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Gebrauchtwagengarantie und Falschaussage

VW Golf 4 (1J)

Hallo!

Ich habe kein Unterforum gefunden, welches für mein Anliegen wirklich das richtige wäre... Also erstelle ich das Thema. Bin offen für Hinweise auf das richtige Unterforum!

Ich habe eine (Rechts-) Frage zum Thema Gebrauchtwagengarantie und Werkstattreparatur.

Im Folgenden schildere ich Ihnen den Fall: an meinem Golf 4 war der Schließzylinder der Fahrertür defekt (keine Zentralverriegelung). Ich suchte eine ortsansässige Werkstatt auf. Um zu klären, ob der Defekt in die noch bestehende Gebrauchtwagengarantie fällt, rief ich beim Autohändler an, bei dem ich das Fahrzeug im November letzten Jahres gekauft hatte. Am Telefon sagte man mir, der Schaden fällt in die Garantie und die Werkstatt müsse sich eine Freigabe beim Autohändler holen, um den Schaden reparieren und abrechnen zu können. Mit dieser Information fuhr ich wieder zur Werkstatt. Diese ersetzte daraufhin den defekten Schließzylinder. Allerdings legte man mir danach eine Rechnung über die gesamten Reparaturkosten vor. Ich erinnerte die Werkstatt an die Sache mit der Gebrauchtwagengarantie. Man sagte mir, man werde sich darum kümmern und mir eine neue Rechnung zuschicken.
Eine Weile später erhielt ich wieder die Rechnung über den vollen Betrag. Anscheinend hatte die Werkstatt die Rechnung einfach an das Autohaus geschickt, ohne sich eine Freigabe zu holen und den Schaden mit dem Versicherungsgeber abzurechnen. Solche eine Rechnung konnte der Autohändler nicht akzeptieren und schickte die Rechnung wieder an mich. Zu allem Überfluss sagt der Autohändler mir nun plötzlich, dass der Schaden nicht in die Gebrauchtwagengarantie fällt. Ich schaute nach, und in den Garantiebedingungen wird nur das Türschloss einer Zentralverriegelung aufgeführt, nicht eine rein mechanische.

Also wurde mir vom Autohaus die Falschaussage gegeben, dass der Schaden in die Garantie fällt. Außerdem hat sich die Werkstatt vor der Reparatur anscheinend keine Freigabe geholt, wodurch die Falschaussage als solche hätte aufgedeckt werden können. Nun soll ich die volle Rechnung zahlen für eine Reparatur, die ich unter anderen Bedingungen und in anderem Wissen „in Auftrag“ gegeben hatte. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

mfg
aedificans

15 Antworten

Hi,

Rechtsberatung wird Dir hier keiner geben (dürfen), da musst wohl schon zum RA gehen.
___

Um wieviel € geht es denn?

Da hast du wohl recht...

Ich habe eine Rechtschutzversicherung, an die ich mich mal wenden werde...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von aedificans


Da hast du wohl recht...

Ich habe eine Rechtschutzversicherung, an die ich mich mal wenden werde...

mfg

Jepp, das ist doch perfekt, sowas hat nich jeder 🙂

Auf jeden Fall viel Glück!

rechtlich gesehen haben die dich unter der vropspiegelung einer falschen Tatsache dazu bewegt eine Leistung durchführen zu lassen, die du unter anderen Umständen vllt so gar nicht hättest durchführen lassen. theoretisch haben kannst du die Bezahlung verweigern.

das ist aber nur meine Meinung, die ich anhand meines Restwissens meiner Rechtsvorlesungen habe.

ob das allerdings wirklich so ist, also 100% stimmt,kannst du beim ADAC Rechtsschutz oder privat rechtsschutz (im Falle der ADAC mitgliedschaft kostenlos) nachfragen.

Gruß JD

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Um wieviel gehts denn? 100€? Für manchen viel Geld. Werden sicher 300 draus, für den Anwalt. Wem wurde da geholfen? Rischtig! Nimms als Lehrgeld! Ich glaube nicht, dass Werkstatt und Händler auch nur einen Schritt auf sich zugehen werden, um Dir Deinen Schaden zu verringern.

Zitat:

Original geschrieben von deadpoet


rechtlich gesehen ...

... ist das alles Kokolores, weil er mit der 1. Werkstatt gar kein Vertragsverhältnis hat.

Die Freigabe hätte die Versicherung erteilen müssen, nicht die Werkstatt, aber das hätte sie natürlich nicht getan weil es kein versicherter Schaden ist.

Der TE hat hier an zwei Stellen den Schaden selbst herbeigeführt: Erstens hätte er den Auftrag an Werkstatt 2 nur unter der Bedingung der Kostenübernahme durch die Versicherung erteilen dürfen, dann wäre nämlich nicht repariert worden und zweitens hätte man das durch Lesen der Garantiebedingungen vorher mühelos selbst herausfinden können.

Aber es ist natürlich einfacher, erstmal planlos zu handeln, und hinterher zum Anwalt zu rennen. Bezahlt ja die Versicherung ...

Auf dem Schaden bleibt er i.Ü. auf jeden Fall sitzen, da er seine Geschichte nicht beweisen kann. Keine von den Aussagen wird er schriftlich haben.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


... ist das alles Kokolores, weil er mit der 1. Werkstatt gar kein Vertragsverhältnis hat.

Die Freigabe hätte die Versicherung erteilen müssen, nicht die Werkstatt, aber das hätte sie natürlich nicht getan weil es kein versicherter Schaden ist.

Der TE hat hier an zwei Stellen den Schaden selbst herbeigeführt: Erstens hätte er den Auftrag an Werkstatt 2 nur unter der Bedingung der Kostenübernahme durch die Versicherung erteilen dürfen, dann wäre nämlich nicht repariert worden und zweitens hätte man das durch Lesen der Garantiebedingungen vorher mühelos selbst herausfinden können.

Aber es ist natürlich einfacher, erstmal planlos zu handeln, und hinterher zum Anwalt zu rennen. Bezahlt ja die Versicherung ...

Auf dem Schaden bleibt er i.Ü. auf jeden Fall sitzen, da er seine Geschichte nicht beweisen kann. Keine von den Aussagen wird er schriftlich haben.

es geht aber um die Vorspiegelung falscher Tatsachen !!!

wenn du eine Leistung zu gesichert bekommst, wegen welcher du die Leistung annimmst ist das nicht so ganz richtig was du sagst... über den Punkt kann man streiten !

das mit dem beweisen ist richtig, die geschichte wird kaum irgendwo aufgezeichnet sein, weswegen es durchaus schwierig ist !!!

das lesen der garantiebedingen kann helfen, ist allerdings nicht für jedermann klar ersichtlich was diese alles bedeuten/abdecken.

aber wenn es wirklich um ca 100€ geht, würde ich da keinen großen AUfstand machen. (IMO hättest du das vorab erst mit dem Garantiegeber schnacken sollen, da der die Kosten übernehmen muss, wenn es abgedeckt ist)

Gruß DP

Also ich habe damals für meinen Schließzylinder am VW Polo ein paar eure bezahlen müssen.
Würde auch gerne wissen um wieviel eur es hier geht. Man kann ja nicht wegen jeder Kleinigkeit den Staatsanwalt einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von deadpoet


es geht aber um die Vorspiegelung falscher Tatsachen !!!
wenn du eine Leistung zu gesichert bekommst, wegen welcher du die Leistung annimmst ist das nicht so ganz richtig was du sagst... über den Punkt kann man streiten !

Kann man. ;-)

Aber das hilt nichts.

Wenn ich einer Werkstatt einen Auftrag erteile -also einen Vertrag schließe- dann ist es völlig belanglos was ein Dritter dazu sagt. Der kann soviel erzählen wie der Tag lang ist, völlig irrelevant.

Entscheidend sind die Vertragsverhältnisse, die bestehen hier nur zwischen ausführender Werkstatt und TE einerseits und der Versicherung und TE andererseits.

Dafür dass der TE den Auftrag nicht richtig erteilt und die Vertragsbedingungen nicht gelesen hat kann niemand etwas ausser dem TE selbst.

da geb ich dir recht...

aber wir könnten jetzt deswegen auf den Vertragsabschluss (also der freien Werkstatt) kommen. Er hat im guten Glauben gehandelt, dass diese sich mit der werkstatt abspricht und ihm keine Kosten dadurch entstehen.
das war seine Absicht. diese Absicht wurde aber durch die Rechnung nicht bestätigt 😉 ("Vertrag" zwischen Freier WS und TE quasi anfechtbar)

wie gesagt, wir können hier hin und her diskutieren, es bringt aber nix. deswegen lassen wird dass 😉

Rechtschutz fragen, dass is das Beste 😉

Gruß JD

Es ist doch oftmals so:
Man geht mit einem Problem zur freundlichen Werkstatt, mit dessen Meister mansich gut versteht. Der sagt "ok kein problem, machen wir". Am nächsten Tag holt man den Wagen ab und bezahlt die Rechnung.
Ich habe nie gehört, dass jemand vorab einen Werksvertrag über eine Reparatur abschließt! Es ist doch meist nur ine mündliche Absprache...

Erst wenn es Probleme gibt, bekommt man zu hören: tja, ohne Werksvertrag ist doof....

Aber verläßt man sich nicht meist auf mündliche Aussagen!? Ich schon...., was mir nun zum Fehler geworden ist. Wenn mir der Aussteller der Gebrauchtwagengarantie eine Info gibt und ich sie so weiterleite... sich dann aber herausstellt, dass es eine Falschinfo war und ausserdem seitens der Werkstatt falsch gehandelt wurde, steht man als Dummer da....

Ich stimme euch zu, es geht nicht um den Betrag, sondern um die Art und Weise, wie es passiert ist! Was, wenn es ein Getriebe gewesen wäre!?

Das nächste Mal werde ich mir alles voher schriftlich bestätigen lassen.

mfg

Ist es nicht eigentlich egal, ob das Auto eine ZV hat oder nicht? Der Schliesszylinder wird kein anderer sein, nur das Schloss selber ist anders.

Um wie viel Geld geht es denn? Diese für die Relation des gesamten Aufwandes wichtige Information fehlt völlig.

Den Schlisszylinder tauscht man in weniger als 30 min, selbst das Schloss ist in weniger als einer Stunde getauscht. So hoch, dass sich ein Gang zum Anwalt auch nur ansatzweise lohnt kann der Betrag also nicht sein.

EDIT:
Klar ist es doof, wie es gelaufen ist. Sieh es als Lehrgeld an. Die mündliche und damit auch nicht beweisbare Aussage deines Händlers war nicht korrekt, ok. Aber wie schon einige bemerkt haben: Hättest du dir den Ärger nicht selbst ersparen können, indem du deiner Werkstatt einen schriftlichen Arbeitsauftrag gegeben hättest? Gerade bei solchen Geschichten sollte man auf Nummer sicher gehen.

Grüße

sadfa

Der Schließzylinder musste bestellt werden. Für die 4 Tage Übergangszeit baute man mir einen "Leihzylinder" ein. Als der neue Schließzylinder da war, sah ich, daß der Einbau keine 5 Minuten gedauert hat, wurde mal im Vorbegehen auf dem Kundenparkplatz gemacht. Kosten: 20 EUR Lohn, 49 EUR Schließzylinder, inkl. MwSt macht as 82,11 EUR.

Ein solcher Betrag ist den ganzen Streß nicht wert... so denke ich mittlerweile auch! Es war wohl der Frust in dem Moment.

Dennoch möchte ich warten, was der VW-Händler dazu sagt. Er wollte sich gestern melden, tat es aber noch nicht.

Nebenbei: Es war der Autohändler, der mir vorab sagte, im Schadens-/Garantiefall reicht ein ANRUF, um sich eine Freigabe zu holen. Wie sollte man da ahnen, dass es so läuft.... Nun bin ich schlauer und verlange alles schriftlich.

In den Garantiebedingungen heißt es:
§2 Umfan, Dauer und Geltungsbereich, m)Komfortelektronik: Zentralverriegelung:... Türschlösser.

An anderer Stelle sind Türschlösser nciht erwähnt. Wieso sie nur bei einer ZV Garantie haben!? Keine Ahnung...

mfg

Richtig. TürSCHLOSS, nicht der Schliesszylinder! Hier ist von KomfortELEKTRIK die Rede, nicht von der Mechanik.

Wahrscheinlich hast du deinem Händler gesagt, dass dein Türschloss defekt ist (das würde ja auch von der Garantie abgedeckt werden). Das ist aber voll in Ordnung.

Was du umgangssprachlich als Schloss bezeichnet hast, ist ja dein Schliesszylinder. Damit hat dir dein Händler auch nichts falsches gesagt und die Werkstatt hat auch keinen Fehler gemacht.

Das soll jetzt nicht böse gemeint sein, aber der einzige, der Opfer der Umgangssprache geworden ist, bist du. Es ist niemandem ein Vorwurf zu machen. Du bist kein KFZler, deine Werkstatt hat den Mangel behoben und dein Händler hat die ganze Zeit an dein Schloss, nicht aber an den Schliesszylinder gedacht.

War also eine reine Komunikationssache 😉

Dafür wirst du die nächsten Jahr keine Probleme mehr mit dem Schliesszylinder bekommen 😉

Viele Grüße

sadfa

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