Frage zur Gebrauchtwagengarantie
Zuerst einmal wünsche ich euch allen noch mal ein Frohes Neues Jahr.
Kommen wir zu meinem Problem:
Ich habe im Juni des vergangenen Jahres einen Golf IV, Bj 02/2003, mit einem 1.8T (AUM) Motor, bei einem Händler gekauft. Der wagen hat jetzt ca. 67.000 Kilometer runter
Zum einen habe schon vor einiger Zeit bemerkt, dass der Wagen ein wenig Kühlwasser verliert und mich daran erinnert, wie mir der Verkäufer mitteilte das die Wasserpumpe bereits gewechselt wurde.
Und zum anderen macht der Wagen seit einiger Zeit beim Anlassen ein seltsames Geräusch, welches, wie ich in einem Forumsbeitrag gelesen ab, wahrscheinlich vom Anlasser kommt und sich durch eine Reinigung beheben lässt. Insofern das Ritzel noch nicht zu sehr abgenutzt ist.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie ich erfahren hab liegt im ersten halben Jahr des Kaufs die Beweispflicht beim Händler und danach bei mir. Habe ich in meinem Fall überhaupt eine Chance, dass der Händler für die Reparatur aufkommt? Der Kauf ist nun schließlich schon länger als ein halbes Jahr her. Oder anders gefragt, wie ist das mit der Beweispflicht gemeint? Muss ich zum Beispiel nachweisen das, das Kühlwasser austritt weil bei dem Wechsel der Wasserpumpe gepfuscht wurde?
Und für den Fall das der Händler die Reparatur übernimmt, wie werden die kosten abgerechnet? Denn ich würde den Wagen hier in meiner Nähe reparieren lassen. Der Händler befindet sich im 250 Kilometer entfernten Berlin.
Ich würde mich ja selber an die Reparatur machen, doch mir ist das Wetter im Moment zu ungemütlich als das ich mich unter meinen Wagen schwinge 😉
11 Antworten
Normal ist VW nicht besonders Kleinlich was die Abwicklung von Defekten über die Gebrauchtwagengarantie angeht.
Wenn die Schaden davon abgedeckt wird, wird er meist auch von der GWG übernommen.
Mein Rat, fahr zum 🙂 in deiner Nähe und sprich mit dennen. Evtl. grift bei dem Kühlwasserverlust sogar noch die gesetzliche Gewährleistung für den Wechsel der WaPu.
Beim Anlasser könntest du Probleme bekommen da es auch als Verschleißteil gezählt werden kann.
Ich mein auch im Heft zur GWG stehen die verschiedenen Bauteile drin, die abgedeckt sind. Achte darauf ob du die GWG oder die GWG Plus bekommen hast. Das macht einen deutlichen Unterschied aus.
In der Regel rechnet dein 🙂 die Kosten direkt mit der GWG ab. Du wirst nur eine Rechnung über den Selbstbehalt für die Ersatzteile bekommen. Arbeitsleistung wird immer von der GWG übernommen.
mal ne frage. das war aber kein VW händler bei dem du ne
gebrauchtwagengarantie bekommen hast? so ala Perfect CAr Pro
garantie?
Nein das war leider kein VW Händler bei dem ich dem Wagen erworben habe. Das war nur ein normaler kleiner Gebrauchtwagenhändler.
Ich habe mich eben noch mal schlau gemacht. Dabei ist mir aufgefallen das ich da etwas durcheinander gebracht habe. Eine Gebrauchtwagenversicherung, welche ja zusätzlich abgeschlossen werden muss und dem Käufer in Rechnung gestellt wird, habe ich leider nicht. Es besteht von daher nur die ganz normale Sachmängelhaftung. Und da ich mich im 7 Monat nach dem Kauf befinde, muss ich beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestand. Allerdings konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen ob der Anlasser als Verschleißteil zählt. Denn wie „BlueMevo“ schon sagte, könnte das zum Problem werden.
Also selbst da dürfte es keine Probleme geben. Schildere dem Händler Dein Problem und sage was Du erwartest. Wenn er nicht einlenkt, gehe gleich zum Anwalt, fackel da auch nicht lange. Leider ist es bei VW auch so, dass sie oft erst einlenken wenn man sagt, das man mit dem Anwalt schon gesprochen hat.
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Sry hab da wieder mal zu viel rein interpretiert und bin von der VW GWG ausgegangen 🙁 Mein Fehler.
In dem Fall, wirst du nur über den Händler die Garantie geltent machen können.
Aber ich wird mich da auch nicht so wirklich von vorn herein fertig machen. Red erst mal mit dem Händler. Vielleicht sieht er das auc gar nicht so eng wie du!
Immer nett und freundlich fragen. Das kostet nichts und übers Telefon ist das ja auch kein Akt.
Im übrigen, bring den Händler nicht auf dumme Ideen, sprich erwähn von dir aus bloß nicht die Sache mit der Beweislastumkehr oder das der Anlasser ein Verschleißteil sein könnte. Einfach bisschen dumm stellen und die Probleme schildern und auf eine Lösung von seiten des Händlers warten.
Okay vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich werde mich morgen erstmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und dabei den Ahnungslosen spielen 😉
nur als gedankengang von mir.
alles was über die ersten 6 monate hinausgeht, ist es fast zwecklos irgendwelche reparaturen zu fordern.
probieren kan man es. aber anwalt oder sowas in der art kannst du getrost weglassen. den prozess verlierst du 100%
du kannst nur auf das entgegenkommen des verkäufers hoffen. aber rein rechtlich ist er zu nichts verpflichtet.
ich schliesse mich erst mal countrys gedankengang an...
auch in diesen thread ist mir wieder aufgefallen, das sehr oft irgendwelche gebrauchtwagen versicherungsbedingungen mit den gesetzlichen regelungen verwechselt werden. da das hier kein rechtsberatungs forum ist, fasse ich mich kurz und weise darauf hin, das ich nur meine private meinung äussere.
eine kupplung ist ein verschleissteil, keine frage - geht die nach dem kauf kaputt, so wird die ersten 6 monate nach dem kauf angenommen, das der mangel schon vor dem kauf bestanden hat, der (gewerbliche) verkäufer muss die reparatur bezahlen (durchführen). danach muss der käufer beweisen, daß der mangel bereits vor dem kauf bestand (das wird in den wenigsten fällen möglich sein) - die folge, der käufer bezahlt die reaparatur.
und das hat überhaupt nichts mit den versicherungsbedingungen irgendeiner gebrauchtwagenversicherung zu tun, auch wenn das viele händler gerne glauben machen wollen. (das kind heisst auch nicht garantie, sondern gewährleistung)
edit: Pacman2shoot - dir auch ein schönes neues jahr!
dem gibt es eigentlich fast nichts hinzuzufügen.
eine kleinigkeit wäre noch.
verschleissteile sind von einer evtl beim kauf abgeschlossener zusatzgarantie zu 99,9% ausgeschlossen.
bei der gesetzlichen gewährleistung sind verschleissteile auch ausgeschlossen. außer das teil ist NICHT im sinne des verschleisses kaputt.
zb: eine abgenutzte bremsscheibe ist verschlissen. ergo keinerlei ansprüche.
ABER eine verzogene bremsscheibe ist nicht defekt im sinne des verschleisses. also wird diese über die gesetzliche gewährleistung abgedeckt.
natürlich, wie schon gesagt, alles hat nur aussicht auf erfolg im ersten halbjahr nach kauf. danach ist die gewährleistung fürn a...
außer man hat sich evtl ankündigende defekte innerhalb des ersten halbjahres schon an dem verkäufer gemeldet.(schriftlich am besten).
dann hat man später evtl aussicht auf erfolg.
zb ich sage dem verkäufer: der motor klingt komisch. da rasselt was. der sagt ach was. ist nix. und kurz nach dem ersten halbjahr fliegt der motor auseinander.
und das rasseln hat es angekündigt bzw steht im zusammenhang damit.
wenn man dann die schriftliche mängelanzeige vorliegen hat, hat man gute aussichten auf erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von country
nur als gedankengang von mir.
alles was über die ersten 6 monate hinausgeht, ist es fast zwecklos irgendwelche reparaturen zu fordern.
probieren kan man es. aber anwalt oder sowas in der art kannst du getrost weglassen. den prozess verlierst du 100%
du kannst nur auf das entgegenkommen des verkäufers hoffen. aber rein rechtlich ist er zu nichts verpflichtet.
Nun wie kommst du drauf und wieso braucht der TE einen Anwalt für die Frage ob der Händler die Reparatur übernehmen will.
Ich weiß nicht wieso immer gleich vom schlimmsten ausgegangen werden muss!
Ich schmeiß doch auch kein Notebook oder Navi gleich weg weil der MediaMarkt die Repartur sowieso ablehnen wird weil das Teil nach 6 Monaten und einem Tag kaputt gegangen ist.
Nicht gleich schwarz malen. Einfach anrufen, nett fragen und auf die Reaktion warten.
Übrigens hab ich ein Handy von einem der 4 großen deutschen Mobilfunknetzbetreiber ohne wenn und aber nach fast 2 Jahren anstandslos ausgetauscht bekommen. Da hat keiner nach eine Beweislastumkehr gefragt!
Ist zwar ein blödes Beispielt, ich will nur damit zeigen, dass es durchaus möglich ist nach nach dem ersten halben Jahr eine verbrauchterfreundliche Einigung zu finden.
hak es einfach ab.. Du kannst nix beweisen, da liegt die problematik. kipp einfach eine dose Kühlerdicht von Liqui Moly und gut ist. Kostet 4-5 Euro aus dem Baumarkt, schon hast du ruhe.
Jetzt werden sich bestimmt leute melden, die das gegenteil behaupten, aber dem ist nicht so. Du kannst es getrost nehmen. Mit dem Anlasser brauchst du es auch nicht so ernst nehmen. Kenne viele 3er und 4er Golf fahrer die das schon seit JAHREN ( 3-4 Jahren) haben..
LG aus MITTELHESSEN