Fernstart

Ford Focus Mk4

Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?

Beste Antwort im Thema

ich mach an der Stelle zu

***closed***

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Zitat:

@ChrisSG25 schrieb am 2. Februar 2020 um 00:09:13 Uhr:



Zitat:

@is74 schrieb am 1. Februar 2020 um 23:47:45 Uhr:


Auch dann ist es nicht verboten, den Fernstart zu nutzen.

Ja ich weiß aber es gibt da so andere Leute die meine das ist verboten!

Das Thema erlaubt/verboten sollte inzwischen langsam durchgekaut sein. Es wurde inzwischen in mehreren Foren diskutiert. In den Gesetzestexten gibt es keine Reglung für einen Fernstart. Auf jedenfall hat noch keiner aeinen gefunden. Deshalb kann man die allgemeinen Gesetze anwenden, die das laufenlassen des Motors betreffen.

Wenn die Politesse meint, dass es verboten ist, dann ist es verboten...

Befindet man sich nicht in der Nähe des Fahrzeugs kann die Politesse es für richtig empfinden den Wagen abschleppen zu lassen, weil er nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert ist. Wobei es bei einem 15 Minütigem Betrieb eher auf eine Leerfahrt des Schleppers hinauslaufen würde.

Zitat:

@me3 schrieb am 1. Februar 2020 um 22:51:57 Uhr:


Ich warte drauf, wenn die Ordnungsämter das als neue Einnahmequellen entdecken.
Ein zugefrorenes Auto ist nach 5min Motorlaufen niemals so warm, das die Scheiben angetaut sind.

me3

Nein es ist nicht warm aber es braucht gerade mal 2 Minuten bei -5 grad um die Scheiben eisfrei zu bekommen und das sollte es uns allen im Namen der Verkehrssicherheit wert sein.

Den jeder Fahrzeugführer hat eine Pflicht sein Fahrzeug von Antritt der Fahrt in einen Zustand zu versetzen der ihm eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht.

Ich weiß einige dumme Öko jünger wollen das nicht verstehen.

https://youtu.be/dQr3b0wT_10

Asset.JPG

Zitat:

@Basti32 schrieb am 2. Februar 2020 um 06:08:16 Uhr:


Ich weiß einige dumme Öko jünger wollen das nicht verstehen.

Ich weiß nicht, warum immer auf diese "dummen Öko Jünger" rumgeritten wird. Solche Beleidigungen sollte man stecken lassen. Besonders da mal wieder zwei Themen zusammengemischt werden, die nicht zusammen gehören.

Thema 1: Versuchen den Wagen mit hilfe der Lüftung zu enteisen, und dabei den kalten Motor im Standgas bis zu 15 Minuten lauen zu lassen.
Thema 2: Die Frontscheibenheizung zu nutzen, wodurch der Motor nun mal 2 Minuten laufen muss.

Aber dazu ist der fernstart ja da nur für die Lüftung bräuchte das keiner im Winter. Und man muss das Auto auch mit fernstart nicht 15 Minuten laufen lassen. Es reichen ja wie gezeigt 2 Minuten um sicher mit dem Auto losfahren zu können.

Mich nervt halt das dauernd einer kommt und direkt schreit es ist nicht erlaubt, das ist schädlich für die Umwelt oder den Motor.

Aber keiner hat ein Problem damit das die Menschen sonntags mit dem Diesel die 200 Meter zum Bäcker fahren.

Mir alleine geht es nicht um Faulheit oder weil ich zu Bequemlich bin, sonder um Sicherheit.

Wie oft bin ich früher losgefahren nur um dann nach 500 Meter wieder stehen zu Bleiben weil die Scheiben am beschlagen waren.

Ähnliche Themen

Geht das schon wieder los...hatten wir das nicht schon, man könnte ja eine Suchfunktion benutzen....

Für einige ist es wohl echt zu schwer, die Suchfunktion zu nutzen und Gesetzestexte zu verstehen 🙄😠

Ich nutze den Fernstart nicht um den Motor warm laufen zu lassen, sondern zB im Winter um durch die Scheibenheizung die Front- und Heckscheibe eis- und beschlagfrei zu bekommen (Stichwort Verkehrssicherheit) und im Sommer zB um das Auto auf nicht-gesundheitsgefährdende Temperaturen zu kühlen (Stichwort Gesundheitsschutz und Verkehrssicherheit).

Und gerne nochmal das Zitat aus dem ADAC Link, der nun schon das zweite Mal gepostet wurde:
"Doch Theorie und Praxis stehen nicht immer im Einklang: Wenn die Sicht erheblich beeinträchtigt wird und die Sicherheit im Straßenverkehr dadurch nicht mehr gewährleistet ist, muss der Autofahrer die Scheibe zwangsläufig frei bekommen. Sei es durch ein Trockentuch oder die Lüftung."
https://www.adac.de/.../

Das Thema wurde schon dutzende Male besprochen, ua hier:
#https://www.motor-talk.de/.../...-ueber-fordpass-app-t6573246.html?...
was ist zu schwer daran, dass zu lesen, zu verstehen und falls notwenig, dort weiter zu diskutieren..?!

Danke für die reichlichen Infos.
Wie ist das denn im Winter/Sommer?
Schaltet sich die Frontscheibenheizung/Sitzheizung dann von alleine ein? (Erkennung Aussentemp)
Und im Sommer sie Klima?
Die Klima kann man ja beim Verlassen des Fzgs so stehen lassen wie man es gerne hätte, das wird ja "gespeichert".
Aber Frontscheibe und Co. wird ja immer wieder auf Null gesetzt.

Im BC einstellen was man will. Ich habe auf automatisch gestellt und ja, die Front und Heckscheibe ebenso wie die Lenkrad und Sitzheizungen gehen automatisch an im Winter. Im Sommer geht die Klima an, die Wintersachen bleiben dann natürlich aus. Noch einstellen ob 5, 10 oder 15 min. Dauer fertig.

Zitat:

@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 10:03:17 Uhr:


Für einige ist es wohl echt zu schwer, die Suchfunktion zu nutzen und Gesetzestexte zu verstehen 🙄😠

du verstehst die Gesetzestexte definitiv nicht, also setz dich mal ran und denk nach,

Zitat:

Ich nutze den Fernstart nicht um den Motor warm laufen zu lassen, sondern zB im Winter um durch die Scheibenheizung die Front- und Heckscheibe eis- und beschlagfrei zu bekommen (Stichwort Verkehrssicherheit) und im Sommer zB um das Auto auf nicht-gesundheitsgefährdende Temperaturen zu kühlen (Stichwort Gesundheitsschutz und Verkehrssicherheit).

du bist echt ein Träumer, drehst dir alles so hin wie es dir passt, deine Aufzählungen sind alle für den A....., das laufenlassen des Motors im Stand ist und bleibt verboten, deine Beispiele von Scheiben Eisfrei machen ist ebenfalls verboten und steht auch genau mit diesem Beispiel im Link, auch der Gesetzgeber hat dazu geschrieben das dies kein Grund zum laufenlassen ist,
und wegen Gesundheitsgefährdenden Temperaturen, wenn du im Sommer bei 35 Grad in ein auf 25 Grad gekühltes Autos steigst, ist das für den Körper eine extreme Situation und extrem Gesundheitsgefährdend,😰

Zitat:

Und gerne nochmal das Zitat aus dem ADAC Link, der nun schon das zweite Mal gepostet wurde:
"Doch Theorie und Praxis stehen nicht immer im Einklang: Wenn die Sicht erheblich beeinträchtigt wird und die Sicherheit im Straßenverkehr dadurch nicht mehr gewährleistet ist, muss der Autofahrer die Scheibe zwangsläufig frei bekommen. Sei es durch ein Trockentuch oder die Lüftung."
https://www.adac.de/.../

hast du dir deinen Link auch mal durchgelesen ?!!
das ist ja gut und schön, trotzdem ist das laufenlassen im Stand verboten, was auch der ADAC deutlich schreibt, Theorie und Praxis hin oder her, wenn die Entsprechenden Damen oder Herren vor dir stehen darfst zahlen, da interessiert der ADAC mit seiner "Praxis" nicht im geringsten, und schädlich für deinen Motor ist es auch noch,

Zitat:

Das Thema wurde schon dutzende Male besprochen, ua hier:
#https://www.motor-talk.de/.../...-ueber-fordpass-app-t6573246.html?...
was ist zu schwer daran, dass zu lesen, zu verstehen und falls notwenig, dort weiter zu diskutieren..?!

das frage ich mich auch warum du das einfachste auf der Welt nicht verstehen möchtest/kannst ?!, liest du überhaupt deine Links die du hier einstellst ?! du kannst es noch 100000 mal wiederholen und verlinken, ändert an der Sache (Gesetz) aber auch nichts, das es Verboten ist den Motor im Stand laufen zu lassen,
es gibt sogar mehrere Gesetze dafür die es Verbieten,!
den Motor im Stand laufen zu lassen ist schlicht und ergreifend Verboten, und schädlich für den Motor, und deine Argumente sind nichts wert, auch die im link nicht,

das mit dem laufenlassen im Stand ist wie das Falsch parken, wird man erwischt, darf man zahlen, wird man nicht erwischt, hat man schlicht Glück gehabt, und trotz diesem Glückes ist das Falsch parken nach wie vor Verboten, und das gleiche gilt für dein Motor im Stand laufen lassen,

Zitat:

@Steegi1 schrieb am 2. Februar 2020 um 08:59:19 Uhr:


Geht das schon wieder los...hatten wir das nicht schon, man könnte ja eine Suchfunktion benutzen....

deine Suchfunktiom bringt als Ergebniss "Es wurden leider keine Beiträge gefunden."😁😉

Zitat:

@zigenhans schrieb am 2. Februar 2020 um 11:42:48 Uhr:



Zitat:

@Steegi1 schrieb am 2. Februar 2020 um 08:59:19 Uhr:


Geht das schon wieder los...hatten wir das nicht schon, man könnte ja eine Suchfunktion benutzen....

deine Suchfunktiom bringt als Ergebniss "Es wurden leider keine Beiträge gefunden."😁😉

Ich wusste gar nicht das ich einen Link eingestellt habe.... also hier im Forum findet man was zu dem Thema.....

Zitat:

@Basti32 schrieb am 2. Februar 2020 um 08:25:28 Uhr:


Mich nervt halt das dauernd einer kommt und direkt schreit es ist nicht erlaubt, das ist schädlich für die Umwelt oder den Motor.

Wenns dich ein Thema nervt, dann schluck deinen frust runter, und lass die Finger von der Tastatur. Mit jeder weiteren Antwort wird das Thema, wie ein Kaugummi, weiter geführt. Sachen, die stören sollte man einfach ignorieren, dann spricht sie später auch keiner mehr an.

Wenn in 10 Leuten einer schriebt, dass er den Wagen 15 Minuten laufen lässt, und die anderen schreiben, dass es schwachsinn ist, fühlen sich die anderen 9Leute angepisst, die ihren Wagen nur wegen der Frontscheibenheizung laufen lassen.

Zitat:

@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 10:03:17 Uhr:


Ich nutze den Fernstart nicht um den Motor warm laufen zu lassen, sondern zB im Winter um durch die Scheibenheizung die Front- und Heckscheibe eis- und beschlagfrei zu bekommen (Stichwort Verkehrssicherheit) und im Sommer zB um das Auto auf nicht-gesundheitsgefährdende Temperaturen zu kühlen (Stichwort Gesundheitsschutz und Verkehrssicherheit).

Solange du die Klimaanlage minimal unterhalb der Außentemperatur programmierst ist das Gesundheitstechnisch OK. Von 30 Grad Außentemperatur in einen 22 Grad warmen Wagen zu steigen, kann schnell für eine Erkältung sorgen. Steigt man in ein 50 Grad warmes Auto, geht es auf den Kreislauf.

Huch, da hab ich ja was losgetreten. Sorry habe einfachnicht bedacht, dass es da wohl schon eine Diskussion geben könnte. Nun wurde also auch in diesem Thread fleißig zum Fernstart diskutiert. Argumente für und wieder bzgl Umwelt und Motor.
Mir ging es allerdings nur um die Diskrepanz zwichen allgemeinem Gesetz - Motor im Stand laufen lassen ist verboten und der Genehmigung der Fernstartfunktion durch das KBA. Das Benutzen der Fernstart Funktion kann damit nicht verboten sein.
Und ich sehe einfach einen Widerspruch zwischen zwischen beiden "Gesetzen".
Gruß
Agassizi

Zitat:

@zigenhans schrieb am 2. Februar 2020 um 11:41:19 Uhr:



Zitat:

@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 10:03:17 Uhr:


Für einige ist es wohl echt zu schwer, die Suchfunktion zu nutzen und Gesetzestexte zu verstehen 🙄😠

du verstehst die Gesetzestexte definitiv nicht, also setz dich mal ran und denk nach,

also gut, dann fangen wir mal an - wo genau steht, dass der Fernstart und mithin die Scheibenheizung im Stand verboten ist..?

Zitat:

@agassizi schrieb am 2. Februar 2020 um 12:16:55 Uhr:


Huch, da hab ich ja was losgetreten. Sorry habe einfachnicht bedacht, dass es da wohl schon eine Diskussion geben könnte. Nun wurde also auch in diesem Thread fleißig zum Fernstart diskutiert. Argumente für und wieder bzgl Umwelt und Motor.
Mir ging es allerdings nur um die Diskrepanz zwichen allgemeinem Gesetz - Motor im Stand laufen lassen ist verboten und der Genehmigung der Fernstartfunktion durch das KBA. Das Benutzen der Fernstart Funktion kann damit nicht verboten sein.
Und ich sehe einfach einen Widerspruch zwischen zwischen beiden "Gesetzen".
Gruß
Agassizi

Widersprüche gibt es bei den Gesetzen immer mal wieder, hilft aber alles nichts, ist eben so.
wenn diese Fernstartfunktion verboten wäre, dann würde Ford sie nicht anbieten können, es heißt aber nicht das diese Funktion, den Motor zu starten und dann Minutenlang sinnlos laufen zu lassen erlaubt ist.
es gibt ja auch diese Blitzer Warner, darf man kaufen, aber anwenden darf man sie nicht.

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