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Fahrradträger für max. 4 Räder - AHK nachrüsten oder Heckklappenträger?

VW Touran 2 (5T)

Hallo zusammen, der Titel verrät schon meine Frage: wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder (9 und 7) und wollen nun öfter die Räder mitnehmen. Unser Touran hat keine AHK, das Angebot an Heckklappenträgern ist sehr überschaubar und einen Dachträger möchte ich nicht. Daher nun die Frage: lohnt sich die Investition in eine AHK (die ich vermutlich wirklich nur dafür benötigen werde) und einen passenden AHK-Fahrradträger oder sind die Modelle für die Heckklappe (Menabo/Paulchen) völlig ausreichend? Und müßte es bei den Kupplungsträgern Thuke oder Uebler sein oder sind die günstigeren auch ok?
Wir werden das ganze sicher ein paarmal im Jahr nutzen. Schön wäre eine einfache Montage, Sicherheit und die Kapazität für 4 Räder (zur Not kommt ein Kinderrad hinten in den Kofferraum, aber schöner wäre es, alle auf dem Träger zu haben).
Ich denke, die Tendenz geht zur AHK, auch wenn das sicher deutlich teurer wird. Welche AHK würde man dann hier nehmen, eine starre, schwenkbare oder eine abnehmbare? Gesamtkosten? Hilfe! Und vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kreuzkoenig7 schrieb am 15. September 2020 um 12:12:17 Uhr:


Genau...In der BDA geht es explizit um die originale, schwenkbare AHK.

Die Westfalia hat diese Einschränkung nicht, darf die 80 kg am Kugelkopf und den Thule 926 mit vier Rädern.

Die Beschränkungen beziehen sich m.E. auf das Fz oder wurde mit der nachgerüsteten AHK eine erhöhte Stützlast in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen oder gibt es eine ABE der AHK, die ausdrücklich besagt, dass mit dem Einbau der AHK die originale Stützlast des Fz auf XXkg erhöht ist?
Wird die nach gerüstete AHK nicht an den werkseitig dafür vorgesehenen Punkten der Karosserie verschraubt?

Auch die originalen AHK haben oftmals mehr Stützlast, als 75kg und trotzdem darf mit Zubehör bei den meisten Fz des VW-Konzerns maximal nur bis 75kg ausgenutzt werden.
Ein Sharan hat 100kg Stützlast und darf trotzdem nur 75kg an Zubehör auf der AHK mitnehmen,

Da geht es eben nicht nur darum, was die AHK aushält, sondern es geht dem Fz-Hersteller auch um die fahrtechnische Wirkung des Gewichts mit Schwerpunkts deutlich hinter dem Auto und dabei ist es egal, welche AHK man verwendet.
Entscheidend dafür sind Zusatz-Gewicht und dessen Schwerpunktslage.

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Hallo @Malu3bg ,

siehe Beitrag von TornadoJetta am 12.September 2020, 07:09 Uhr

Gruß

Die Beschränkung in der BDA bezieht sich auf die originale, schwenkbare AHK.
Für meine nachgerüstete Westfalia nicht.

Zitat:

@kreuzkoenig7 schrieb am 15. September 2020 um 07:12:46 Uhr:


Die Beschränkung in der BDA bezieht sich auf die originale, schwenkbare AHK.
Für meine nachgerüstete Westfalia nicht.

Welche Beschränkung?
-Ausladung 700mm
-3 Fahrräder
--Gesamtgewicht 75kg am Kugelkopf

Hat die Westfalia kpl eigene Werte?

Genau...In der BDA geht es explizit um die originale, schwenkbare AHK.

Die Westfalia hat diese Einschränkung nicht, darf die 80 kg am Kugelkopf und den Thule 926 mit vier Rädern.

Krass, gute Lösung um die letzten 5kg und das vierte Rad möglich zu machen.

Dann ist die von Westfalia aber eine feste und nicht schwenkbar, oder?

Nein, abnehmbar.
Vertikal gesteckt (Automatiksystem)

Ich vermute, bei der schwenkbaren kommt das Drehgelenk ab der angegebenen Ausladung von 700mm an seine Grenze und daher die Beschränkung.

Denke auch, so wird es sein.

Der Hebel wirkt aber nicht nur auf die Kupplung, aber redet euch das Mal alle schön.

Zitat:

@kreuzkoenig7 schrieb am 15. September 2020 um 13:01:26 Uhr:


Warum "krass"...?

Weil es gut durchdacht ist.

Also Leute,
ich will mir die Sache ganz bestimmt nicht schön reden.
Aber es wird Fakten für diese Einschränkungen geben. Diese sind aber auf sämtlichen Unterlagen seitens VW nicht einsehbar. Die BDA bezieht sich auf die vom Werk aus verbaute AHK.
Diese habe ich nicht. Und in der Dokumentation von der Westfalia gibt es diese Einschränkungen nicht. Auch habe ich einen Thule Träger 3+1 der eine zertifizierte Freigabe für diese vier Fahrräder hat.
Die angegebene Stützlast von 80 KG halte ich ein.
Auch überschreite ich auf der BAB die Richtgeschwindigkeit von 130 KM/H mit dieser Kombination nicht.

Selbstverständlich schaut man sich bei jeder Rast den Träger an und überzeugt sich von seinem Halt.

Wo bitte bewege ich mich auf dem hier rauszuhörenden, "sehr dünnem Eis" oder stehe mit dem "Sensemann" auf einer Stufe?

Mit Verlaub, ich bin der Meinung, dass mit diesem Gespann keinerlei Probleme zu erwarten sind.

Habe die Ehre...

Wenn es durch die Hersteller freigegeben ist, ist es völlig legitim. Dass es auf Kante genäht ist, sollte auch jedem klar sein. Aber es ist innerhalb aller Grenzen. Fände es nicht gut, wenn diese bewusst überschritten werden, wie es scheinbar beim Originalhaken wäre. So ist es jetzt wie mit dem Touran mit Vmax über die Bahn zu brettern: alles legal, aber durchaus im Grenzbereich...

Ich sehe hier ehrlich gesagt auch kein Problem. Ich bin mit den 4 Rädern weit unter 80kg, der Träger von Thule ist für 4 Räder zugelassen und auch ich fahre damit sicher nicht mehr als 130 km/h.

Macht euch locker bei den meisten Autoversicherungen ist grobe Fahrlässigkeit mit versichert.

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