falsches Öl - Motorschaden ! ! !

Opel Astra G

Hallo, nun wissen wir was beim Astra Turbo Coupe meines Bruders zum Motorschaden geführt hat. Der Gutachter, den Opel zur Verfügung gestellt hat, hat ein falsches, nicht freigegebenes Öl als Ursache für den Motorschaden und somit wirtschaftlichen Totalschaden ausgemacht. Der Kundendienst und Ölwechsel wurde bei ATU durchgeführt.

Greift da die Gewährleistung von ATU, oder bleibt er auf dem Schaden von 9.000 Euro sitzen? Wie muss mein Bruder jetzt vorgehen?

Bitte helft mir (und ihm) ! ! !

Schaut mal im thread "Gebrauchtwagengarantie Astra?" hier ist geschildert, wie es dazu kam.

Beste Antwort im Thema

hi ihr kampfhähne - kommt mal wieder runter! zumal jeder etwas recht hat - aber so richtig ahnung von öl habt ihr beide nicht. aber ein 10w60 wird von opel nun gar nicht empfohlen - schadet aber nicht. allerdings macht es eben nur richtig sinn wenn der motor ständig über 5-6t umdrehungen macht und wird daher im motorsport eingesetzt. ist jetzt im winter eher nachteilig, da es nicht so schnell an den schmierstellen ist wie ein 0-oder 5w - aber wie gesagt schadet auch nicht direkt. im übrigen bin ich wirlich kein freund von a**, aber hier sollen die den schwarzen peter kriegen obwohl die öle, welche die verwenden o.k. sind. ...aber es reicht, der thread ufert langsam aus... grüße

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Ja gut es is immer einfach jetzt blöd daher zu reden, aber ich hätte auch bisschen drauf geschaut welches Öl die mir in meinen Turbo kippen, gerade bei ATU.

Allerdings wär ich auch vorsichtig bei einem Gutachter, der von Opel gestellt wird. Wundert mich jetzt nicht umbedingt, dass der Fehler der bösen, fremden Werkstatt zugeschoben wird.

Was ich mich in dem Zusammenhang auch noch Frage...war das Öl wirklich von der Qualität zu schlecht, oder hatte es nur keine Freigabe von Opel?

Das gleiche geht mir nämlich auch durch den Kopf. Ich meine manche kippen sich billiges Baumarktöl rein und beklagen sich nur wegen dem hohen Ölverbrauch, aber ein Motorschaden entsteht dadurch nicht. Also ich kann das alles noch nicht so recht glauben, ich benutzte Mobil 1 und ich denke das das auch keine Opel freigabe hat und bis jetzt fährt er.

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666


Das gleiche geht mir nämlich auch durch den Kopf. Ich meine manche kippen sich billiges Baumarktöl rein und beklagen sich nur wegen dem hohen Ölverbrauch, aber ein Motorschaden entsteht dadurch nicht. Also ich kann das alles noch nicht so recht glauben, ich benutzte Mobil 1 und ich denke das das auch keine Opel freigabe hat und bis jetzt fährt er.

Opel gibt den Ölmarken keine Freigaben.

Einzig die Ölqualität wird freigegeben oder nicht.

Und da gibt es etliche.

MfG MC Gyver

PS.: Welcher Qualität das Öl entspricht, steht immer auf der Rückseite der Verpackung...

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666


Das gleiche geht mir nämlich auch durch den Kopf. Ich meine manche kippen sich billiges Baumarktöl rein und beklagen sich nur wegen dem hohen Ölverbrauch, aber ein Motorschaden entsteht dadurch nicht. Also ich kann das alles noch nicht so recht glauben, ich benutzte Mobil 1 und ich denke das das auch keine Opel freigabe hat und bis jetzt fährt er.

Klar hat Mobil 1 eine Freigabe von Opel...hatte es auch drin...und das 1 Jahr nach Wagenkauf....

Gruß Michael

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Lang erwartete ANTWORT

Schön, dass sich schon so viele Leute dafür interessieren.

Beim besagten Öl handelt es sich um Castol TOPup 5w-30http://www.castrol.com/castrol/productdetailmin.do?categoryId=82916361&contentId=6004581 , es wurde ca vor 1500 km gewechselt. Mir ist aufgefllen, daß Opel ACEA A3 / B3 verlangt und dieses Öl nur A1 / B1 ist (=falsches Öl). Jedoch muss ich dazu sagen, dass der Opel-Gutachter keinen Grund für den Motorschaden gefunden hat (oder finden wollte!!!) und er halt bemängelte, dass ein nicht Opel spezifiziertes Öl eingefüllt wurde.
ATU ist jetzt natürlich in die Offensieve gegangen und hat eine Ölprobe vom besagten Öl einschicken lassen. Wenn da natürlich rauskommen sollte, dass nicht das Öl schuld am Motorschaden ist, dann werden die ja die Zahlung verweigern. Jedoch hat mein Bruder die wahre Ursache evtl. dann schwarz auf weis, und wird dann seinen Rechtsanwalt beauftragen, mal das Opel-Gutachten unter Frage zu stellen bzw. anzufechten.
Das kann natürlich sich noch eine Weile ziehen, werde aber noch berichten.

Hätte aber mal noch ne Frage: Da es sich ja um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt, und falls irgendeine Gewähleistung (Opel vs. ATU) dann doch zahlen muss. Was bekommt man dann raus? Nur den Wiederbeschaffungspreis des Autos? Oder die ganzen Reparaturkosten (exkl. Selbstbeteiligung), selbst wenn diese den Fahrzeugwert übersteigen? Und geht das Auto dann evtl. bei Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes in Opel- oder ATU-Eigentum über (abkaufen), oder behält mein Bruder das Auto (mit kaputtem Motor) ?

Ja gut damit is Opel wohl aus dem Schneider, das Öl gehört wie du sagst einfach ned in den Turbo.
Mußt dich an ATU halten.

Nebenbei...was is eigentlich kaputt an dem Motor. Lagerschalen, Kolben, Turbo...?
Das gibt's in ner freien Werkstatt bzw. beim Instandsetzer sicher wesentlich billiger als 9000€ auch wenn alles zusammen fertig ist..

Zitat:

Original geschrieben von palladium


Klar hat Mobil 1 eine Freigabe von Opel...hatte es auch drin...und das 1 Jahr nach Wagenkauf....

Gruß Michael

Was echt? Gut zu wissen sorry 😉

Aber wie ich schon meinte kann ich es mir trotdem nicht vorstellen. Aber abwarten und tee trinken!

extra für Stefan Raba

Hallo, ich nochmal

Laut Opel-Gutachter hat sich "irgendein Metallteil irgendwo gelöst" und ist anschließen im Verbrennungsraum des Zylinders geschmolzen. Könnte vom Turbo selbst kommen oder auch von den Zündkerzen (zwei von denen sind dadurch verkohlt und abgebrochen). An einem Zylinder sind sämtliche Ventile beschädigt und der Kat ist auch durchgebrannt bzw. geschmolzen. Einen Kolben hat es auch in Mitleidenschaft gezogen, sowie den Pleul des besagten Kolbens. Woher der Schaden kam, konnte wie gesagt der Opel -Gutachter nicht sagen, vielleicht konnte er sich es selbst nicht erklären.

Der Motor wurde vom FOH auseinandergebaut, sein Komentar: "Außer Asche ist hier nichts mehr zu sehen, so was hebe ich noch nie gesehen."

Nun ist es halt wie nach einem Hausbrand. Man steht vor einem verkohltem Grundriss und muss nach der unachtsam im Bett gerauchten Zigarette suchen (blödes Beispiel, ich weis!!!)

Wow extra für mich, wär aber jetz ned nötig gewesen 😁

Is ja sauberer Kernschrott.
Bin halt eher von einem typischem "falsches Öl-Schaden ausgegangen" wie kaputten Lagern oder Kolbenringen usw., aber das is saubere Arbeit.
Hat sich nicht zufällig ein anderer Chip ins Steuergerät verirrt oder? 😁

nö, bis auf eine nachgerüstete Einparkhilfe an der Heckstoßstange ist noch alles original an dem Auto.

Zitat:

daß Opel ACEA A3 / B3 verlangt und dieses Öl nur A1 / B1 ist (=falsches Öl)

Jeap 🙁

Opel verlangt entweder die Namentliche Freigabe (GM-LL bla ) oder ACEA A3/B3. A1/B1 und A5/B5 Öl haben in einen nicht dafür vorgesehenen Motor nix zu suchen.

Wenn er auf den Kosten sitzen bleibt, bleibt er auf den Kosten sitzen. Da gibts kein Geld, ist ja kein Verkehrsunfall 😉

Dann hätte er die möglichkeit zu www.klasen-motors.com oder eds oder vmax zu gehen und sich was aufbauen zu lassen...

Mit dem richtigen 5W30 hält auch der ZLET:
http://www.c20let-forum.com/viewtopic.php?...

Wenn der Schaden allerdings mit dem falschen Motoröl zusammenhängt (Turboschaden zb) sondern mit ner Abgebrochenen Kerze wird der FOH wohl nicht ganz rauskommen....

Hat dein Bruder rechtsschutz? Wenn ja würde ich die nicht unerhebliche Sache dem Anwalt geben.....

Mal eine ganz blöde Frage:
Der Wagen ist doch vom FOH?
Wenn ja, könnte man sich doch ganz dumm stellen, denn Opel bietet auf seine Gebracuhten doch Gewährleistung sowie Garantie.
Woher soll der Käufer beim Kauf eines Opel vom Opelhändler wissen, welche Werkstätten das Fahrzeug vorher besucht hat?
Ich würde den Schadenersatz somit bei der Opelwerkstatt einfordern. Diese wiederum müßte sich doch dann mit ATU rumärgern.
Versteht jemand, worauf ich hinaus will?

Ich versteh´ dich, aber der Kundendienst wurde nach dem Kauf durchgeführt.

Und wenn mich nicht alles täuscht sind laut Garantiebedinungen Inspektionen in einer autorisierten Werkstatt durchzuführen,wo man ATU mit Sicherheit nicht zuzählen kann und da wird schon der Haken sein.
Es wird also immer heißen es lag an einer nicht fachgerechten Wartung und man wird ihnen schwer das Gegenteil beweisen können. Es sei denn man erstellt ein eigenes Gutachten und klagt,was sich aber nur lohnt wenn die Rechtschutz die Kosten vorher absegnet und man viel Zeit hat.

Zitat:

Original geschrieben von Hugo Boß


Und wenn mich nicht alles täuscht sind laut Garantiebedinungen Inspektionen in einer autorisierten Werkstatt durchzuführen,wo man ATU mit Sicherheit nicht zuzählen kann und da wird schon der Haken sein.

Das spielt keine Rolle.

Auch wenn viele Händler oder Hersteller das in ihren Garantiebestimmungen stehen haben stimmt das nicht.

Man kann seine Wartungen in jeder KFZ-Werkstatt machen lassen in der man will.

Wer für eventuelle Schäden später haftet klärt das aber nicht.

Aber nur weil man beim ATU seine Wartung hat machen lassen ist das kein Grund eine Garantieübernahme zu verweigern.

(Quelle: Die grössten Rechtsirrtümer)

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