Fragen zu Felgen/Reifen

Audi A5 F5 Coupe

Nabend Allerseits,

ich habe mir einen gebrauchten A5 F5 Coupé gekauft und bin gerade in der "Ausprobierphase". 😉

Dabei habe ich einige Fragen zu den zulässigen Felgen/Reifen-Kombinationen für den Wagen.

1. Im Fahrzeugschein stehen eingetragene Reifen/Felgen mit R17, während am Wagen R19 montiert sind. Folgende Fragen dazu:

- Ist es richtig, dass im Fahrzeugschein lediglich die kleinste zulässige Größe eingetragen ist?
- ich habe keine Infos über die Felge. Kann mir jemand sagen welches Fabrikat das ist, wo ich die Infos finden kann und ob diese Felge demnach auch zulässig für den Wagen ist? (siehe Foto)
- Muss ich bei neuen Felgen diese auch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, oder genügt das Mitführen eine ABE die aussagt, dass die Felgen für den A5 zulässig sind?

2. Ich wollte mir für den kommenden Winter neue Felgen + Winterreifen besorgen.

- Sind die auf dem Foto zu sehenden Felgen für den Winter geeignet, oder sollte ich neue Felgen für den Winter nutzen und die jetzigen weiterhin für den Sommer?
- Welche Felgen(hersteller) könnt ihr für den A5 empfehlen? Gefühlt gibt es zig Hersteller und mir fehlt da ziemlich der Überblick. Vom Typ sollten es ähnliche sein wie auf dem Foto (R19).

3. Welche Winterreifen könnt ihr empfehlen? Gibt es aktuelle gute Modelle für 96Y?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich bin noch ziemlicher Neuling auf dem Gebiet!

Beste Grüße

Felgen
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Was macht eine Felge "winterfest"?
Nur die Farbschicht und die ist identisch mit jeder Anderen.
lediglich glanzgedrehte Felgen sind nicht "wintertauglich", da ist nur Klarlack auf den Stellen ist.
Eine gepulverte / lackierte Felge hat mehrere Schichten (3 meistens).
Da hat Twinni schon recht gehabt.

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Reifen-Heise schreibt Quatsch. COC Papiere bestätigen die Konformität im Auslieferzustand. Weitere Ausstattung KANN drin stehen, muss aber nicht. Einige Hersteller schreiben der Einfachheit halber alles rein.

Leider hat Audi genau diese Vorgehensweise ca. 2018 geändert. Es sind nur noch die Kombinationen in der COC Aufgeführt die beim Neufahrzeug aus den Optionalen Größen mitbestellt wurden . Wenn keine andere Größe mitbestellt Serie steht auch nichts mehr drin . Macht es leider schwierig andere Größen die fûr das Fahrzeug grundsätzlich vorgesehen sind mal eben zu Montieren.

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 1. August 2020 um 15:20:34 Uhr:


Leider hat Audi genau diese Vorgehensweise ca. 2018 geändert. Es sind nur noch die Kombinationen in der COC Aufgeführt die beim Neufahrzeug aus den Optionalen Größen mitbestellt wurden . Wenn keine andere Größe mitbestellt wurde als Serie steht auch nichts mehr drin . Macht es leider schwierig andere Größen die fûr das Fahrzeug grundsätzlich vorgesehen sind mal eben zu Montieren.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 1. August 2020 um 14:20:59 Uhr:


Hi @Bubunudel , ich versuche mal es dir zu erklären:
Eine COC/EGÜ ist immer fahrzeugbezogen und nur für das Fahrzeug gültig, das mit der FIN über einstimmt.
Die Kombinationen die P.Panther gepostet hat, sind bei jedem A5 (F5/B9) aufgeführt.
Dann gibt es noch die Sondergröße der Quattro AG (9x20 et 34),
20" ist nur eingetragen, wenn das Fahrzeug damit bestellt / ausgeliefert wurde.

Möchtest Du originale A5 Felgen in 20" montieren, müssen sie eingetragen werden.
Bei Zubehörfelgen sind die Auflagen im Gutachten maßgeblich.
Je nach et kann es sein, dass es reicht das Gutachten mitzuführen, oder sie müssen eingetragen werden.

Sollten noch Unklarheiten sein, einfach fragen.

Gruß Cokefreak

Zitat:

@Twinni schrieb am 1. August 2020 um 14:53:53 Uhr:


Reifen-Heise schreibt Quatsch. COC Papiere bestätigen die Konformität im Auslieferzustand. Weitere Ausstattung KANN drin stehen, muss aber nicht. Einige Hersteller schreiben der Einfachheit halber alles rein.

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 1. August 2020 um 15:20:34 Uhr:


Leider hat Audi genau diese Vorgehensweise ca. 2018 geändert. Es sind nur noch die Kombinationen in der COC Aufgeführt die beim Neufahrzeug aus den Optionalen Größen mitbestellt wurden . Wenn keine andere Größe mitbestellt Serie steht auch nichts mehr drin . Macht es leider schwierig andere Größen die fûr das Fahrzeug grundsätzlich vorgesehen sind mal eben zu Montieren.

...

Danke euch, jetzt kommt langsam ein wenig Licht ins Dunkel! Ist aber auch als Anfänger da erstmal schwierig den Durchblick zu bekommen...

Dann kann ich jetzt im Umkehrschluss zu meinem Sachverhalt folgendes sagen:

1) Zur Werksbestellung wurden damals sehr wahrscheinlich optional die 19"-Audi-Felgen bestellt, diese müssten dann in den CoC-Papieren von der Größe her notiert sein (leider immer noch keine CoC-Papiere erhalten...) und ich bin damit auf der sicheren Seite bei einer Kontrolle/TÜV bin, da diese Felgen bei Auslieferung montiert waren (keine ABE oder Eintragung erforderlich, da in CoC).

2) Die CoC ist wirklich rein fahrzeugspezifisch, sodass sich diese von dem einen A5 zum anderen A5 unterscheiden kann. Beispiel: Person A bestellt für seinen A5 20"-Audi-Felgen ab Werk, ergo in der CoC werden die 20" direkt eingetragen (keine ABE oder Eintragung erforderlich). Person B bestellt seinen A5 mit Standard 17"-Felgen, bei ihm wird die CoC von P.Panther (oder ähnlich) mit einigen 17", 18" und 19" Größen eingetragen.

3) Zubehörfelgen mit 20" als 9Jx20 ET34 sind also grundsätzlich zugelassen und eintragungsfrei, insofern die beigefügte ABE bzw. das Gutachten es für den A5 freigibt. Die 20"-Audi-Felgen sind insofern ein Sonderfall, da diese i.d.R. nur ab Werk montiert werden und somit die Eintragung in die CoC-Papiere erfolgt. Würde ich nun zufällig oder gewollt diese 20"-Audi-Felgen im Nachgang kaufen und montieren wollen, dann müsste ich diese eintragen, da diese (im Gegensatz zur Werksauslierferung meines A5 mit 19"😉 eben nicht in den CoC-Papieren stehen (ABE gibt dafür es nicht, keine Eintragung und keine CoC dafür)

Könnt ihr mir das so absegnen was ich da für mein Verständnis zusammengefasst habe?

3 Fragen dazu:

a) Wenn ich vom Händler jetzt nicht die CoC-Papiere bekommen sollte (warum auch immer, was würde mich die Anfrage kosten wenn ich diese bei AUDI selbst anfordern würde?

b) Die EG-Nummern unterscheiden sich ja teils am Ende. Im Fahrzeugschein steht die EG-Nummer: e1*2001/116*0430*48. Könnte man aus der 48 schließen, dass es sich um werksseitige 19" handelt oder was bedeutet die Zahl genau? Gibt ja auch welche mit *43,*44, etc.

b) Bezogen auf Punkt 2): Gibt es auf die zulässigen Radkombinationen bezogen dann lediglich nur diese 2 CoCs? Also einmal die Standard-CoC (17", 18", 19" - die von P.Panter) und dann nochmal die "Sonder-CoC", also für die A5, die ab Werk zusätzlich mit der 20"-Größe ausgeliefert wurden? Oder gibt es dann noch weitere CoC, wo z.b. weitere/weniger 17"/18"/19" z.B. eingetragen sind?

Und bedanke mich nochmal für die guten Fachkenntnisse hier! Wirklich sehr aufschlussreich hier!!

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https://...swagen-konzernlogistik.de/.../startPage.do?method=german#

Es gibt die Möglichkeit das COC Dokument auch selbst Online zu bestellen , hilft Dir aber wenig falls die 19 " bei Dir nicht ab Werk Montiert waren ( Abhängig vom BJ , welches BJ hast Du ) ,Dein Audi Händler sollte aber auch sehen können wir die Auslieferung Spezifikation war mit allen Extras . Dann siehst Du ob eine COC dir Überhaupt hilft .

Weitere Möglichkeit ist bei TÜV , Dekra , GTÜ eine Bestätigung zu holen welche Reifengrößen zu Deiner KBA / ABE erlaubt sind . So habe ich es nach Absprache mit dem TÜV gelöst , er hat mir einen Ausdruck mit meiner KBA Nummer gegeben auf dem alle Varianten die eben ab Werk möglich sind mitgegeben .
Und dass noch Kostenfrei .

Irgendwie beißt man sich hier an den CoC fest, obwohl das vielleicht überflüssig ist. Ich will nochmal auf das Ausgangspost zurückkommen:

Zitat:

@Bubunudel schrieb am 27. Juli 2020 um 18:25:31 Uhr:


Nabend Allerseits,

ich habe mir einen gebrauchten A5 F5 Coupé gekauft und bin gerade in der "Ausprobierphase". 😉

Dabei habe ich einige Fragen zu den zulässigen Felgen/Reifen-Kombinationen für den Wagen.

1. Im Fahrzeugschein stehen eingetragene Reifen/Felgen mit R17, während am Wagen R19 montiert sind.

Die 19"-Räder sind nicht eingetragen und es gibt auch keine ABE? Das ist ein Problem, welches dir bei der aller nächsten Polizeikontrolle auf die Füße fallen wird, denn das Fahrzeug hat in diesem Zustand keine Betriebserlaubnis mehr. Der Verkäufer sollte schleunigst dafür sorgen, dass du die notwendigen Papiere erhältst. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Zitat:

@Bubunudel schrieb am 27. Juli 2020 um 18:25:31 Uhr:


Folgende Fragen dazu:

- Ist es richtig, dass im Fahrzeugschein lediglich die kleinste zulässige Größe eingetragen ist?
- Muss ich bei neuen Felgen diese auch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, oder genügt das Mitführen eine ABE die aussagt, dass die Felgen für den A5 zulässig sind?

Entweder du hast eine ABE, also eine allgemeine Betriebserlaubnis für genau die Felgen an dem Auto zusätzlich zum Fahrzeugschein dabei, oder genau die Felgen sind im Fahrzeugschein eingetragen.

Für mein Verständnis erübrigt sich hier jede weitere Diskussion über CoC Papiere, in denen vielleicht drin steht, dass irgendeine 19" Felge montiert sein darf. Für die aktuell montierten Räder hat das keine Bewandtnis. Dafür brauchts du Gutachten (mit Abnahme und Eintragung) oder ABE.

Die erstmalige Zulassung wird meist aus den CoC Papieren erstellt (oder elektronisch vom Hersteller übermittelt). Wenn man damals 17" in die Zulassungspapiere eingetragen hat, dann wird das aller Voraussicht nach so im CoC gestanden haben.

@RS5 450

BJ vom Wagen ist 12/2016. OK, also wenn ich vom Händler keine CoC/Infos mehr bekomme, bleibt entweder nur selber CoC bestellen (was kostet das?) oder beim TÜV nachfragen, dass sie mir zu meiner KBA/EG-Nummer die zulässigen Reifengrößen aushändigen.

Wie gesagt, es sind Audi-Original-Felgen (https://www.original-felgen.com/8w0601025am8z8.html), die ab Werk beim A5 häufig montiert werden. Die Krux ist, das ich im Prinzip weiß, dass sie zulässig sind (steht ja auch in der CoC von P.Panther), ich aber eigentlich nix vorweisen kann.

Wie gehe ich denn da vor, einfach einen Termin beim Tüv machen, Problem schildern und der stellt mir dann einen Wisch aus? Oder wird das ganze dann nur im FZS eingetragen?

@Twinni

Ja, richtig, wie schon auf der Seite 1 gesagt. Orig.-Felgen, aber keine ABE (da orig. Felgen von Audi und diese ja anscheinend nur ab Werk ins CoC eingetragen werden), keine Eintragung im FZS (nur die kleinste Standard R17-Größe wie bei vielen). Deswegen habe ich ja auch auf Seite 1 gefragt ob ich mir Sorgen um Polizei/Tüv machen muss...

Wie gesagt, in der CoC von P.Panther sind ja genau meine Felgengröße eingetragen (8,5J x 19H2 ET32).

Meintest du nicht, dass ich mir um TÜV/Polizei keine Sorgen mache muss, da es ja augenscheinlich Orig.-Felgen sind? TÜV hat er von Händler übrigens noch bekommen... d.h. der hat auch kein Ton gesagt, dass die nicht im FZS eingetragen sind.

In deinen Papieren steht 17" und du fährst 19". Da solltest du dir definitiv Sorgen machen. CoC spielt bei einer Kontrolle überhaupt keine Rolle. Ich persönlich bin allerdings auf die vergangenen 1.000.000 km, also 40 Jahre lang, gar nicht kontrolliert worden.

Jetzt wird es aber kurios hier..............
Twinni, ich schätze deine Beiträge und dein Sarkasmus bringt mich oft zum Schmunzeln, allerdings muss ich dich in diesem Thread korrigieren:
Zuerst einmal gibt es für die meisten Originalräder die ab Werk verbaut sind, keine ABE.
Diese Räder sind nur in der EG-Übereinstimmungserklärung aufgeführt.
Aus eigener Erfahrung kann ist sagen, dass bei meinem B8 im Fahrzeugschein 225/50x17 standen,
obwohl das Fahrzeug mit 9x19 ab Werk ausgeliefert wurde. Die 9x19 waren nur in der EGÜ aufgeführt.

Zum TE:
investiere die paar Moppen für die EGÜ um ganz sicher zu sein.
In der Zwischenzeit kannst Du in der myAudi App dir deine Ausstattung ansehen. Sofern die Felgen ab Werk montiert wurden, findest Du sie dort. Diese Liste kann dir auch jeder Audi Partner ausdrucken.

Sooo, habe mir jetzt mal die Audi-App zu Gemüte geführt und dort über die FIN Daten abgefragt.

Und tatsächlich, unter dem Punkt "Sonderaustattung -> Räder & Reifen" stehen die Aluminium-Gussräder mit 8,5 J x 19 mit 255/35 R19. Also sind sie ab Werk als Option montiert worden und müssten dann auch in der CoC stehen, richtig?

läuft das dann im Prinzip auch so bei der Polizei/Tüv? Sprich bei einer Kontrolle checken die meine FIN im Zweifelsfall und gucken dann nach, dass auch die Felgen eingetragen sind?

Weil eine CoC soll man ja normalerweise nicht mitführen wie den Fahrzeugbrief, oder nehmt ihr zur Sicherheit noch eine Kopie mit?

Zu 1: ja sollten drinstehen,
Zu2: möglich, hatte in 10 Jahren mit dem B8 keine Kontrolle.
Zu 3: ne Kopie kann nicht schaden, Original gehört zum Brief.

Ok, war zwar ne schwierige Geburt, aber ich denke jetzt sind alle Fragen erstmal geklärt!

Danke euch allen für die Hilfe!

Sagt mal, ist diese Felge Winterfest? Also als Winterfelgen zu verwenden?

.jpg

Da kannst du von ausgehen. Es ist ja eine dicke, farbige Lackschicht drauf.

Zitat:

@Twinni schrieb am 15. August 2020 um 10:01:14 Uhr:


Da kannst du von ausgehen. Es ist ja eine dicke, farbige Lackschicht drauf.

haha....
🙄es gibt aber auch Felgen die nicht Winterfest sind...

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