Fahrtenbuch- eine Frage an Leidensgenossen und Experten

BMW 5er E60

Erstmal frohes Neues Jahr Zusammen!

Wahrscheinlich ist mein Thema hier nicht richtig platziert, ich weiss meine Frage aber woanders hier im Forum nicht zu stellen.
Ich will dieses Jahr mit einem Fahrtenbuch beginnen, weil mir die Abzüge bei 1% zu hoch erscheinen, zumal ich einen glaubwürdigen Artikel gelesen habe, dass es noch dieses Jahr auf 1,5 % geändert werden soll...

Nun meine Frage: Die Fahrt von @home zur Firma gilt ja als Privatfahrt und wurde mir im Rahmen der 1% Regelung zuletzt mit glaube ich 0,03% pro Kilometer ebenfalls zu den 1% versteuert. Diese 0,03% wurden aber lediglich pro Tag für eine Strecke angesetzt, soll heissen, wenn meine Fahrt zur Firma 17 Kilometer beträgt, beträgt sie ja am Abend zur Rückfahrt auch noch mal 17 Kilometer, also 34 km total- angesetzt wurde aber dann, wie gesagt, nur eine Fahrtstrecke mit 17 km...

Wie sieht es jetzt beim Fahrtenbuch aus? Gilt dann auch nur 17 km als Privatfahrt oder sogar dann 34 km?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruss

86 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi



Zitat:

Original geschrieben von 520dler


Ich nutze meinen zu 92% privat.
Und da soll sich ein Fahrtenbuch lohnen? Kann ich kaum glauben...

Grüße

Jan

Da muss er das Fahrtenbuch führen, da die 1% Regel mindestens 50% betriebliche Nutzung vorsieht. Allerdings wird sich ein Geschäftswagen, falls er unter 10% überhaupt noch akzeptiert wird, nicht lohnen.

Eigentlich akzeptiert das örtliche FA nur schriftliche Fahrtenbücher...

Gibts im Schreibwarenhandel oder im Großhandel kostet um die 4€.

Das FA sieht eine extra Fahrt zur Tankstelle und zurück auch nicht unbedingt als Geschäftsfahrt an...teilweise haben die Beamten sehr eigenartige Ideen (am Sonntag tankt man doch nicht etc.)

Normalerweise verlangt das Finanzamt ein handschriftlich geführtes FB, welches zeitnah geführt werden muss. Weiterhin darf es sich nicht um eine Loseblattsammlung handeln, damit ein nachträglicher Austausch oder ein Einfügen von Seiten ausgeschlossen ist.

Maschinell geführte FB werden nur anerkannt, wenn die verwendete Software und/oder Hardware von der Finanzbehörde zugelassen ist. Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung ist, dass eine nachträgliche Manipulation der Einträge nicht möglich ist. Eine Excel-Tabelle wird daher auf keinen Fall anerkannt.

Bei der Verwendung der im Handel erhältlichen Vordrucke sollte man auch unbedingt darauf achten, dass Kaufdatum und Erstellungszeitraum zusammenpassen !! Anhand der EAN-Nummer kann man problemlos feststellen in welchem Jahr der Vordruck im Handel angeboten wurde. Es ist schon häufig vorgekommen, dass ein FB nicht anerkannt wurde, weil z.B. ein FB für 2005 in einem Heft geführt wurde, welches erst ab 2006 im Handel erhältlich war.

Noch eine Bemerkung zu 1% Regel und dem Anteil der geschäftlichen Nutzung. Für selbständige Unternehmer wird ein Fahrzeug seit dem 1.4.2006 nur dann als geschäftliche genutztes Fahrzeug anerkannt, wenn der Anteil der geschäftlichen Nutzung mehr als 50% beträgt. Dies ist völlig unabhänig davon, ob die Abrechnung der privaten Nutzung per Einzelnachweis (vollständiges FB) oder über die pauschale 1% Regel erfolgt. Auch bei Anwendung der 1% Regel muss seit 2006 nachgewiesen werden, dass die geschäftliche Nutzung über 50% beträgt (z.B. per FB über eine repräsentativen Zeitraum).

Zitat:

Original geschrieben von SFI



Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Zahlendreher mache ist alles futsch. Ich rate daher dringend von Papier FBs ab hatte ich am Anfang, endet in einer Schmiererei.
Hatte ne ganze Zeit lang ein elektronisches FB in meinem E46 eingebaut, aber habs dann irgendwann rausgeworfen, weils einfach nur nervt. Bin wieder zum guten alten Papier zurück... bei PC-Software wäre ich extrem vorsichtig... klappt das bei Dir gut, alderan? Haben die Finanzler da nicht rumgezickt?

Ich hatte bereits eine Prüfung mit Ausdrucken eines Palm Fahrtenbuches, ohne Beanstandung. Nun fahre ich aber sehr viel und fast nur im Ausland und an sehr verschiedene Orte. Damit wird das prüfen etwas aufwendiger ausserdem hab ich natürlich jede Menge Belege von Tankstellen, Parkhäusern, Autobahnvignetten, Hotels etc. damit ist klar zu belegen, daß ich dort war um diese Zeit. Bei mir liegt der Privatanteil bei lediglich 6%.

@gk48 - Zahlendreher? Geht eigentlich nicht weil der km Stand über den Schlüssel eingelesen wird beim abgeben. Ich habe diverse Diskrepanzen auf meinen Rg. weil ich nämlich am Anfang den Zweitschlüssel meiner Frau abgegeben habe bei Reparaturen und da war dann ein völlig anderer, falscher, km Stand drauf der dann auch schon mal auf der Rg. auftauchte, weil Sie kaum damit fährt. Das wird wohl auch ein Finanzbeamter begreifen und es lässt sich ja auch nachvollziehen. Im übrigen mag es sich lohnen die Eine oder Andere Rg. halt nicht in die Bücher zu nehmen wenn es gravierende Diskrepanzen gibt, wg. 50€ muss man nicht in Erklärungsnot kommen.
Ein Prüfer will und muss etwas finden, deswegen sollte man Ihm ein paar "Speckwürfel" in den Büchern lassen damit er sein Erfolgserlebnis hat. 😉

N.B. Das Finanzamt akzeptiert Software die anerkannt ist, kostet 50€ und Ruhe ist. Firmen wie www.fahrtenbuch.de werben damit, daß sie vom Finanzamt anerkannt sind.

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???
Auf dem Schlüssel werden doch nicht die explizit mit diesem Schlüssel gefahrenen Kilometer sondern immer der Gesamtkilometerstand des Autos gespeichert. Oder nicht?

Die von den Finanzbehörden anerkannten Lösungen haben halt den Nachteil, dass sie zwangsweise das Kriterium der Änderungssicherheit erfüllen. Bei einem händisch geführten Fahrtenbuch hat man einfach eine größere "Gestaltungsfreiheit". Wenn ich mir schon die Mühe mache ein FB zu führen, dann will ich auch das Maximum damit herausholen. Daher würden mir inbesondere die GPS-unterstützen Versionen, wie z.B. von BMW angeboten, keinen Vorteil bringen, da sie die tatsächlich gefahrene Strecke festhalten.

Aus 10 jähriger Erfahrung heraus kann ich sagen, dass man im Verlauf der Jahre sehr viel Übung bekommt, was die "Optimierung" des FB angeht. Ich hatte auch schon den Fall, dass auf einer Werkstattrechnung ein falscher KM-Stand eingetragen war, weil man nicht den aktuellen Wert aus dem Schlüssel ausgelesen hatte. Zur Vermeidung möglicher Diskussionen mit der Finanzbehörde wurde, da halt das FB an den falschem KM Stand in der Rechnung angepasst. In solchen Fällen ist es einfach von Vorteil, wenn man die Daten zunächst nur in einer änderbaren Tabelle verwaltet und erst nach einer endgültigen Überprüfung handschriftlich überträgt. Bei einer änderungsgeschützten, automatischen Lösung wäre man in so einem Fall ziemlich angeschissen, obwohl man das FB korrekt geführt hat.

Daher führe das FB zunächst nur in einer Excel-Tabelle und übertrage die Daten dann später gesammelt in das handschriftliche Fahrtenbuch. Man muss sich natürlich darüber im Klaren sein, dass die manuelle Erstellung eines prüfungssicheren FB sehr viel Arbeit erfordert. Wenn man die Fahrzeugkosten dann aber zu 95% abgesetzt bekommt, macht sich der Aufwand schon bezahlt (zumindest für mich).

Wenn das schöne FB dann am Ende auch noch ziemlich hingeschmiert aussieht, muß das im Falle einer Betriebsprüfung kein Nachteil sein. Warum soll man dem Prüfer die Arbeit auch noch unnötig erleichtern, indem man ihm die Daten elektronisch und damit leicht auswertbar präsentiert.

Zitat:

Original geschrieben von hippofant


Bei der Verwendung der im Handel erhältlichen Vordrucke sollte man auch unbedingt darauf achten, dass Kaufdatum und Erstellungszeitraum zusammenpassen !! Anhand der EAN-Nummer kann man problemlos feststellen in welchem Jahr der Vordruck im Handel angeboten wurde. Es ist schon häufig vorgekommen, dass ein FB nicht anerkannt wurde, weil z.B. ein FB für 2005 in einem Heft geführt wurde, welches erst ab 2006 im Handel erhältlich war.

Das ist ja oberlink. Habe heute ein Fahrtenbuch gekauft, um 2007 abrechnen zu können. Habe alle Dienstkilometer in meinem Kalender festgehalten und wollte jetzt ohne jeden Betrug abrechnen. Das kann ich ja dann wohl vergessen ...

Gibt es denn Fahrtenbücher ohne EAN oder eine andere Möglichkeit?

Wird das Fahrtenbuch bei der Steuererklärung immer mit abgegeben oder nur bei Aufforderung?

Danke und Gruß
DVE

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Zitat:

Original geschrieben von hippofant


Bei der Verwendung der im Handel erhältlichen Vordrucke sollte man auch unbedingt darauf achten, dass Kaufdatum und Erstellungszeitraum zusammenpassen !! Anhand der EAN-Nummer kann man problemlos feststellen in welchem Jahr der Vordruck im Handel angeboten wurde. Es ist schon häufig vorgekommen, dass ein FB nicht anerkannt wurde, weil z.B. ein FB für 2005 in einem Heft geführt wurde, welches erst ab 2006 im Handel erhältlich war.
Das ist ja oberlink. Habe heute ein Fahrtenbuch gekauft, um 2007 abrechnen zu können. Habe alle Dienstkilometer in meinem Kalender festgehalten und wollte jetzt ohne jeden Betrug abrechnen. Das kann ich ja dann wohl vergessen ...
Gibt es denn Fahrtenbücher ohne EAN oder eine andere Möglichkeit?
Wird das Fahrtenbuch bei der Steuererklärung immer mit abgegeben oder nur bei Aufforderung?

Danke und Gruß
DVE

Wenn dein StB die Steuererkklärung macht, dann bleibt das Fahrtenbuch zunächst bei dir. Das FA kann es aber anfordern bzw. es im Rahmen der Betriebsprüfung "auseinandernehmen".

Wegen den Nummern brauchst du dir mal keine Sorgen machen. Die Prüfer prüfen, ob die Strecken schlüssig sind und die km mit Rechnungen übereinstimmen. Evtl. wird der Verbrauch mit den Tankrechnungen mal gegengecheckt (einmal nur 5l und sonst 20l Verbrauch...).

Ganz ehrlich: Wenn ein Prüfer will, kann er fast jedes Buch rauskicken, da er nicht bergründen muss, warum. Ob sich dann vor dem Finanzgericht etwas anderes ergibt, ist dann die nächste Frage.

Wenn du jetzt ein Buch kaufst, ist es eben für 2008 (eine Rechnung unter dem Jahr würde ich nicht einreichen und mehrere Bücher schon gar nicht!).

Zitat:

Original geschrieben von hippofant



Daher führe das FB zunächst nur in einer Excel-Tabelle und übertrage die Daten dann später gesammelt in das handschriftliche Fahrtenbuch.

Auch das ist nicht statthaft. Das Fahrtenbuch muß zeitnah geführt werden d.h. die Einträge sollten noch im Fahrzeug gemacht werden.

Und da gerade Kugelschreiber bei -10° anders schreiben als bei +30° kann der Betriebsprüfer ersehen, ob dies auch tatsächlich der Fall ist.

Ein Punkt ist auch der Eintrag der obligatorischen Probefahrt welche der Service-MA des Autohauses bei einer Inspektion machen muß.

Es gibt also eine Menge zu beachten.

Sorry,

hatte mich vertippt. Ich nutze mein Fahrzeug 92% dienstlich.

Zitat:

Original geschrieben von j123



Zitat:

Original geschrieben von hippofant



Daher führe das FB zunächst nur in einer Excel-Tabelle und übertrage die Daten dann später gesammelt in das handschriftliche Fahrtenbuch.
Auch das ist nicht statthaft. Das Fahrtenbuch muß zeitnah geführt werden d.h. die Einträge sollten noch im Fahrzeug gemacht werden.
Und da gerade Kugelschreiber bei -10° anders schreiben als bei +30° kann der Betriebsprüfer ersehen, ob dies auch tatsächlich der Fall ist.

Ein Punkt ist auch der Eintrag der obligatorischen Probefahrt welche der Service-MA des Autohauses bei einer Inspektion machen muß.

Es gibt also eine Menge zu beachten.

Also das mit der Aussentemperatur ist schon eine riesen Geschichte...

Zitat:

Original geschrieben von iduatt



Zitat:

Original geschrieben von j123


Auch das ist nicht statthaft. Das Fahrtenbuch muß zeitnah geführt werden d.h. die Einträge sollten noch im Fahrzeug gemacht werden.
Und da gerade Kugelschreiber bei -10° anders schreiben als bei +30° kann der Betriebsprüfer ersehen, ob dies auch tatsächlich der Fall ist.

Ein Punkt ist auch der Eintrag der obligatorischen Probefahrt welche der Service-MA des Autohauses bei einer Inspektion machen muß.

Es gibt also eine Menge zu beachten.

Also das mit der Aussentemperatur ist schon eine riesen Geschichte...

zeitnah bedeutet aber auch nicht, dass das Fahrzeug im Fahrzeug immer leigen muss bzw. die Eintragungen dort gemacht werden.

könnt Ihr verraten wieviel Ihr an Finanzamt so im Durchschnitt bei 1% Regelung bezahlt habt ? Speziell für 525d BJ04+Leder
Was meint Ihr mit Brutto-Listenpreis am Tag der EZ?. Ist das der Tag wo ich den Gebrauchten zulasse, oder der Zulassungstag der 1. Halter ? Wäre ja der Hammer wenn man den Gebrauchten zum Neupreis versteuern würde.

und noch eine Frage: Muss man dann bei 1% das übliche KFZ Steuer extra zahlen ?

Der Brutto Listenpreis ist immer vom Neupreis. Aus diesem Grund "lohnt" es sich auch nicht, bezogen auf die 1%-Regelung einen Gebraucht-, Vorführ-, oder Jahreswagen zu nehmen.

Handelt es sich z.B. um einen 535d mit viel Ausstattung und der Wagen hatte einen Listenneupreis von 80.000.- , dann musst Du auch diesen Betrag versteuern, auch wenn Du den Wagen z.B. als Gebrauchtfahrzeug für z.B. 45.000,- EUR kaufen, leasen, finanzieren konntest 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Murzel01


Der Brutto Listenpreis ist immer vom Neupreis. Aus diesem Grund "lohnt" es sich auch nicht, bezogen auf die 1%-Regelung einen Gebraucht-, Vorführ-, oder Jahreswagen zu nehmen.

Handelt es sich z.B. um einen 535d mit viel Ausstattung und der Wagen hatte einen Listenneupreis von 80.000.- , dann musst Du auch diesen Betrag versteuern, auch wenn Du den Wagen z.B. als Gebrauchtfahrzeug für z.B. 45.000,- EUR kaufen, leasen, finanzieren konntest 🙁

also wenn der Brutto Neupreis angenommen: 50.000 Euro inkl. Extras ist

50.0000 / 100 * 12 = 6000 Euro zu versteuern = } 960 Euro { zu zahlender Betrag ???

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