FIN Nummer doppelt oder Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben?
Hallo Leute,
Heute hat mich das Strassenverkehrsamt in unserem Ort total verunsichert.
Wollte meinen neu erworbenen 2,5Jahre alten Golf auf mich ummelden. Mein Sachbearbeiter rief seine Kollegin zu sich und meinte irgendwas mit zur Fahndung ausgeschrieben nach Eingabe der FIN. Alle papiere waren vollständig und auch schlüssig von mir vorgelegt worden. Seine Kollegin schaute sich den Sachverhalt an und stellte ebenfalls fest dass es ein silberner Golf ist nur mit kroatischen Kennzeichen. Das Auto bzw. Der Vorbesitzer waren auch nie in Kroatien und wussten auch von nichts. Die Mitarbeiterin hatte dann weiter unten einen anderen "Hersteller" in den Daten gefunden und meldete mein Fahrzeug um.
Jetzt bin ich total verunsichert. Wie gehe ich auf Nummer sicher dass die Polizei mir nicht bei einer ggg. Kontrolle den Wagen weg nimmt?
Anfrage beim KBA Stellen? Anfrage bei der Polizei?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Wenn Du denn gerade vom Straßenverkehrsamt kommst, verstehe ich die Frage in einem Hobby- und Freizeitforum nicht. Was hat Dich denn abgehalten den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise, augenblicklich vor Ort zu klären?
174 Antworten
Siehste am Kennzeichen.
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Naja...ein Problem gibt es weiterhin. Solange der Eintrag im Register in Slowenien nicht gelöscht ist....könnte es im Ausland Probleme geben..
Wenn ich mich noch recht erinnere war es damals bei meinen Nachbarn auch so dass sich die ausländischen Polizeibehörden nicht bei den deutschen Kollegen gemeldet hatten, nach einer gewissen Frist (glaube 6 - 8 Wochen) konnte der Eintrag dann trotzdem von deutscher Seite her gelöscht werden.
Zitat:
@Buschfreak schrieb am 25. Februar 2018 um 14:47:47 Uhr:
Wenn ich mich noch recht erinnere war es damals bei meinen Nachbarn auch so dass sich die ausländischen Polizeibehörden nicht bei den deutschen Kollegen gemeldet hatten, nach einer gewissen Frist (glaube 6 - 8 Wochen) konnte der Eintrag dann trotzdem von deutscher Seite her gelöscht werden.
Genau das meinte der Kripobeamte auch, dass die sich dann nicht mehr melden...
Aber die Meldung besteht im gesamten Schengenraum und kann nicht von deutscher Seite gelöscht werden.
Doch, das ist eine dezentrale Datenbank welche von jedem beteiligtem Land eingesehen und bearbeitet werden kann.
Allerdings müssen halt Formalitäten eingehalten werden (Frist).
Wenn sich die Behörde welche den Eintrag gemacht hat nicht meldet gibt es eine Möglichkeit die Fahndung zu löschen, melde dich nochmal freundlich bei den Beamten und frage ob sie sich deswegen nicht nochmal schlau machen können.
Wäre ja noch schöner wenn es keine Möglichkeit gäbe die Fahndung da wieder heraus zu bekommen nur weil irgendwer in Tacka Tuckaland keine Lust auf Papierkrieg hat.
Ok das mache ich. Danke Buschfreak. Die melden sich ja eh nochmal bei mir, dann werd ich mal drauf hinweisen.
Danke Danke!!