Felgengröße
Hey Leute,
ich habe Mal eine Frage zu den verschiedenen Größen/Bezeichnungen etc von Felgen.
Bei mir ist zB 155R13 78S eingetragen. Das bedeutet doch, dass ich 13" Felgen benötige oder?
Sry für die doofe Frage, aber ich suche zur Zeit nach neuen Felgen. Wenn ich aber mein Fahrzeugtyp etc suche, bekomme ich immer nur 14/15 und 16 " Felgen angezeigt 😕
Zudem wäre es ganz nett wenn mir jemand sagen könnte was genau diese Bezeichnungen bedeuten 😁 Ich habe zwar schon viel gesucht aber bin mir immer noch unsicher ob ich es richtig verstanden habe:
155R13 = 155mm Breit, Radial, 13"?
Und was bedeutet 78S?
Grüße
Euer User
Beste Antwort im Thema
Ich würde aber 14-Zöller nehmen.
Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehöringen Radgutachtens.
Keine (gebrauchten) Räder ohne Gutachten kaufen!
15 Antworten
Zitat:
@User86 schrieb am 8. August 2016 um 17:09:41 Uhr:
Das bedeutet doch, dass ich 13" Felgen benötige oder?
Exakt. Aber nur wenn Du auch 13''-Reifen verwenden willst.
Zitat:
@User86 schrieb am 8. August 2016 um 17:09:41 Uhr:
Und was bedeutet 78S?
Traglast und Geschwindigkeitsindex, soweit ich weiß
Okay. Das hilft mir ja dann schonmal weiter. Muss ich dann 14" Felgen eintragen lassen? Weil wie gesagt, ich finde keine 13" Felgen. Selbst wenn ich nach genau meinem Fahrzeugtyp suche =( Und dabei hat ich schon so schöne gesehen 🙁
Ich denke mal 14''-Felgen, die werksseitig auf dem Auto ausgeliefert wurden, musst Du nicht eintragen lassen. In den dämlichen EU-Papieren steht halt oft nur eine Größe drin, obwohl von VW mehrere Größen vorgesehen waren. Ich denke mal 155-13, 175-13 und 185-14 mit den zugehörigen Felgen wird bei den meisten 2ern in den originalen Papieren eingetragen gewesen sein.
Wenn Du Zubehörfelgen kaufst, müssen die denke ich immer eingetragen werden, egal ob 13'' oder 14''.
Ich würde aber 14-Zöller nehmen.
Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehöringen Radgutachtens.
Keine (gebrauchten) Räder ohne Gutachten kaufen!
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Es gibt eine Liste von VW mit den serienmäßig für die verschiedenen Motorisierungen möglichen Reifen- und Felgengrößen: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=563923
Stammt aus diesem alten Thread: http://www.motor-talk.de/.../...-golf-2-was-ist-moeglich-t1967906.html
Danke für eure Antworten!
Oh man, ich denke da muss ich mich echt noch einlesen 😁
Nach dem PDF wären also 185/60R14 82H in Ordnung und müssten nicht eingetragen werden?
Weiss nicht genau was Ihr mit "Zubehörfelgen/Räder" meint^^
Zitat:
@User86 schrieb am 8. August 2016 um 20:33:20 Uhr:
Weiss nicht genau was Ihr mit "Zubehörfelgen/Räder" meint^^
Es gibt Felgen/Räder, die man beim Neukauf des Autos über die Serienausstattung hinaus mitbestellen konnte. Das sind originale Räder. Die darf man weitgehend (aber nicht zwingend immer/alle) auf ein Auto gleichen Modells montieren und die sind von der Betriebserlaubnis des Modells abgedeckt.
Dann gibt es Felgen/Räder, die im freien Handel zu kaufen sind und von Fremdherstellern stammen. Für die gibt es immer eigene Papiere, in denen drin steht für welches Modell sie unter welchen Bedingungen/Einschränkungen verwendet werden dürfen. Diese müssen normalerweise eingetragen werden.
Zitat:
Nach dem
wären also 185/60R14 82H in Ordnung und müssten nicht eingetragen werden?Zitat:
Gilt nur für, für den G2 zugelassene, original 6×14 ET 38 VW-Räder.
6×14 ET 45 Räder vom Golf 3 --> Spurplatten + TÜV-Abnahme + Eintragung (Zulassungsstelle).
6×14 ET 38 Zubehör-Räder mit ABE --> Gutachten muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
6×14 ET 38 Zubehör-Räder mit ABE, Golf 2 nicht aufgeführt --> TÜV-Abnahme + Eintragung
6×14 ET 38 Zubehör-Räder mit Teilegutachten --> TÜV-Abnahme + Eintragung.
Zitat:
@GLI schrieb am 8. August 2016 um 20:46:05 Uhr:
Dann gibt es Felgen/Räder, die im freien Handel zu kaufen sind und von Fremdherstellern stammen. Für die gibt es immer eigene Papiere, in denen drin steht für welches Modell sie unter welchen Bedingungen/Einschränkungen verwendet werden dürfen. Diese müssen normalerweise eingetragen werden.
Ja okay. Gehe dann mal stark davon aus, dass genau das auf meine zutreffen wird 🙄
Was kostet denn sowas PI Mal Daumen?
P.S. Darf man hier Links zu Shops verlinken? Dann würde ich auch einfach mal die Felgen die ich mir angesehen hab, einfach mal Posten^^
Also ich kann dir sagen das Original-VW-Felgen die eine Umrüstung entsprechen (das was Cobali verlinkt hat und dunkel schraffiert ist) mich beim Tüv-Süd die Abnahme(heisst das abnahmen? Wurde freigängigkeit geprüft und so) und Eintragung ca 60Euro gekostet haben und beim Landratsamt nochmal 15-20 Euro für einen neuen Fahrzeugschein.
Du musst aber schauen wenn du dir Zubehörfelgen kaufst auch wirklich alle Papiere bekommst und der Golf 2 drin steht oder die nötigen Daten.
Und VW Felgen sagen dir nicht zu? Ist zwar alles geschmackssache, aber ich finde die 165601025 Felgen ganz schick und sind relativ häufig günstig zuhaben bei zbs kleinanzeigen.
Hey.
Danke für dein Posting.
Die 165601025 sehen garnicht schlecht aus. Die wurden mir bei diesen ganzen "Alufelgen-Fahrzeug-Konfiguratoren" garnicht angezeigt 😁
Hatte über eben so einen Konfigurator diese hier gefunden, zusammen mit einem Satz Reifen:
http://www.reifendirekt.de/.../komplettrad.pl?...
Ich hoffe der Link funktioniert^^ Allerdings werde ich aus diesem ganzen Gutachtenzeugs etc immer noch nicht richtig schlau. Vllt. kann mir ja einer von euch sagen ob diese Felgen okay wären (unabhängig vom Geschmack natürlich^^) und was da auf mich zukommen könnte.
Mit 185/60-14 Reifen abnahme- und eintragungsfrei. (Keine Auflage A01).
Für die Enhaltung der anderen Auflagen bist du selbst verantwortlich.
Gutachten im Fahrzeug mitführen reicht.
Beachte NK1.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. August 2016 um 23:00:30 Uhr:
Mit 185/60-14 Reifen abnahme- und eintragungsfrei. (Keine Auflage A01).
Für die Enhaltung der anderen Auflagen bist du selbst verantwortlich.
Gutachten im Fahrzeug mitführen reicht.Beachte NK1.
Danke für deine Antwort.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. August 2016 um 23:00:30 Uhr:
Mit 185/60-14 Reifen abnahme- und eintragungsfrei. (Keine Auflage A01).
Sprich: Ich hol mir die Alus mit Reifen, montier diese an und bin durch mit dem Thema? 😁
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. August 2016 um 23:00:30 Uhr:
Gutachten im Fahrzeug mitführen reicht.
Mit dem "Gutachten" ist die PDF gemeint die als Download bereit liegt? Oder bekommt man beim Kauf noch einaml irgendwie.....was offizielleres? XD
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. August 2016 um 23:00:30 Uhr:
Beachte NK1.
"Nk1: Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden"
Verstehe nicht so ganz was mir das sagen soll^^
Grüße
User86
Zitat:
Verstehe nicht so ganz was mir das sagen soll^^
Kann sein, das die Nabendeckel nicht halten.
Dann musst/darfst du ohne fahren. Sieht blöd aus.
Oder festkleben.