Falscher Reifen?

Seat Ateca KH

Hallo,
ich habe im September nach einem defektem Vorderreifen im Urlaub von einem Reifenhändler einen Runflat Reifen der Firma Good Year (245/45 R18) montiert bekommen.
Standard fahre ich die Bridgestone 225/50 R18 auf den Felgen "Performance I" 7J x 18"
Beim Winterreifen montieren meint mein Ortsansässiger Reifenhändler das er mich mit den Reifen im Sommer nicht vom Hof fahren lassen kann, da diese Kombination verboten ist.
Ich kann nach Recherche im Netz diese Aussage aber nicht bestätigen.

Es es nun erlaubt oder verboten?

Wer kann mir eine Quelle hierzu nennen?

Beste Antwort im Thema

mal ganz ehrlich du kannst doch nicht 3 Reifen in 225 fahren und einen in 245 (das lernt man doch schon in der Fahrschule)es gibt nur eine Ausnahme und das ist für kurze Strecken das Notrad an deiner Stelle würde ich den Höndler verklagen sei froh das nichts passiert ist bzgl.Versicherungsschutz

Auf jedenfall würde ich mir mein Geld wiederholen

70 weitere Antworten
70 Antworten

Zitat:

@NeuesAuto2017 schrieb am 14. November 2018 um 18:50:37 Uhr:


Der Kindergarten wird größer 🙂

Ganz einfach und nur das ist Fakt :
Es ist nicht erlaubt, auf einer Achse zwei unterschiedlich große Reifen zu fahren.
Außer als Nodrad bis zur nächsten Werkstatt.

Und nur um das geht es hier!

Mit einem Notrad kannst auch weiter Fahren als bis zu nächten Werkstatt. Das ist kein Pannenspray. Bisher hat hier noch keiner einen konkreten Gesetzestexts bzw eine Passage aus der StvO gegeb das das untersagt zugelassene Reifen mit unterschiedlicher Breite (gleicher Rollumfang) auf einer Achse zu betreiben. Das ist in den Zulassungspapieren nicht erfasst.

Oh je, ich gebe auf. Wenn es erlaubt wäre, steht es ausdrücklich in den Zulassungspapieren.
Es stehen die Größen einzeln für vorder und hinter Achse drin und die sind bei den meisten schon gleich.
Wer hat nach dem Gesetz gefragt?
Da der Themenersteller sich nicht mehr meldet, scheint an der Geschichte nix dran zu sein.

Zitat:

@NeuesAuto2017 schrieb am 16. November 2018 um 08:05:05 Uhr:


Oh je, ich gebe auf. Wenn es erlaubt wäre, steht es ausdrücklich in den Zulassungspapieren.
Es stehen die Größen einzeln für vorder und hinter Achse drin und die sind bei den meisten schon gleich.
Wer hat nach dem Gesetz gefragt?
Da der Themenersteller sich nicht mehr meldet, scheint an der Geschichte nix dran zu sein.

Dass er sich nicht meldet könnte auch daran liegen, dass er keine Lust auf den "Kindergarten" hier hat.

Die Rechnung des "Händlers" sagt eigentlich schon einiges.

Und mal ehrlich - warum verkaufe (und montiere) ich einem Kunden eine andere Größe, als vorher drauf ist - offenbar ohne ihn darüber zu informieren?

Bei meinem kleinen Autochen steht mittlerweile im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) nur noch eine Reifengröße, der Rest im CoC. So weit so gut. Wenn ich mir das aber mal genauer durchlese, steht da auch immer nur z. B.:

Möglichkeit 1: VA 165/65-15 UND HA 165/65-15

Möglichkeit 2: VA 185/60-15 UND HA 185/60-15

Bedeutet doch (ziemlich eindeutig mMn), dass ich noch nicht mal VA 165/65-15 und HA 185/60-15 dürfte. Eben weil es nicht im CoC steht.

Weshalb sollte ich also dann z. B. VL/HL 165/65-15 und VR/HR 185/60-15 dürfen bzw. 3x 165 und 1x 185?

Danke 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 16. November 2018 um 09:39:26 Uhr:



Zitat:

@NeuesAuto2017 schrieb am 16. November 2018 um 08:05:05 Uhr:


Oh je, ich gebe auf. Wenn es erlaubt wäre, steht es ausdrücklich in den Zulassungspapieren.
Es stehen die Größen einzeln für vorder und hinter Achse drin und die sind bei den meisten schon gleich.
Wer hat nach dem Gesetz gefragt?
Da der Themenersteller sich nicht mehr meldet, scheint an der Geschichte nix dran zu sein.

Dass er sich nicht meldet könnte auch daran liegen, dass er keine Lust auf den "Kindergarten" hier hat.

Die Rechnung des "Händlers" sagt eigentlich schon einiges.

Und mal ehrlich - warum verkaufe (und montiere) ich einem Kunden eine andere Größe, als vorher drauf ist - offenbar ohne ihn darüber zu informieren?

Bei meinem kleinen Autochen steht mittlerweile im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) nur noch eine Reifengröße, der Rest im CoC. So weit so gut. Wenn ich mir das aber mal genauer durchlese, steht da auch immer nur z. B.:

Möglichkeit 1: VA 165/65-15 UND HA 165/65-15

Möglichkeit 2: VA 185/60-15 UND HA 185/60-15

Bedeutet doch (ziemlich eindeutig mMn), dass ich noch nicht mal VA 165/65-15 und HA 185/60-15 dürfte. Eben weil es nicht im CoC steht.

Weshalb sollte ich also dann z. B. VL/HL 165/65-15 und VR/HR 185/60-15 dürfen bzw. 3x 165 und 1x 185?

Wo in den COC Papieren hast du das gefunden?

Ich habe hier ein Beispiel von einem Megane:

https://www.megane-board.de/.../

Ich finde außer in ZB1 keine Hinweise auf die Achse, ebenfalls steht dort nicht, daß (andere) Kombinationen verboten oder erlaubt wären...

HTC

Wenn nicht eingetragen, dann nicht erlaubt.
Da steht nicht drin, was nicht erlaubt ist....
Sollte aber jedem klar sein.

Das war mir klar, ich wollte nur darauf eingehen, daß geschrieben wurde, daß in den COC Papieren drin steht
"Möglichkeit A: VA....HA..."
"Möglichkeit B: VA....HA..."

Wenn man das jetzt durch ein Dokument belegen könnte wäre die Sache ja abgeschlossen und die sogenannte Unsicherheit nicht mehr gerechtfertigt...

HTC

Vielleicht kann das jemand hier bestätigen, aber das ist völlig unwichtig.

Jetzt noch einmal: Was nicht eingetragen ist, ist auch nicht erlaubt PUNKT

Zitat:

@HTC schrieb am 16. November 2018 um 11:24:01 Uhr:


Das war mir klar, ich wollte nur darauf eingehen, daß geschrieben wurde, daß in den COC Papieren drin steht
"Möglichkeit A: VA....HA..."
"Möglichkeit B: VA....HA..."

Wenn man das jetzt durch ein Dokument belegen könnte wäre die Sache ja abgeschlossen und die sogenannte Unsicherheit nicht mehr gerechtfertigt...

HTC

Dann hab ich mich vermutlich tatsächlich missverständlich ausgedrückt und bitte dies zu entschuldigen.

Zu Zeiten des alten Fahrzeugscheins war es tatsächlich einfacher abzulesen, wie folgt (allerdings kopiert aus einem anderen Forum).

Im alten Schein und altem Brief unter 20-23. Da steht direkt drin
"vorn X
mitten und hinten X
od. vorn Y
mitten und hinten Y"

Schade eigentlich, dass das mittlerweile nicht mehr so eindeutig formuliert ist.

Zitat:

@HTC schrieb am 16. November 2018 um 11:24:01 Uhr:


Das war mir klar, ich wollte nur darauf eingehen, daß geschrieben wurde, daß in den COC Papieren drin steht
"Möglichkeit A: VA....HA..."
"Möglichkeit B: VA....HA..."

Wenn man das jetzt durch ein Dokument belegen könnte wäre die Sache ja abgeschlossen und die sogenannte Unsicherheit nicht mehr gerechtfertigt...

HTC

Wozu die Übereinstimmungserklärung

Nimm deine Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Räder stehen bei mir unter Punkt 15.1 & 15.2-15.3
Definition der Felder findest du auf der Rückseite

In meiner Übereinstimmungserklärung steht unter Punkt 35
Reifen/Radkombinationen
Achse 1 195/65 R 15 91 H auf Felge 6X15 ET 43
Achse 2 195/65 R 15 91 H auf Felge 6X15 ET 43

Das war die Frage, steht das in den neueren COCs explizit mit Achsangabe drin? Daß es in der ZB1 drin steht stand schon unangefochten fest!

Wenn es so steht wie du das oben hingeschrieben hast ist doch die Sache dann klar geregelt.

Werde in den nächsten Tagen in meinen Papieren mal nachschauen, evtl wurde da was überarbeitet, mein Beispielllink ist etwas älter...

HTC

Deine Antwort
Ähnliche Themen