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Fehlende Kompetenz beim Internetverkauf oder geplante Masche ?

Audi A5
Themenstarteram 4. November 2010 um 19:37

Hallo,

hab lange überlegt ob ich mich zu Wort melde...

Habe meinen A 5 Cab. Verkäufer über APL vermittelt bekommen

Der Kauf wurde dann bei der Autowelt König abgewickelt.

In der Konfiguration hatte ich die Audi Anschlußgarantie über 3 Jahre und 50000 km angegeben. Bei der verbindlichen Bestellung im Mai fehlte diese, so daß ich mehrmals die Verkäuferin darauf ansprach.

Die Antwort (telefonisch u. per Mail):

die kann ich erst abschließen wenn ich das Auto zugelassen habe...

(Natürlich hab ich die Bestellung dann ohne die Garantie unterschrieben)

Na ja sie muß es ja wissen.

Nun habe ich im Oktober meinen wunderschönen A 5 in Ingolstadt abgeholt und natürlich auch die Anschlußgarantie nicht vergessen.

Doch was bekomme ich Präsentiert ?- eine TimeLife Garantie-versicherung !!

Erneuter Anruf bei der AWK:- das sei dasselbe!!

Erst der Anruf bei der Audi Hotline brachte die Warheit ans Licht- nix dasselbe: Werksgarantie und Versicherung nicht zu vergleichen. und Garantie kann nur mit Neuwagen bestellt werden !

Wollte ich ja auch- nur durfte ich nicht !

Was kann ich machen ?

Was würdet Ihr machen ?

Anwalt ? - Auto Bild ?

moppel666

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bartman4ever

Die Sache hat nur einen Haken. Ich muß aus steuerlichen Gründen noch in 2010 einen Dienstwagen kaufen. Und wenn man das MMI plus einbauen kann, habe ich den sogenannten Nacherfüllungsanspruch. Aber natürlich kann der Händler gerne behaupten, dass man das MMI plus nicht nachträglich einbauen kann. Auf jeden Fall sollte er aber nicht behaupten, dass er es aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht tut. Genau das hat er aber geäußert.

Was kann denn der Haendler dafuer, dass du steuerliche Zusatzinteressen hast?

Er hat einen Irrtum gemacht und meint diesen auszubessern ist fuer ihn nicht wirtschaftlich, also muss er den Wagen zuruecknehmen, Thema erledigt.

Die Alternative waere noch fuer dich den Preis zu mindern aber da du die fehlende Funktion ja unbedingt brauchst und hier auch schon erfahren hast, dass nachruesten nicht einfach wird ist das fuer deinen Fall eher keine Alternative. Wir kommen wieder zum Punkt "Wagen zurueckgeben"

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Zitat:

Doch was bekomme ich Präsentiert ?- eine TimeLife Garantie-versicherung !!

Erneuter Anruf bei der AWK:- das sei dasselbe!!

Erst der Anruf bei der Audi Hotline brachte die Warheit ans Licht- nix dasselbe: Werksgarantie und Versicherung nicht zu vergleichen. und Garantie kann nur mit Neuwagen bestellt werden !

Wollte ich ja auch- nur durfte ich nicht !

Was kann ich machen ?

Was würdet Ihr machen ?

Anwalt ? - Auto Bild ?

moppel666

Mit AWK reden.

Themenstarteram 4. November 2010 um 19:45

Hab ja die ganze Zeit versucht mit denen zu reden, doch wenn man nur verarscht wird und gesagt bekommt es würde sich um ein und dasselbe handeln ?

Habe Anfang der Woche an die Geschäftsleitung geschrieben, doch eine Reaktion kam bis jetzt noch nicht.

am 4. November 2010 um 20:57

ich habe über carneeo bestellt. da war dann die anschlussgarantie in der bestellung auch nicht drin.

ich hab die dann über den händler nachbestellt. der grund ist, dass die vermittler keine provision für die garantie bekommen und sie deshalb auch nicht rabattieren. das gilt übrigens auch für sämtliches zubehör, was man mitbestellen könnte, etwa auspuffblenden etc.

Zitat:

Original geschrieben von moppel666

Hab ja die ganze Zeit versucht mit denen zu reden, doch wenn man nur verarscht wird und gesagt bekommt es würde sich um ein und dasselbe handeln ?

Habe Anfang der Woche an die Geschäftsleitung geschrieben, doch eine Reaktion kam bis jetzt noch nicht.

Dann warte doch erstmal ab was die zu der Info sagen, dass die Anschlussgarantie (also das was du haben wolltest und schon vor Bestellung auch schriftlich per Mail geaeussert hast) und das was sie geliefert haben nicht das gleiche ist.

Immer diese "ich renne zum Anwalt" Leute.

Entweder du hast nur die Haelfte der Story erzaehlt oder es ist ganz klar zu frueh um ueber Rechtsbeistand zu reden.

tja Geiz ist manchmal halt doch nicht so geil, zumindest wenn man an die falsche Firma / falschen Verkäufer gerät. :rolleyes:

Aber im Ernst: Die Audi Anschlussgarantie kann eigentlich nur bis zum Datum der Rechnungsstellung noch dazugesteuert werden. Eine nachträgliche "Zubuchung" ist normalerweise nicht möglich. Unter großer Anstrengung könnte ich mir vorstellen, dass wenn AWK mit der Audi AG redet, sich noch was drehen lässt... mal schauen.

am 4. November 2010 um 21:48

Als ich meinen A5 abgeholt habe, wurde mir vom Verkäufer gesagt, das man die Anschlußgarantie bis max. 4 Wochen nach Auslieferung zukaufen könne.Habe es allerdings nicht ausprobiert sondern gleich noch dazugekauft.

Zitat:

Original geschrieben von hawkyc

Als ich meinen A5 abgeholt habe, wurde mir vom Verkäufer gesagt, das man die Anschlußgarantie bis max. 4 Wochen nach Auslieferung zukaufen könne.Habe es allerdings nicht ausprobiert sondern gleich noch dazugekauft.

geht DEFINITIV NICHT !

 

die WERKSANSCHLUSSGARANTIE (also die die den vollen Umfang abdeckt) ist ab dem Tag der ERSTZULASSUNG nicht mehr buchbar !

 

auch mit druck über die Kundenbetreuung nicht mehr!

 

Eine CAR LIFE Garantie gibt es noch (Anschlussgarantie) und diese deckt auch so ziemlich alles ab - jedoch halt nicht Geräusche (innenraum) etc.  Motor und Antriebsstränge (ausgenommen Verschleißteile) deckt diese genau so ab !

 

 

 

Themenstarteram 5. November 2010 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Zitat:

 

Immer diese "ich renne zum Anwalt" Leute.

Entweder du hast nur die Haelfte der Story erzaehlt oder es ist ganz klar zu frueh um ueber Rechtsbeistand zu reden.

@ stullek: na ja das " zum Anwalt gerenne" kommt daher daß man ja wohl keine richtige Gesprächsgrundlage hat-

Fakt ist ja wohl daß ich in meiner Konfi die AG gewählt hatte,

mein Fehler: hab die Bestellung ohne diese AG unterschrieben,

der Grund: Mitteilung von der AWK geht erst später...

Für mich eindeutig falsche Beratung!

Mittlerweile weiß ich, wie Scotty 18 es richtig sagt, da geht nix mehr mit Garantie.

Es geht doch darum Hinweise zu kriegen was sich da noch machen läßt? (Auto zurück- neues mit Garantie bestellen, Entschädigung?)

und um andere vor diesem Fehler zu warnen !

moppel666

Auto zurück - wohl kaum...

Entschädigung - wofür genau?

Glaube Du hast mich in Deiner Argumentation verloren...

Themenstarteram 5. November 2010 um 19:44

Argumentation:

1. ich bestelle Auto mit Wunsch nach Anschlußgarantie,

2. Händler sagt fälschlicherweise Anschlußgarantie erst nach Zulassung möglich

3. nach Zulassung keine Anschlußgarantie mehr möglich sondern nur noch (Garantie)Versicherung

4. in meinen Augen doch eindeutige Verarsche- Betrug?

5. möchte meinen Wunsch erfüllt haben- geht nicht mehr- also

Entschädigung

so eine schwierige Argumentation ?

moppel666

am Ende steht Aussage gegen Aussage - und laut Vertrag SCHRIFTLICH war sie nicht mit drin 

Also ich hab bisher immer Anschlussgarantien gehabt und die wurden IMMER nach Zulassung gemacht. Das muss spätestens 6-8 Wochen nach Zulassung erfolgt sein sonst ist Pustekuchen.

das ist die CAR LIFE und nicht die WERKSERWEITERUNGSGARANTIE die man ab Werk abschließen kann- das sind 2 verschiedene mit unterschiedlichen Leistungen 

 

Themenstarteram 5. November 2010 um 19:58

@ scotty18

das ist fast richtig- Aussage gegen Aussage-

habe lediglich ne e mail in der die falsche Aussage vom Verkäufer ist.

Wie beweisend ist ne elektr. Nachricht ?

@ golf3forever

das was du abgeschlossen hast is die Garantieversicherung,

unterschiedliche Leistungen....

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