Felgengröße...
Also ich bin zur zeit en bissl verwirrt....
habe zur zeit in den papieren stehen: 175/70 R13 82S
-->sind meine winterreifen....
im sommer bekomm ich neue felgen mit 14" 185´er....
paar kumpels meinen ich müsste die eintragen lassen...aber was is dann im winter? da hab ich ja dann wieder die kleinen drauf????
bin voll verwirrt...also bewerft mich mit euren ratschlägen...
14 Antworten
Dein Gölfchen müsste auch die freigabe für 185/60 R14 haben also dürftest du demnach auch die 14 zoll fahren.
Und klar wieder im winter schön brav umstecken auf die kleinen 13 zoll 🙂
Wobei ich mich im mom noch selber frage sind die BBS RM´s denn echt ab werk freigegeben und müssen nich nachgetragen werden in den papieren?
Also meine die 6,5x15 zoll vom Edition One GTi und glaube vom G60.
🙂 Grüße Jakob
http://www.gothicgirl-666.de/auto/Gutachten_VW_Felgen.pdf
da stehen alle zugelassenen reifengrössen drin udnd ie mögliche umrüstung ( die muss man abnehmen lassen)
du musst höchstens bei passender grösse die felge abnehmen lassen
Zitat:
Original geschrieben von --konservendose--
im sommer bekomm ich neue felgen mit 14" 185´er....
paar kumpels meinen ich müsste die eintragen lassen...aber was is dann im winter? da hab ich ja dann wieder die kleinen drauf????
Unter der Voraussetzung, dass wir hier über einen 2er, 185/60er Reifen und VW-Felgen für Golf 2 in 6Jx14 - ob Stahl oder Alu - sprechen: drauf und gut. Leider stehen in den neuen Fahrzeugpapieren - ein Hoch auf die EU! - nicht mehr alle ursprünglich zugelassenen Reifengrößen drin. Wohl dem, der den alten Fahrzeugbrief aufgehoben hat.
Arvin S.
naja ich musste das auto umschreiben lassen und somit habsch nu och diesen neuen scheiß zettelkram...naja....
also kann ich die nicht einfach draufzerren, ohne, dass ich damit zum tüv oder sonstigem quatsch muss...?
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Nö musst du nicht mehr eintragen lassen wie arwin schon sagte bei 185/60 auf6j14er Felgen mit VW Freigabe und gesetzt dem Fall der Geschwindigkeits index und die Tragzahl wird nicht unterschritten kann und muss die Rennleitung dieses entweder wissen ( was sie natürlich bei der Fülle an verschiedenen Fahrzeugender verschiedenen Hersteller gar nicht kann " oohh die Armen"😉 bzw muss sie diese abfragen.Die haben ja jetzt so ein schönes neues Spielzeug.
Aber um Ärger aus dem Weg zu gehen macht es sinn immer zu versuchen den alten entwerteten Brief bzw Fahrzeugschein zu behalten oder aber ne ABE mitzuführen.
vieleicht reicht schon das mitführen der reifen felgenkombination Freigabe von VW mitzuführen damit die rennleitung einem im Anhalte Falle nicht übergebührlich lange aufhält .
Es reicht ja schon das rauskramen von Warndreieck und verbandskasten und das übliche rumpopeln und befingern des fahrzeuges durch die Trachtengruppe.
Ich hasse das wenn Polizisten mein Fahrzeug sexuell nötigen und begrapschen 🙂)))
Deine BE ist in jedem Falle im falle eines Unfalls sichergestellt wenn du die Auflagen die für dein Fahrzeug von VW
vorgeschrieben sind einhälts egal ob das auf dem neuen Läpschen eingetragen oder nicht
ABE werdsch nemerh bekommen - sind gebrauchte...
naja..werds ja sehen...werd ma mit dem reifenhändler meines vertrauens drüber reden...^^s aus?
ma noch ne frage: wie is´n das mit den schwarz getönten rückleuchten...mein bruder meinte heut, dass man die entweder eintragen lassen muss oder ne ABE braucht....ne e-nummer würde angeblich nicht reichen...
wie siehts aus?
Das sieht dein Bruder richtig
Die e nummer sagt ja nur aus das das gedöns überhaupt gefahren werden darf in Deutschland
da ist aber das Himeno der richtige AnsprechPartner als wandeldene Ausgabe der Straßenverkehrsordnung und liebhaberin getönter Augengläser (lieb gemeint Himeno ich weiß sie ärgern dich wieder übergebührlich)
kannst ihr ja mal ne nette PN schicken dann schickt sie dir bestimmt nen Ordner wenn du ganz doll lieb bist.
ich muss jetz eh bald zur dekra wegen luftfilter abnehmen und eintragen...da kann ich ja ma fragen...
meine 3. bremsleuchte is ja auch nur mit e-zeichen unterwegs...
Zitat:
Original geschrieben von --konservendose--
ich muss jetz eh bald zur dekra wegen luftfilter abnehmen und eintragen...da kann ich ja ma fragen...
meine 3. bremsleuchte is ja auch nur mit e-zeichen unterwegs...
Die 3te BL ist aber von der stvzo grundsätzlich genehmigt 😉
die schwarzen rüllis sind es nicht, weil sie keinen reflektor haben und bremslicht, rücklicht und NSL rot sein müssen.
DAS sie rot leuchten, wird erst durch die ABE dargelegt.
es is eben so...ich wollte erst die rückleuchten in klar/rot...das müsste ja dann klappen...
aber mein auto is ja nu dunkelblau und hat vorn klarglasleuchten in schwarz....naja und da sehen so helle rückleuchten irgendwie komisch aus...deswegen bin ich jetz auf die schwarzen gekommen...
Zitat:
Original geschrieben von querys
Die 3te BL ist aber von der stvzo grundsätzlich genehmigt 😉
... was allerdings nichts daran ändert, dass sie nach § 22a Nr.14 StVZO eine Bauartgenehmigung brauchen 😉
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
... was allerdings nichts daran ändert, dass sie nach § 22a Nr.14 StVZO eine Bauartgenehmigung brauchen 😉Zitat:
Original geschrieben von querys
Die 3te BL ist aber von der stvzo grundsätzlich genehmigt 😉Arvin S.
Die man sich mit §21 der StvZo sich wieder einholen könnte 😉
🙂 Grüße Jakob
Zitat:
Original geschrieben von Jakob1982
Die man sich mit §21 der StvZo sich wieder einholen könnte 😉
Der Aufwand für eine Einzelabnahme (einschließlich lichttechnischem Gutachten) lohnt sich auch bestimmt für eine dritte Bremsleuchte 😉
Arvin S.