Zitat:
@toxicmolotow schrieb am 12. Mai 2025 um 22:39:00 Uhr:
Naja, die 1.850kg gelten ja nicht als "Grenzwert" auf einer ebenen Straße. Man darf mit den 1.850kg auch eine Steigung mit 12% fahren. Und eben dann zieht der Anhänger mit einer gewissen Kraft nach unten, zusätzlich zur Kraft, die man benötigt, um den Anhänger zu bewegen.
Die 2.500kg gibt es ja nur in Kombination mit einer Reduzierung der erlaubten Steigfähigkeit auf 8%.
Mit anderen Worten: Ein Anhänger mit 1.850kg zieht bei 12 % Steigung ungefähr mit einer ähnlichen Kraft am Fahrzeug, wie ein 2.500kg Anhänger bei 8% Steigung.
Damit sollte weder das eine, noch das andere dem Antriebstrang mehr abverlangen wie das andere. Die Garantie dürfte daher, rein physikalisch zumindest, nicht berührt werden.
Aber insgesamt ist ja das Getriebe ein anderes als beim Diesel und auch die Dauerleistung ist insgesamt begrenzter. Ich denke das spielt alles ein wenig mit rein. Aber genau wird es dir wohl nur ein Ingenieur sagen können.
Hab mal hier mitgelesen und hatte auch erst bedenken ob das Getriebe das mitmacht. Aber im Endeffekt ist es ja erstmal so wie @toxicmolotow das hier sagt und wie es früher ja auch mal gemacht wurde. Da standen oft die Werte im Fahrzeugschein für 12% und 8% Steigung schon drin. Eigentlich ein Witz das man das jetzt per Gutachten nachtragen lassen muss.
Aber nachdem ich gesehen habe das der Kastenwagen und die Doppelkabine Transit Custom PHEV LKW 2300kg bei 12% ziehen dürfen habe ich da eigentlich keine Bedenken mehr. Ich denke das die 1850kg tatsächlich wohl eher was mit den CO2 Grenzwerten zu tun haben. Denn sobald aus dem Transit ein PKW wird (Transit Kombi PKW/Tourneo) hat die Kiste die 1850 kg bei 12%. Die LKW haben alle mind. 2000kg (MultiCab) bis 2300 kg (Kastenwagen/Doppelkabine) als PHEV bei 12%.