Ford Kuga ST Line 2.0 Ecoblue 2020 keine AU erhalten
Hallo zusammen,
mein Kuga ST Line 2.0 Ecoblue ist EZ 09.2020 und hatte seinen ersten TÜV und hat die AU nicht bestanden. Der Dieselpartikel Filter ist defekt!?!
Mein Kuga stößt das 12 fache vom erlaubten aus!
Durch den defekten Filter müssen jetzt auch noch die Endtöpfe getauscht werden was zusätzliche Kosten verursacht. Ford Köln sagt 20% übernehmen die und die restlichen Kosten muss ich tragen!!!
Hat zu meinem Problem jemand die gleiche Erfahrung gemacht?
Vielen Dank im Voraus
142 Antworten
Mhhh, egal wo ich nachlese, nirgendwo steht was mit Erstzulassung ab... Überall steht, dass es grundsätzlich alle Euro 6/VI Motoren betrifft und die älteren Verfahren lediglich auf Euro 4 und 5 weiter angewendet werden. So lese ich auch die Tabelle im Gesetzestext. https://www.umwelt-online.de/.../suchausgabe.cgi?...
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:37:21 Uhr:
das ist kein Problem sondern die TÜV Prüfer sind Idioten,!! an deinem Fahrzeug darf überhaupt keine Partikelzählung durchgeführt werden, erst Neuzulassungen ab dem 01.07.2023 werden daraufhin gemessen, deswegen bietet Ford den 2 l Diesel nicht mehr an!
Fahrzeuge vor dem 01.07.2023 sind dafür überhaupt nicht ausgelegt und können dieses Test nicht bestehen, dein Auto muss nach dem alten Leitfaden 4, 5 und 5.01 geprüft werden!der neue Leitfaden 6.0 ist nicht für dein Fahrzeug, es muss also beim TÜV mit dem alten Messgerät gemessen werden,
also du kannst einen neuen Filter einbauen lassen, bringt dir auch nichts,
und da kannst du dir Hersteller kaufen was du möchtest, wenn falsch gemessen wird, dann fällt auch eine S Klasse durch,
Interessant.
Nirgendwo findet sich auch nur der kleinste Hinweis, dass die PN-Messung nur für Neuzulassungen ab 01.07.2023 gilt.
Es heißt vielmehr, dass die Messung für alle Euro 6/VI-Diesel gilt.
Offenbar gibt es dann extem viele TÜV-Idioten, die offenbar alle nach dem neuen Muster messen.
Ford hat selber im August verlauten lassen, dass es deutlich mehr Probleme mit dem DPF gibt als vorher.
Wäre ja kaum möglich, denn ein 1 Monat altes Autos muss nicht zur AU.
Die einzig falsche Messung bei Euro 6/VI-Dieseln ist jetzt die mit dem alten Opazimeter.
Zitat:
@MichaelTE schrieb am 2. Dezember 2023 um 21:54:29 Uhr:
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:37:21 Uhr:
das ist kein Problem sondern die TÜV Prüfer sind Idioten,!! an deinem Fahrzeug darf überhaupt keine Partikelzählung durchgeführt werden, erst Neuzulassungen ab dem 01.07.2023 werden daraufhin gemessen, deswegen bietet Ford den 2 l Diesel nicht mehr an!
Fahrzeuge vor dem 01.07.2023 sind dafür überhaupt nicht ausgelegt und können dieses Test nicht bestehen, dein Auto muss nach dem alten Leitfaden 4, 5 und 5.01 geprüft werden!der neue Leitfaden 6.0 ist nicht für dein Fahrzeug, es muss also beim TÜV mit dem alten Messgerät gemessen werden,
also du kannst einen neuen Filter einbauen lassen, bringt dir auch nichts,
und da kannst du dir Hersteller kaufen was du möchtest, wenn falsch gemessen wird, dann fällt auch eine S Klasse durch,
Interessant.
Nirgendwo findet sich auch nur der kleinste Hinweis, dass die PN-Messung nur für Neuzulassungen ab 01.07.2023 gilt.
Es heißt vielmehr, dass die Messung für alle Euro 6/VI-Diesel gilt.
Offenbar gibt es dann extem viele TÜV-Idioten, die offenbar alle nach dem neuen Muster messen.
Ford hat selber im August verlauten lassen, dass es deutlich mehr Probleme mit dem DPF gibt als vorher.
Wäre ja kaum möglich, denn ein 1 Monat altes Autos muss nicht zur AU.
Die einzig falsche Messung bei Euro 6/VI-Dieseln ist jetzt die mit dem alten Opazimeter.
ich habe mich bei meinem ersten Kommentar etwas falsch ausgedrückt, bzw.habe etwas durcheinander gebracht, und das es kein Datum für die EZ beim Fahrzeug gibt ab wann die Messung gilt, das ist das große Problem,
ich habe die neue Abgasnorm EU 6e seit September 2023 Pflicht als Grundlage für den neuen AU Leitfaden 6.0 genommen, da habe ich die Rechnung ohne die Politik gemacht, 🙁
die EU 6b Norm wurde im Jahr 2015 eingeführt, mit den entsprechenden Verschärfungen,
ab 01.09.2018 kam die EU 6c Norm mit dem AU Leitfaden 5.01 Stufe1
ab 01.09.2019 kam EU 6d-TEMP Norm mit AU Leitfaden 5.01 Stufe 2
ab 01.01. 2021 kam EU 6d mit AU Leitfaden 5.01 Stufe 3
und ich ging davon aus, das mit der EU6e Norm der Leitfaden 6.0 kommt, aber das ist eben falsch,
das heißt im klaren, alle bis jetzt zugelassenen Diesel EU6 habe bisher keine Partikelmessung gehabt in diesem Umfang, bzw.es wurde bisher eine Trübungsmessung durchgeführt, da konnte man höchstens erkennen wenn der Partikefilter defekt oder überhaupt nicht mehr vorhanden war,
die bis jetzt zugelassen Motoren/Rußfilter sind für diesen AU 6.0 Leitfaden überhaupt nicht ausgelegt, das sieht man auch in Belgien wo dieser neue Leitfaden bereit letztes Jahr eingeführt wurde, sämtliche "ältere" EU6 Diesel sind da durchgefallen,
und das geschieht auch bei uns, da ein 2015- ?? 2022 ?? Diesel/Filter für diese Partikelmessung (250000) überhaupt nicht ausgelegt ist, und bisher auch nicht dafür ausgelegt sein musste wie die Abgasnormen von 2015 bis 2021 zeigen,
der Motor des TE ist für die entsprechende Abgasnorm die bei seiner Zulassungszeit vorgeschrieben war, ausgelegt, und mehr brauchte es auch nicht,
wenn die Politik diese bisherigen Normen alle über den Haufen werfen und eine neue einführt,(was sie getan haben) dann wird es jeden EU 6 Diesel treffen, was man im Forum bei anderen Herstellern auch bereits sieht, erhöhte Durchfallquote bei EU6 Diesel,
soweit ich jetzt gesehen habe, gilt der AU Leitfaden 6.0 bisher nur in Belgien und in Deutschland, die Politik hat da mal wieder einen riesen Schei.... gebaut,
das bringt dem TE jetzt allerdings auch nicht weiter, aber alle Fahrer eines EU 6 Diesel dürfen jetzt bei der AU zittern,
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 2. Dezember 2023 um 15:33:46 Uhr:
Mhhh, egal wo ich nachlese, nirgendwo steht was mit Erstzulassung ab... Überall steht, dass es grundsätzlich alle Euro 6/VI Motoren betrifft und die älteren Verfahren lediglich auf Euro 4 und 5 weiter angewendet werden. So lese ich auch die Tabelle im Gesetzestext. https://www.umwelt-online.de/.../suchausgabe.cgi?...
das ist das große Problem das es da kein EZ gibt, da habe ich mich falsch ausgedrückt bzw. ich habe es mit
Einführung der EU 6e Norm verglichen, was dank unserer Politik falsch war,
also die Hersteller hätten 2015 als die EU6 Norm kam, bereits den AU Leitfaden 6.0 erfüllen müssen, dumm nur das es da überhaupt noch keinen AU Leitfaden gab, der kam erst 2018 mit AU Leitfaden 5.01 Stufe 1 dann kam Stufe 2, dann Stufe 3,
und alle diese stufen hätte man sich sparen können, da alle EU6 Diesel jetzt den AU Leitfaden 6.0 erfüllen müssen, obwohl sie dafür überhaupt nicht ausgelegt sein müssen,
super gemacht von der Politik,
Ähnliche Themen
Zitat:
@MaxMax schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:55:49 Uhr:
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:37:21 Uhr:
das ist kein Problem sondern die TÜV Prüfer sind Idioten,!!Wenn es direkt beim TÜV gemacht wird dann ok.
Bei mir kommt der TÜV-Prüfer in die Werkstatt und der macht keine AU.
Das macht bei mir die Werkstatt selber.
vielleicht hast dann Glück das deine Werkstatt etwas "nachhilft" damit du die AU bestehst, wird nach der neuen Gemessen, dann vielll Glück,
Zitat:
@MaxMax schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:55:49 Uhr:
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:37:21 Uhr:
an deinem Fahrzeug darf überhaupt keine Partikelzählung durchgeführt werden, erst Neuzulassungen ab dem 01.07.2023 werden daraufhin gemessen, deswegen bietet Ford den 2 l Diesel nicht mehr an!
Fahrzeuge vor dem 01.07.2023 sind dafür überhaupt nicht ausgelegt und können dieses Test nicht bestehen, dein Auto muss nach dem alten Leitfaden 4, 5 und 5.01 geprüft werden!der neue Leitfaden 6.0 ist nicht für dein Fahrzeug, es muss also beim TÜV mit dem alten Messgerät gemessen werden,
Das ist sehr Interessant!!! Wird wahrscheinlich keiner wissen. Hoffentlich weiß das meine Werkstatt, muß im Dezember auch noch antreten. Was ist wenn das Messgerät nicht vorhanden ist? Da darf eine Werkstatt gar keine AU bei solchen Fahrzeugen machen.
da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt und etwas verwechselt, die neue Messmethode (AU Leitfaden 6.0) ist Pflicht für alle EU6 Diesel, auch wenn die Motoren/Filter dafür nicht ausgelegt sind, dank der Politik
wenn dein Diesel von 2020 ist, dann hat er den Abgasstrang für die Abgasmessung nach AU Leitfaden 5.01 Stufe 2, er muss aber jetzt die 2 Stufen höhere Abgasmessung für den AU Leitfaden 6.0 erreichen, wie soll das gehen??!
Also sind die TÜv-Prüfer jetzt doch nicht die Idioten?
Gut zu wissen...
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 30. November 2023 um 09:48:17 Uhr:
Nach Tausch würde ich sofort zur AU fahren und nochmal messen lassen! Wenn es ein Herstellerproblem ist, hast du den Beweis und kannst die Gewährleistung für den Kattausch geltend machen. Und vor Ablauf der Gewährleistung gleich nochmal!
Das werde ich auch machen. Heute habe ich nach Tausch des DPF meine AU bekommen. Nach Ablauf der 1 Jahres Garantie fahre ich davor zur AU. Anders habe ich wahrscheinlich wieder die gleichen Kosten für einen Austausch.
Heute AU und durchgefallen, über 2 Millionen Partikelausstoß -> kein TÜV 😠
Filter wird morgen geliefert und die Woche noch auf Garantie gewechselt.
In 2 Jahren habe ich auch noch Garantie, dann mal sehen was da ist...🙄
Hallo,
die Partikel wurden bis jetzt aber noch nie gemessen. Eigentlich wurde die Messung nur vom 1.1. auf 1.7. verschoben, weil die Messgerät nicht lieferbar waren. Normal liegt der Partikelwert beim PKW um die 250000. Werden zwei oder drei Millionen gemessen ist vermutlich ein Riss im Keramikkörper des DPF die Ursache. Dies kann durch zu hohe Drücke und zu hohe der zu niedrige Temperature (z.B. Probleme mit der Abreinigung) oder eben Verschleiß sein. Man ließt an vielen Stellen, das alle Hersteller bei der Messung Probleme haben, aber auch das allgemein Ford etwas häufiger DPF Probleme hat, was auch auf ein Quallitätsproblem der DPF bei Ford hindeutet.
Mal sehen was passiert, wenn denen einfällt bei den Benzinern die Partikelfilter zu messen, da bei neuer KBA Beantragung ab 2018 oder 19 haben Benziner auch einem DPF, oder besser Feinstaubfilter...
War mit meinem BJ.12.20 auch beim TÜV letzte Woche, hatte Glück bei 50 000 km
Gruß
Markus
Zitat:
@juma19 schrieb am 23. Dezember 2023 um 10:37:11 Uhr:
War mit meinem BJ.12.20 auch beim TÜV letzte Woche, hatte Glück bei 50 000 km
Meiner ist auch 12/20, habe aber nur die Hälfte der Kilometer von dir.
Ist aber dann wenig für einen Diesel, nur gute 8000 km pro Jahr. Fast zu wenig, viele Kurzstrecken?
Hallo, ich habe auch einen 2,0 Ecoblue 150 PS, meiner war im Januar mit ca. 70Tkm das erste mal beim TÜV und AU alles ohne Beanstandung, also alle 2,0l Diesel kann ich mir nicht vorstellen.
@Schmidbauer1979 schrieb am 29. November 2023 um 20:19:48 Uhr:
Laut Ford Werkstatt liegt es an dem DPF der defekt ist und vom Motor habe ich zwischen den Zeilen rausgehört, das es alle 2.0 Ecos betrifft die mit dem DPF Probleme haben. Die Frage ob ich nach 2 Jahren TÜV wieder keine AU bekomme wenn der neue eingebaut ist, die werde ich denen morgen stellen!
Bin gespannt ob es einen funktionierenden DPF gibt das ich die AU bekomme!
Fakt ist ich muss 80% der Kosten tragen für ein Teil wo ich nicht mal weis ob es überhaupt schon mal funktioniert hat!?!
Wie gesagt der 1. TÜV und die 1. AU Messung.
Ich fahre ca. 25000 Kilometer im Jahr.
Hallo zusammen,
Frage: Was bedeutet AU Leitfaden 6?
Antwort: Mit Leitfaden wird eine Vorgehensweise bezeichnet.
Dazu ein ...
Zitat:
Die für die Durchführung der Untersuchungen nach der
"Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO"
einsetzbaren Softwareversionen für die AU-Abgasmessgeräte sind im Leitfaden zur Begutachtung der Bedienerführung (AU-Geräteleitfaden) von AU-Abgasmessgeräten in der
1) Version 4 vom 30.04.2008 oder
2) Version 5 vom 04.11.2014 oder
3) Version 5 Revision 01 vom 16.10.2017 oder
4) Version 6 vom 01.06.2022näher erläutert.
Der Grenzwert wurde auf 250.000 PN pro ccm festgelegt, dazu weitere Zitate für die Begründung:
-
Nach Untersuchungsergebnissen weist ein intakter Partikelfilter PN-Werte (Partikelanzahl) von weniger als 50.000 PN pro ccm auf. Dieser Wert ist vergleichbar [bzw. entspricht] dem Typgenehmigungsgrenzwert auf dem Rollenprüfstand für die Partikelanzahl von 6x10^11 PN pro km (=600.000.000.000 Partikel pro km) für EURO 6 Dieselfahrzeuge.
-
Unter Berücksichtigung von Alterungseffekten, Messtoleranzen sowie der Rückführbarkeitskette (rückführbarer Messwert durch eine ununterbrochene Kette von Vergleichsmessungen mit bekannter Messunsicherheit) wurde ein Grenzwert von 250.000 PN pro ccm normiert, um die PN-Emissionen eines Fahrzeuges sicher als "zu hoch" einzustufen.
-
Es wurde festgestellt, dass defekte DPF häufig PN-Emissionen aufweisen, welche deutlich über diesem Grenzwert liegen, während Fahrzeuge mit intaktem DPF deutlich geringere PN-Emissionen aufweisen.
-
Der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 250.000 PN pro ccm entspricht etwa einer Partikelmasse von 2 mg PM pro km, der Typgenehmigungsgrenzwert auf dem Rollenprüfstand für die Partikelmasse liegt normiert bei 4,5 mg/km für Euro 5 und Euro 6 Dieselfahrzeuge.
Mein 2.0 Ecoblue mit 190 PS war im Dezember mit 49000 km auch das erste mal beim TÜV. AU ohne Probleme, nur die dritte Bremsleuchte war defekt, geringe Mängel, ging auf Garantie. Das Ding wirft aber keinen Fehler...
Wer hat sein Neufahrzeug vor Fälligkeit der ersten AU und vor Ablauf der Garantie bzw. Gewährleistung einer Partikelanzahlmessung unterzogen und mit welchem Ergebnis?
Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Händlers komme ich zu dem Schluss, dass der Hersteller es vorgezogen hat, das Fenster der optimalen Betriebsbedingungen für die Komponenten der Partikelminderungsstrategie so suboptimal eng auszulegen, dass die Bauteile schon bei geringen Abweichungen Schaden nehmen können.
Die in diesem Zusammenhang immer wieder zu hörende Argumentation, dass bei Überschreitung des Partikelgrenzwertes die Filterelemente des DPF verschleißbedingt zu und voll sind - weil der Fahrer nicht die optimalen Betriebsbedingungen eingehalten hat - und nicht offen weil gebrochen, deutet darauf hin, dass der eingetretene Schaden zumindest ausserhalb von Garantie- und Gewährleistungsfristen auf die Fahrzeughalter abgewälzt wird.
Vielmehr ist zu prüfen, ob der Hersteller Komponenten serienmäßig einbaut, die als unzulässig anzusehende Funktionalitäten enthalten können und womöglich nicht mit denen bei der Typprüfung übereinstimmen.
Das KBA möge sich der Sache annehmen.