Fremde Person fuhr mit meinem Auto
Hallo,
hab hier mal eine Skizze für euch.
Man darf in beide Richtungen fahren bei den abgebildeten Straßen.
30er Zone und nicht geräumt oder gestreut.
Ich habe mit anderen Leuten geholfen den festgefahrenen Postboten frei zu bekommen, 10-20 Meter war ich von meinem Auto weg. Aufeinmal seh ich da nur ne Dame in meinem Auto sitzen die es einfach zur Seite fährt, aber mitten auf die andere Straße wo es dann auch im Weg stand.
Anstatt anders rumzufahren oder mitzuhelfen, was wichtigeres außer Weihnachtsgeschenke dann aufm Hof auszuladen hatten sie auch nicht zu tun.
In der Mitte die Stelle ist einfach nen Platz mit Rasen, Bäumen und nen kleiner Kasten für die Stromversorgung, an der anderen Seite der Straße sind überall Häuser. In meinem Auto waren noch 2 andere Personen, die mit am Helfen waren und die Dame auch gleich angemeckert haben. Außerdem hab ich noch von 2 Leuten gehört, dass sie einfach an meinem Auto vorbei fahren konnte, da sei genug Platz gewesen. (Ihr Auto war nen älterer Polo)
Es ist ja nichts mit dem Auto passiert, trotzdem kann sowas doch nicht sein oder? Allein schon wegen Versicherung usw. oder wenn was passiert wäre...
Kann ich da irgendwas bei der Polizei melden?
Danke euch schonmal und wusste kein anderes Forum grad außer das Golf VI Forum
http://img340.imageshack.us/img340/9102/autooox.jpg
Beste Antwort im Thema
Um solche Situationen zu verhindern, ziehe ich grundsätzlich den Schlüssel ab, wenn ich mein Fahrzeug verlasse bzw. schließe es dann meistens vorsorglich auch noch ab.
131 Antworten
Kanntest du die Frau denn irgendwie oder war sie wirklich völlig fremd?
Wenn in so einer Situation z.B. mein Nachbar mein Auto wegfahren würde, wäre das für mich persönlich in Ordnung.
Aber das geht wirklich garnicht!
Es kann sich doch nicht jeder der sich gerade dazu berufen fühlt dein Auto durch die Gegend fahren.
Natürlich hättest du deinen Schlüssel abziehen müssen und bestimmt wäre der Schaden an dir hängen geblieben wenn etwas passiert wäre, aber was denkt sich diese Person?
Frohes Fest!
Hier noch etwas hinterher was mir gerade ein Freund auf meine Anfrage hin geschickt hat:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
Wenn ich mir so Punkt 3 anschaue wüsste ich was ich an deiner Stelle täte 😉
Eine Anzeige halte ich hier für obligatorisch. Damit sollte man auch nicht zu lange warten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich denke mal, daß das Problem hier bei dem versuchten Diebstahl liegt.
ob dieser Tatbestand nach § 242 StGB vorliegt ist äußerst zweifelhaft!
die frau wollte das fahrzeug zur Seite fahren und sich das Auto nicht gänzlich aneignen.
Insofern glaube ich wirst du mit deiner anzeige überhaupt nichts erreichen.
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Die Deutschen (sorry) und ihr liebstes Hobby das Verklagen! 🙄
Immer wieder schön zu sehen dass es uns noch vieeeeeeeeel zu gut geht! 🙄
Gruss ROYAL_TIGER
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Anzeige halte ich hier für obligatorisch. Damit sollte man auch nicht zu lange warten.
Der TE lässt sein Fahrzeug offen mit laufendem Motor so in der Straße stehen, dass anscheinend der Verkehrsfluss behindert wird - eine Notsituation lag nicht vor. Was bitte glaubst du soll eine Anzeige hier bringen (außer das man sich lächerlich macht), wenn sie den überhaupt aufgenommen wird ?!
Typisch deutsch - erst mal verklagen, schlimm so etwas. 🙄
Zitat:
Es ist ja nichts mit dem Auto passiert, ....
...Kann ich da irgendwas bei der Polizei melden?
Klaro, du kannst Strafantrag stellen. Vielleicht wandert die Tante drei Jahre ins Gefängnis, weil sie deinen Golf 10 Meter gefahren hat!?
Und Schadensersatz wegen Sitzbeschädigung und Kraftstoffverbrauch.
Sachma, glaubst du die Polizei und Staatsanwaltschaft haben gerade nix besseres zu tun?! 🙄😠
Oder muss die Rechtsschutzversicherung endlich mal ausprobiert werden?
Wer sein Auto unverschlossen irgendwo rumstehen lässt, müsste selber Bussgeld zahlen!
Wenn ich da mal demnächst vorbeikomme, würdest du anschliessend deinen Golf irgendwo abgefackelt bestimmt nicht mehr wiedererkennen und dann kannste mich gern verklagen.
Was alles für Leute einen Golf fahren, man muss sich richtig fremdschämen!
Allen anderen MT-Schreibern besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein unfallfreies neues Jahr!
§ 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
§248b StGB, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs. Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe. Diebstahl scheidet aus, auch der Versuch, da die Frau keine Aneignungsabsicht hatte.
Ich wäre da auch stinkesauer. Allerdings sollte man draus lernen und nicht den Schlüssel stecken lassen. Ich würde es eher nicht anzeigen, ist ja nichts passiert. Und strafrechtlich wird dieser "minimale" unbefugte Gebrauch wohl eine absolute Kleinigkeit darstellen und kaum Konsequenzen nach sich ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von N1k0l4s
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.htmlWenn ich mir so Punkt 3 anschaue wüsste ich was ich an deiner Stelle täte
§ 248b StGB ist in diesem Fall anwendbar, nicht jedoch der von Drahkke genannte Versuch des Diebstahls.
Die Frau war nicht berechtigt den Wagen zur Seite zu fahren, sie hätte den Eigentümer fragen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Bert Benz
Sachma, glaubst du die Polizei und Staatsanwaltschaft haben gerade nix besseres zu tun?!
Was möchtest du uns mit diesem Beitrag vermitteln? 😰
Eine Rechtsprechung, die sich an der Arbeitsbelastung der Gerichte orientiert, gibt es in Deutschland nicht.
Is ja nix passiert. Und da Weihnachten is, einfach was draus lernen und die Tage genießen!!!
Hee TS,
Du hattest doch bestimmt ein sehr teures Handy am Beifahrersitz liegen was auf einmal verschwunden war😉😁
Von der Klagerei etc halte ich normalerweise auch nichts, aber was sich manche Menschen erlauben geht manchmal zu weit! Die Alte hatte in Deinem Auto nix zu suchen, Basta!!
Zitat:
Original geschrieben von Bert Benz
[........]Wenn ich da mal demnächst vorbeikomme, würdest du anschliessend deinen Golf irgendwo abgefackelt bestimmt nicht mehr wiedererkennen und dann kannste mich gern verklagen.
Was alles für Leute einen Golf fahren, man muss sich richtig fremdschämen![.....]
Fremdschämen muss man sich eher über User mit solch einer Einstellung. 🙄
Ich arbeite momentan auch noch bei der Post, und finde deine Courage absolut löblich.
Den Schlüssel abzuziehen wäre zwar besser gewesen, aber das kann dir niemand vorschreiben und würde dir auch niemand zur Last legen.
Wenn ich die Post mit meinem alten Astra immer rumgefahren habe, ließ ich den Schlüssel auch immer stecken...Der Faulheit/Einfachheit halber.
Also mir wäre da sowas von der Ar*** geplatzt, sodass ich nicht wüsste wie ich da reagiert hätte. Wahrscheinlich hätte ich die Olle aus meinem Auto rausgezogen und in den Schnee geschubst!!! 🙄
Ich würde definitiv rechtliche Schritte dagegen einleiten, sofern du ihr Kennzeichen hast, oder andere Sachen die die Frau identifizieren.
Es ist in dem Fall Anmaßung fremden Eigentums, und meiner (subjektiven) Meinung nach mit Diebstahl gleichzusetzen.
Zitat:
Original geschrieben von GTI-Holdi
Den Schlüssel abzuziehen wäre zwar besser gewesen, aber das kann dir niemand vorschreiben und würde dir auch niemand zur Last legen.
Doch, für eine Versicherung z.b. wäre es in diesem Fall ein grob fahrlässiges Handeln.