Fahrradträger für max. 4 Räder - AHK nachrüsten oder Heckklappenträger?
Hallo zusammen, der Titel verrät schon meine Frage: wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder (9 und 7) und wollen nun öfter die Räder mitnehmen. Unser Touran hat keine AHK, das Angebot an Heckklappenträgern ist sehr überschaubar und einen Dachträger möchte ich nicht. Daher nun die Frage: lohnt sich die Investition in eine AHK (die ich vermutlich wirklich nur dafür benötigen werde) und einen passenden AHK-Fahrradträger oder sind die Modelle für die Heckklappe (Menabo/Paulchen) völlig ausreichend? Und müßte es bei den Kupplungsträgern Thuke oder Uebler sein oder sind die günstigeren auch ok?
Wir werden das ganze sicher ein paarmal im Jahr nutzen. Schön wäre eine einfache Montage, Sicherheit und die Kapazität für 4 Räder (zur Not kommt ein Kinderrad hinten in den Kofferraum, aber schöner wäre es, alle auf dem Träger zu haben).
Ich denke, die Tendenz geht zur AHK, auch wenn das sicher deutlich teurer wird. Welche AHK würde man dann hier nehmen, eine starre, schwenkbare oder eine abnehmbare? Gesamtkosten? Hilfe! Und vielen Dank für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kreuzkoenig7 schrieb am 15. September 2020 um 12:12:17 Uhr:
Genau...In der BDA geht es explizit um die originale, schwenkbare AHK.
Die Westfalia hat diese Einschränkung nicht, darf die 80 kg am Kugelkopf und den Thule 926 mit vier Rädern.
Die Beschränkungen beziehen sich m.E. auf das Fz oder wurde mit der nachgerüsteten AHK eine erhöhte Stützlast in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen oder gibt es eine ABE der AHK, die ausdrücklich besagt, dass mit dem Einbau der AHK die originale Stützlast des Fz auf XXkg erhöht ist?
Wird die nach gerüstete AHK nicht an den werkseitig dafür vorgesehenen Punkten der Karosserie verschraubt?
Auch die originalen AHK haben oftmals mehr Stützlast, als 75kg und trotzdem darf mit Zubehör bei den meisten Fz des VW-Konzerns maximal nur bis 75kg ausgenutzt werden.
Ein Sharan hat 100kg Stützlast und darf trotzdem nur 75kg an Zubehör auf der AHK mitnehmen,
Da geht es eben nicht nur darum, was die AHK aushält, sondern es geht dem Fz-Hersteller auch um die fahrtechnische Wirkung des Gewichts mit Schwerpunkts deutlich hinter dem Auto und dabei ist es egal, welche AHK man verwendet.
Entscheidend dafür sind Zusatz-Gewicht und dessen Schwerpunktslage.
70 Antworten
Zitat:
@Crossi2008 schrieb am 9. September 2020 um 20:48:50 Uhr:
Ich habe den selben Träger. Da meine Frau ein E-Bike hat gehen nur 3 Räder bei uns rauf. Mit einem Faltrad das hatte ich mir auch schon überlegt. Müsste ich mal Probe fahren kann mir aber nicht so richtig vorstellen das es für Überlandfahrten so gut wie ein 28 Zoll Fahrrad ist.
Wir nehmen 2 Falträder mit, wenn wir mit dem Wohnwagen unterwegs sind. Das ist schlichtweg sehr praktisch. Die großen E-Bikes möchte ich jedenfalls nicht irgendwie auf der Deichsel, hinten am WoWa oder gar auf dem Dach des Autis haben.
Heckgepäckträger kommt mir bei dem Gewicht auch nicht infrage. Dafür ist die Heckklappe einfach nicht ausgelegt und öffnen könnte ich die während einer Fahrtpause ohne großen Auswand zudem nicht.
Zu den Fahreigenschaften:
Eines der beiden 20-Zoll-Falträder ist von Dahon (ganz günstig sind die nun auch wieder nicht...).
20 Zoll-Räder sind gegenüber den größeren Rädern (28er) bei schlechteren Wegstrecken eindeutig im Nachteil. Damit man überhaupt auch mal wagen kann auf sandigen Wegen oder Kopfsteinpflaster zu fahren, musste die originale Schmal-Bereifung des Dahon erstmal einer Variante mit gängiger 47mm breiter Bereifung weichen. Damit geht es so einigermaßen, wenn nicht nur glatter Asphalt befahren wird.
Trotzdem ist das Rad im Vergleich zu unseren E-Bikes immer noch "bockelhart".
das zweite Faltrad ist ein 20er e-Pedelec mit 57mm breiten Reifen und Vorderradfederung. Das hat den Nachteil, dass es deutlich schwerer ist, als das Dahon und etwas mehr Packbreite im Kofferraum beansprucht.
Ansonsten ist das in allen Punkten besser:
Damit kann man durchaus ähnlich komfortabel (auch auf unbefestigten Wegen) fahren, wie mit dem großen Rad. Die Sitzposition kann man aufrechter und damit bequemer einstellen und man ist zudem ausreichend flott unterwegs.
Zitat:
@Fahrer_VW schrieb am 4. Juni 2020 um 09:59:57 Uhr:
Hallo navec, hallo pintie,
jetzt bin ich neugierig. Ich hab bis jetzt immer auf die Stützlast geachtet.
Hab grad alle BDA‘s und Safety Instructions durch.
Finde dort nur Angaben zur Stützlast (bzw. max. Beladung des Fahrradträgers in Abhängigkeit der Stützlast).
[...]
Für mich wäre schon interessant, wo es weitere Beschränkung gibt, da sich bei Thule in den BDA’s alles auf die Stützlast bezieht.In der BDA vom Touran finde ich auch nichts.
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß,
VW-Fahrer
Hier der Auszug des Touran 5T MJ 2016 aus der BDA und dem Fahrzeugschein. Auch wenn man eine AHK mit 85 kg Stützlast verbaut, ist sie durch den Fahrzeugschein auf 80 kg beschränkt.
Dieselbe Beschränkung bzgl. Fahrradträger hat übrigens der aktuelle Touareg trotz 140 kg Stützlast und 3,5 t zul. Anhängelast.
Es gibt auch auch viele Fahrzeuge, bei denen gar keine Ausführungen und Beschränkungen zum Fahrradträgerbetrieb in der BDA steht. Beispiel: VW Touran 1T3.
@navec
Deine Antwort in Ehren.....
Die Frage vom TE war aber eher eine Kaufempfehlung zwecks einer Nachrüstung für eine AHK oder einen Heckträger!
Mit dem Kauf von 2 Klapprädern wird er da wohl wenig anfangen können :-)
Zitat:
@TornadoJETTA schrieb am 12. September 2020 um 07:09:28 Uhr:
Zitat:
@Fahrer_VW schrieb am 4. Juni 2020 um 09:59:57 Uhr:
Hallo navec, hallo pintie,
jetzt bin ich neugierig. Ich hab bis jetzt immer auf die Stützlast geachtet.
Hab grad alle BDA‘s und Safety Instructions durch.
Finde dort nur Angaben zur Stützlast (bzw. max. Beladung des Fahrradträgers in Abhängigkeit der Stützlast).
[...]
Für mich wäre schon interessant, wo es weitere Beschränkung gibt, da sich bei Thule in den BDA’s alles auf die Stützlast bezieht.In der BDA vom Touran finde ich auch nichts.
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß,
VW-FahrerHier der Auszug des Touran 5T MJ 2016 aus der BDA und dem Fahrzeugschein. Auch wenn man eine AHK mit 85 kg Stützlast verbaut, ist sie durch den Fahrzeugschein auf 80 kg beschränkt.
und für Zubehörtransport nur bis 75kg laut BDA zulässig.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Puhbert schrieb am 12. September 2020 um 14:07:17 Uhr:
@navec
Deine Antwort in Ehren.....
Die Frage vom TE war aber eher eine Kaufempfehlung zwecks einer Nachrüstung für eine AHK oder einen Heckträger!Mit dem Kauf von 2 Klapprädern wird er da wohl wenig anfangen können :-)
Vielleicht hast du nicht bemerkt, dass es gar nicht mehr um den TE ging....
Der Thread, der im Juni durch den TE gestartet wurde, wurde, nach fast 3 Monaten, erst vor ein paar Tagen durch @Crossi2008 wieder aufgewärmt. Der hatte u.a. eine Bemerkung zu Falträdern gemacht und daraufhin habe ich reagiert.
Zitat:
@navec schrieb am 12. September 2020 um 18:27:41 Uhr:
und für Zubehörtransport nur bis 75kg laut BDA zulässig.
Schau Dir meinen Anhang an. Da steht es! ;-)
@navec Vielleicht hast du nicht bemerkt, dass es gar nicht mehr um den TE ging....
Genau deshalb habe ich dir geantwortet ;-)
Wie soll sich jemand anderes, der dieses Thema für sich als Hilfe sucht, dann noch durchblicken, wenn man das Thema einfach für sich abändern tut?
Zitat:
@Puhbert schrieb am 13. September 2020 um 05:57:02 Uhr:
@navec Vielleicht hast du nicht bemerkt, dass es gar nicht mehr um den TE ging....Genau deshalb habe ich dir geantwortet ;-)
Wie soll sich jemand anderes, der dieses Thema für sich als Hilfe sucht, dann noch durchblicken, wenn man das Thema einfach für sich abändern tut?
Ja, ist manchmal nun so bei älteren Threads.....gerade wenn die aus mehreren, zeitlichen Abschnitten bestehen, muss man immer derauf achten, um was es im neuesten Kapitel genau geht und auf das Thema Falträder, welches ja bereits vorher von
@Crossi2008erwähnt wurde, habe ich lediglich reagiert.
Das ursprüngliche Thema ist, wie so oft, im ersten Abschnitt m.E. bereits eingehend erörtert worden und Falträder können durchaus eine Alternative oder z.B. auch eine Ergänzung zu Heck- oder AHK-Trägern sein.
Gerade dann, wenn 4 Räder transportiert werden sollen, für die beim Touran weder die Heckklappe, noch die AHK ernsthaft ausgelegt ist, könnte ein Faltrad die Lösung sein.
Ist ja auch nicht gegen dich oder böse gemeint, nur driftet mancher Thread halt total ab.
(Freundschaft :-)
Der TE meldet sich mal wieder: ich habe nun den Thule Velospace XT 2 gekauft, AHK wurde per Kupplung.de erworben und eingebaut. Bin mit dem Träger eigentlich ganz zufrieden, nur unhandlich und schwer ist er. 4 Räder sind mit der Erweiterung kein Problem, davon 2 Kinderräder.
Zitat:
@drmedmabuse schrieb am 13. September 2020 um 15:55:59 Uhr:
Der TE meldet sich mal wieder: ich habe nun den Thule Velospace XT 2 gekauft, AHK wurde per Kupplung.de erworben und eingebaut. Bin mit dem Träger eigentlich ganz zufrieden, nur unhandlich und schwer ist er. 4 Räder sind mit der Erweiterung kein Problem, davon 2 Kinderräder.
Dann hast du aber den XT 3, oder? Der XT 2 kann ja nur 2 transportieren mit Option auf ein drittes.
Zitat:
@drmedmabuse schrieb am 13. September 2020 um 15:55:59 Uhr:
Der TE meldet sich mal wieder: ich habe nun den Thule Velospace XT 2 gekauft, AHK wurde per Kupplung.de erworben und eingebaut. Bin mit dem Träger eigentlich ganz zufrieden, nur unhandlich und schwer ist er. 4 Räder sind mit der Erweiterung kein Problem, davon 2 Kinderräder.
Darf ich fragen, wie schwer die beiden Erwachsenenräder sind?
Hallo,
ich wundere mich sehr, dass hier gar nicht auf die Bedienungsanleitung eingegangen wird. Danach hat sich der Thread doch erledigt. Denn dort steht doch eindeutig geschrieben, dass nur Träger für max. 3 Fahrräder zulässig sind. Erlischt nicht die Betriebserlaubnis wenn ich entgegen der Anleitung handel? Alleine DAS wäre mir schon zu riskant. Was sagt die Versicherung wenn mir mit vier Rädern auf dem Träger etwas passiert? Da spielt dann das Gewicht nachher nur noch eine untergeordnete Rolle.
Gruß
Wenn es so ist wie @mgmddorf schreibt, halte ich das was @drmedmabuse macht für grob fahrlässig. Beschränkungen haben zu allermeist einen Sinn - idR um jemanden zu schützen. Das kann die eigene Familie sein, oder aber auch die hinter einem Fahrenden. Mit 130 km/h in einen Fahrradträger zu krachen stelle ich mir nicht witzig vor...