Falscher Reifen?
Hallo,
ich habe im September nach einem defektem Vorderreifen im Urlaub von einem Reifenhändler einen Runflat Reifen der Firma Good Year (245/45 R18) montiert bekommen.
Standard fahre ich die Bridgestone 225/50 R18 auf den Felgen "Performance I" 7J x 18"
Beim Winterreifen montieren meint mein Ortsansässiger Reifenhändler das er mich mit den Reifen im Sommer nicht vom Hof fahren lassen kann, da diese Kombination verboten ist.
Ich kann nach Recherche im Netz diese Aussage aber nicht bestätigen.
Es es nun erlaubt oder verboten?
Wer kann mir eine Quelle hierzu nennen?
Beste Antwort im Thema
mal ganz ehrlich du kannst doch nicht 3 Reifen in 225 fahren und einen in 245 (das lernt man doch schon in der Fahrschule)es gibt nur eine Ausnahme und das ist für kurze Strecken das Notrad an deiner Stelle würde ich den Höndler verklagen sei froh das nichts passiert ist bzgl.Versicherungsschutz
Auf jedenfall würde ich mir mein Geld wiederholen
70 Antworten
Vielen Dank, endlich hats einer kapiert. War schon der meinung ich als Ausländer bin der Einzige der einen deutschen Paragraphen lesen kann...
Eins ist auf jedem Fall klar:
Die Regelung ist Mist/unzureichend und sollte mal von einer EU Norm erfaßt werden...
HTC
Ich verstehe schon deutsch und mir klar das der Paragraph da nicht ganz Aussagekräftig ist.
Hier ein Auszug einer Versicherung :
Die Unsicherheit ist groß, denn der Gesetzgeber lässt hier eine Menge Spielraum: So ist die Kombination von Reifen unterschiedlicher Profiltiefe, Modelle, Hersteller oder Materialzusammensetzung grundsätzlich erlaubt. Auch der Mix von Sommer- und Winterreifen - solange keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen.
Aber: Verschiedene Reifengrößen sind grundsätzlich verboten und nur dann erlaubt, wenn eine Betriebserlaubnis dafür in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) vermerkt ist. Verschiedene Reifenbreiten sind nur zulässig, wenn dies vom Hersteller freigegeben ist, etwa bei Sportwagen.
Jup diese Pasagen meinte ich auch, es ist schlichtweg Blödsinn. Vor Gericht hält das keine 10 Sek...
Die deutsche Rechtsprechung ist nach meiner Erfahrung so aufgebaut, daß Sachen die Verboten sind klar benannt werden, der Rest aber automatisch erlaubt ist. Hab Jedenfalls keinen anderen Paragraphen gelesen, der anders strukturiert ist...
Was die Haftung angeht mag die Versicherung durchaus recht haben, spielt aber in unserem Fall keine Rolle und fällt auch negativ für den TE aus. Ich würde es auf die weiche Methode probieren und auf ein Entgegenkommen des Verkäufers hoffen. Einklagen bei der gesetzlichen Situation würde ich mir aber verkneifen...
Die Hersteller haben das schon vor einiger Zeit erkannt und es wurden Betriebsbeschränkungen auferlegt, die den Fahrer konkret (ok fast schon zu konkret) vorschreiben was erlaubt ist und was nicht. Das ist aber allein auf die Betriebshaftung beschränkt.
HTC
Vielleicht sollte sich der TE mal wieder dazu äußern was daraus geworden ist.
Ich kann das einfach noch nicht ganz so glauben die Geschichte.
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Das fällt mir auch schwer zu glauben, allerdings kann der Verkäufer sich auch vertippt haben und schon stehts im Auftrag und keiner schaut dann mehr nach...
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 14. November 2018 um 18:40:08 Uhr:
ZU 1:Vom GESETZ her erlaubt, Hersteller kann die Art und Normierung der Bereifung einschränken/vorschrieben. So unverständlich war es doch nicht formuliert oder???
Absichtlich alles falsch gelesen oder tatsächlich die Zusammenhänge nicht verstanden????
HTC
Der Threadsteller hat nach der Zulässigkeit gefragt,und das ist es nicht !!
Das ist bei keinem Fahrzeug zulässig weil es nicht vom Hersteller freigegeben und eingetragen ist
Es wurde nicht nach dem Gesetz gefragt,sondern ob es erlaubt oder verboten ist
Den Unterschied sollte man schon verstehen...
Endlich....
Erlaubt und Verboten beinhaltet eine gesetzliche Regelung...
Laß die Worte weg, dann kannst du dich gerade noch so raus winden 🙂
HTC
Ist so ähnlich wie bei der Richtgeschwindigkeit...
HTC
Ich sehe keinen Grund den Threadsteller damit zu verunsichern das das Gesetz es erlaubt wenn kein Hersteller es freigegeben hat
Warum bist du dir so sicher, das die Breiten nicht in der CoC, im "Fahrzeugbrief", der ABE der Felgen oder der ECE eingetragen sind?
Tante Edith:
7 Zoll lässt schon auf die Reifenbreite schließen. Aber ich frage mich immer noch, wo steht das Verbot oder ist es eine Gesetzeslücke.
Zitat:
@Frank1Z5 schrieb am 14. November 2018 um 21:00:33 Uhr:
Warum bist du dir so sicher, das die Breiten nicht in der CoC, im "Fahrzeugbrief", der ABE der Felgen oder der ECE eingetragen sind?
Und wenn, darf man sie nicht mischen.
Toller Beitrag
Zitat:
@NeuesAuto2017 schrieb am 14. November 2018 um 21:08:54 Uhr:
Zitat:
@Frank1Z5 schrieb am 14. November 2018 um 21:00:33 Uhr:
Warum bist du dir so sicher, das die Breiten nicht in der CoC, im "Fahrzeugbrief", der ABE der Felgen oder der ECE eingetragen sind?Und wenn, darf man sie nicht mischen.
Toller Beitrag
Im §36 steht was zur Mischbereifung.
Ja.
Und du bist du dir wirklich sicher, dass dieser §36 Abs (2) 2. Satz die unterschiedliche Reifenbreite regelt. Glaube ich dir zu 100%.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob dieser §36 (2) 2. HS das wirklich regelt. Da fehlt mir mind. ein Aktenzeichen.
Sorry und raus, versprochen.
Ja, unterschiedliche Reifenbreiten auf einer Achse sind Unsinn.
Tante Edith:
Bin angenehm überrascht, dass hier noch keiner persönlich beleidigt.
Zitat:
@Frank1Z5 schrieb am 14. November 2018 um 21:00:33 Uhr:
Warum bist du dir so sicher, das die Breiten nicht in der CoC, im "Fahrzeugbrief", der ABE der Felgen oder der ECE eingetragen sind?Tante Edith:
7 Zoll lässt schon auf die Reifenbreite schließen. Aber ich frage mich immer noch, wo steht das Verbot oder ist es eine Gesetzeslücke.
Das könnte dann folgendermaßen lauten:
Auch freigegeben VA rechte Seite 245/45/18 in Verbindung mit VA linke Seite 225/50/18 😁 😁
Das passende Fahrzeug dafür kannst du dann suchen
Bei Strecken mit überwiegend Rechtskurven wäre es empfehlenswert den breiteren auf der linken Seite zu montieren.Das wäre dann sinnvoll wenn man öfters auf dem Ring seine Runden dreht...🙄
Ich gebe auf, macht euch einfach vier verschiedene Reifenbreiten drauf, mal schauen was bei was die Polizei und Versicherung dazu sagt.
Wenn in den Papieren zwei Breiten stehen, heißt das nicht das man den einen rechts und und anderen links fahren soll.
Es steht auf jeder Seite der Versicherungen, dass es nicht zugelassen ist, ausser es ist so eingetragen.
Und das es Unsinn ist, ist jetzt jedem klar. Das ein Reifenhändler so etwas macht kann ich mir einfach nicht vorstellen. Zudem hat seine Werkstatt ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er so nicht weiterfahren darf.
Und ich glaube diese Geschichte immer noch nicht.