Fahrtenbuch- eine Frage an Leidensgenossen und Experten

BMW 5er E60

Erstmal frohes Neues Jahr Zusammen!

Wahrscheinlich ist mein Thema hier nicht richtig platziert, ich weiss meine Frage aber woanders hier im Forum nicht zu stellen.
Ich will dieses Jahr mit einem Fahrtenbuch beginnen, weil mir die Abzüge bei 1% zu hoch erscheinen, zumal ich einen glaubwürdigen Artikel gelesen habe, dass es noch dieses Jahr auf 1,5 % geändert werden soll...

Nun meine Frage: Die Fahrt von @home zur Firma gilt ja als Privatfahrt und wurde mir im Rahmen der 1% Regelung zuletzt mit glaube ich 0,03% pro Kilometer ebenfalls zu den 1% versteuert. Diese 0,03% wurden aber lediglich pro Tag für eine Strecke angesetzt, soll heissen, wenn meine Fahrt zur Firma 17 Kilometer beträgt, beträgt sie ja am Abend zur Rückfahrt auch noch mal 17 Kilometer, also 34 km total- angesetzt wurde aber dann, wie gesagt, nur eine Fahrtstrecke mit 17 km...

Wie sieht es jetzt beim Fahrtenbuch aus? Gilt dann auch nur 17 km als Privatfahrt oder sogar dann 34 km?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruss

86 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von iduatt


Ah!! Danke 7 sitzer... Jetzt verstehe ich schon besser! Erlaube mir noch eine Frage: Sollte ich im Fahrtenbuch diese besagten Fahrten Haus/Arbeit extra kennzeichnen?

Gerne geschehen...

Ja, auch diese Fahrten im Fahrtenbuch eintragen. Gibts ne extra Spalte für. Sonst sind auch Lücken in den Kilometerangaben und das mag der Fiskus nicht.

Viele Grüße

Aber trotzdem ist es doch so, das die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte dann als geschäftliche Fahrten zählen, wenn es darum geht den Prozentualen Anteil der Geschäftsfahrten auszurechnen.
Denke ich zumindest.
Gruss
Niki

Zitat:

Original geschrieben von SFI



Zitat:

Original geschrieben von Murzel01


Hallo,

sagt mal, gilt den bei der 1%-Regelung eigentlich der Netto- oder Bruttofahrzeugwert der zu versteuern ist?

Danke

Brutto - leider.

Man muss aber, nach meiner Information- und wie es übrigens auch wörtlich im §6 Abs.1 Nr. 4 des EStG steht, zwischen Bruttolistenpreis des Kfz im Zeitpunkt der EZ und Kosten für Sonderausstattung bto unterscheiden:

D.h. 1% vom Bto-LP des Fahrzeugs ohne Extras zzgl 1% der tatsächlich gezahlten Kosten für die Sonderausstattung bto sind zu versteuern. (Abgerundet auf volle 100 EUR)

Es kommt also schon auf die Gestaltung der Rechnung an, ein Nachlass sollte demnach

möglichst nur auf Extras ausgewiesen sein.

Naja, ein Fehler reicht und das Fahrtenbuch ist dahin so einfach ist es IMHO nicht. Wenn das FB schlüssig ist wird es der Prüfer wohl kaum wg. eines Fehlers kippen. Das würde ja bedeuten wenn ich einmal den Tacho falsch ablese oder ein Zahlendreher mache ist alles futsch. Ich rate daher dringend von Papier FBs ab hatte ich am Anfang, endet in einer Schmiererei. Es gibt es einige elektronische FB ich benutze www.fahrtenbuch.de das checkt alle Einträge und warnt wenn es Unstimmigkeiten gibt, Änderungen werden mit Storno gekennzeichnet. Ausserdem lassen sich Standardfahrten anlegen, sehr praktisch. Es rechnet auch die ganzen Anteile aus und druckt einen Report für das Finanzamt. Das Fahrtenbuch soll zeitnah geführt werden, d.h. einmal die Woche .....oder im Jahr 😉..... geht auch. Solange die km Angaben mit denen übereinstimmen die z.B. auf BMW Wartungsrechnungen zu finden sind (leider) hat der gute Prüfer IMHO eine harte Zeit. Aufpassen muss man halt ein bischen, daß Einträge da sind wenn es Quittungen gibt, z.B. Wagenwäsche, Tanken oder Maut. Wenn man auf einer Geschäftsreise mehrere Kunden hintereinander besucht an einem Tag dann reicht die gesamt km Angabe und die Namen der Geschäftspartner soweit diese bei Prüfung nachvollziehbar sind mit Adresse und meistens hat man diese ja im Addressbuch. Also nicht abschrecken lassen, mit ein bischen System und Ordnung in den Quittungen geht das ganz gut.

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Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Zahlendreher mache ist alles futsch. Ich rate daher dringend von Papier FBs ab hatte ich am Anfang, endet in einer Schmiererei.

Hatte ne ganze Zeit lang ein elektronisches FB in meinem E46 eingebaut, aber habs dann irgendwann rausgeworfen, weils einfach nur nervt. Bin wieder zum guten alten Papier zurück... bei PC-Software wäre ich extrem vorsichtig... klappt das bei Dir gut, alderan? Haben die Finanzler da nicht rumgezickt?

Zitat:

Man muss aber, nach meiner Information- und wie es übrigens auch wörtlich im §6 Abs.1 Nr. 4 des EStG steht, zwischen Bruttolistenpreis des Kfz im Zeitpunkt der EZ und Kosten für Sonderausstattung bto unterscheiden:
D.h. 1% vom Bto-LP des Fahrzeugs ohne Extras zzgl 1% der tatsächlich gezahlten Kosten für die Sonderausstattung bto sind zu versteuern. (Abgerundet auf volle 100 EUR)
Es kommt also schon auf die Gestaltung der Rechnung an, ein Nachlass sollte demnach
möglichst nur auf Extras ausgewiesen sein.

Das bedeutet z.B.:

Wenn der Listenpreis Brutto 50.000 Euro beträgt, die Sonderausstattung 10.000,- € haben wir ein Gesamtbrutto von 60 TSD.

Nun gibt der Händler 10% Rabatt = 6.000,- € und weißt dies bei der Rechnung auf die Sonderausstatung zu, dann wäre der zu versteuernde Betrag = 50 TSD Listenneupreis + 4 TSD für die Sonderausstattung = 54 TSD Gesamt zu versteuern ?!?

Und sowas geht?

thx für eine Auskunft

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Naja, ein Fehler reicht und das Fahrtenbuch ist dahin so einfach ist es IMHO nicht. Wenn das FB schlüssig ist wird es der Prüfer wohl kaum wg. eines Fehlers kippen. Das würde ja bedeuten wenn ich einmal den Tacho falsch ablese oder ein Zahlendreher mache ist alles futsch.

im Rahmen meiner letzten BP wurde das Fahrtenbuch wg eines Zahlendrehers (verursacht durch Vertragswerkstatt) verworfen.

Selbst die helfenden Worte meines Stb. / WP halfen nix.......... es bliebe mir somit nur die Klage beim FG!

Trotzdem lasse ich mich nicht abschrecken und pinne weiter..........

Zitat:

Original geschrieben von Murzel01



Zitat:

Man muss aber, nach meiner Information- und wie es übrigens auch wörtlich im §6 Abs.1 Nr. 4 des EStG steht, zwischen Bruttolistenpreis des Kfz im Zeitpunkt der EZ und Kosten für Sonderausstattung bto unterscheiden:
D.h. 1% vom Bto-LP des Fahrzeugs ohne Extras zzgl 1% der tatsächlich gezahlten Kosten für die Sonderausstattung bto sind zu versteuern. (Abgerundet auf volle 100 EUR)
Es kommt also schon auf die Gestaltung der Rechnung an, ein Nachlass sollte demnach
möglichst nur auf Extras ausgewiesen sein.

Das bedeutet z.B.:
Wenn der Listenpreis Brutto 50.000 Euro beträgt, die Sonderausstattung 10.000,- € haben wir ein Gesamtbrutto von 60 TSD.
Nun gibt der Händler 10% Rabatt = 6.000,- € und weißt dies bei der Rechnung auf die Sonderausstatung zu, dann wäre der zu versteuernde Betrag = 50 TSD Listenneupreis + 4 TSD für die Sonderausstattung = 54 TSD Gesamt zu versteuern ?!?
Und sowas geht?

thx für eine Auskunft

Ja, so steht`s im EStG und so ist es in meinem Steuerratgeber auch beispielhaft durchgerechnet worden.

Der Gesetzestext (s.o) dazu besagt wörtlich:

"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeuges ist für jeden Kalendermonat mit 1 vom Hundert des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen."

Das ist eindeutig, bei der Sonderausstattung sind die Kosten (sprich: das tatsächlich gezahlte Entgelt), beim Kfz der Bto-LP die Basis der Besteuerung.

Also diese Idee mit dem Rabatt nur auf die SA...
das Finanzamt und dann nachher das Gericht werden Dir um die Ohren hauen, dass es "der Lebenswirklichkeit nicht entspricht", dass man ein Auto zum LP kauft und auf die SA dann 60% Nachlaß bekommt. Du müsstest dann nachweisen dass Du den reinen Wagen nackt tatsächlich zum LP gekauft hättest, und BMW müsste diese Aufteilung auch erst mal akzeptieren!
Jungs, macht Euch doch mal eins klar: es geht hier AUSSCHLIESSLICH um Kohle die dieser Staat nach Meinung dieser ****** unbedingt braucht und um JEDEN Preis haben will!!!
ALSO: diese Idee wird IMHO NUR funzen solange keine Prüfung stattfindet!
Ach ja: warum die allermeisten Papier-FB besser finden als elektronische dürfte klar sein, oder?
EDIT: eine andere Sparmöglichkeit wäre es, einen total restaurierten, mit Neuteilen versehenen Wagen zu leasen ( CARPOINT in Karlsruhe z.B. baut moderne Jags auf alten Mk II´s auf) und nachher zu kaufen: da diese Wagen als Oldtimer gelten WIRD DER DAMALIGE LP von vielleicht umgerechnet 10 T€ als Basis angesetzt, der Wagen kostet aber tatsächlich 80 - da ist dann die Prozentabrechnung lohnend!

Dem ist nix hinzu zu fügen!

Ich habe mal von einem wohl sehr guten elektr. Fahrtenbuch gehört, das wie folgt funktioniert:

alle Fahrten mit dem PKW werden über GPS auf einem Server des Fahrtenbuchanbieters gespeichert. Wenn man wieder im Büro oder zuhause ist, loggt man sich auf dem Server ein und bearbeitet die gespeicherten Aufzeichnungen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten (Kategorisierung Privat / Dienstlich usw.). Das hat sich sehr komfortabel angehört, weil kein Aufzeichnungsgerät im Fahrzeug installiert werden muß, lediglich ein Sendeteil zum Server. Leider weiß ich nicht mehr, wie das System heißt. Wer kann mit der Information helfen, wie das System heißt ?

Hat jemand Erfahrungen mit diesem System ?

Danke.

Hessenkurier

Dieser Thread kommt mir gerade recht, weil ich jetzt auch ein Fahrtenbuch angefangen habe. Im Augenblick probiere ich das Programm von Fahrtenbuch.de, das hier schon mal erwähnt wurde. Gibt es eigentlich auch spezielle Hefte im Schreibwarenhandel, die für die Führung eines Fahrtenbuches formatiert sind?

Zitat:

Original geschrieben von Thknab



Zitat:

Original geschrieben von alderan_22


Naja, ein Fehler reicht und das Fahrtenbuch ist dahin so einfach ist es IMHO nicht. Wenn das FB schlüssig ist wird es der Prüfer wohl kaum wg. eines Fehlers kippen. Das würde ja bedeuten wenn ich einmal den Tacho falsch ablese oder ein Zahlendreher mache ist alles futsch.
im Rahmen meiner letzten BP wurde das Fahrtenbuch wg eines Zahlendrehers (verursacht durch Vertragswerkstatt) verworfen.

Selbst die helfenden Worte meines Stb. / WP halfen nix.......... es bliebe mir somit nur die Klage beim FG!

Eigentlich müsste man doch bei dem nächsten Eintrag nach einem Zahlendreher merken, dass es einen Eintragungsfehler gegeben hat und den korrigieren können. Dann sollte das FA doch wohl nicht meckern können, oder?

Zum Thema Sonderausstattung habe ich diesen Link (unter 2.1.a, zweiter Absatz) so verstanden, dass der Gesamtpreis (d.h. einschl. Listenpreis der Sonderausstattung) bei der 1%-Pauschalierung herangezogen wird:
http://www.hk24.de/.../Geschaeftswagen.jsp?oid=4991#2.1.b)

Hi,

ich nutze seit einem halben Jahr das WISO Fahrtenbuch. Ist absolut genial. Ich hatte auch erst ein schriftliches.
Du kannst immer wiederkehrende Fahrten inkl. der dazugehörigen km hinterlegen. Ich habe zwischen den Feitertagen das ganze Jahr 2007 gemacht und habe für ca. 41TKM ca. 10 Stunden benötigt.

Dabei habe ich sogar alle Tankquittungen und sonstige Kosten mit eingepflegt. Das Programm kann dir dann sagen wieviel Kosten auf das Geschäft entfallen und wieviel nicht. Ich nutze meinen zu 92% privat.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von 520dler


Ich nutze meinen zu 92% privat.

Und da soll sich ein Fahrtenbuch lohnen? Kann ich kaum glauben...

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von gk48


Dieser Thread kommt mir gerade recht, weil ich jetzt auch ein Fahrtenbuch angefangen habe. Im Augenblick probiere ich das Programm von Fahrtenbuch.de, das hier schon mal erwähnt wurde. Gibt es eigentlich auch spezielle Hefte im Schreibwarenhandel, die für die Führung eines Fahrtenbuches formatiert sind?

Zitat:

Original geschrieben von gk48



Zitat:

Original geschrieben von Thknab


Eigentlich müsste man doch bei dem nächsten Eintrag nach einem Zahlendreher merken, dass es einen Eintragungsfehler gegeben hat und den korrigieren können. Dann sollte das FA doch wohl nicht meckern können, oder?

Zum Thema Sonderausstattung habe ich diesen Link (unter 2.1.a, zweiter Absatz) so verstanden, dass der Gesamtpreis (d.h. einschl. Listenpreis der Sonderausstattung) bei der 1%-Pauschalierung herangezogen wird:
http://www.hk24.de/.../Geschaeftswagen.jsp?oid=4991#2.1.b)

Das Problem bei mir war, dass ich die Werkstattrechnung nicht kontrolliert habe. Ich konnte über meinen Stb nachweisen, dass mein Eintrag korrekt war, da ich einen Tag nach der Werkstattaufzeichnung beim Tüv war - jedoch zeigte sich der BP- ler nicht beeindruckt!
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