Fragen zum überwintern
Moin liebe Passat-Gemeinde,
Fahrzeug: Passat 3C Variant EZ: 12/2009 140 CR-PS
Nach 100k Km möchte ich meinen Passat keinen Winter mehr zumuten, heißt letzt endlich das er eine Saisonzulassung bekommen hat und diesen Winter in einer Tiefgarage bei mehr 5C° bis 10C° überwinter wird.
Frage ist nun: Welche Maßnahmen sind für die 5-Monatige Ruheühase zu treffen?
Klar ist: Fahrzeug reineigen, und den Luftdruck der 18" Sommerreifen erhöhen 3 Bar? , damit sie nicht vier-eckig sind nach der Ruhephase. Es sei dazu noch sagen das die Reifen dann nächstes Jahr eh abgefahren sind und gewechselt werden müssten.
Füllmenge Tank egal, da Plastik, denke aber voll machen ist sinnvol da die Preise in der Regel nicht sinken.
Jetzt zum schwierigen:
Batterie ausbauen,
Türen vorher per Taste an der fahrertür schließen, Fahrertür bleibt offen, Batterie abklemmen und ausbauen, danach Tür per Notschließen zu verschließen,....Geht das?
Das Fahrzeug hat nur eine Diebstahlwarnanlage, keine Innenraumüberwachung.
Über Antworten würde ich mich freuen.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Der B7 ist sogar noch zugelassen, da bei einer Abmeldung kein Versicherungsschutz bestehen würde.
Das stimmt nicht. Es besteht nichts desto trotz eine Ruheversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von coolfire01
Das stimmt nicht. Es besteht nichts desto trotz eine Ruheversicherung.Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Der B7 ist sogar noch zugelassen, da bei einer Abmeldung kein Versicherungsschutz bestehen würde.
Wenn ich den Wagen für fünf Monate abmelden (kein Saisonkennzeichen) hab ich dennoch einen Kaskoschutz bei Diebstahl? Warum soll das die Versicherung machen, wenn ich im Winter keine Beiträge bezahle? Im Frühjahr wechsel ich dann zu einer anderen Versicherung, dann hätte die Versicherung eine Vorleistung gebracht, ohne fiskalischen Nutzen.
Ist das wirklich so oder meinst du eher ein Fahrzeug mit Saisonzulassung?
Nö, ich meine schon bei wirklich abgemeldeten (stillgelegten) Autos. Ich hab' auch erst vor zwei Jahren auf Saisonkennzeichen umgestellt und vorher jedes Jahr an- und abgemeldet, deshalb habe ich mich darüber mal eingehender informiert.
Für den Anfang (mehr mag ich gerade nicht Recherchieren) ein Auszug aus Wikipedia:
Quelle: WikipediaZitat:
Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung) in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat. Bestand bei Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum von max. 18 Monaten auch Teilkaskoversicherungsschutz (außer bei Wohnwagenanhängern). Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge im Ruheversicherungszeitraum (das gilt auch bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison) nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.
Der letzte Absatz ist ein wenig irreführend da man ja abgemeldete Autos, unabhängig von der Versicherung, generell nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abstellen darf.
Hmm, interessant. Das wären bei mir ca. 370 € für fünf Monate Stilllegung. Muss ich glatt mal drüber nachdenken. Danke.
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Gern geschehen. 😉 Die paar Rechte die man bei Versicherungen noch hat und von den Unternehmen nicht sooo wahnsinnig gerne nach aussen kommuniziert werden muss man sich schon sichern. 😁
Ich weiß nicht ob du das schon bedacht hast aber vergiss bei deinen Überlegungen die KfZ-Steuer nicht. Die bekommst du anteilsmäßig auch wieder 'raus, was bei 3.6 Liter auch nicht all zu wenig sein dürfte.
Evtl. ist es auch nicht blöd vorher mal mit der Versicherung zu reden was man mit der Stillegung bezweckt um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Ich hatte da schon vermutlich alle Möglichkeiten der Rückerstattung der Beträge durch. Vom einfachen Zurück-Überweisen über das Senden von Barschecks (zum Teil welche im Wert von weniger als einem Euro weil ich das Auto aus einem blöden Grund nur für 3 Tage abgemeldet hatte 😁) bis zum Einbehalten der zu viel entrichteten Beträge zwecks Verrechnung mit dem nächsten Vertragsabschluss bei Wiederzulassung (natürlich doof wenn man die Versicherung wechseln möchte) war schon alles dabei.
Der Versicherungsumfang der Ruheversicherung hat mir bisher immer gereicht. Diebstahl, Brand, Unwetter etc. wird von der Teilkasko gedeckt, Folgeschäden von Diebstählen über die Haftpflicht. Lediglich Vandalismus dürfte nicht abgedeckt sein, da dass unter die Vollkasko fallen würde. Aber das ist (in meinem Fall) in einer abschließbaren Einzelgarage zu vernachlässigen.
Die 370 € sind anteilig Versicherung (632) und Steuern (262) für fünf Monate Stilllegung. Habe gerade mal mit meiner Versicherung telefoniert. Der Haken an der Sache ist, dass die Ruheversicherung nur besteht, solange die DBV meine Beiträge behalten darf. Sobald ich den Wagen wieder zulasse im Frühjahr werden die gutgeschriebenen Beiträge mit dem neuen verrechnet. Sollte ich einen neuen Versicherer wählen, bekomme ich die Gelder ausbezahlt. Damit könnte ich aber leben. Das Geld ist ja nicht weg.
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Sollte ich einen neuen Versicherer wählen, bekomme ich die Gelder ausbezahlt.
Gut, das währe ja noch schöner wenn sie das Geld grundsätzlich behalten würden, auch wenn man den Versicherer wechselt 🙂 Damit könnte ich auch recht gut leben, dann gibt's eben im Frühjahre einen kleinen "Bonus"
Zitat:
Original geschrieben von coolfire01
Gut, das währe ja noch schöner wenn sie das Geld grundsätzlich behalten würden, auch wenn man den Versicherer wechselt 🙂 Damit könnte ich auch recht gut leben, dann gibt's eben im Frühjahre einen kleinen "Bonus"Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Sollte ich einen neuen Versicherer wählen, bekomme ich die Gelder ausbezahlt.
Danke nochmal für den Tipp. Donnerstag melde ich ihn ab. Die Versicherung lasse ich ruhen. Ende des Jahres ist das ohnehin praktisch. Auf die Beiträge von knapp zwei Monaten kann ich vorerst verzichten. Kfz-Steuer wäre im Dezember wieder fällig gewesen.
Wann ich ihn wieder anmelde, weiß ich noch nicht. Die Winterreifen pumpe ich mit 3.2 bar auf. Die werden schon nicht viereckig im Frühjahr sein.
Falls du mal in Leipzig bist, gib Bescheid. Für deinen Tipp gehen wir was im Barfussgässchen trinken 🙂 Auf meine Kosten natürlich!
Anschlussfrage: Kann man das DSG auf Neutral stellen ohne den Motor zu starten? Dann könnte ich den Wagen einmal im Monat "besuchen" und ihn 30 cm nach vorne schieben. Platz ist genug vorhanden. Motor starten will ich auf keinen Fall wegen des Kondenswassers im Motor und Auspuff.
warum abmelden ?? mach doch lieber ein Saisonkennzeichen
Zitat:
Original geschrieben von passi-vari
Warum abmelden ?? Mach doch lieber ein Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen schränkt mich zu sehr ein. Ausserdem passt die 04/10 nicht mehr auf mein Wunschkennzeichen (Hochzeitsdatum!) Abmelden kosten bei uns sechs, Anmelden elf Euro. Damit bin ich flexibler als mit dem festen Intervall. War heute auf der Zulassungsstelle den Passat abmelden. Wer weiß ob ich ihn im Frühjahr überhaupt wieder anmelden. Meine Frau und ich teilen uns den "sparsameren" Passat. Gestern wurde unsere Tochter geboren. Ich bleibe die ersten beiden Monate zu Hause bei den beiden. Meine Frau wird erst wieder 2015 arbeiten gehen, falls nicht ein Geschwisterchen dazu kommt 😉 Im Grunde reicht uns ein Auto. Mal sehen, wie wir das ganze organisatorisch hinbekommen.
Nebenbei, Luftdruck hab ich nicht erhöht. Bei Zündung an kann man beim DSG von P auf N stellen. Damit kann ich einmal im Monat den Wagen einen halben Meter vor- bzw. zurück rollen, ohne den Motor starten zu müssen. Damit sollte
ich dem Thema Standplatten entgegen wirken.
He Marc,
von mir die herzlichsten Glückwünsche und allzeit gute Nerven und gutes Gelingen!
Passat ist seit gut zwei Wochen abgemeldet. Versicherung hatte ich drei Tage später angerufen, dass die meinen Vertrag ruhen lassen sollen. Das Restgeld bis 31.12.2013 wurde dennoch ausgezahlt. Der Ruheversicherungsschutz wurde mir auch schriftlich bestätigt. Bedingung hierfür (auch im Teilkaskobereich) ist, dass der Wagen auf einem umfriedeten Gelände bzw. in einer Garage abgestellt ist. Beides ist bei mir gegeben. "Besuche" jetzt alle zwei Wochen den Boliden und schiebe den Wagen 30 cm vor bzw. zurück. Luftdruck habe ich jetzt doch auf 3.4 bar rundrum erhöht.
Neben meinem Passat steht seit 1,5 Jahren ein VW Touran unter einer Plane. Der gehört, wie sich jetzt herausstellte, meinen Nachbarn. Der Touran gehörte deren Schwiegervater, der jetzt nicht mehr damit fahren will. Meine Nachbarn haben den Wagen erstmal abgemeldet statt zu verkaufen und er steht sich jetzt tot. Die Reifen sehen sehr schwachbrüstig aus. Ein Vor- und Zurückschieben wie ich machen meine Nachbarn nicht.
Jetzt die Frage: Was passiert bei einem Standplatten am Reifen selbst? Geht der wirklich nicht wieder raus beim Fahren? Können meine Nachbarn quasi ihre Reifen wegschmeißen, falls sie ihn irgendwann mal wieder fahren sollten?
Jaaaeiii - nein. Also meine Michelin auf dem Sommerspielzeug haben nach einem halben Jahr Winter mit 3,5 Bar und Styropor meistens leichte Standplatten, die allerdings recht schnell wieder verschwinden, wenn man die Reifen nach dem Winter mal ordentlich auf Temperatur bringt und kurz über 200 km/h beschleunigt. Die Pirelli PZero hatten das übrigens schon, wenn ich im Sommer mal zwei Wochen nicht gefahren bin.
Wenn der Touran wirklich schon 1,5 Jahre an Ort und Stelle steht, dann sehe ich die Chance dass die Reifen noch zu etwas anderem taugen als ein Fahrsilo einzuschweren bei nahe Null. Vor allem auch da ja so ein Touran auch deutlich schwerer ist als mein "Kleiner".
Die Batterie wird wohl ohne Erhaltungsladung ebenfalls tot sein. Die Wiederinbetriebnahme des Touran wird also "etwas" aufwändig werden.
Achja, was ich noch loswerden muss: Ich bin seit diesem Jahr stolzer Besitzer von 17" Originalfelgen für das Spielzeug mit 12 Jahre alten Reifen, die über'n Winter drauf kommen. So können die guten Michelin geschützt im Regal überwintern. 😁 😎
Was anderes im Zusammenhang mit längeren Standzeiten. War gestern wieder den B7 bewegen, 30 Zentimeter wieder nach vorn. Als ich zum Entsperren des DSG Wahlhebels die Zündung drückte, startete ich versehentlich den Wagen. In Panik, schaltete ich den Motor gleich wieder aus. Kaltstart des Motors ohne anschließende Fahrt ist bekanntlich Gift für den Motor. Was meint ihr, hätte ich ihn lieber eine Weile laufen lassen sollen oder war das "Notaus" das geringere Übel?
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Was anderes im Zusammenhang mit längeren Standzeiten. War gestern wieder den B7 bewegen, 30 Zentimeter wieder nach vorn. Als ich zum Entsperren des DSG Wahlhebels die Zündung drückte, startete ich versehentlich den Wagen. In Panik, schaltete ich den Motor gleich wieder aus. Kaltstart des Motors ohne anschließende Fahrt ist bekanntlich Gift für den Motor. Was meint ihr, hätte ich ihn lieber eine Weile laufen lassen sollen oder war das "Notaus" das geringere Übel?
Wenn das einmal 'passiert', ist es Wurscht. (Zweimal auch.) Das, was Du beschreibst, sind Grundregeln wie "Kinder sollen keine Cola trinken". Häufig bis ständig missachtet sind Schäden wahrscheinlich, für Personen mit fehlender Sensibilität für Schwellwerte werden solche Regeln in Form von Tabus formuliert.