Feldmaßnahme 23CY - Softwareupdate Motorsteuergerät 2.0 TDI
Moin zusammen,
bin just grad über die Feldmaßnahme gestolpert, welche mir ab heute in Erwin gemeldet wird.
Kann mir hier jemand mehr dazu sagen, was da genau hinter steckt?
Schöne Grüße und bleibt gesund.
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Nachdem diese Maßnahme ja (noch) freiwillig ist, sollte es ja legal sein, einen Downgrade auf 1969 oder 1953 zu machen.
@Fresh_Thing Ich denke, dass es hier nichtmal zwingend einen Tuner braucht. VCP könnte schon reichen, um auf eine alte originale Version zu flashen. SVN muss ja nicht zwingend angepasst werden, da man mit der alten Version auch noch legal unterwegs ist.
Stimmt, hatte ich ganz vergessen.
Dann mal mit jemanden sprechen der VCP hat.
Scotty, spuerer oder du?
VCP reicht zum Flashen von Motorsteuergeräten alleine nicht aus.
Es wird noch ein zusätzliches EDC17 Plugin benötigt.
Weiterhin kann man das MSG nicht über OBD mit VCP beschreiben, da erfolgt die Operation am offenen Herzen.
@heinoxxx das stimmt so nicht.
Flashen von MSG geht auch ohne Plugin, wenn man originale Flashfiles verwendet.
Edit.:
Zitat:
@Fresh_Thing schrieb am 20. April 2021 um 18:16:35 Uhr:
Scotty, spuerer oder du?
Ich habe zwar VCP, wie man anhand meiner Signatur sehen kann - der Verweis auf VCP sollte aber keine Eigenwerbung sein.
Ich habe mittlerweile wirklich viele (Motor-)Steuergeräte geflasht (Hauptsächlich 1.6er und 2.0er mit EA189 Motor, aber auch alte 2.0er und 3.0 TDI, sowie diverse Benziner). Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich bei Fremdfahrzeugen Flashvorgänge nur ungern durchführe - auch wenn bisher (drei mal auf Holz klopf) noch nie etwas schlimmes á la Briefbeschwerer passiert ist.
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Hi,
scheint ja nicht so einfach zu sein die Angelegenheit. 🙂
Ich habe jetzt mal hier https://forum.vcdspro.de/index.php?/communitymap/ jemanden angeschrieben.
Muss ich auf etwas achten, was vorhanden sein muss Software/ Hardware?
Danke..
Jörg
Zitat:
@alexander_s_93 schrieb am 20. April 2021 um 17:55:36 Uhr:
Nachdem diese Maßnahme ja (noch) freiwillig ist, sollte es ja legal sein, einen Downgrade auf 1969 oder 1953 zu machen.@Fresh_Thing Ich denke, dass es hier nichtmal zwingend einen Tuner braucht. VCP könnte schon reichen, um auf eine alte originale Version zu flashen. SVN muss ja nicht zwingend angepasst werden, da man mit der alten Version auch noch legal unterwegs ist.
Ja, ist legal. Laut Kraftfahrt-Bundesamt gibt es keinen Einwand.
Dabei muss es einem persönlich egal sein wie Audi die Sache sehen könnte.
Wird denn bei der Software Optimierung der zur FIN gehörende CVN erhalten. Sonst wird es beim nächsten TÛV stressig.
Das mit Audi ist ein guter Einwand - Ich gehe davon aus, dass ein Downgrade seitens Audi nicht erwünscht ist...
@RS5 450 Warum sollte es beim TÜV stressig werden, wenn es nur eine freiwillige Maßnahme ist und keine Pflicht?
Zitat:
@Fresh_Thing schrieb am 20. April 2021 um 14:36:29 Uhr:
Audi kann sowas nicht und wenn, dann zerstören die gerne dabei das MSG.
Such dir einen Tuner aus dem Netz, der beim Downgrade die SVN beibehält und schick das Steuergerät dort hin.
Das ist keine Aktion.
Wenn Audi dabei das msg zerstört, dann können sie es auch schön Blechen. So einfach ist das.
Zitat:
@alexander_s_93 schrieb am 20. April 2021 um 21:17:00 Uhr:
Das mit Audi ist ein guter Einwand - Ich gehe davon aus, dass ein Downgrade seitens Audi nicht erwünscht ist...@RS5 450 Warum sollte es beim TÜV stressig werden, wenn es nur eine freiwillige Maßnahme ist und keine Pflicht?
Bei meinem Kommentar ging es um die von einem Tuner Optimierte Software hier war die Frage ob die Originale CVN erhalten wurde.
Das beide Werks Datensätze eine beim T?V Registrierte CVN zum Abgleich bei der HU haben nehme ich mal fest an.
Moin,
habe jemanden gefunden, der das machen könnte.
"Datenstand als äußeres drauf lassen und eine Kennfeldoptimierung vom vorherigen Datenstand eintragen. Das würde 299€ ohne Leistungssteigerung kosten, wenn nein 99€ als einfaches Downgrade.
Da wir hier Wert auf die spätere Tüvfähigkeit ihres Audis."
Frage: Was hat das mit den Tüv zu tun, wenn es freiwillig ist? Und was ist der Unterschied, zwischen den Methoden bzw. was ist besser?
Danke
Zitat:
@klausi_66 schrieb am 21. April 2021 um 09:03:58 Uhr:
Was heißt CVN?
Eventuell hilft das.
CVN ist eine Abkürzung für “Bestätigung der Kalibrierungsnummer” sozusagen ist der CVN Code die Prüfsumme der Kalibrierung im inneren des Steuergerätes. Diese CV Nummer hat sich bisher nach jedem Chiptuning verändert
Eine gute Tuningsoftware hat eben am Ende wieder die alte CVN sonst fällt es bei der nächsten HU halt auf.
Ist etwas an mir vorbei gegangen? Seit wann wird bei allen Autos die CVN bei der HU ausgelesen, um ein mögliches Remapping/ Kennfeldoptimierung zu kontrollieren?
Dachte das war nur bei denen mit verpflichteten Abgasupdate, um zu prüfen, dass auch tatsächlich das Abgasupdate auf dem MSG ist, da es bei den betroffenen Fahrzeugen TÜV-relevant ist... Aber sonst nicht, oder hab ich was verpasst?
Edit.:
Zitat:
@Harvey82 schrieb am 21. April 2021 um 09:08:46 Uhr:
Moin,
habe jemanden gefunden, der das machen könnte."Datenstand als äußeres drauf lassen und eine Kennfeldoptimierung vom vorherigen Datenstand eintragen. Das würde 299€ ohne Leistungssteigerung kosten, wenn nein 99€ als einfaches Downgrade.
Da wir hier Wert auf die spätere Tüvfähigkeit ihres Audis."Frage: Was hat das mit den Tüv zu tun, wenn es freiwillig ist? Und was ist der Unterschied, zwischen den Methoden bzw. was ist besser?
Danke
Das hört sich verwirrend an... Kennfeldoptimierung vom vorherigen Datenstand ohne Leistungssteigerung? Für meine Begriffe ist eine Kennfeldoptimierung mit einer Leistungssteigerung verbunden. Andernfalls wäre es für meine Begriffe nur ein Downgrade bzw. ein Beschreiben des MSG mit einem alten Datenstand - ggf. mit Anpassung dieser CVN, die mMn (belehrt mich bitte eines Besseren, wenn ich falsch liege) bei dem A4 hier beim TÜV nicht geprüft wird.
Für was werden dann 299€ und für was 99€ aufgerufen? Einmal Downgrade mit CVN-Anpassung (=Laut deiner Beschreibung die Kennfeldoptimierung?) und einmal Downgrade ohne CVN-Anpassung?
Der TÜV kommt nur dann in Spiel, wenn diese freiwillige Maßnahme verpflichtend wird und dann auch noch TÜV-relevant ist.
Im Rundschreiben des TÜV Nord wird empfohlen auch bei Fahrzeugen die nicht Unbedingt unter den AGA Aktions Bereich fallen die CVN der Einfachheit halber mitzudürfen .Ob das immer gemacht wird kann ich nicht beurteilen, ich kenne einige Fälle in einem Audi Betrieb wo im Zuge der HU Autos keinen TÜV bekommen habe da die CVN nicht passte .
Ich wollte auch nur darauf hinweisen das es Sinn macht bei Software Änderungen dritter darauf zu achten das die CVN wieder Original bleibt , was ja mittlerweile einige Tuner direkt mitmachen .
Hier ein Auszug des TÜV Schreibens
4. Empfehlung😁a derHU-Adapter beiden betroffenen,relativ neuenFahrzeugen sowieso eingesetzt werden muss, bietet es sich an, die Prüfung von CALID und CVN in diesem Vorgang mit durchzuführen, da dies nur wenige Sekunden benötigt. Damit wird eine hohe Aussagegenauigkeit erreicht und die Kompetenz des aaSoP / PI gezeigt.