Fragen zur Rechtslage in einer Verkehrskontrolle

Audi A6 C6/4F

Guten Abend

ich habe leider jetzt schon häufiger das Problem das ich aufgrund meines Alters und größeren Autos häufig in Verkehrskontrollen komme.

Das ist ja nicht weiter schlimm, wär nicht die Tatsache, dass die Polizisten häufig sehr sehr unfreundnlich sind und auf mich den Eindruck machen ihre " Macht " zur Geltung bringen zu müssen.
Ich habe mittlerweile recht viele negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht und bin der Meinung ,dass es so nicht weiter gehen kann.

Meine eigentliche Frage:

Kennt jemand ein Buch o.ä wo man seine genauen Rechte gegenüber der Polizei speziell bei KOntrollen einsehen kann und auch die Rechte der Polizei mir gegenüber ??

Wusste nicht wohin mit dem Thema aber viellecht geht es einigen von euch genauso ...

Ihr könnte ja auch mal ein par Geschichten posten ....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TURAN A6



hi
Kenne dieses Problem nur zugute. Was ich daraus gelernt habe: einfach ruhig bleiben, nix sagen, kontrolle über sich ergehen lassen und weiterdüsen. Was ich weiss, die Polizei darf nicht in den Innenraum des Wagens greifen, nur Personalien kontrollieren, Warndreieck,Erste Hilfe Kasten usw. Ausser des wär die Kripo- dann ändert sich die Lage 🙂

sage nur NEID NEID NEID NEID NEID NEID NEID 😉 😉

Schau bitte nicht so viel TV, das ist nicht gut!!!

Welche Rechte hat die Kripo? Dürfen die nach anderen Gesetzen handeln???

Und mit NEID hat es nix zu tun...

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Moin,

bedingt durch unsere kleine Bonsaiterroristin und dem gewissen Alter (31 *ächz*), bin ich die letzten Jahre kaum noch in den "Hauptkontrollzeiten" unterwegs - und wenn dann doch mal, dann scheinbar nie da, wo die Polizei kontrolliert.

Wenn ich jedoch mal auf den "Freund und Helfer" traf in den letzten Jahren, dann waren die Jungs/Mädels (ist das jetzt schon ne Beamtenbeleidigung?) meist absolut freundlich - selbst bei einem Banküberfall und Ringfandung (zum ersten mal nen Typen mit ner MP5 (?) in der Hand seitlich vor meinem Auto stehen gehabt zur Absicherung (😁)), war man zwar mit dem sicherlich notwendigen Ernst bei der Sache, aber trotzdem noch freundlich.

ANDERS war die Geschichte, ca. 200 Jahre her (Junger Fahrer im schnellen Auto).... da hatte ich bei einem leichten Unfall (und dummerweise blöd ich wie war die Polizei geholt) das Gefühl ein Schild um den Hals zu tragen mit dem Titel "Opfer eines frustrierten Polizisten kurz vor der Rente".

ich muss sagen, das Bild was ich damals dank diesem Polizisten von dem kompletten Stamm der Freunde&Helfer hatte, prägte mich ebenso für einige Zeit, daher kann ich den "Frust" des Fred-Erstellers gut verstehen 😉

Wer mal "lustige" Polizisten erleben will, sollte mal ne Zeitlang in den USA unterwegs sein. Da macht man nicht ansatzweise solche Witze wie oben so manch einer schrieb. Auch wenn ich die Jungs hüben wie drüben absolut verstehen, dass man schon aus Selbstschutz, jeden noch so blöden Witz ernst nehmen muss.

Gruß,

Tom

so, habe mich jetzt mal durch alle Sachen durchgelesen und muß jetzt doch mal zu einigen Sachen Stellung beziehen. Hoffentlich vergesse ich nix ;-)

1. Kripo hat mehr "Gewalt"
Das ist Quatsch, denn wie jemand bereits sagte gelten für ALLE Polizisten entweder die StPO (bei Straftaten - Bundesgesetz und daher gültig für die ganze BRD) oder das POG (bei Gefahrenabwehrenden Maßnahmen - Länderspezifisch) Und die Kripo macht seltenst anlaßunabhängige Kontrollen. Hinzukommt, das man im grenznahen Bereich auch noch mit Kontrollen der Bundespolizei (früher BGS) und Zoll rechnen müssen die natürlich ganz speziell die Klientel sucht, die mal eben nach NL zum Drogenkauf düst.
Und die Polizei und auch andere "filtern" nun mal nach ihren Erfahrungswerten. So wird ein A6 mit Familie an Bord weniger verdächtig erscheinen als der junge wilde Fahrer, der vielleicht auch noch ein auswärtiges Kennzeichen hat. Irgendwie müssen die ja filtern, man kann ja nicht jeden anhalten.

2. Neid
Ich glaube mit Neid hat das nicht viel zu tun, denn die wenigsten A6 - Fahrer nennen ihren A6 ihr eigen, in der Regel sind solche Fahrzeuge doch geleast und Eigentümer ist nur wer auch den Brief zu Hause hat. Natürlich ist es auch ein Teil des Erfolgs in der Firma in der man arbeitet, wenn man sich ein solche Auto kaufen darf.

3. Grundlos Angehalten
Also die meisten die sich hier aufregen haben aber doch in irgendeiner Art und Weise einen Anlaß gegeben kontrolliert zu werden. Und wie nun der Ton bei der ganze Sache war, läßt sich natürlich im Nachhinein schwer wiedergeben. Und wenn ich meine Papiere nicht dabei habe, dann kann der Polizist eben nicht einfach über Funk feststellen, ob der Wagen geklaut ist, denn wenn ein Auto geklaut wird, fährt der Dieb nicht noch zwei Wochen damit durch die Gegend. i.d.R. sind solche Wagen innerhalb kürzester Zeit von der Straße also noch bevor der Besitzer überhaupt gemerkt hat was passiert ist und noch bevor er Anzeige erstattet hat.

4. Hausfriedensbruch im Auto ???
Geschützte Orte i.s.d. § 123 StGB sind Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum oder abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs. Darunter fallen erstmal grundsätzlich nur unbewegliche Sachen. Geschütztes Rechtsgut ist hier der Hausfrieden. Ein Kfz berührt in keinsterweise das Schutzinteresse des Hausfriedensbruch!
Und selbst wenn die das nicht dürften, was glaubst Du was die machen, wenn Du einfach im Auto sitzen bleibst. Wenn die Polizei warum auch immer Dich bittet auszusteigen und Du machst das nicht, dann holen die Dich unter Umständen da raus egal wie. Das wäre im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen und es kommt natürlich auf den Verdacht an, den die Beamten haben (z.B. das Du unter Einfluß alkoholischer Getränke/Drogen stehst)

Es gibt immer polizisten die mal nen schlechten Tag haben, aber ich denke das wird jedem von Euch schon mal so gegangen sein. Polizisten sind auch nur Menschen. Und wenn an einem solchen Tag dann noch eine nicht ganz passende Reaktion auf seine Kontrolle erfolgt - okay, vielelicht Verhalten sich die Jungs dann auch nicht ganz nett. Aber im Großen und Ganzen denke ich hat man bei korrektem Verhalten keine Probleme, so wie es ja auch die meisten hier geschrieben haben.

Goose

Gesetze hin oder her, wenn dein Freund und Helfer der Auffassung ist, durch eine komische Reaktion von Dir wäre "Gefahr im Verzug" dann können sie einen schon eine ganze weile schmoren lassen. Ist es dass wert? Einmal an der richtigen Stelle die Klappe gehalten und das Ganze ist in 5 min. vorbei. Auf der anderen Seite kann man natürlich auch für einmal "Recht gehabt" über Stunden solche Themen wie die Interessen der inneren Sicherheit diskutieren. Na klar gibt es auch für den Bürger solche Sachen wie Dienstaufsichtsbeschwerden bei Beamtenwillkür, oder Amtsanmassung, oder..., dann sollte man sich allerdings sehr sicher in diesem Metier bewegen.

Für alle die gerne mal was erleben wollen kann ich nur die Vorgehensweis von Hans Söllner: Fahrzeugkontrolle Teil 1 und 2 empfehlen. Einfach mal anhören und drüber nachdenken.

Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=pWjrc2Jydv8

Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=S6IGmIu7Qr4&feature=related

Gruß

Dirk

Teilweise wird hier von Beamtenbeldeidigung gesprochen.
Ich möchte mal darauf hinweisen das dies kein eigener Tatbestand ist, da Beamnte nicht höher gestellt sind als "normale" Bürger.
Habe ich bis vor einiger Zeit auch nicht gewusst. Es handelt sich "nur" um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Aber trotzdem lieber weghören in manchen Fällen und es garnicht erst soweit kommen lassen.

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Zum Thema was man darf oder nicht darf kam mal ne Folge von Carstens Welt bei D Motor: (Episode 64)

Carsten van Ryssen gerät in eine Routinekontrolle der Polizei – und rastet aus. Gemeinsam mit seinem Anwalt testet, wie weit man die Vertreter der Staatsgewalt bei ihrer Dienstausübung provozieren kann und behindern darf. D MOTOR deckt schonungslos auf: Was passiert eigentlich, wenn man das Autofenster nicht öffnet, das Aussteigen verweigert und Drohungen der Polizei nicht mehr weiterhelfen? …

Leider findet sich das dazugehörige Video nicht im Netz... Ich habs zwar gesehen krieg aber auch nicht mehr alles zusammen. Was ich noch weiss, dass so gut wie jede Sache ein Bußgeld nach sich zog. War zwar extreme Vorgehensweise aber am Ende standen über 300 Euro zu Buche plus ne kaputte Seitenscheibe, weil der Herr in "grün" die mit nem Nothammer eingeschlagen hatte, nachdem sich Carsten geweigert hatte diese zu öffnen.

Das mit der Scheibe war echt der Hammer 😉

P: Machen sie bitte die Scheibe runter
Cvr: Nein! Aber sie dürfen sie ruhig einschlagen

🙂

Meine lustigste Polizeikontrolle hatte ich vor etwa 10 Jahren. Da fragte ich den Hauptmeister, ob er was dagegen hat, wenn ich die neben ihm stehende Obermeisterin mal knutsche. Er meinte nur: "ööööh"... Und schon knutschte ich die Obermeisterin. Was der Hauptmeister nicht wusste: Ich hatte mit der Obermeisterin gerade ein Techtelmechtel... 🙂

Matthias

lustig was man so lesen darf😁

weiß nicht obs nicht schon irgendwo steht, aber die verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle geht nach § 36 Absatz V StVO.
Mit Verdacht nach StPO oder StPO i.V.m OwiG.
Desweiteren Gefahrenabwehrende Maßnahmen nach länderspezifischen Polizeirecht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von LIZZARDZ


bei einer verkehrskontrolle darf die polizei nicht:

1) fahrer- /beifahrertür öffnen (wachtmeister darf zum aussteigen auffordern)

2) kofferraum, motorhaube öffnen

3) persönliche fragen stellen (bist du denn auch schon alt genug z.b.)

gruss

So ein Schmarrn. Dann gäbe es ja gar keine Kontrollen mehr! Einfach anhalten und nicht aussteigen, und schon kann nichts mehr passieren, selbst wennst 3 Promille im blut hast! Wie geil ist das denn?!

Und von der Leiche im Kofferaum wird auch niemals jemand erfahren, denn den Kofferaum darf ja kein Polizist öffnen! Herrlich!

die polizei "darf" im prinzip ALLES.....
und wenn die fragen "dürfen wir mal in ihrem kofferraum sehen" und man dies verneint, wird der kofferraum innerhalb der nächsten 15 minuten offen sein, notfalls durch (kostenpflichtiges) hinzuholen von feuerwehr/thw.....ebenso führt das ablehnen der atemalkoholkontrolle in 99% der fälle zur blutabnahme, eine anzeige gegen den beamten/ausführenden arzt wegen körperverletzung ist dann im übrigen zwecklos......

wenn man hautpsächlich nur an schlecht gelaunte beamten gerät würde ich mir persönlich mal gedanken machen obs nicht vllt. doch an meinem auftreten liegt......

Zitat:

Original geschrieben von kruge



Zitat:

Original geschrieben von LIZZARDZ


bei einer verkehrskontrolle darf die polizei nicht:

1) fahrer- /beifahrertür öffnen (wachtmeister darf zum aussteigen auffordern)

2) kofferraum, motorhaube öffnen

3) persönliche fragen stellen (bist du denn auch schon alt genug z.b.)

gruss

So ein Schmarrn. Dann gäbe es ja gar keine Kontrollen mehr! Einfach anhalten und nicht aussteigen, und schon kann nichts mehr passieren, selbst wennst 3 Promille im blut hast! Wie geil ist das denn?!
Und von der Leiche im Kofferaum wird auch niemals jemand erfahren, denn den Kofferaum darf ja kein Polizist öffnen! Herrlich!

Moinsen,

es wurde von einer routinemässigen verkehrskontrolle gesprochen. natürlich gilt das nicht wenn "gefahr im verzug" oder anderer tatverdacht vorliegt, mensch manche hier können sich aber auch immer was rein interpretieren, gibts gar nicht......

.....und wenn dir ne atombombe auf den kopf fällt, erübrigt sich die kontrolle *lol* 😁 ......nicht immer alle so dramatisieren und locker bleiben, am besten bei der nächsten kontrolle einfach mal nachfragen! hehehe

gruss

Zitat:

Original geschrieben von LIZZARDZ



Moinsen,

es wurde von einer routinemässigen verkehrskontrolle gesprochen. natürlich gilt das nicht wenn "gefahr im verzug" oder anderer tatverdacht vorliegt,

Genau, und da ist das Problem: ein "anderer Tatverdacht", wie du es so schön schreibst, liegt nämlich

immer

vor, und wenn er denn mal nicht vorliegt, kann man ihn reininterpretieren, das ist dann "Auslegungssache".

So sind sie halt, unsere Gesetzeshüter mit ihren Gummiparagraphen.

Zitat:

Original geschrieben von Chaot77


lustig was man so lesen darf😁

weiß nicht obs nicht schon irgendwo steht, aber die verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle geht nach § 36 Absatz V StVO.
Mit Verdacht nach § 163StPO oder § 163 StPO i.V.m OwiG.
Desweiteren Gefahrenabwehrende Maßnahmen nach länderspezifischen Polizeirecht möglich.

Ich zietiere gern noch mal meinen eigenen Beitrag. Lest Euch die einschlägigen Gesetzesstellen durch, dann seit Ihr klüger & müsst nicht mutmaßen!!!

😮🙄

😁😁😁
ich weiß was du meinst...bin grad erst 21 geworden und die polizisten glauben mir gegenüber ihre macht zu zeigen, wie du schon erwähnt hast...vor allem wenn sie denn anfangen mit papis auto bla bla bla...nein is es nich...!!! ich machs immer so, wenn ich weiß das ich nichts verbrochen habe und die denn mit fahrzeugschein, führerschein kommen, sag ich erstmal : dienstausweis bitte...!!! denn haben die schon nen riesen großen zorn...du musst natürlich dabei etwas lächeln, aber nich übertreiben...und wenn sie hinterher nichts gefunden haben, was rechtswidrig ist sind sie um so zorniger und ärgern sich...also immer schön locker bleiben und den dienstausweis verlangen( is dein recht) und i-wann haben sie gar keine lust mehr dich anzuhalten...🙂

Aber solche Aktionen darf man sich echt nur leisten wenn wirklich alles in Ordnung ist ! 😎
Nachher fehlt die Schere im Verbandskasten oder so und dann kenne die Herren kein Pardon.

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