Golf IV vom Händler Gebrauchtwagengarantie

VW Golf 4 (1J)

Moin moin

Haben vor 4 Tagen beim Händler einen Golf IV 1,4 16V mit 84000km gekauft.
Händler musste Zahnriemen, zweimal Ölwechsel, den Lichtschalter samt innenleben der Nebelschlussleuchte und noch ventile der Lenkung noch neumachen.
Dadurch hat sich sein Gewinn am Auto natürlich auf null gesenkt, bzw. er hat verlust gemacht.

Nun stellten wir gleich fest, das der Sensor für die Innenbeleuchtung an der Fahrertür defekt ist und das die Instrumentenbeleuchtung, sprich Tacho, Uhr, Luftung unbeleuchtet ist.
Da mein Mann zu 90% mit dem Wagen Nachts fährt ist das ziemlich unpraktisch wenn man nichts sieht.
Der Zug am Lenkrad zum einstellen der Höhe ist auch kaputt, man kann das Lenkrad während der Fahrt hoch und runter machen, was ja auch ein Risiko darstellt, wenn das Lenkrad beim lenken einfach so nach oben und unten geht.

Wagen befindet sich jetzt zur Reparatur beim Händler der natürlich extrem schlechte Laune hat und meinte, den schick ich in Export und sie bekommen einen anderen von mir. Was wir gleich verneinten.

Kann der Händler nach 4 Tagen das Auto zurück verlangen?
Müssten wir rein rechtlich was für die Reparatur bezahlen? Kann leider nichts in der Garantiebeschreibung darüber finden.
Die fehler waren schon beim Kauf und nicht erst durch uns entstanden.

12 Antworten

Hi,

für solche Mängel vergiß die Garantie mal ganz schnell. Das muß über die Gewährleistung laufen.

Gebrauchtwagengarantien kauft der Händer von einem Versicherungsunternehmen. Die zahlen dann wenn was kaput geht, allerdings zahlen die die Ersatzteilkosten nur anteilig je nach KM-Stand des Fahrzeugs. Bei 84tkm müßtet ihr bestimmt 30-40% der Materialkosten selbst zahlen. Der Händler ist fein raus er bekommt den Rest von der Versicherung.

Es gibt aber auch noch die gesetzliche Gewährleistung,die läuft 1 Jahr wobei die euch aber nur in den ersten 6 Monaten was bingt. In der Zeit haftet der Händler für Mängel die bereits bei übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren.
Und die genannten Mängel waren bestimmt schon vorhanden,daher muß er sie auf eigene Rechnung und komplett bezahlen.
Er würde es natürlich lieber über die Versicherung laufen lassen,da entstehen schließlich keine Kosten.

Also wenn der Geld sehen will weißt ihn mal freundlich auf seine gesetzliche Gewährleistung hin😁

Gruß tobias

Super danke für den Hinweis, ich habe überhaupt nicht an die Ges. Gewährleistung gedacht, bzw. ich dachte das es diese dort nicht gibt, bei Pkw´s. Sondern nur im Einzelhandel.
Man gut das ich mich getraut habe hier nachzufragen :-)

Wegen solcher Sachen kann der den Wagen nicht einfach zurücknehmen. Du hast Anspruch auf Reparatur, und wie gesagt, nicht auf die Garantie mit Eigenbeteiligung abdrängen lassen, sondern schön auf die Gewährleistung pochen, du sitzt in diesem Fall am wesentlich längerem Hebel.

Zitat:

Dadurch hat sich sein Gewinn am Auto natürlich auf null gesenkt, bzw. er hat verlust gemacht.

😁 Das glaube ich kaum Autohändler meckern auf hohem Niveau 😉

Las dich von dem Rumgeheule nicht einschüchtern.
Sowas sagt er nur damit du ein schlechtes Gewissen bekommst und in einem Gewährleistungsfall
aus lauter Mitleid freiwillig drauf zahlst !!!

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Das glaube ich nicht das das geheule war, will ihn zwar nicht in schutz nehmen, aber er hat den Golf wohl ungesehe/ungefahren von einem Renter genommen, der sich dort wohl ein neues Fahrzeug gekauft hat. Und dachte sich, Renter Fahrzeug Checkheft gepflegt, da kann nicht viel mit sein.....
Chef Senior und Junior, waren beide nach übergabe nicht hell erfreut, da nur Zahnriemen eingeplant war.

Und dann tauchen die nach 4 Tagen wieder mit teuer werdenden Mängeln auf.
Nun wird ein teures Elekrikteil innen ausgetauscht, temperaturfühler neu, da temperatur von 90° auf 0° springt.
Sensor der Tür und die das Spann/Zugteil am Lenkrad.

Habe gleich am Telefon gesagt, man da haben wir ja Glück das wir die fehler gleich gefunden haben, da kommt ja noch die Ges. Gewährleistung für auf............leichtes schweigen am anderen ende :-)

Also ich würde mir das überlegen ob ich die Kiste behalten sollte.
Wenn dir der Händler das anbietet ist es schon eine Überlegung wert.
Wer weis was mit der Kiste noch alles im argen liegt,ihr jetzt nicht merk und Mängel erst später auftreten.
Nach 6 monaten musst du beweisen der eventuelle Mängel, bzw. Defekte schon beim Kauf waren.
Das kann unter Umständen sehr Teuer werden falls du dich an Reparaturen selbst beteiligen musst.
Mal vom Ärger den du haben wirst (sei es mit dem Händler,Garantieversicherung oder weils euch an die Nieren geht) abgesehen.

Wir werden den Wagen nochmal von zwei bekannten Kfz- mechaniker ansehen lassen.
Nach dem Desaster mit dem Kangoo kennt man auf einmal viele Kfz- heinis in seinem bekanntenkreis.

Zitat:

Also ich würde mir das überlegen ob ich die Kiste behalten sollte.

Wenn dir der Händler das anbietet ist es schon eine Überlegung wert.

Wer weis was mit der Kiste noch alles im argen liegt,ihr jetzt nicht merk und Mängel erst später auftreten.

Nach 6 monaten musst du beweisen der eventuelle Mängel, bzw. Defekte schon beim Kauf waren.

Das kann unter Umständen sehr Teuer werden falls du dich an Reparaturen selbst beteiligen musst.

Mal vom Ärger den du haben wirst (sei es mit dem Händler,Garantieversicherung oder weils euch an die Nieren geht) abgesehen.

Es könnte auch ein Komet drauf fallen !, deshalb würde ich mir gleich einen Panzer kaufen.

Nur weil der Wagen ein paar Mängel hat muß er doch nicht in 3 Monaten auseinander fallen.

Wer so ängstlich ist darf nur Neuwagen kaufen.

Zitat:

............leichtes schweigen am anderen ende :-)

Diese Reaktion kenne ich zu gut 😁

Meine Erfahrung ist das immer erst versucht wird wenigstens 50% an den Kunden abzuwälzen.

Wird man dann etwas lauter und klärt den Service Mitarbeiter noch mal kurz über die Gewährleistungspflicht auf ist

es meistens auf einmal gar kein Problem mehr alles ohne Zusatzkosten abzuwickeln.

Du hast ja auch geschrieben das der Wagen Checkheft gepflegt ist.
Naja darauf würde ich nichts geben.
In dem Check-Heft wird abgestempelt das der Wagen zur Inspektion war, das heist es wurde wohl Öl und Filter gwechselt sowie alles durchgesehen.
Nur ob etwaige Mängel oder Defekte auch repariert wurden steht da nicht drin.
Den Stempel bekommst du trotzdem ins Check-Heft.
Ich war vor 4 Wochen und bei mir klappert der Auspuff, das wusste ich und hab gesagt das nichts repariert werden soll.
Stempel im Heft und der Mangel ist noch vorhanden.
Nur so als Beispiel.
Für mich bedeutet ein ausgefülltes Check-Heft nicht das das Fahrzueg einwandfrei ist und keine versteckten Mängel hat.

@ golfgtspecial

Ich hab geschrieben das es sein kann, nicht muss.
Und mit ängstlich hat das wenig zutun.
Zeig mir ein Händler der freiwillig ein Fahrzeug zurücknimmt.
Da klingeln bei mir diverse Alarmglocken.

Zitat:

Ich hab geschrieben das es sein kann, nicht muss.

Und mit ängstlich hat das wenig zutun.

Zeig mir ein Händler der freiwillig ein Fahrzeug zurücknimmt.

Da klingeln bei mir diverse Alarmglocken.

Würde ich nicht unbedingt sagen.

Er nimmt ihn ja nicht zurück weil er dem Käufer

einen Gefallen tun will sondern wahrscheinlich eher

um im Moment die Kosten für sich gering zu halten.

Das kann gut sein das er sich den Ärger und die kosten sparen will.
Weis mich halt stutzig macht wieso er den Wagen überhaupt so verkauft hat.
Ich meine nicht jeder Mängel wird vom Händler beseitigt, aber wenn die Höhenverstellung und die Tachobeleuchtung hin ist fällt das jedem auf und das merkt auch ein Händler denn ich glaube nicht das der den Golf ungesehen gekauft hat.

@jin20suess

Das mit dem Durchchecken ist bestimmt keine schlechte Idee.

Zitat:

Das mit dem Durchchecken ist bestimmt keine schlechte Idee.

Schaden kann es nicht, las vor allem mal die Kompression prüfen.

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