Finanzierung FOCUS nach 4 Jahren Leasing
Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus.
Im Juni 2024 läuft mein Leasingvertrag ab. Ich bin im Grunde sehr zufrieden mit dem FOCUS und würde ihn wahrscheinlich dann kaufen/finanzieren.
Das will ich AUCH machen, um zum Abschluss des Leasings die teure Inspektion und auch die Erneuerung der Bremsen nicht bei Ford machen zu müssen, Kosten, die mir Ford wahrscheinlich bei RÜCKGABE aufs Auge drücken würde.
Ist es richtig, dass ich, wenn ich das Fahrzeug KAUFE, diese Maßnahmen NICHT über Ford machen muss, sondern eine freie Werkstatt wählen kann?
35 Antworten
Hi... Ich habe die Ford Auswahl Finanzierung... 8000€ angezahlt , 3 Jahre lang raten und Schlussrate 13000€ die auch gestückelt werden kann... Habe zwar noch bissl Zeit, aber überlege auch was besser ist .. abgeben oder behalten .. Probleme habe ich keine großen mit dem Auto...BMS macht keine zicken nur nen klappern in/bei Tür hinten links ,bei hoppeliger Straße ,was nicht weg gehen will.. mir kann da schlecht einer was empfehlen oder? Die Marktlage ändert sich ja immer bissl
Zitat:
@Mk4ccface schrieb am 16. Juli 2023 um 09:56:50 Uhr:
Hi... Ich habe die Ford Auswahl Finanzierung... 8000€ angezahlt , 3 Jahre lang raten und Schlussrate 13000€ die auch gestückelt werden kann... Habe zwar noch bissl Zeit, aber überlege auch was besser ist .. abgeben oder behalten .. Probleme habe ich keine großen mit dem Auto...BMS macht keine zicken nur nen klappern in/bei Tür hinten links ,bei hoppeliger Straße ,was nicht weg gehen will.. mir kann da schlecht einer was empfehlen oder? Die Marktlage ändert sich ja immer bissl
Die Antwort ist relativ einfach, guck wenn es soweit ist was vergleichbare Autos kosten.
Dann noch abwägen, bin ich gut umgegangen mit meinem Auto und vertraue ihm auch weiterhin und möchte ich weiter damit fahren?
Alternativ das Auto kaufen und mit Gewinn wenn möglich selber verkaufen wenn vergleichbare Autos wesentlich teurer gehandelt werden.
Zitat:
@Ratched schrieb am 15. Juli 2023 um 23:33:14 Uhr:
Zitat:
@PC-Didi schrieb am 14. Juli 2023 um 19:47:16 Uhr:
Der Preis steht vom ersten Tag an. Ist fix.
Mit oder ohne MwSt.?
Danke für den wertvollen Hinweis mit der MwSt. !Ich habe gleich mal nachgehakt. Leider NETTO, also muss ich 17.850 € zahlen.
Weiteres habe ich auch geklärt. Hier der Schriftwechsel mit meinem Verkäufer:
"Hallo Herr K*****,
Danke für die Info. Etwas müssen wir aber vorher noch klären:
1. In meinem Leasingvertrag steht unter "Rückgabe" bei Punkt 5:
"Der Erwerb des Fahrzeugs vom LG durch den LN nach Vertragsablauf ist AUSGESCHLOSSEN."
Das verunsichert mich doch ein wenig....
2. Ich finde in meinen Unterlagen nicht die Summe über den Restwert, also welche Summe ich dann finanzieren muss. Ich meine , Sie haben mir an Ihrem Bildschirm mal 15.000 € ? gezeigt. Ist das die NETTO-Summe, oder Brutto-Summe? "
Seine sofortige Anwort:
"Zu 1: Das ist richtig, sonst wäre das kein Leasing, sondern eine Finanzierung. Aber unser Haus bietet auch die Übernahme am Ende der Laufzeit an.
Zu 2: Es sind EUR 15.000,-- in netto, da gewerblich.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. "
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Ah ... ein gewerbliches Leasing. Da ist der Kauf nur bedingt anzuraten. uU kannst Du bei der nächsten Betriebsprüfung dann rückwirkend alles umstricken - der Kauf ist nicht umsonst ausgeschlossen.
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Ist das überhaupt Leasing, oder eine Auswahlfinanzierung?
Zitat:
@Emma18021970 schrieb am 17. Juli 2023 um 12:08:42 Uhr:
Ist das überhaupt Leasing, oder eine Auswahlfinanzierung?
Gewerbe-Leasing
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 17. Juli 2023 um 11:42:34 Uhr:
Ah ... ein gewerbliches Leasing. Da ist der Kauf nur bedingt anzuraten. uU kannst Du bei der nächsten Betriebsprüfung dann rückwirkend alles umstricken - der Kauf ist nicht umsonst ausgeschlossen.
Der Kauf ist, neben der Fahrzeugrückgabe an den LG, auch beim gewerblichen Leasing gängige Praxis!
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 16. Juli 2023 um 11:35:56 Uhr:
bin ich gut umgegangen mit meinem Auto ...?
Das ist doch gar keine Frage, jeder geht mit seinem Auto immer extremst pfleglich um.
Deshalb kann man
jedenGebrauchtwagen
immerunbesorgt kaufen. Falls es doch einmal in vereinzelten Fällen zu Problemen mit gebrauchten Fahrzeugen kommt, liegt das immer an schlechter Qualität des Herstellers, niemals an unsachgemäßem Umgang mit dem Fahrzeug.
Zitat:
@red_mic schrieb am 17. Juli 2023 um 12:58:48 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 17. Juli 2023 um 11:42:34 Uhr:
Ah ... ein gewerbliches Leasing. Da ist der Kauf nur bedingt anzuraten. uU kannst Du bei der nächsten Betriebsprüfung dann rückwirkend alles umstricken - der Kauf ist nicht umsonst ausgeschlossen.
Der Kauf ist, neben der Fahrzeugrückgabe an den LG, auch beim gewerblichen Leasing gängige Praxis!
Dem LG ist es ja auch egal wenn das bei der BP dem LN um die Ohren fliegt weil es sich um ein „verdecktes Finanzierungsgeschäft“ handelt und dann rückwirkend die Karre ins Betriebsvermögen aufgenommen werden muss - und sich damit alles ändert, inkl der künftigen Abschreibungen.
Muss man eben wissen, ob man das will. Und wie der Prüfer drauf ist der das dann findet: ist das ein „ich hab was einfaches gefunden und gut ist“ Prüfer oder eher die Sorte „wenn sowas Einfaches schon nicht stimmt finden wir mehr und machen alles links“ Prüfer.
Ich bei uns würde dieses Auto mit der Firma nicht aus dem Leasing heraus kaufen. Weil ich weiss der Prüfer findet das und sucht dann erst Recht. Dazu die ganze rückwirkende Änderung … och nö.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 17. Juli 2023 um 13:28:49 Uhr:
Zitat:
@red_mic schrieb am 17. Juli 2023 um 12:58:48 Uhr:
Der Kauf ist, neben der Fahrzeugrückgabe an den LG, auch beim gewerblichen Leasing gängige Praxis!Dem LG ist es ja auch egal wenn das bei der BP dem LN um die Ohren fliegt weil es sich um ein „verdecktes Finanzierungsgeschäft“ handelt und dann rückwirkend die Karre ins Betriebsvermögen aufgenommen werden muss - und sich damit alles ändert, inkl der künftigen Abschreibungen.
Muss man eben wissen, ob man das will. Und wie der Prüfer drauf ist der das dann findet: ist das ein „ich hab was einfaches gefunden und gut ist“ Prüfer oder eher die Sorte „wenn sowas Einfaches schon nicht stimmt finden wir mehr und machen alles links“ Prüfer.
Ich bei uns würde dieses Auto mit der Firma nicht aus dem Leasing heraus kaufen. Weil ich weiss der Prüfer findet das und sucht dann erst Recht. Dazu die ganze rückwirkende Änderung … och nö.
Ich werde das mal mit meinem Steuerberater besprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt. Ich kaufe ja NACH dem Leasing, wo ich die Leasingraten in die Buchhaltung einfließen lasse, einen gebrauchten PKW vom Ford-Händler. Der wird dann halt steuerlich anders erfasst.
Ja, aber das ist eben nicht der Sinn des Leasing, dass daraus ein verdecktes Finanzierungsgeschäft wird und Du Deine Abschreibungen lustig verschiebst wie Du willst (= erst die Leasingraten, jetzt den Kaufpreis). Dir kann es passieren, dass Du den Wagen rückwirkend ins Betriebsvermögen aufnehmen und abschreiben musst, dagegen die Leasingraten heraus nehmen musst, was eine Auswirkung auf die weitere Abschreibung hat. Du kaufst eben nicht EINEN sondern DIESEN PKW
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 17. Juli 2023 um 16:22:23 Uhr:
Ja, aber das ist eben nicht der Sinn des Leasing, dass daraus ein verdecktes Finanzierungsgeschäft wird und Du Deine Abschreibungen lustig verschiebst wie Du willst (= erst die Leasingraten, jetzt den Kaufpreis). Dir kann es passieren, dass Du den Wagen rückwirkend ins Betriebsvermögen aufnehmen und abschreiben musst, dagegen die Leasingraten heraus nehmen musst, was eine Auswirkung auf die weitere Abschreibung hat. Du kaufst eben nicht EINEN sondern DIESEN PKW
Wie gesagt, ich muss eh zum Steuerberater, habe null Ahnung davon. Er wirds schon richten bzw. mir raten, was zu tun ist. Wenn ale Stricke reißen, fahre ich nur noch ebike! ;-)
Wen interessiert das?
Ich habe gerade ein deja vu.
Vor einem Jahr ungefähr gab es hier fast die gleiche Argumentation eines anderen Fahrers.
Kurz: er wurde niedergemacht.
Viele Argumentationsansätze konnte ich gut nachvollziehen.
Dazu gehörte:
Fahrzeug genutzt, Verbrauch /Verschleiß verursacht aber zum Ende dann nicht dafür bezahlen wollen und die "Schuld" dafür dem Leasinggeber zuschieben.
Leasing und Wartung steuerlich betrieblich voll geltend gemacht und Fahrzeug aber ohne steuerliche Konsequenz aus dem Unternehmen herausziehen wollen.
Gab damals noch weiteren Einlassungen dazu, an die ich mich im Detail nicht mehr erinnere, die jedoch - das erinnere ich noch - auch zutreffend waren.
Alles in Allem "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass." oder "Hals nicht voll kriegen."