Falscher Reifen?

Seat Ateca KH

Hallo,
ich habe im September nach einem defektem Vorderreifen im Urlaub von einem ReifenhÀndler einen Runflat Reifen der Firma Good Year (245/45 R18) montiert bekommen.
Standard fahre ich die Bridgestone 225/50 R18 auf den Felgen "Performance I" 7J x 18"
Beim Winterreifen montieren meint mein OrtsansÀssiger ReifenhÀndler das er mich mit den Reifen im Sommer nicht vom Hof fahren lassen kann, da diese Kombination verboten ist.
Ich kann nach Recherche im Netz diese Aussage aber nicht bestÀtigen.

Es es nun erlaubt oder verboten?

Wer kann mir eine Quelle hierzu nennen?

Beste Antwort im Thema

mal ganz ehrlich du kannst doch nicht 3 Reifen in 225 fahren und einen in 245 (das lernt man doch schon in der Fahrschule)es gibt nur eine Ausnahme und das ist fĂŒr kurze Strecken das Notrad an deiner Stelle wĂŒrde ich den Höndler verklagen sei froh das nichts passiert ist bzgl.Versicherungsschutz

Auf jedenfall wĂŒrde ich mir mein Geld wiederholen

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Jetzt wird es ganz lustig hier 🙂

Könnt ihr nicht lesen??? Dieses ist nicht erlaubt!!!

Ich glaube nicht, daß der ReifenhĂ€ndler so dĂ€mlich war, dem Kollegen auf eine 7-Zoll-Felge
, einen Reifen der Dimension 245/45 R 18 zu montieren.

Hier liegt wahrscheinlich ein MissverstÀndnis vor und es geht um ein Fahrzeug mit Mischbereifung: 225/50 und 245/45 R 18.

ich denke auch das es nicht erlaubt aber falls es doch richtig sein sollte dann kann man ja VR einen 245/45 und VL einen 225/50 aufziehen und hinten genau das selbe nur andersrum .........meines Wissens hat das nichts mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren zutun.......

ich stelle mir gerade vor das zwei Grössen eingetragen sind und zwei Grössen wurden vom TĂŒv nachgetragen das wĂŒrde ja bedeuten das ich auf jeder AufhĂ€ngung eine andere Grösse fahren darf.

aber vieleicht denke ichbauch nue falsch und es ist Unwissen was ich hier schreibe drum bitte nicht böse nehmen

Achsweise immer gleiche GrĂ¶ĂŸe bei dauerhafter Verwendung.
Sollte der 245/45 R18 auch eingetragen sein auf der Felge, die verwendet wurde, dann wÀre die Ersatzradregel anzuwenden:
VorĂŒbergehender Einsatz als Pannenersatz zumindest fĂŒr die Fahrt zur Werkstatt erlaubt.

Aber:
Besondere Bedingungen bitte mit dem Fahrzeughersteller abklĂ€ren (lĂ€ngste zurĂŒckzulegende Strecke, Höchstgeschwindigkeit, etc.) und sich dann natĂŒrlich auch daran halten.

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Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. November 2018 um 18:02:26 Uhr:


Ich glaube nicht, daß der ReifenhĂ€ndler so dĂ€mlich war, dem Kollegen auf eine 7-Zoll-Felge
, einen Reifen der Dimension 245/45 R 18 zu montieren.

Hier liegt wahrscheinlich ein MissverstÀndnis vor und es geht um ein Fahrzeug mit Mischbereifung: 225/50 und 245/45 R 18.

Dann wĂ€re es ja mal an der Zeit daß der TE uns zumindest mal aufklĂ€rt um welches Fahrzeug es sich handelt.

Es geht um einen Seat Ateca 😉.

OK ich versuche es nochmal:

Es wurde bereits der passende Absatz gepostet, der den Einsatz von Reifen regelt:

Es ist dort nicht ausdrĂŒcklich verboten verschiedene Reifen untereinander zu mischen. Ergo ist es erstmal vom Gesetz her erlaubt. Dabei ist die EinsatzlĂ€nge (nur kurz zur Werkstatt) unerheblich.

Manche Hersteller gehen aber mittlerweile her und schrÀnken das ein, sprich Reifenbreite, Reifenart (zb RTF, nicht RFT) und die Achsweise Bereifung am Fahrzeug.

Mischbereifung bezeichnet nicht voll krass 3er breit hinten schmal vorne sonder Radial/Diagonal Kombination. Nur nochmal zur Erinnerung, wurde hier im Forum schon zig mal durchgekaut...

Solche SĂ€tze wie "Könnt ihr nicht Lesen?" sind jetzt lĂ€cherlich und zudem ĂŒberflĂŒssig...

HTC

Bitte nenne doch mal ein KFZ wo eine solche unterschiedliche Bereifung wie sie der Threadsteller jetzt fÀhrt zugelassen ist

Als Mischbereifung bezeichnet man sowohl Radial /Diagonalreifen als auch Sommer /Winterreifen und auch breitere Reifen an Vorder- oder Hinterachsen.Das ist die aktuelle Praxis

Welcher Hersteller schreibt RFT Reifen vor ?

Das Gesetz sollte mal ĂŒberarbeitet werden...

ZU 1:

Vom GESETZ her erlaubt, Hersteller kann die Art und Normierung der Bereifung einschrÀnken/vorschrieben. So unverstÀndlich war es doch nicht formuliert oder????

Zu 2:

Nö es ist nicht aktuelle Praxis, ist schlichtweg Blödsinn, der sich verbreitert hat: Eine technische Definition kann man nicht zweckentfremden wie es heute bei anderen Begriffen ĂŒblich ist. Richtig wĂ€re es sich was passendes zu der von dir angesprochenen Bereifung auszudenken 🙂

Zu 3:

Bisher schreibt kein Hersteller RFTs vor, war auch nur als Beispiel fĂŒr "Reifenart" angefĂŒhrt.

Absichtlich alles falsch gelesen oder tatsÀchlich die ZusammenhÀnge nicht verstanden????

HTC

Der Kindergarten wird grĂ¶ĂŸer 🙂

Ganz einfach und nur das ist Fakt :
Es ist nicht erlaubt, auf einer Achse zwei unterschiedlich große Reifen zu fahren.
Außer als Nodrad bis zur nĂ€chsten Werkstatt.

Und nur um das geht es hier!

Als Nodrad also OK merk ich misch 🙂

Ich dachte schon es geht darum keine falschen Infos in diesem Forum zu verbreiten.... hab mich wohl geirrt!

WĂ€re gerne dabei, wenn der TE den HĂ€ndler verklagt und dieser dann die rechtliche Situation vor Gericht schildert und das Gericht ihm dann auch noch Recht gibt...

HTC

PS: Hier fĂŒr alle, die zu faul zum suchen sind:

https://www.adac.de/.../default.aspx

Was willst jetzt damit genau sagen?

Daß die unterschiedliche Breite erlaubt, aber die unterschiedliche GrĂ¶ĂŸe verboten ist.

Und in diesem Thread ging es nochmal um welchen Unterschied?

Abweichend davon sind alle EinschrĂ€nkungen nicht aufgrund der Gesetzgebung aktuell, sondern nur aufgrund einzelner Entscheide un individueller Meinungen. Die zugehörige Gesetzespasage schrĂ€nkt außer Diagonal und Radialreifen nichts ein. Wie hier schon richtig angemerkt wurde, das Gesetz ist etwas in die Jahre gekommen und sollte ĂŒberarbeitet werden!

HTC

Eine Breite ist eine GrĂ¶ĂŸe....kannst du dich mal bitte genauer ausdrĂŒcken.

Wo steht das, dass unterschiedliche breiten gefahren werden dĂŒrfen, auf einer Achse?

Gesetzbuch und Paragraph wurden doch genannt, dass langt jedem Richter.....

Mich wĂŒrde es wirklich interessieren, wo dieser Unsinn steht, dass zwei verschieden breite Reifen nicht auf einer Achse montiert sein dĂŒrfen.

Mit Unsinn meine ich, dass es Unsinn ist, zwei verschieden Breite Reifen auf eine Achse zu montieren.

Rechtsprechung wÀre eine Möglichkeit, da geht aber ohne Aktenzeichen vor Gericht wenig.

Es gibt noch die Möglichkeit von Verordnungen und Herstellervorgaben. Nur wo steht, dass es Unsinn ist, außer, dass wir uns alle einig sind, dass es Unsinn ist. Gesetzbuch und Paragraph kennen wir alle zum Thema Mischbereifung.

Was hat das mit Kindergarten zu tun, wenn ein Kind/User nach Regeln fragt?

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