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Frage zur STVO - seltsame Begnung mit Skoda Fahrer

Themenstarteram 7. September 2006 um 14:27

Darf man das eigentlich?

*klick mich hart*

Gruß, Rainer *der selten so hinterm Lenkrad gelacht hat*

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22 Antworten

hey Rainer,

hab ja grad im ICQ meine Meinung dazu schon kundgetan ;-)

Sehr netter Schnappschuss! Naja die Verkehrsführung in Kulmbach ist nicht immer so optimal, kennste ja *g*

und ich find immer noch den provokanten blauen Pfeil, der die Einordnung rechts der Insel vorschreibt am geilsten.... wie auffällig der direkt in der Mitte des Bildes glänzt und die Aufmerksamkeit auf sich lenkt ^^

Mahlzeit

lol.. natürlich nicht :D

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Zeichen_222.svg

StVO zu Zeichen 222 Rechts vorbei

Vorgeschriebene Vorbeifahrt

 

"Links vorbei" wird entsprechend vorgeschrieben.

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

VwV-StVO zu Zeichen 222 Rechts vorbei

 

1

I.

Ist das Zeichen von innen beleuchtet, so darf es innerhalb geschlossener Ortschaften in verkleinerter Ausführung aufgestellt werden, wenn dies zur Raumersparnis, z. B. an Fahrbahnteilern oder sonstigen Verkehrsinseln, geboten ist. Der Durchmesser muss dann aber mindestens 400 mm betragen.

 

2

II.

Es ist wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" streng darauf zu achten, dass die Pfeile genau in einem Winkel von 45" schräg abwärts weisen.

 

3

III.

Die Durchfahrt zwischen zwei in der Fahrbahn liegenden Haltestelleninseln sollte aus Sicherheitsgründen durch das Zeichen "Rechts vorbei" gesperrt werden.

 

4

IV.

Sind in der Mitte der Fahrbahn Inseln oder Fahrbahnteiler errichtet, so ist an ihnen das Zeichen "Rechts vorbei" anzubringen. Diese Anordnung durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) oder Sperrflächen (Zeichen 298) zu unterstreichen, wird sich häufig empfehlen.

 

5

V.

Das Zeichen soll nur verwendet werden, wenn zwischen ihm und dem Verkehrsteilnehmer, an den es sich wendet, Gegenverkehr (nicht zugelassen ist

 

6

VI.

Es widerstrebt dem Sinn der Zeichen, wenn sowohl das Zeichen "Rechts vorbei" als auch das Zeichen "Links vorbei" an einem Hindernis auf der Fahrbahn angebracht werden, um damit darzutun, dass das Hindernis beiderseits umfahren werden darf. Das ist erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen, wie durch Aufstellung von Absperrbaken mit nach beiden Seiten fallenden Streifen, Anbringung von Fahrbahnmarkierungen und dergleichen deutlich zu machen.

Themenstarteram 7. September 2006 um 14:34

Achja.. am Steuer des Skodas, den ich kurz daraufhin wegen seiner auffallend geringen Geschwindikeit auf einer 4- spurigen Straße überholte, saß eine Frau (Mitte 50, Kopf ca. 5 cm vom Lenkrad entfernt)...

das überrascht mich jetzt

*duckundweg* :D

Themenstarteram 7. September 2006 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von stef4n

das überrascht mich jetzt

*duckundweg* :D

Ich war auch ganz erstaunt, dass es ne Frau war als ich vorbeifuhr.

Skodafahrer dürfen das LOL

Ich war dort auch schon Unterwegs aber ich bin auch nicht links vorbei sondern rechts. Auch im Kulmbach gilt die STVO lol.

Re: Frage zur STVO - seltsame Begnung mit Skoda Fahrer

 

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch

Darf man das eigentlich?

*klick mich hart*

Gruß, Rainer *der selten so hinterm Lenkrad gelacht hat*

Wenn der Fahrer nach §35 StVO "Sonderrechte" hat, dann darf er das.

Aber nach Beschreibung des Fahrers glaube ich das eher nicht :-)

Themenstarteram 7. September 2006 um 15:52

Re: Re: Frage zur STVO - seltsame Begnung mit Skoda Fahrer

 

Zitat:

Original geschrieben von DJ-FFM

Wenn der Fahrer nach §35 StVO "Sonderrechte" hat, dann darf er das.

Aber nach Beschreibung des Fahrers glaube ich das eher nicht :-)

Ne du, die Verkehrsteilnehmerin hat auch brav an der roten Ampel gehalten, schätz mal 2 Minuten. Ich hatte jedenfalls noch genug Zeit mein Handy aus der Hosentasche zu kramen, mich gründlich umzusehen, ob sich in der Nähe ein grün/silbernes Auto befindet, in den Kameramodus zu gelangen und abzudrücken. Man sieht ja auf dem Foto, dass da die Ampel gerade wieder auf *Grün* umgeschaltet hat.

Bei der darauf folgenden Einfahrt der Skoda- Fahrerin in de Kreuzung (nach einmaligem Motorabwürgen), gab es ein kleines Chaos und einen Fast- Unfall.

Manche Leute haben m.M.n. einfach nichts (mehr) im Straßenverkehr verloren.

Aber ich finde der *Schnappschuss* ist schon richtig gut gelungen, war ich mal zur richtigen Zeit am richtigen Ort. :)

hätte da noch ne sache von wegen frau

 

www.frau-am-steuer.de

Themenstarteram 7. September 2006 um 16:47

Vielleicht hab ich mich auch nur verguckt und es war ne junge, damn hübsche Frau?!

Ich hatte vor kurzem ein ähnlich schräges Erlebnis. Ich fuhr in der Stadt auf einer dreispurigen Straße auf der linken Spur. Dann sah ich aus den Augenwinkeln noch wie ein Mercedes ohne zu Blinken auf meine Spur rüberzog. Ohne Vollbremsung meinerseits wäre eine Kollision nicht mehr zu verhindern gewesen. Als sich gerade mein Adrenalinspiegel etwas gesenkt hatte, kamen wir an eine Ampel, wo sich zu den 3 bisher bekannten Spuren eine weitere für Linksabbieger auftat. Die 3 Spuren geradeaus hatten grün, für Linksabbieger war rot. Mittlerweile realisierte der Mercedes-Fahrer, dass er sich eigentlich hätte links einordnen sollen. Das war aber jetzt zu spät, er fuhr schon an den ersten vor der roten Ampel wartenden Fahrzeugen vorbei. Was macht er also? Eine Vollbremsung! Mir rutschte erneut das Herz in die Hose und er hielt direkt vor der Haltelinie trotz grüner Ampel und obwohl die Spur nur für geradeaus gedacht ist.. Auch die hinter mir fahrenden Fahrzeuge konnten alle noch gerade rechtzeitig stoppen und das Hupkonzert begann. Dann sprang die Ampel für die Linksabbieger auch auf grün und in einem haarstreubenden Manöver quetschte sich der Mercedes-Fahrer als erster um die Kurve. Der Fahrer war ein ausländischer Mitbürger Mitte 30. Geblinkt hat er während der ganzen Aktionen übrigens überhaupt nicht. Ohne Worte.

Ich habe schon viel auf der Straße gesehen, aber das war mir neu.

Gruß

:D Ich sage nur: Gatling-Geschütz! :D

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