Falscher TÜV Ich könnte mich selber treten
Hallo erst mal,
bin ziemlich fertig, da hat mich einer übers Ohr gehauen und ich hoffe hier vll. ein paar Tipp's zubekommen.
Habe einen 96 A4B5 beim deutschen Händler (UmdieEcke-Typ auf einer alten Tankstelle) gekauft. Bei der Besichtigung war der Wagen abgemeldet, Probefahrt nicht möglich. Da der Wagen Tip Top aussen wie innen war und er TÜV/AU neu machen wollteund den Wagen auch angemelden wollte habe ich zugeschlagen. Wie gesagt, BJ 96 177 T runter Zahnriemen bei 122T gewechselt für 1400 EUR.
Gestern Nachmittag habe ich den Wagen abgeholt, die Papiere des Wagens lagen ordnungsgemäß in der Audi Schutzhülle. Bin direkt zur Tanke und dann bisschen rumgegurkt. Dabei fiel mir auf, dass die Motor Temp Anzeige nicht ging, sonst alles soweit in Ordnung.
Heute morgen bin ich dann zu dem Typen hin und der laden war zu mit dem Hinweis, ab Montag wieder offen. Da mir die Sache aber keine Ruhe gelassen hat bin ich zum Schrauber bei mir im Ort und der stellt nun fest. 2 Querlenker defekt, in den Achsmanschetten und an den Querlenkern war irgendein Fett aufgefüllt/geschmiert worden was da nicht hin gehört, zudem Antriebswelle ausgeschlagen. Das Fett sollte wohl dazu dienen, für eine Gewisse Zeit ein Knacken zu unterdrücken.
Habe dann in die Papiere geschaut und festgestellt das der Wagen vorgestern ohne Mängel TÜV bekommen hat.
Werde wohl zum Anwalt müssen, ist mir schon klar nur frage ich mich, wie kann der Wagen TÜV bekommen mit den genannten Defekten ??? Ist das möglich wenn kein Betrug vorliegt ???
Auffällig ist, dass AU bei einem Händler auf der gleichen Strasse gemacht wurde wo auch der Händler seine Bude hat, TÜV auch um die Ecke 200 Meter aber eine andere Werkstatt.
Das stinkt doch alles zum Himmel.
Was würdet ihr machen aussen den Typen eins auf's Maul zu geben ^^
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ganz ehrlich? Erwarte keine Bauchpinselei, du bist keine 18 Jahre mehr, du gehst streng auf die 50 zu.... Verstehe nicht wie man da noch so leichtgläubig sein kann, erstens bei so einen "UmdieEcke-Typ auf einer alten Tankstelle" ein Auto zu kaufen... zweitens, er sah toll aus von innen und aussen.... Ja und?????? Wenn er toll aussieht muss er noch lange nicht toll sein. Drittens, wie kann ich ein Auto kaufen ohne eine Probefahrt gemacht zu haben, und wenn ich keine Ahnung habe, ihn nicht einmal durchchecken zu lassen? viertens, warum schau ich mir Papiere und TÜV Berichte erst nach dem Kauf an???? Verstehe euch manchmal nicht... Das ist doch kein kaugummi für 20 Cent.
Nun zu deinem Problem, da Händler hast du Garantie, also hin da und reparieren lassen, und besser noch davor mit dem TÜV Bericht zum TÜV oder Dekra, und denjenigen Prüfer anzählen! Nummer und Name vom Prüfer sollten auf dem Bericht stehen! Notfalls an seinen Vorgesetzten wenden. Für mich hört sich das auch nach Beschiss an, aber wie heisst es auch so schön... "Jeden Tag steht ein dummer auf" ! Sorry.... Erst denken dann kaufen, trotzdem viel Erfolg mit deinem Auto.
Gruss
Page68
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tg500
Die eigentliche Frage war doch, TÜV ohne Mängel bestanden (trotz erheblicher Mängel),
habt ihr Erfahrungen, Tipp's oder eine Meinung dazu bzw. hätte der Wagen mit ausgeschlagener Antriebswelle, 2 Querlenker defekt TÜV bekommen dürfen ?
Auf diese Frage bin ich ja bewusst nicht eingegangen, weil sie längst geklärt ist. Natürlich hätten diese Mängel entdeckt und notiert werden müssen, und ggf. sogar zum Verweigern der Plakette führen. Das war nicht der Fall, also ist bei der HU was danebengegangen.
Dieser Umstand hilft dir aber nicht weiter! Denn du kannst nicht ohne weiteres von Betrug ausgehen!
Weißt du, ob der Prüfer nicht einfach nur geschlafen hat an dem Tag, oder der Händler das Auto nie von unten angesehen hat und der Fettpfusch noch vom Vorbesitzer stammt? Nein, weißt du nicht. Beweisen kannst du da auch nichts. Also geh einfach davon aus, dass dir dieser Umstand beim Entfernen der Mängel gar nicht hilft.
Auf Schwäbisch würde ich zwar auch sagen "die Sache hat a Gschmäckle" und VERMUTEN, dass die zwei Hand in Hand arbeiten, aber es bleibt eben bei der Vermutung und solange nicht weitere Hinweise darauf eingehen, dass diese Kombination Prüfer/Händler schon mal auffällig war, steht Aussage gegen Aussage. Du kannst zwar dem Prüfer an den Karren fahren, das ist richtig. Aber das repariert dir das Auto nicht, denn wenn das Urteil so ausgeht dass er nur wegen Schlamperei belangt wird, hattest du wieder Pech gehabt und bekommst nullkommanichts repariert. Der Prüfer wird dir nämlich mit ziemlicher Sicherheit keine Kosten erstatten müssen. Ist ja noch nichts lebensgefährliches passiert.
Darum nochmal in Kurz:
Es KANN sein, das Betrug vorliegt, aber es bringt DIR vermutlich nichts, das anzuzeigen - außer Recht zu haben. Die Chance, dass der Händler wegen Betrug abgestraft wird und dazu verdonnert, dir den Hobel zu richten, ist deutlich geringer als wenn du's mit deinem Kaufvertrag über die SMH probierst. (Zudem wird das auch wesentlich länger dauern!)
Hallo Leute,
will auch meinen Senf zu diesem Thema geben:
1.Wenn ein Händler verkauft,dann hat er schon seinen Gewinn auf den Einkaufpreis draufgeschlagen,somit soll beim Verkauf der Wagen in Ordning sein.Ob mit neuem TÜV oder auch weniger,sonst muß er für Schäden haften(hat ja auch Geld damit verdient,oft nicht wenig).
2.Wenn ich mit meinem Auto zum TÜV gehe,dann will ich nicht durch den TÜV kommen wenn das Auto nicht in Ordnung ist.Was andere wollen, ist ihre eigene Entscheidung.Ob der Prüfer einen schlechten Tag hat oder nicht ,ist mir Wurst.Hab nur ein Leben,darüber entscheide ich selbst.Vieleicht steigt Ihr mal in einen Aufzug ,in einem Hochhaus, den auch so ein TÜV-Prüfer an seinem schlechten Tag geprüft hat.....
Wer mit einem defekten Auto rumfährt gefährdet nicht nur sein eigenes Leben,sondern auch anderer,auch das der Kinder.
3.Würde den Händler zur Rede stellen,beim TÜV nochmal vorbeifahren und mit beiden ein ernstes Wörtchen reden.Sollten sie uneinsichtig sein ,einen Anwalt einschalten,der dann entsprechende Maßnahmen einleitet.
4.Hab auch einen 97. A4,hab jetzt über 3.000€ reingesteckt(Stossdämpfer hinten und vorne, die schon ziemlich runter waren,Domlager,Querlenker komplett,Radlager vorne links,Bremsschläuche(Vorsichtsmaßnahme),Bremsflüssigkeit,Bremssättel hinten(trotz jährlichem Audi-Kundendienst hat hinten links der Sattel ab und zu geklemmt),etc).Warscheinlich ist der Wagen nicht mal mehr so viel wert.
Wie gesagt,entweder repariert und in Ordnung oder ein anderer Wagen muß her(hänge aber schon über 8 Jahre am A4,und ganz wichtig:bei entsprechender Wartung ist er ein ganz zuverlässiges Auto).
Hat jetzt 180T-km und hat mich auch auf sehr langen Streckenn nie im Stich gelassen.
Wer sich die Haltung eines intakten Autos nicht leisten kann soll keins fahren.
Das ist meine Meinung und dazu stehe ich auch.
mfG perthes
Zitat:
Original geschrieben von perthes
Hallo Leute,will auch meinen Senf zu diesem Thema geben:
1.Wenn ein Händler verkauft,dann hat er schon seinen Gewinn auf den Einkaufpreis draufgeschlagen,somit soll beim Verkauf der Wagen in Ordning sein.Ob mit neuem TÜV oder auch weniger,sonst muß er für Schäden haften(hat ja auch Geld damit verdient,oft nicht wenig).
2.Wenn ich mit meinem Auto zum TÜV gehe,dann will ich nicht durch den TÜV kommen wenn das Auto nicht in Ordnung ist.Was andere wollen, ist ihre eigene Entscheidung.Ob der Prüfer einen schlechten Tag hat oder nicht ,ist mir Wurst.Hab nur ein Leben,darüber entscheide ich selbst.Vieleicht steigt Ihr mal in einen Aufzug ,in einem Hochhaus, den auch so ein TÜV-Prüfer an seinem schlechten Tag geprüft hat.....
Wer mit einem defekten Auto rumfährt gefährdet nicht nur sein eigenes Leben,sondern auch anderer,auch das der Kinder.
3.Würde den Händler zur Rede stellen,beim TÜV nochmal vorbeifahren und mit beiden ein ernstes Wörtchen reden.Sollten sie uneinsichtig sein ,einen Anwalt einschalten,der dann entsprechende Maßnahmen einleitet.
4.Hab auch einen 97. A4,hab jetzt über 3.000€ reingesteckt(Stossdämpfer hinten und vorne, die schon ziemlich runter waren,Domlager,Querlenker komplett,Radlager vorne links,Bremsschläuche(Vorsichtsmaßnahme),Bremsflüssigkeit,Bremssättel hinten(trotz jährlichem Audi-Kundendienst hat hinten links der Sattel ab und zu geklemmt),etc).Warscheinlich ist der Wagen nicht mal mehr so viel wert.
Wie gesagt,entweder repariert und in Ordnung oder ein anderer Wagen muß her(hänge aber schon über 8 Jahre am A4,und ganz wichtig:bei entsprechender Wartung ist er ein ganz zuverlässiges Auto).
Hat jetzt 180T-km und hat mich auch auf sehr langen Streckenn nie im Stich gelassen.
Wer sich die Haltung eines intakten Autos nicht leisten kann soll keins fahren.
Das ist meine Meinung und dazu stehe ich auch.mfG perthes
Sprichst mir aus der Seele! Seh ich ganz genau so.
Zitat:
Original geschrieben von page68
Gut dann erkläre mir das jetzt nochmal, WO wurde da der Händler beschissen?????
Noch einmal: Es ist DEIN Problem mit dem TÜV-Prüfer. Der Händler ist außen vor.
Grüße, Martin
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Noch einmal: Es ist DEIN Problem mit dem TÜV-Prüfer. Der Händler ist außen vor.Zitat:
Original geschrieben von page68
Gut dann erkläre mir das jetzt nochmal, WO wurde da der Händler beschissen?????Grüße, Martin
Na meins zum Glück nicht.....
Hallo Gaskutscher,
er hat das Auto von dem Händler gekauft!!!
Was der für Mauscheleien mit dem Prüfer hat,darf Ihm egal sein.
Wenn Du ein neues Auto kaufst dann wendest dich doch auch zuerst an den Händler und nicht an den Hersteller,oder?
perthes
Zitat:
Original geschrieben von perthes
er hat das Auto von dem Händler gekauft!!!
Mit der zugesicherten Eigenschaft »TÜV neu«.
Zitat:
Original geschrieben von perthes
Was der für Mauscheleien mit dem Prüfer hat,darf Ihm egal sein.
Glaubst du. Siehe sein Eingangsposting:
»[...] Bei der Besichtigung war der Wagen abgemeldet, Probefahrt nicht möglich. Da der Wagen Tip Top aussen wie innen war und er TÜV/AU neu machen wollteund den Wagen auch angemelden wollte habe ich zugeschlagen. [...] Gestern Nachmittag habe ich den Wagen abgeholt, die Papiere des Wagens lagen ordnungsgemäß in der Audi Schutzhülle. Bin direkt zur Tanke und dann bisschen rumgegurkt. Dabei fiel mir auf, dass die Motor Temp Anzeige nicht ging, sonst alles soweit in Ordnung.«
Er konnte ihn nicht probefahren. Aber selbst wenn wäre es ihm erst einmal nicht aufgefallen. Für ihn war ja »soweit alles in Ordnung«.
Weshalb er nun zum Händler gehen könnte wäre, wenn dieser ihm bescheinigt hätte »Aufhängung wie neu, wie aus dem Werk«. Das hat der Händler aber nicht. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf Verschelißteile, welche alters- oder laufleistungsbedingt fällig werden.
Oder einfacher gesagt: Eine Aufhängung ist kein Getriebe oder Differenzial.
Zitat:
Original geschrieben von perthes
Wenn Du ein neues Auto kaufst dann wendest dich doch auch zuerst an den Händler und nicht an den Hersteller,oder?
Wenn ich mir ein neues Auto kaufe habe ich Garantie vom Werk. Wenn ich mir einen Gebrauchtwagen kaufe schaue ich mir den davor genau an. Inklusive mal auf den Rücken legen und drunter schauen. Halte ich mich dafür nicht für fähig genug -> Freund, Bekannten, etc. mitschleppen.
Was der TE erwartet hat: »TÜV neu« == alles kein Problem. Wenn jedoch so elkatante Mängel vorliegen ist der TÜV der Ansprechpartner. Schließlich steht die Lizenz und somit der Lebensunterhalt vom Prüfer auf dem Spiel. Daher wäre meine erste Adresse zum Beschweren der TÜV.
Der Händler ist außen vor. Er hat ja alles richtig gemacht bzw. das weitergegeben, was ihm der TÜV bestätigt hat. Zurückgeben/Wandlung, etc. -> ohne RA geht da gar nichts. Mit den mutmaßlich bestehenden Mängeln konfrontiert wird der Händler nur sagen »als ich Ihnen das Fahrzeug verkauft habe war alles in Ordnung, siehe TÜV-Bericht«.
Grüße, Martin
Hallo Gaskutscher,
ich verstehe nicht warum Du den Händler so in Schutz nimmst.Der weiss ganz bestimmt um was es geht.
Als Käufer bin Laie und muß solche Sachen wie defekte Querlenker,Antriebswellen nicht erkennen können.Wohl aber als Händler(der hat das Auto beim Kauf geprüft,den Preis beim Kauf gedrückt,als Fachmann auch die Defekte erkannt und dann repariert,oder auch nicht,wenn man(n) sich in der Branche kennt).
Und die Garantie gibts auch beim Gebrauchten vom Händler.Sonst hätte der arme Tropf ihn ja privat verkaufen können.Solche zwielichtigen Händler gehörten verboten!!!
LG perthes
Zitat:
Original geschrieben von perthes
Hallo Gaskutscher,ich verstehe nicht warum Du den Händler so in Schutz nimmst.Der weiss ganz bestimmt um was es geht.
Als Käufer bin Laie und muß solche Sachen wie defekte Querlenker,Antriebswellen nicht erkennen können.Wohl aber als Händler(der hat das Auto beim Kauf geprüft,den Preis beim Kauf gedrückt,als Fachmann auch die Defekte erkannt und dann repariert,oder auch nicht,wenn man(n) sich in der Branche kennt).
Und die Garantie gibts auch beim Gebrauchten vom Händler.Sonst hätte der arme Tropf ihn ja privat verkaufen können.Solche zwielichtigen Händler gehörten verboten!!!LG perthes
Genau so sieht es aus, und das hatte ich auch schon geschrieben!
Der Vertragspartner von dem TE ist aber der Händler! Und der Händler hat den TÜV in Auftrag gegeben, nicht der TE! Somit ist für den Händler der Prüfer der Ansprechpartner, insofern muss sich der Händler an den Prüfer richten. Massgeblich ist das der Händler ein defektes Auto verkauft hat, und dafür nun geradestehen muss! Wie der Händler das regelt ist seine Sache, und nicht die vom TE.
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Mit den mutmaßlich bestehenden Mängeln konfrontiert wird der Händler nur sagen »als ich Ihnen das Fahrzeug verkauft habe war alles in Ordnung, siehe TÜV-Bericht«.
Genau das darf er dank Beweislastumkehr eben nicht.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf wird die ersten 6 Monate davon ausgegangen, dass die Fehler, die in dieser Zeit auftreten, schon vorher da waren.
Zitat:
Original geschrieben von perthes
[...] ich verstehe nicht warum Du den Händler so in Schutz nimmst.Der weiss ganz bestimmt um was es geht.
Ich nehme den Händler nicht in Schutz. Ich zeige nur auf wo das tatsächliche Problem liegt: Bei TÜV-ler, welcher - mutmaßlich lt. diesem Thread - Fahrzeuge mit Mängeln einfach durchwinkt.
Zitat:
Original geschrieben von perthes
Als Käufer bin Laie und muß solche Sachen wie defekte Querlenker,Antriebswellen nicht erkennen können.Wohl aber als Händler(der hat das Auto beim Kauf geprüft,den Preis beim Kauf gedrückt,als Fachmann auch die Defekte erkannt und dann repariert,oder auch nicht,wenn man(n) sich in der Branche kennt). [...]
Soweit richtig. Allerdings hat der Händler einen Nachweis dafür, dass beim Verkauf des Fahrzeugs gemäß eines Gutachtens (der Hauptuntersuchung) keine Mängel vorlagen. Darauf wird er sich dann auch beziehen: »Hier, Fahrzeug war in Ordnung«.
Zitat:
Original geschrieben von perthes
Und die Garantie gibts auch beim Gebrauchten vom Händler.Sonst hätte der arme Tropf ihn ja privat verkaufen können.Solche zwielichtigen Händler gehörten verboten!!!
Keine Garantie. Nur Gewährleistung.
_____
Zitat:
Original geschrieben von page68
Der Vertragspartner von dem TE ist aber der Händler! Und der Händler hat den TÜV in Auftrag gegeben, nicht der TE! Somit ist für den Händler der Prüfer der Ansprechpartner, insofern muss sich der Händler an den Prüfer richten. Massgeblich ist das der Händler ein defektes Auto verkauft hat, und dafür nun geradestehen muss! Wie der Händler das regelt ist seine Sache, und nicht die vom TE.
Noch einmal: Der Händler hat einen schriftlichen und sogar amtlichen Nachweis, dass das Fahrzeug in Ordnung gewesen sein soll.
_____
Zitat:
Original geschrieben von _RGTech
Bei einem Gebrauchtwagenkauf wird die ersten 6 Monate davon ausgegangen, dass die Fehler, die in dieser Zeit auftreten, schon vorher da waren.
Die Gewährleistungsformulierung brauchst du mir nicht erklären. Jedoch erkläre du mir wieso ein Fahrzeug binnen zwei Tagen von einer bestandenen HU zum unsicheren Fahrzeug mutieren kann. Der TÜV-Bericht dient als Gutachten.
Vielleicht wird das was ich aufzeigen will besser verstanden wenn ich einen Teil aus einer Beratung zitiere:
Zitat:
[...] Der Händler ist grundsätzlich gegenüber Verbrauchern an die ihm obliegende Gewährleistungspflicht gebunden und kann sich auch nicht von dieser loslösen.
Demnach haftet der Händler für die Mängel, welche bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren.
In § 476 BGB („Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“) wird bestimmt, dass es in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr dahingehend gibt, dass der Händler bei auftretenden Mängeln grundsätzlich beweisen muss, dass diese bei Gefahrübergang (Übergabe des KFZ) nicht vorgelegen haben.
Gegebenenfalls kann er hier das vorliegende Gutachten, bzw. das Zeugnis des Gutachters der DEKRA als Beweismittel herbeiziehen. Ob diese geeignet sind, lässt sich ohne Kenntnis des Gutachtens nicht sagen. Es wäre vor allem zu prüfen, ob das KFZ überhaupt derart begutachtet wurde, dass der Mangel auszuschließen war.
Sollte er nicht beweisen können, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag, hat er diesen im Rahmen der Gewährleistungspflicht auf seine Kosten zu beheben. [...]
Quelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...agenkauf-vom-Haendler-__f52883.htmlWovon hier alle im Forum aufgrund der Äußerungen bisher ausgehen:
* TÜVler hat geschlampt.
* Plakette wurde mit geschlossenen Augen inkl. Hühneraugen zugeteilt.
* Händler schmiert womöglich den Prüfer.
* Wer Autos unter dem Dach einer ehemaligen Tankstelle abstellt ist sowieso immer und jedes Mal ein Verbrecher.
Das Problem dabei: Wie nachweisen? Natürlich geht jeder mit gesundem Menschenverstand davon aus, dass die von der Werkstatt festgestellten Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Der TÜV-Bericht sagt jedoch anderslautend aus. Der Händler kann ihn daher als Beweis verwenden, dass das Fahrzeug bei der Übergabe ohne Mängel war.
Da liegt das Problem...
Grüße, Martin
Ich hab auch nen A4 für 1500€ mit 2 Jahren TÜV gekauft.
Nach ner ausgedehnten Probefahrt hab ich dann zugeschlagen.
Ich fahr das Auto nun seit Oktober 2011 und kann keinen Mängel feststellen.
Wenn man ein Auto kauft sollte man die Augen offen haben und nicht Blindlinks kaufen.
Schrott kaufen und dann Heulen ist nun mal der falsche Weg!
Ich würde eher den TE eine aufs ......... als dem Verkäufer.
Zitat:
Original geschrieben von Ja-Ho
Ich hab auch nen A4 für 1500€ mit 2 Jahren TÜV gekauft.
Nach ner ausgedehnten Probefahrt hab ich dann zugeschlagen.
Ich fahr das Auto nun seit Oktober 2011 und kann keinen Mängel feststellen.
Wenn man ein Auto kauft sollte man die Augen offen haben und nicht Blindlinks kaufen.
Schrott kaufen und dann Heulen ist nun mal der falsche Weg!
Ich würde eher den TE eine aufs ......... als dem Verkäufer.
Na das der TE einen deutlichen Fehler beim Kauf gemacht hat, haben wir ja schon ausführlich diskutiert, und das weiss er ja auch.
Aber darum gehts ja nicht mehr, es geht darum wie weiter verfahren wird, und was er machen kann.Selbst wenn der TE eine Probefahrt gemacht hätte, und vielleicht auch noch unter den Wagen geschaut hätte, heisst es nicht das ihm die Defekte hätten auffallen müssen.Und das der Wagen mit TÜV verkauft wurde, obwohl er erhebliche Mängel hat, und eigentlich keinen TÜV so bekommen hätte, da sind wir uns ja wohl auch alle ziemlich einig.
Naja, wie schon gesagt, ab zum Rechtsverdreher!
Rechtschutzversicherung hat er ja.
Wobei ich ihm nicht sehr viel erfolg dabei zumesse.