherlich ordentlich eingeheizt...aber BTT wäre wohl angebracht.
Dienstaufsichtsbeschwerde? Du hast zu viel Zeit. Ein Kratzer ist aus Sicht der Polizei ein Bagatellschaden. Es ist weder Leib noch Leben in Gefahr, noch benötigt die Versicherung dahingehend ein Polizeiprotokoll. Sicher kann man darauf bestehen, diesen aufnehmen zu lassen. Nur rechtfertigt das kaum den Einsatzgrund, noch muss dieses vor Ort geschehen. Dazu kann man auf das zuständige Revier fahren. Ob das ganze am ende dann auch wirklich ein solcher Bagatellschaden ist, oder doch die ca. 700€ überschreitet, ist eine völlig andere Sache. Schließlich zahlt man den Polizeieinsatz, wenn er nicht gerechtfertigt oder missbräuchlich ist.
Objektiv sind Aussagen wie: anzeigen, verklagen oder sonst was nunmal nicht. Nur völlig überzogen. Eigentlich dürfte man echt nichts anderes, als einfach darüber zu schmunzeln und sich sein Teil zu denken.
Auch wenn Weihnachten war/ist und viele Leute jetzt noch Urlaub haben und etwas Langeweile. Man sollte das Ganze jetzt langsam mal beenden und den Thread schließen 😉
Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Eigentlich dürfte man echt nichts anderes, als einfach darüber zu schmunzeln und sich sein Teil zu denken.
Naja das ist eben die Frage.
Passiert es nicht mir (oder mir allerdings mit einem alten Auto), dann kann ich darüber schmunzeln aber wenn das jemand mit meinem Neuwagen machen würde...puh.
Ich find das schon dreist! Das ist ja kein Einkaufswagen den ich im Einkaufsladen gerade mal zur Seite schiebe.
Es geht m.M. nach auch darum, was hätte passieren können.
Nur mal angenommen die Frau wäre (sie ist ja wie auf der Skizze zu sehen rechts abgebogen) einem der von rechts kam reingefahren. Was sagt man dazu? Man hilft einem Postboten und als Dank darf man dann zwei beschädigte Autos bezahlen
Den typischen VW Käfer Fahrer konnte man vor langer Zeit an seinem auch während der Fahrt getragenen Hut erkennen, seine Nachkommen dürften sich noch viel kleinkarrierter bewegen, wenn man diese Diskussion voyeurhaft mitverfolgt, na ja, vielleicht verkauf ich meinen wieder ......
Grüße 🙄
@call
Falsch mein Freund.
Die Grenze bei einem nicht völlig belanglosen Schaden im Sinne des § 142 StGB liegt bei ca. 25 €
Und jetzt erzähl mir nicht die Lackerierung kostet nur 25 € 😉
Zitat:
Original geschrieben von burgbesetzer
@callFalsch mein Freund.
Die Grenze bei einem nicht völlig belanglosen Schaden im Sinne des § 142 StGB liegt bei ca. 25 €
Und jetzt erzähl mir nicht die Lackerierung kostet nur 25 € 😉
Ämm...
wo habe ich etwas von belanglosem Schaden geschrieben? Und kein Schaden ist belanglos, sonst wäre es kein Schaden 😉 Es ging um die polizeiliche Aufnahme eines KFZ Schadens.