Fahrtenbuch- eine Frage an Leidensgenossen und Experten
Erstmal frohes Neues Jahr Zusammen!
Wahrscheinlich ist mein Thema hier nicht richtig platziert, ich weiss meine Frage aber woanders hier im Forum nicht zu stellen.
Ich will dieses Jahr mit einem Fahrtenbuch beginnen, weil mir die Abzüge bei 1% zu hoch erscheinen, zumal ich einen glaubwürdigen Artikel gelesen habe, dass es noch dieses Jahr auf 1,5 % geändert werden soll...
Nun meine Frage: Die Fahrt von @home zur Firma gilt ja als Privatfahrt und wurde mir im Rahmen der 1% Regelung zuletzt mit glaube ich 0,03% pro Kilometer ebenfalls zu den 1% versteuert. Diese 0,03% wurden aber lediglich pro Tag für eine Strecke angesetzt, soll heissen, wenn meine Fahrt zur Firma 17 Kilometer beträgt, beträgt sie ja am Abend zur Rückfahrt auch noch mal 17 Kilometer, also 34 km total- angesetzt wurde aber dann, wie gesagt, nur eine Fahrtstrecke mit 17 km...
Wie sieht es jetzt beim Fahrtenbuch aus? Gilt dann auch nur 17 km als Privatfahrt oder sogar dann 34 km?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruss
86 Antworten
Nein, sondern 1% von 50.000,- EUR = 500,-/Monat
Zitat:
Original geschrieben von netmasterr
könnt Ihr verraten wieviel Ihr an Finanzamt so im Durchschnitt bei 1% Regelung bezahlt habt ? Speziell für 525d BJ04+Leder
Was meint Ihr mit Brutto-Listenpreis am Tag der EZ?. Ist das der Tag wo ich den Gebrauchten zulasse, oder der Zulassungstag der 1. Halter ? Wäre ja der Hammer wenn man den Gebrauchten zum Neupreis versteuern würde.und noch eine Frage: Muss man dann bei 1% das übliche KFZ Steuer extra zahlen ?
Wenn Dein Firmenwagen einen Listenpreis von 35.000 EUR , muss Du eben 1 % davon versteuern, also 350,00 EUR pro Monat. Dieser Betrag wird Dir auf dein Gehlat aufgerechnet und unten wieder versteuert.
Wieviel "wir " bezahlt haben im Durchschnitt? Nun, dass hängt von Deinem Brutto- Gehalt ab... Aber in der Regel muss Du schon 3- Stellig netto abziehen. Nicht zu vergessen: Umso weiter Du von Deiner Firma entfernt wohnst umso schlechter, den der Fiskus berechnet nochmal 0,03% pro Kilometer für die Entfernung 1x Strecke Arbeit/Haus...
UND NATÜRLICH: Die KFZ- Steuer hat damit rein gar nichts zu tun!!! Die bezahlt -JEDER-!
Zitat:
Original geschrieben von PD-TDI
zeitnah bedeutet aber auch nicht, dass das Fahrzeug im Fahrzeug immer leigen muss bzw. die Eintragungen dort gemacht werden.
Doch, genau das bedeutet das! Ich meine, eben gestern wieder von einem Urteil gelesen zu haben, wo genau das gefordert wird. Deswegen war ich auch so skeptisch wg. alderans Fahrtenbuchsoftware auf dem PC.
Also das ist ja nun mal ein Thread, den müsste ich glatt mal zum nächsten Kollegentreffen mitnehmen 😁!
Ich möchte hier nicht auf die einzelnen Aussagen eingehen, da ist vieles richtig, vieles falsch und vieles schwammig niedergeschrieben worden!
Am Anfang wurde gefragt, ob die Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte dienstlich oder privat sind.
Diese Fahrten sind grundsätzlich gesondert aufzuzeichnen, und müssen mit den anteilig auf sie entfallenen Kosten ausserbilanziell dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies war m.E. hier die Frage, weil diese nämlich von einem Unternehmer und nicht von einem Angestellten gestellt wurde.
Die reinen Privatfahrten stellen dagegen Eigenverbrauch dar, der direkt als fiktiver Umsatz den Bilanzgewinn erhöht.
Im Ergebnis bleiben somit die reinen Dienstfahrten als Betriebsausgaben.
Ich rate weiterhin allen, mit Fahrtenbüchern extrem vorsichtig zu sein. Es gibt Experten in der Steuerwelt die flapsig behaupten, dass niemand in der Lage ist alle Anforderungen die an ein Fahrtenbuch gestellt werden zu erfüllen.
Das ist wirklich fast so! Gerade diejenigen, die auch noch "optimieren" wollen, fallen oft ganz mächtig auf die .... .
Ich bin nicht von der Finanzverwaltung, warne aber nachhaltig vor den Mitteln und Prüfmöglichkeiten der Betriebsprüfer!
Ich selbst habe meinen 530 mit einem BLNP von rund 70.000,- € erst letztes Jahr gekauft, und die 1%- Methode hätte mir nix gebracht, wäre wohl nur dank der Afa der Kostendeckelung knapp entgangen, da ich sonst nie über 8.400,- € Kosten mit dem Auto verursachen würde. Das Auto war ja schließlich gebraucht.
Ich habe sofort ein GPS- Fahrtenbuch einbauen lassen, welches vom FA anerkannt ist. Hier kann ich zwar nix schummeln, aber ich kann auch keine Fahrt vergessen! Selbst die Fahrten die das Auto in der Werkstatt macht werden schließlich aufgezeichnet. Hier kann ich auch mal eine Woche später die Datensätze nachpflegen, weil die Start und Endpunkte automatisch durch GPS aufgezeichnet werden. Da fällt mir dann schon wieder ein, was ich da gemacht habe.
Ich rate ausserdem Jedem, bei Unklarheiten seinen Steuerberater über die vollständigen Anforderungen der Finanzverwaltung an ein FB ausgiebig auszuquetschen.
Grüßchen Fred!
Ähnliche Themen
@pucky7:Welches GPS-Fahrtenbuch benutzt Du? Ich möchte mein Fahrzeug auch damit austatten. Danke sehr!
Zitat:
Original geschrieben von SFI
Doch, genau das bedeutet das! Ich meine, eben gestern wieder von einem Urteil gelesen zu haben, wo genau das gefordert wird. Deswegen war ich auch so skeptisch wg. alderans Fahrtenbuchsoftware auf dem PC.Zitat:
Original geschrieben von PD-TDI
zeitnah bedeutet aber auch nicht, dass das Fahrzeug im Fahrzeug immer leigen muss bzw. die Eintragungen dort gemacht werden.
Und die Monatsabrechnung (Zusammenrechnung km etc. soll man dann auch im Auto machen...)
Wie gesagt, wenn das FA will, fliegt fast jedes Fahrtenbuch raus, denn es findet sich immer irgendwas.
Zitat:
Original geschrieben von iduatt
Wenn Dein Firmenwagen einen Listenpreis von 35.000 EUR , muss Du eben 1 % davon versteuern, also 350,00 EUR pro Monat. Dieser Betrag wird Dir auf dein Gehlat aufgerechnet und unten wieder versteuert.Zitat:
Original geschrieben von netmasterr
könnt Ihr verraten wieviel Ihr an Finanzamt so im Durchschnitt bei 1% Regelung bezahlt habt ? Speziell für 525d BJ04+Leder
Was meint Ihr mit Brutto-Listenpreis am Tag der EZ?. Ist das der Tag wo ich den Gebrauchten zulasse, oder der Zulassungstag der 1. Halter ? Wäre ja der Hammer wenn man den Gebrauchten zum Neupreis versteuern würde.und noch eine Frage: Muss man dann bei 1% das übliche KFZ Steuer extra zahlen ?
Wieviel "wir " bezahlt haben im Durchschnitt? Nun, dass hängt von Deinem Brutto- Gehalt ab... Aber in der Regel muss Du schon 3- Stellig netto abziehen. Nicht zu vergessen: Umso weiter Du von Deiner Firma entfernt wohnst umso schlechter, den der Fiskus berechnet nochmal 0,03% pro Kilometer für die Entfernung 1x Strecke Arbeit/Haus...UND NATÜRLICH: Die KFZ- Steuer hat damit rein gar nichts zu tun!!! Die bezahlt -JEDER-!
Umsatzsteuer kommt auch noch auf die Privatnutzung drauf.
Die 1% Regel lohnt meist nur bei billigeren Fahrzeugen.
Zitat:
Umsatzsteuer kommt auch noch auf die Privatnutzung drauf.
Die 1% Regel lohnt meist nur bei billigeren Fahrzeugen.
Aber was ist die Alternative? Bleiben wir doch mal z.B. bei einem 5ér für 60.000,- €.
Würde man das Fahrzeug privat kaufen, finanzieren, leasen,... + Steuer, Versicherung, >Kraftstoff + Unterhalt - da weiß ich nicht ob das günstiger ist.
Zitat:
Original geschrieben von Murzel01
Aber was ist die Alternative? Bleiben wir doch mal z.B. bei einem 5ér für 60.000,- €.Zitat:
Umsatzsteuer kommt auch noch auf die Privatnutzung drauf.
Die 1% Regel lohnt meist nur bei billigeren Fahrzeugen.
Würde man das Fahrzeug privat kaufen, finanzieren, leasen,... + Steuer, Versicherung, >Kraftstoff + Unterhalt - da weiß ich nicht ob das günstiger ist.
Alternative ist nur das Fahrtenbuch. Mit 1% lohnt es sich immer noch ein bissel, aber mit dem Fahrtenbuch kann man schnell mal ein paar Tausender sparen.
Wenn das FB verworfen wird, landet man ohnehin bei 1% 🙁
Zitat:
Original geschrieben von PD-TDI
Alternative ist nur das Fahrtenbuch. Mit 1% lohnt es sich immer noch ein bissel, aber mit dem Fahrtenbuch kann man schnell mal ein paar Tausender sparen.
Eine andere Alternative wäre die Anschaffung eines Privatfahrzeugs und Abrechnung nach Kilometersatz 0,30€/km.
Als Nachweis reicht ein einfacher Beleg (Tankquittung, Bewirtungs- / Übernachtungsbeleg etc.)
Also kein Gefriemel mit FB usw.
Zitat : (Quelle )
Die Nutzung des Arbeitnehmer-Privatautos zu Dienstfahrten kann für den Arbeitgeber zu Kosteneinsparungen führen. Während beim Arbeitgeber durch die Bereitstellung eines Dienstwagens ein beachtlicher Fixkostenblock entsteht, muss er bei der Alternative „Dienstfahrt mit dem Privatauto“ lediglich den im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinien vorgeschriebenen pauschalen Kilometersatz von 0,30 Euro an den Mitarbeiter zahlen. Welche der beiden Alternativen die kostengünstigere ist hängt jedoch insbesondere vom Gesamtkilometerumfang der betrieblich bedingten Fahrten ab.
Folgendes sollte zu denken geben (d.h. bei größerer Kilometerzahl rechnet´s sich für den Mitarbeiter 😁 )
Benötigt der Arbeitnehmer lediglich für einige wenige dienstliche Kurzstrecken ein Fahrzeug, so wird im Regelfall der Einsatz des Privatautos für den Arbeitgeber kostengünstiger sein. Letzten Endes verursachen die Anschaffung und der Unterhalt eines eigenen Firmenfuhrparks eine hohe Kapitalbindung. Muss der Mitarbeiter hingegen zahlreiche und längere Dienstfahrten für die Firma erledigen, so kann die Stellung eines Firmenfahrzeugs wirtschaftlich sinnvoll sein.
Zitat:
Original geschrieben von PD-TDI
Wenn das FB verworfen wird, landet man ohnehin bei 1% 🙁
Das ist die Frage !
Um die 1%-Regelung in Anspruch zu nehmen muß man als Freiberufler >50% betriebliche Nutzung nachweisen. Wie soll man das aber machen ohne anerkanntes FB ?
Was soll also dieser Hirnpups unserer Steuer"experten" bezwecken ?
Zitat:
Original geschrieben von Simone46
@pucky7:Welches GPS-Fahrtenbuch benutzt Du? Ich möchte mein Fahrzeug auch damit austatten. Danke sehr!
Hallo!
BMW verbaut das Triplog Fahrtenbuch.
www.triplog.seDer Empfänger am Schlüsselbund gibt vor der Fahrt den Befehl, obs ne Dienstreise, Privatreise oder Fahrt Wohnung- Arbeit wird. Drei verschiedenfarbige LED's kennzeichenen die jeweilige Fahrtenart. Da ich aber oft das Drücken vorab vergesse, ändere ich die Art der Fahrt nach Übertragung auf den PC. Diese Prozedur ist sehr einfach! Das Ändern ist auch erlaubt, da die wesentlichen Daten wie Abfahrtspunkt mit Uhrzeit und Kilometerstand sowie Ankunftspunkt mit Uhrzeit und Kilometerstand nicht verändert werden können! Lediglich die genaue Adresse, sowie besuchte Personen und Zweck der Fahrt können nachgepflegt werden. Hatte gerade einen Prüfer im Haus, als ich den Wagen gekauft habe, und der fand dieses Fahrtebuch auch als einen gelungenen Nachweis. Der geprüfte Mandant ist zur selben Zeit auch mit seinem PKW zur 1%- Regelung verdonnert worden, und hat sich auch gleich von mir mein Fahrtenbuch demonstrieren lassen und war begeistert.
Die Software wird regelmäßig von Triplog per Updates gewartet. Diese Updates sind kostenlos abrufbar per Internet.
Ich bin ganz zufrieden mit der Lösung.
Aber Aufgepasst: Es gibt bei BMW spezielle Frontscheiben, die das GPS- Signal stören können! Wie gesagt, BMW hat mein Auto noch vor Auslieferung umgerüstet, daher sollten Sie die Frontscheibe auch bei Dir vorab checken.
Gruß Fred!
Zitat:
Das ist die Frage !
Um die 1%-Regelung in Anspruch zu nehmen muß man als Freiberufler >50% betriebliche Nutzung nachweisen. Wie soll man das aber machen ohne anerkanntes FB ?Was soll also dieser Hirnpups unserer Steuer"experten" bezwecken ?
Das ist kein Problem! Um die anteiligen Dienstfahrten nachzuweisen, muss niemand ein Fahrtenbuch führen! Es ist nur notwendig, über einen repräsentativen Zeitraum (i.d.R. 3 Monate) die Dienstfahrten grob aufzuzeichnen, so wie man dies auch für die Abrechnung mit den pauschalen 0,30 € pro Kilometer machen muss.
Wichtig, mann muss sich zu Beginn des Zeitraumes den Kilometerstand notieren! Ebenso nach den drei Monaten. Danach setzt man die Summe der dienstlichen Kilometer zu den gesamtem Kilometern dieser 3 Monate ins Verhältnis.
Fertig ist der Nachweis!
Aber Vorsicht! Die Finanzverwaltung spricht von einem "repräsenttativen Zeitraum!". Wenn also jemand von März bis Juni regelmäßig unterwegs ist, und den Rest des Jahres z.B. nur in der Firma hockt, dann erkennt es die Finanzverwaltung nicht an, wenn dieser Jemand genau den Zeitraum von April bis Juni wählt!
Gruß Fred!
Zum Thema Fahrtenbuch:
Ein Fahrtenbuch muss laufend geführt werden, das heisst, dass das nachtragen am Jahresende nicht steuerlich erlaubt ist. Am liebsten haben es die Prüfer wenn die fahrtenbücher schlampig sind, dreckig und versifft...denn dann weiss er, dass es auch wirklich laufend geführt wird. Ich selbst war bei der Finanzverwaltung tätig und habe auch einige fahrtenbücher gesehen...leider war oftmals die Höhe der steuerlichen Auswirkung so gering, als dass sich die vefolgung gelohnt hätte...
Ich gehe davon, dass die meisten, wenn nicht alle von euch einen Kleinbetrieb ebsitzen, daher dürfte euch ja auch der prüfungsfrequenz bekannt sein. Ein Fahrtenbuch wird meiner ansicht nach immer dann angefordert, wenn die Bilanz / §4(3) rechnung "komisch" wirkt und einen beigeschmack hat. Übrigens ich glaube ich habe nie ein Fahrtenbuch gesehen, wo ich sagen konnte: 100% ehrlich...
Zum Bruttolistenpreis:
Das Thema wäre sicherlich auch eine Interessante Frage für die Beraterprüfung 🙂...
Ich gehe davon aus, dass ein Fahrzeug in der Preisliste des Herstellers mit einem Preis ausgewiesen ist, zuzüglich der Preise für diverse Extras...dies bildet dann im insgesammten den Bruttolistenpreis für dieses fahrzeug. Die tatsaächlichen Ak gelten für nachträgliche Sonderausstattungen (TomTom, beheizte fussmatten....)...In wie weit der BFH die selbe Ansicht vertritt weiss ich nicht, bzw. wird er sich sicherlich dazu noch äussern....Aber interessante sache.
Kleiner Tipp:
Ich habe gestern mal die aktuelle Rechtsprechung durchgelesen, dabei is mir aufgefallen, dass man für die Berechnung der aufzuteilenden tatsächlichen angefallenen Kosten das Fahrzeug selbst auf 8 Jahre abschreiben darf....Ich werde mich darüber am Montag nochmals erkundigen...
Zur BP:
Jeder Prüfer sollte ein Mehrergebnis bringen, ist glaube ich kein Geheimnis. Eine Verschiebung der steuerlichen Gewinns in den Prüfungszeitraum gilt auch als Mehrergebnis...
Deshalb würde ich da kein Act draus machen, solange es Gewinnverschiebung ist und keine BA wegfallen....
Das mit dem Löwenfraß find ich nicht schlecht....solange man sich ausserhalb des 42 ao befindet....
Danke erstmal für die interessanten Ausführungen! Immer schön, von jemanden zu hören, der tatsächlich an der Front damit zu tun hat oder hatte. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
Das mit dem Löwenfraß find ich nicht schlecht....solange man sich ausserhalb des 42 ao befindet....
Ist der Paragraph 42 nicht der über den "Gestaltungsmissbrauch"?....
Zitat:
Original geschrieben von SFI
Danke erstmal für die interessanten Ausführungen! Immer schön, von jemanden zu hören, der tatsächlich an der Front damit zu tun hat oder hatte. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von SFI
Ist der Paragraph 42 nicht der über den "Gestaltungsmissbrauch"?....Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
Das mit dem Löwenfraß find ich nicht schlecht....solange man sich ausserhalb des 42 ao befindet....
genau....das ist er.....bzw. man sich auch keinesfalls einer steuerhinterziehung beschuldigen sollte...