Sorry dass ich so schwer von Begriff bin - aber dieser "Nachweis der Verfügungsberechtigung" = Kaufvertrag?
Ist damit der ursprüngliche Kaufvertrag von vor vielen Jahren gemeint? Dann wird es wohl schwierig.
Und noch eine letzte Frage - sorgt die Anmeldung des Fahrzeugs in Deutschland automatisch zur Abmeldung in Italien? Wenn nein, müssen sie ja wahrscheinlich in Italien auch nochmal vorstellig werden, oder?