Ford Tourneo / Transit Custom - Rad/Reifenkombinationen
Hallo zusammen,
so langsam sollte ja der ein oder andere seinen bestellten Wagen bekommen und da stellst sich für den ein oder anderen ja sicher die Frage, welche Felgen mach ich drauf?
Wir haben den Tourneo Sport bestellt, also fahren wir maximal die erste Saison dann mit den Standard-Felgen im Sommer, dann werden dies zu den Winterfelgen.
Wer sich schon Gedanken gemacht hat, oder eventuell schon was gefunden hat, kann ja mal ne Info am besten auch ein Bild reinstellen.
Hat eventuell schon jemand die Teilenummer von den 19" Transit MS-RT Felgen in Anthrazit? Die finde ich gar nicht so ohne....
381 Antworten
Interessant. Somit wär jetzt erstens belegt dass mein Dokument nicht stimmt, und zweitens dass auch auf Fahrzeugen, die mit 17" ausgeliefert werden, trotzdem 19" montiert werden dürfen. Also würden auch deine 18" lastindex 102 Reifen gehen bei deiner Achslast, allerdings müsste die Dimension von der Zulassungsstelle eingetragen werden.
Um sicherzugehen könntest du versuchen deine Papiere und das Felgengutachten vorab an die Zulassungsstelle schicken bzw. Vorbeischauen und fragen, ob einer Eintragung dieser Reifenkombination noch irgendwas im Weg steht...
Zitat:
@kestndoafa schrieb am 19. Oktober 2024 um 13:48:01 Uhr:
Interessant. Somit wär jetzt erstens belegt dass mein Dokument nicht stimmt, und zweitens dass auch auf Fahrzeugen, die mit 17" ausgeliefert werden, trotzdem 19" montiert werden dürfen. Also würden auch deine 18" lastindex 102 Reifen gehen bei deiner Achslast, allerdings müsste die Dimension von der Zulassungsstelle eingetragen werden.
Um sicherzugehen könntest du versuchen deine Papiere und das Felgengutachten vorab an die Zulassungsstelle schicken bzw. Vorbeischauen und fragen, ob einer Eintragung dieser Reifenkombination noch irgendwas im Weg steht...
Dann werde ich das mal am Montag machen, vielen Dank.
Bevor etwas vertauscht wird, wir haben die 170 PS FWD Variante und da deckt es sich mit dem von dir geteilten Dokument.
Nur AWD und 150 PS Schalter wären raus da 1725 max. Achslast hinten.
@dnzsmk
Schau mal bei RC Design rein. Die haben 17 Zoll die du ohne Eintragung fahren kannst mit der gleichen Serienbereifung 215/60R17C, sind Allerweltsreifen. Sogar mit Freigabe für Schneeketten. Ich hab jetzt nur nach L1 geschaut...
https://www.brock.de/felgen-konfigurator/#529728484!4758E85
https://...chten.bmf-application.com/.../RA-001206-216-D0-9-1-001.pdf
Zitat:
.
Nur AWD und 150 PS Schalter wären raus da 1725 max. Achslast hinten.
Stimmt, hast recht, übersehen. Und alle L2 wegen Achslast vorne.
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Zitat:
@tl225 schrieb am 19. Oktober 2024 um 15:37:56 Uhr:
@dnzsmk
Schau mal bei RC Design rein. Die haben 17 Zoll die du ohne Eintragung fahren kannst mit der gleichen Serienbereifung 215/60R17C, sind Allerweltsreifen. Sogar mit Freigabe für Schneeketten. Ich hab jetzt nur nach L1 geschaut...
https://www.brock.de/felgen-konfigurator/#529728484!4758E85
https://...chten.bmf-application.com/.../RA-001206-216-D0-9-1-001.pdf
Danke, aber der hatte uns vom Design nicht angesprochen. Es wird dann der 18" Borbet. Verliere mich da auch gern in der Theorie... z.B. warum Reifen mit C und in anderen Größen auch ohne C i.O. sind, aber ABE mit den angegebenen Reifengrößen (Auflagen beachten) und alles ist gut - keine Eintragung notwendig. Trotzdem viel gelernt und danke an alle für euren Input.
Ich habe jetzt bei Brock nochmal nachgefragt wegen der C-Angabe im Gutachten, ob das tatsächlich bindend ist oder ob es ausreichend ist wenn die Traglast hoch genug ist. Antwort lautet wie folgt: "Wenn im Gutachten die Reifengröße mit der „C“ Kennzeichnung angegeben ist, dann muss dieses „C“ auch mit auf dem Reifen stehen."
Also im Prinzip hier noch mal die Bestätigung von dem was @golfgtitdi schon geschrieben hat.
Das heißt jetzt, dass die RC31 Felgen mit den 225-65-17 Reifen leider nicht gefahren werden dürfen, obwohl es da viele mit lastindex 106 geben würde, aber eben ohne C.
Bei 19" Serie wären dann die 225/60 R17 eine gute Wahl, da mit Lastindex 103 erhältlich, Schneekettenfreigabe bis 12 mm und ohne C zulässig (allerdings noch nicht für den Phev).
Hat jemand von euch beide Reifengrößen, also 215/60 17 sowie die 235/50 19 im Fahrzeugschein eingetragen?
Dank euch
Im Fahrzeugschein eh nicht, wenn dann im coc Dokument.
Im Fahrzeugschein stehen sie nur, wenn nachträglich eingetragen
Zitat:
@hitsblitz schrieb am 22. Oktober 2024 um 12:25:45 Uhr:
Hat jemand von euch beide Reifengrößen, also 215/60 17 sowie die 235/50 19 im Fahrzeugschein eingetragen?
Dank euch
Schau mal in einen meiner vorherigen Antworten. Da hatte ich Bilder vom COC gemacht und dort sind beide aufgeführt.
Hallo,
habe gerade mit Borbet gesprochen. Die haben ab Anfang November die CW6 17 Zoll im Programm.
https://www.borbet.de/caravan/ford-transit-custom
Die Felgen sind im Zulauf und das Gutachten auch. Sie haben mir das Vorab Gutachten geschickt das so auch im Original übernommen wird.
Da ist der PHEV nun endlich dabei. Egal ob er 17" oder 19" Serie hat oder jeweils als Alternative im COC.
Wie's ausschaut werde ich doch noch Winterreifen für meinen TC in dieser Saison benötigen, jetzt ist das Thema wieder aktuell bei mir...
Die Brock B45 würde mir am Active auch gut gefallen, allerdings wieder das PHEV Thema - Zulassung derzeit nur für den Diesel. Ist aber lt. Brock schon eingeplant, hängt aber vom TÜV ab wann die Felge angebaut wird, daher gibt's kein Datum. Die Felge gibt's in 17 und 18 Zoll, eine 20" Felge mit dem Design ist auch in Planung.
Die Eintragung sollte also nur eine Frage der Zeit und reine Formsache sein, wie hoch schätzt ihr das Risiko ein wenn man eine Felge fährt die noch keine Zulassung hat? Ich wurde bisher noch nie kontrolliert diesbezüglich, ein Felgengutachten hat bei einer Verkehrskontrolle noch keiner gefordert...
Unfall (durch dich oder mit dir) --> fahren ohne Zulassung = kein Versicherungsschutz --> selber schuld --> volle Kostenübernahme von deiner Seite für alle Schäden die entstanden sind
Also deine Entscheidung 😉
Das ist quatsch. Nur wenn der Unfall oder eine fehlende Unfallvermeidung auf die Felgen zurückzuführen sind.
Zitat:
@golfgtitdi schrieb am 29. Oktober 2024 um 15:51:13 Uhr:
Unfall (durch dich oder mit dir) --> fahren ohne Zulassung = kein Versicherungsschutz --> selber schuld --> volle Kostenübernahme von deiner Seite für alle Schäden die entstanden sindAlso deine Entscheidung 😉
Beweis das Gegenteil ohne ein sehr teures Gutachten. Es ist ein nicht erlaubtes Teil verbaut, nicht genehmigt, also nicht befugt am Straßenverkehr teilzunehmen.
Also bist du in der Beweispflicht und das wird sehr teuer.
Du darfst ja auch kein unangemeldetes Auto auf der Straße parken, weil es ist nicht versichert.
Wenn es "Quatsch" wäre, müsste man ja gar nichts eintragen lassen. Aber feel free and try 😉 darfst nur nicht an den falschen Unfallgegner oder Polizisten kommen.
Desweiteren bitte ich hier keine Fragen oder Beratungen zu "illegalen" Veränderungen am Fahrzeug zu geben. Danke
Sorry @golfgtitdi, es geht mir nicht drum dass ich irgendeine illegale Veränderung am Fahrzeug hier vom Forum absegnen lassen möchte, sondern nur um die Einschätzung ob das fehlen der ABE lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder ob es tatsächlich im Falle des Falles dazu führen könnte dass ich ohne Versicherungsschutz dastehe, weil die Betriebserlaubnis erlöschen kann. Hätt ich vielleicht präzisieren sollen bei meiner Fragestellung.
Ich habe nochmal selber recherchiert und bin auf folgenden Sachverhalt gekommen, sorry vorab für den langen Post. Zu der Sachlage gibt's nämlich schon Gerichtsurteile. Zwar jetzt nicht wegen eines Unfalles oder ähnlichem, aber dennoch ist hier sehr detailliert dargelegt ab wann mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis zu rechnen ist:
"...Das Fehlen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) bezüglich der Felgen (vgl. § 22 StVZO), für die auch eine Einzelbetriebserlaubnis nach §§ 21, 22 II 4 StVZO oder ein Nachtrag zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§ 22 III, sect; 19 III Nr. 1 lit. b StVZO) nicht vorlag, führt nicht ohne Weiteres dazu, dass gemäß § 19 II 2 Nr. 2 StVZO die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. Vielmehr setzt dies voraus, dass die – mit der Nutzung nicht zugelassener Felgen für die Winterräder verbundene – nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer verursacht...()
Es ist weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ausreichend, um die Betriebserlaubnis gemäß § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlöschen zu lassen. Dem steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entgegen. Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. ...()
Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ist aufgrund der Montage der Felgen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten. Der Sachverständige führte aus, dass er zunächst festgestellt habe, dass die Felgen hinsichtlich Lochzahl und Lochbild auf das streitgegenständliche Fahrzeug montiert werden können. ....()
...Zwar seien umfangreiche Fahrversuche mit Schwellen und bei Höchstgeschwindigkeit erforderlich und vorgeschrieben, wenn es um die generelle Zulassung von Felgen gehe. Da die hier vorliegenden Felgen grundsätzlich für vergleichbare Fahrzeuge desselben Herstellers zugelassen seien...()... , könne eine Gefährdung allenfalls aus einem Kontakt mit Karosserieteilen resultieren, die jedoch aufgrund der Ergebnisse der von ihm durchgeführten Untersuchungen ausgeschlossen seien...
Nachzulesen unter: https://autokaufrecht.info/.../
Zusammengefasst lese ich hier folgendes heraus bzw. lässt sich daraus folgendes ableiten:
1. Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird
2. Die Felgen sind für vergleichbare Fahrzeuge zugelassen, daher ist keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten; die Tragzahl ist mehr als ausreichend auch für den PHEV; die Freigängigkeit sollte aufgrund der gleichen Karosserie und des vergleichbaren zulässigen Gesamtgewichtes / zulässige Achslasten wie beim Diesel vergleichbar sein
3. Der Hersteller hat schriftlich bestätigt, dass eine Zulassung für die gegenständliche Ausführung des Fahrzeuges geplant ist, und es vermutlich nur eine Frage der Zeit ist bis die ABE angepasst ist. Kein Anwalt der Welt wird nach meiner Einschätzung daraus eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer konstruieren können.
Wenn man natürlich nach ein paar Jahren noch immer ohne entsprechendes Gutachten mit den Felgen herumfährt, weil die Zulassung wider erwarten doch nicht geklappt hat, wäre das sicherlich anders zu bewerten.
Aber dennoch - der Anbau der Felge zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht legal und ich möchte damit auch niemanden dazu anstiften das zu tun, und ich bin auch bei dir @golfgtitdi dass du hier im Forum darauf achtest. Und unabhängig vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist sowas natürlich immer äußerst unangenehm.
Trotzdem ist die rechtliche Lage interessant, was jeder draus macht ist jedem selber überlassen.