Feuerlöscher nachrüsten?

Mercedes

Ich würde gern einen Feuerlöscher nachrüsten und frage mich gerade, ob man einfach den Halter bestellen und dann verbauen kann? An meiner alten A-Klasse war das relativ unkompliziert.
Hat das schon jemand gemacht und kann mir evtl. Tipps dazu geben ?

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@andy_neu schrieb am 3. Juni 2016 um 18:03:09 Uhr:



Zitat:

@Der_Landgraf schrieb am 2. Juni 2016 um 22:04:37 Uhr:



Habe mir das alles bei Mercedes besorgt und könnte am Wochenende nach den Teilenummern schauen. (die kann aber auch jeder Mercedes-Händler schnell herausfinden).

Sternengruß.

Falls du die Rechnung in "Reichweite" hast, würde ich mich über die Teilenummern freuen. Ich finde es immer problemloser Teile direkt nach Nummern zu bestellen. Falls es zu zeitaufwändig ist, bedanke ich mich trotz dem für deine Antwort.

LG

Hi,

das sind die Teile:

A0008604980 3 FEUERLOESCHER 1 x 78,84 € =78,84 €

A0008603314 18 HALTER 1 x 22,49 € =22,49 €

A2058680112 18 BEFESTIG.WINKEL 1 x 15,62 € =15,62 €

N000000001181 20 SECHSRUNDSCHR. 2 x 0,90 € =1,80 €

N000000002349 20 SECHSRUNDSCHR. 4 x 0,37 € =1,48 €

Gruß Dirk

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Zitat:

@Nico21784 schrieb am 3. Mai 2019 um 19:49:18 Uhr:


Entschuldigung! Ich war in der Annahme, dort wäre wie im S212 eine Ablageklappe. Aber zumindest muss es dort ja eine Verkleidung geben.

Eine Verkleidung am vorderen Bereich des Sitzes ist mir nicht bekannt.

...beim lesen diesen Threads, und da ich auch einen Feuerlöscher verbaut habe, stellt sich mir spontan die Frage:

Wird der Feuerlöscher eigentlich bei der HU und oder irgendeiner Inspektion geprüft (zb. Verfallsdatum) ?!

Herkömmliche Feuerlöscher in Firmen, müssen schließlich auch jährlich überprüft werden.

...oder, da er im privaten Gebrauch ist, bin ich dafür zuständig ?

Das Ablagepaket beim 205'er enthält keine Fächer mit Klappe unter Fahrer- und Beifahreritz??

Ich habe das Ablage Paket 30p und hab keine Fächer unter den sitzen.

Mein Feuerlöscher ist jetzt komplett raus. Endlich bein Freiheit ;-)

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Zitat:

@MY-Tom schrieb am 4. Mai 2019 um 11:47:14 Uhr:


...beim lesen diesen Threads, und da ich auch einen Feuerlöscher verbaut habe, stellt sich mir spontan die Frage:

Wird der Feuerlöscher eigentlich bei der HU und oder irgendeiner Inspektion geprüft (zb. Verfallsdatum) ?!

Herkömmliche Feuerlöscher in Firmen, müssen schließlich auch jährlich überprüft werden.

...oder, da er im privaten Gebrauch ist, bin ich dafür zuständig ?

Ja, muss er. Wenn er verbaut ist, wird er bei der HU gecheckt bzw. ist es auch im Rahmen der Inspektion zu checken, so wie der Verbandskasten. Da Privatpersonen aber keiner Brandvorschrift unterliegen, ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie in Firmen.
Ich baue das Ding dann nur aus, weil es sinnlos ist. Ich bin Fire Marshall n meiner Firma und auf den Lehrgängen kam mehr als einmal die Frage was man mit einem Löscher im KFZ tun soll. Die Antwort war immer: ausbauen. In der Praxis haben wir mal einen Löscher mit 1,3kg genutzt. Da hat man gerade mal einen Monitor löschen können, das wars.

Immer hin besser als nichts bis die Feuerwehr antanzt ist die karre abgefackelt

Geht das mit dem Feuerlöscher überhaupt in Verbindung mit den Performance Sitzen ?

Zitat:

@Danny Johnson schrieb am 27. Juli 2020 um 18:20:27 Uhr:


Geht das mit dem Feuerlöscher überhaupt in Verbindung mit den Performance Sitzen ?

Ja genau so habe ich das

Zitat:

@Turboschlumpf64 schrieb am 4. Mai 2019 um 22:39:14 Uhr:



Zitat:

@MY-Tom schrieb am 4. Mai 2019 um 11:47:14 Uhr:


Wird der Feuerlöscher eigentlich bei der HU geprüft ?

Ja, muss er. Wenn er verbaut ist, wird er bei der HU gecheckt

Quatsch, jedenfalls wenn wir über Deutschland reden !

Bei der HU wird der Feuerlöscher nicht geprüft und auch nicht beanstandet - die Mitnahme ist im normalen PKW freiwillig und bei bis 2 kg meist zwecklos.

Ein geeigneter 6-kg-Pulverlöscher kann schon was bewirken aber versaut alles im Auto !

Wenn mein Auto brennt mache ich aber erst noch alle Fenster und Türen auf, damit genug Sauerstoff ran kommt - denn ich will kein Auto was nen Brandschaden und Pulver in allen Ritzen hat(te).

PS: SOLLTE ES SICH JEDOCH UM EINEN BUS ODER EIN GEFAHRGUTFAHRZEUG HALTEN SIEHT DAS GANZE ANDERS AUS. HIER DIN 14406 ASR A2.2 ((§15 BetrSichV)) BEACHTEN.

Zitat:

@hotfire schrieb am 29. Juli 2020 um 23:18:31 Uhr:



Zitat:

@Turboschlumpf64 schrieb am 4. Mai 2019 um 22:39:14 Uhr:


Ja, muss er. Wenn er verbaut ist, wird er bei der HU gecheckt

Quatsch, jedenfalls wenn wir über Deutschland reden !

Bei der HU wird der Feuerlöscher nicht geprüft und auch nicht beanstandet - die Mitnahme ist im normalen PKW freiwillig und bei bis 2 kg meist zwecklos.

Ein geeigneter 6-kg-Pulverlöscher kann schon was bewirken aber versaut alles im Auto !

Wenn mein Auto brennt mache ich aber erst noch alle Fenster und Türen auf, damit genug Sauerstoff ran kommt - denn ich will kein Auto was nen Brandschaden und Pulver in allen Ritzen hat(te).

PS: SOLLTE ES SICH JEDOCH UM EINEN BUS ODER EIN GEFAHRGUTFAHRZEUG HALTEN SIEHT DAS GANZE ANDERS AUS. HIER DIN 14406 ASR A2.2 ((§15 BetrSichV)) BEACHTEN.

Ein Feuerlöscher muss alle 2 jahre auf Funktion geprüft werden. Privat kann man machen was man will aber wenn in einen Fahrzeug ein Feuerlöscher ist und nicht geprüft ist dann wird der tüver sagen, nehme den raus oder ich prüfe und das kostet !

Super das Du mir meinen Job erklärst :-/

Zitat:

Ein Feuerlöscher muss alle 2 jahre auf Funktion geprüft werden

Muss er nicht, wer will mich aufgrund welcher Verordnung, Erlass, Gesetzt, TR, EN Norm oder DIN als PRIVAT PKW NUTZER in Deutschland dazu zwingen ?

Die o.g. Ausnahmen im Fahrzeugwesen bilden eine Ausnahme (§ 35 g StVZO - 12 Monaten bei Bussen) und in Gebäuden wo er gefordert ist und Arbeitsstätten muss er alle 24 Monate inspiziert werden. DIN 14406 Absatz 4 / DIN EN 13306:2001-06.

Zitat:

aber wenn in einen Fahrzeug ein Feuerlöscher ist und nicht geprüft ist dann wird der tüver sagen, nehme den raus

Kann sein das er das sagt (FINDE ICH AUCH GUT), aber ne Plakette bekommst Du deswegen nicht verwehrt - ansonsten zeige mir die Stelle in der Durchführungsverordnung wo die das vorschreiben - meine Feuerlöscher über 25 in meinen PKW´s haben die bei die HU noch nicht einmal beachtet.

Und wenn ich jetzt 20 Feuerlöscher im Kofferraum liegen habe - müssen die dann nach Deiner Annahme alle 20 geprüft werden zur HU oder nur einer ?

Zitat:

oder ich prüfe und das kostet !

Auch das nicht - mir ist keine Dekra, TÜV, GTÜ o.Ä. bekannt, die nen Sachkundigen inkl. der dazu zwingend notwendigen Prüfeinrichtung (Waage, Sauger, Sieber, Arbeitsgeräte usw.) hat.

Habe ich gesagt das man kein tüv bekommt wegen ein Feuerlöscher der abgelaufen ist? Wenn der Fahrzeugvorführer nicht vor Ort ist sieht der tüver den Feuerlöscher nicht. Sonst kommt die Ansage rausnehmen sonst gibt es kosten!

Zitat:

@HavannaClub schrieb am 30. Juli 2020 um 17:35:52 Uhr:


Habe ich gesagt das man kein tüv bekommt wegen ein Feuerlöscher der abgelaufen ist? Wenn der Fahrzeugvorführer nicht vor Ort ist sieht der tüver den Feuerlöscher nicht. Sonst kommt die Ansage rausnehmen sonst gibt es kosten! Wir sind im privaten Bereich, ist es bei einem Firmenwagen anders? Bis ja anscheinend firm in der Sache?

Zitat:

Habe ich gesagt das man kein tüv bekommt wegen ein Feuerlöscher der abgelaufen ist? Wenn der Fahrzeugvorführer nicht vor Ort ist sieht der tüver den Feuerlöscher nicht. Sonst kommt die Ansage rausnehmen sonst gibt es kosten! Wir sind im privaten Bereich, ist es bei einem Firmenwagen anders? Bis ja anscheinend firm in der Sache?

Wir reden aber über Deutschland ?

Firmenwagen nur wenn STVZO der Feuerlöscher gefordert ist

Ich dachte in den Jahren hier im Forum hat sich was gebessert, aber der Umgangston ist immer noch der selbe Schmutz wie vor 5 Jahren. Zum Glück ist das in der AMG-privat-Lounge nicht so.....

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