FIN Nummer doppelt oder Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Leute,

Heute hat mich das Strassenverkehrsamt in unserem Ort total verunsichert.
Wollte meinen neu erworbenen 2,5Jahre alten Golf auf mich ummelden. Mein Sachbearbeiter rief seine Kollegin zu sich und meinte irgendwas mit zur Fahndung ausgeschrieben nach Eingabe der FIN. Alle papiere waren vollständig und auch schlüssig von mir vorgelegt worden. Seine Kollegin schaute sich den Sachverhalt an und stellte ebenfalls fest dass es ein silberner Golf ist nur mit kroatischen Kennzeichen. Das Auto bzw. Der Vorbesitzer waren auch nie in Kroatien und wussten auch von nichts. Die Mitarbeiterin hatte dann weiter unten einen anderen "Hersteller" in den Daten gefunden und meldete mein Fahrzeug um.

Jetzt bin ich total verunsichert. Wie gehe ich auf Nummer sicher dass die Polizei mir nicht bei einer ggg. Kontrolle den Wagen weg nimmt?

Anfrage beim KBA Stellen? Anfrage bei der Polizei?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Wenn Du denn gerade vom Straßenverkehrsamt kommst, verstehe ich die Frage in einem Hobby- und Freizeitforum nicht. Was hat Dich denn abgehalten den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise, augenblicklich vor Ort zu klären?

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Wenn das Fahrzeug noch weiterhin im Ausland zur Fahndung ansteht, hast du dein Beispiel. Deshalb kann der deutsche Datensatz mittlerweile unbelastet sein und einer Anmeldung somit nichts im Weg stehen. Das sich die Behörden nicht kompatibel austauschen, hättest du mitbekommen wenn du von Beginn an alles gelesen hättest.

Bitte den Link lesen, danke.

Hier nochmal offizieller: https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/EUCARIS/eucaris_node.html

Was dort drin steht gleicht jede Zulassungsbehörde ab. Hilft aber nicht bei einem geklautem chinesischen VW - aber dafür müsste der TE mit dem Auto erst nach China fahren um in Verlegenheit zu kommen.🙂😁😁

Es gibt keinen "deutschen" Datensatz bei der Anmeldung. Die sind da schon viel weiter als 1990...

Zitat:

@lufri1 schrieb am 7. Dezember 2017 um 19:43:07 Uhr:



Zitat:

@Nuckelpinn schrieb am 7. Dezember 2017 um 19:36:10 Uhr:


Das sag mal dem Polizisten beim nächsten Urlaub in Italien.

Bei wie vielen Italienurlauben hat bei dir die Polizei schon die FIN kontrolliert? 😕

Die FIN ist hinter dem Kennzeichen im genannten System hinterlegt. Kontrolliert die Polizei dein Kennzeichen, wird automatisch im System deine FIN abgeglichen und die Polizei im Schengen-Raum (egal welcher Europäische Staat) bekommt eine Meldung dass das Fahrzeug ausgeschrieben ist. Das ist das Problem.

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Zitat:

@T1000-II schrieb am 8. Dezember 2017 um 08:21:26 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 7. Dezember 2017 um 19:43:07 Uhr:


Bei wie vielen Italienurlauben hat bei dir die Polizei schon die FIN kontrolliert? 😕

Die FIN ist hinter dem Kennzeichen im genannten System hinterlegt. Kontrolliert die Polizei dein Kennzeichen, wird automatisch im System deine FIN abgeglichen und die Polizei im Schengen-Raum (egal welcher Europäische Staat) bekommt eine Meldung dass das Fahrzeug ausgeschrieben ist. Das ist das Problem.

Welche Informationen hat denn der ausländische Polizist welche die deutsche Zulassungsbehörde NICHT hat und daraufhin sein Auto hat zugelassen?
Stichwort EUCARIS.
Oder anders gefragt: wie kann das Fahrzeug zugelassen worden sein wenn es einen solchen Vermerk gibt ?

Leute, ihr dichtet hier Probleme herbei die sich selber kastrieren ..

@Maatik: Die Meldung besteht ja im System (auch im deutschen). Hättest du von Anfang an gelesen, wüsstest du es.
Da das Fahrzeug aber durchweg in D zugelassen war bis zuletzt, hat das StVA das Fahrzeug umgemeldet.

Der ausländische Polizist hat alle Infos die der Deutsche auch hat, nur wird der Deutsche Polizist, da das Fahrzeug ja zugelassen wurde, beim KBA/Zulassungsbehörde nachhaken. Bin ja auch in D gemeldet usw.
Der Ausländische Polizist "könnte" ein Verbrechen vermuten...muss er aber nicht. Das will ich ausschließen, ganz einfach.

Jeden von euch, der ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat, könnte das genauso unverschuldet treffen. Es muss nur jemand beim Zulassen einen Zahlendreher einbauen und schon könnten die Probleme entstehen. Dumme Sache ist bei mir nur, dass es ebenfalls ein silberner Golf ist... 🙁

Zeige mir bitte wo der TE bestätigt hat das sein Fahrzeug zugelassen wurde obwohl es zweifelsfrei! zur Fahndung ausgeschrieben war. Danke.
Ich habe den Eindruck du hast den Threads nicht gelesen bzw noch nicht alle meine Links...EUCARIS.
Ach, du bist ja der TE!
Die Meldung die es im System gibt betrifft NICHT DEIN Fahrzeug, das hat der Beamte bei der Zulassung ja schon erkannt!

Also, dir würde doch nirgends zweifelsfrei bestätigt das dein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist. Den Beleg dafür hast du selber bekommen - eine Zulassung bei einer der härtesten Zulassungsbehörde.

Was natürlich passieren kann: je länger du darauf rumreitest desto wahrscheinlicher ist es das du temporäre Schwierigkeiten bekommst, ne Menge Geld einbüsst (Fahrzeug könnte stillgelegt werden etc) nur um am Ende festzustellen das dein Fahrzeug sauber - sonst hätte der Beamte es nicht zugelassen!

@maatik

Du vergisst etwas entscheidenes. Der Beamte beim StVA hatte den originalen Brief des Fahrzeugs vor der Nase und konnte nachvollziehen wer die Vorbesitzer des Fahrzeugs waren. Erster Eintrag Volkswagen AG, zweiter Eintrag Privatperson und zwar genau die Privatperson von welcher der TE das Fahrzeug gekauft hat und mit welcher er einen Kaufvertrag geschlossen hat.
Daher ging der Beamte beim StVA davon aus dass es sich bei der Eintragung im System um einen Zahlendreher handeln muss, was ja durchaus mal vorkommen kann und hat Aufgrund dessen zusammen mit einem Kollegen entschieden die Zulassung zu erteilen.

In meinem Bericht den ich hier auf Seite zwei geschrieben habe sah das für die Beamten im StVA wohl nicht so eindeutig aus und der Wagen wurde erstmal durch die Polizei beschlagnahmt.

Außerdem ändert die Zulassung nichts an der Tatsache das die betroffene FIN weiterhin zur Fahndung hinterlegt ist.
Und was glaubst du passiert wenn du mit einem solchem Fahrzeug in eine Kontrolle gerätst, selbst hier in Deutschland würde dich ein Polizeibeamter wohl erstmal nicht für voll nehmen und der Wagen wäre bis zur Klärung der Tatsachen erstmal beschlagnahmt.
Im Ausland und da ist es egal ob in Italien, Polen, Frankreich, Niederlande oder Schweden geht die Party dann richtig los.

Oder glaubst du nur weil ein Fahrzeug deutsche Kennzeichen hat und der Fahrer den dazu passenden Fahrzeugschein sagen die Beamten: Ja mei, iss a deutscher passt scho, schöne Fahrt.

Zitat:

@Buschfreak schrieb am 8. Dezember 2017 um 11:03:52 Uhr:


@maatik

Du vergisst etwas entscheidenes. Der Beamte beim StVA hatte den originalen Brief des Fahrzeugs vor der Nase und konnte nachvollziehen wer die Vorbesitzer des Fahrzeugs waren. Erster Eintrag Volkswagen AG, zweiter Eintrag Privatperson und zwar genau die Privatperson von welcher der TE das Fahrzeug gekauft hat und mit welcher er einen Kaufvertrag geschlossen hat.
Daher ging der Beamte beim StVA davon aus dass es sich bei der Eintragung im System um einen Zahlendreher handeln muss, was ja durchaus mal vorkommen kann und hat Aufgrund dessen zusammen mit einem Kollegen entschieden die Zulassung zu erteilen.

Richtig! Wieso sollte also ein Polizist an der Rechtmäßigkeit der Zulassung zweifeln, zumindest insoweit als das hier dem Fahrer irgendein Nachteil entsteht ?
Soll er zweifeln weil er diesen Thread hier nicht kennt oder für den Fahrer entscheiden weil alle Papiere Tip top sind ?

Der TE sollte aufpassen daß er hier nicht in eine Mühle Gerät aus der er nur mit Nachteilen wieder rauskommt.

Er möchte doch absolut mal sein Fahrzeug bis zur Klärung abgeben. Problem hatte sich auf der Zul Stelle schon erledigt.

@maatik
Ich habe keine Ahnung ob du meinen Bericht auf der zweiten Seite gelesen hast.

Dort ging es auch um ein Auto wo die Papiere tip top waren und welches vor dem Verkauf sogar auf eine deutsche Polizistin angemeldet war.
Gibt es nur den geringsten Zweifel greift Schema-F und das bedeutet das die Karre erstmal bis zur Klärung der Umstände eingezogen wird, Punkt und aus.

Und in eine Mühle wird der TE auch nicht geraten, er selbst geht zur Polizei und die kontaktieren ihre Kollegen in Kroatien. Dann sind Fristen einzuhalten, ob sich die Kollegen aus Kroatien dann innerhalb der Frist melden oder nicht lassen wir mal dahin gestellt.

Erst wenn der Sachverhalt geklärt oder die Kollegen aus Kroatien sich innerhalb der Frist nicht melden (weil sie vielleicht keine Lust auf Papierkrieg haben und inzwischen den Zahlendreher bemerkt), kann und darf der Eintrag im System durch die Polizei gelöscht werden.

Und erkläre mir mal bitte warum ein Polizist eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 sowie die dazugehörigen Nummernschilder nicht anzweifeln sollte. Die Dinger sind im Zweifelsfall schneller gefälscht als du Tütensuppe sagen kannst.

Genau so ist es. Wenn die FIN zur Fahndung ausgeschrieben ist, stellt der Polizist in der Kontrolle erst einmal keine weiteren Fragen. Dann hat der TE das Problem akut. Er hat also gar keine andere Wahl, als aktiv dafür zu sorgen, dass die Fahndung aus den Computern rauskommt.

Zitat:

@maody66 schrieb am 8. Dezember 2017 um 11:57:33 Uhr:


Genau so ist es. Wenn die FIN zur Fahndung ausgeschrieben ist, stellt der Polizist in der Kontrolle erst einmal keine weiteren Fragen. Dann hat der TE das Problem akut. Er hat also gar keine andere Wahl, als aktiv dafür zu sorgen, dass die Fahndung aus den Computern rauskommt.

Da ich davon ausgehe das keine Behörde hier in D eine FIN zulässt welche zur Fahndung ausgeschrieben ist bin ich ab sofort raus, das ist mir zu abstrakt.
@TE: poste doch bitte wie es weitergeht. Meine Befürchtung ist dass wenn du hier offiziell weitermachst du unverschuldet ne Menge Ärger bekommst nur um Ende festzustellen das sich am Sachverhalt nix ändert und du trotzdem Recht bekommst.

Viel Glück!

Zitat:

@Buschfreak schrieb am 8. Dezember 2017 um 11:44:06 Uhr:


@maatik
Ich habe keine Ahnung ob du meinen Bericht auf der zweiten Seite gelesen hast.

Dort ging es auch um ein Auto wo die Papiere tip top waren und welches vor dem Verkauf sogar auf eine deutsche Polizistin angemeldet war.
Gibt es nur den geringsten Zweifel greift Schema-F und das bedeutet das die Karre erstmal bis zur Klärung der Umstände eingezogen wird, Punkt und aus.

Und in eine Mühle wird der TE auch nicht geraten, er selbst geht zur Polizei und die kontaktieren ihre Kollegen in Kroatien. Dann sind Fristen einzuhalten, ob sich die Kollegen aus Kroatien dann innerhalb der Frist melden oder nicht lassen wir mal dahin gestellt.

Erst wenn der Sachverhalt geklärt oder die Kollegen aus Kroatien sich innerhalb der Frist nicht melden (weil sie vielleicht keine Lust auf Papierkrieg haben und inzwischen den Zahlendreher bemerkt), kann und darf der Eintrag im System durch die Polizei gelöscht werden.

Und erkläre mir mal bitte warum ein Polizist eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 sowie die dazugehörigen Nummernschilder nicht anzweifeln sollte. Die Dinger sind im Zweifelsfall schneller gefälscht als du Tütensuppe sagen kannst.

Du unterschätzt die Ausbildung unserer Polizei bezüglich Dokumentenfälschung. Das sind keine Noobs die auf jeden Zahlendreher reinfallen!

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