Fahrradfahrer Vorfahrt genommen ... ANZEIGE !?!?!
Hallo liebe Community,
Ich hatte heute morgen eine etwas unangenehme Situation. Ich war auf dem Weg zur Schule um meine EnglischLK Klausur zu schreiben.
Auf dem kurz vor der Schule fuhr ich in eine 30er Zone rein. ( Ich fuhr laut Tacho 33 km/h ) Vor mir fuhr ein Radfahrer mit einem E-Bike zurecht auf der Straße, dieser fuhr allerdings nach rechts auf den Radweg als er merkte das jemand hinter ihm fuhr. Ich überholte ich daraufhin mit großem Abstand und laut Tacho 33 km/h als ich etwas später nach rechts abbiegen wollte guckte ich logischer Weise in meinem Spiegel machte Schulterblick und alles. Ich konnte dementsprechend sehen, dass der Radfahrer relativ weit weg war. In meinen Gedanken versunken fuhr ich also in die Straße rechts rein. Nachdem ich ca 1 min später an meiner Schule geparkt hatte sah ich schon wie der Radfahrer kam und ein Bild von meinem Auto und mir machte. Als ich ihn dann fragt was los ist erklärte er mir er habe ein Bremsen müssen um nicht in mein Auto zu fahren. ( er sagte auch er habe keine Vollbremsung gemacht sondern lediglich ein bisschen gebremst ) Desweiter sagte er, dass wir Autofahrer wohl die Geschwindigkeit von E-Bikes immens unterschätzen würden und das ich viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Ich versucht ihm dann zu erklären, dass ich lediglich 3 km/h über der vorgegebenen Geschwindigkeit gewesen sei und das ich wahrscheinlich wirklich unterschätzt habe wie schnell sein Fahrrad doch war. Desweitern versicherte ich mich , dass es ihm gut geht und entschuldigte mich für mein Fehlverhalten. ( erklärte nochmal, dass ich die Situation anders wahrgenommen habe da ich logischerweise dachte es wäre deutlich genug Platz gewesen ) Er ist dann weggefahren nachdem er erneut ein Foto von meinem Kennzeichen machte und sagte:" Mal sehen was die Polizei davon hält". Jetzt meine Fragen :
Muss ich mit einer Anzeige rechnen?
Muss ich mit einer Verlängerung meiner Probzeit rechnen? ( habe seit 1 Jahr den Führerschein)
Wenn es eine Anzeige gibt, was wäre die Konsequenz für mich ?
P.S. an alle Radfahrer hier ich habe mich mehrmals entschuldigt und versichert ob es ihm gut geht und nein eine Anzeige ist nicht meine einzige Sorge ich muss die ganze Zeit daran denken was hätte passieren können wenn der Radfahrer mein Auto getroffen hätte UND ich habe ein extrem schlechtes Gewissen !!!
Vielen Dank für die Antworten im vorhinein
Alex
Beste Antwort im Thema
Zur Not steht Aussage gegen Aussage, wenn keiner zeugen hat und dann passiert eh nichts.
Sagste halt du hast geguckt und er war weit genug weg. Du hast ihn nicht ausgebremst.
Wenn ich jeden anzeigen würde, wenn ich Mal leicht bremsen muss, dann würde ich garnicht mehr nachkommen mit anzeigen. Egal ob auf dem Rad oder mit dem Auto.
Vielleicht sollte gerade er mit seinem E-Bike auch etwas darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit falsch einschätzen könnten. Wenn es Mal richtig knallt, hat er auch nichts mehr von seinem Recht.
82 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:20:52 Uhr:
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:59:32 Uhr:
Das bezweifelt auch niemand, aber es ging mir darum, dass am Ende trotzdem nur der Fahrradfahrer selbst um seine Geschwindigkeit weiß und daher (auch im eigenen Interesse zur Vermeidung von potentiell lebensverkürzenden Situationen) mögliche Fehleinschätzungen der Autofahrer mit einkalkulieren muss in seine Verhaltensweise. Natürlich wird sich jeder Autofahrer bemühen die Situation richtig einzuschätzen und Vorfahrt zu gewähren - aber manchmal verschätzt man sich einfach. Gerade weil die Geschwindigkeit dieser E-Bikes teilweise extrem hoch ist - und sie aber trotzdem Fuß/Radweg benutzen anstelle der Straße.
Und nun kommts: wenn sie vorschriftsmäßig auf der Straße fahren und hinter mir sind, so dürfen sie mich auch nicht rechts überholen, sondern müssen abbremsen und meinen Abbiegevorgang genauso abwarten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.§9 Absatz 3
Wer abbiegen möchte, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,.....Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Ich überhole also einen langsamen Fahrradfahrer, der auf der Straße und meiner Spur fährt, der an sich ein regulärer Verkehrsteilnehmer ist, und muss ihn dann im Zweifelsfall mich wieder rechts überholen lassen bevor ich selbst abbiege? Wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht ..
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Mai 2020 um 12:24:38 Uhr:
2% die Bußgeldstelle stellt es ein
Die Bußgeldstelle stellt gar nix ein, weil die nicht verlieren können.
Zahlst du haben die das Bußgeld, zahlst du nicht, trägt die Gerichtskosten die Staatskasse. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:25:11 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:20:52 Uhr:
§9 Absatz 3
Wer abbiegen möchte, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,.....Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.Ich überhole also einen langsamen Fahrradfahrer, der auf der Straße und meiner Spur fährt, der an sich ein regulärer Verkehrsteilnehmer ist, und muss ihn dann im Zweifelsfall mich wieder rechts überholen lassen bevor ich selbst abbiege? Wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht ..
Böse Falle, aber ja, ist so. Der Radweg hat Vorfahrt. Genauso wie die Fußgänger, welche die Straße überqueren. Der Abbiegende muss auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Selbst wenn der Radfahrer Schuld hatte - wenn's kracht und Du eindeutig im Recht warst, bekommst Du die Schuld. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer bekommen immer Recht. Was glaubst Du, warum sich die Radfahrer teilweise so rücksichtslos benehmen und es oft sogar drauf anlegen? Die wissen genau, dass sie nie schuldig gesprochen werden.
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:25:11 Uhr:
....und muss ihn dann im Zweifelsfall mich wieder rechts überholen lassen bevor ich selbst abbiege? ....
Der geradeaus fahrende Verkehr hat nunmal Vorfahrt. Bedanken musst Du Dich bei dem Verkehrsplaner der die betreffende Kreuzung ohne richtigen Fahhradweg mit eigener Ampelphase geplant hat.
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Moment, ich rede nicht von Fahrradwegen. Nehmen wir an es gibt eine Straße und einen Fußweg, der Radfahrer nutzt die Straße, keinen separaten Radweg .
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Mai 2020 um 09:45:01 Uhr:
als Beweis reicht seine Zeugenaussage vollkommen aus. Gestützt von dem Foto.
Sei da mal nicht so sicher. Auf dem Foto soll was zu sehen sein ? Wie der Autofahrer gerade die Vorfahrt missachtet ? Und das augenscheinlich nichtmal mit Absicht.
Weiterhin ist kein Schaden entstanden.
Wenn man tatsächlich jeden anzeigen würde, welcher einem mehr oder weniger zum Bremsen ,,zwingt,, hätte die Polizei viel zu tun.
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:25:11 Uhr:
Ich überhole also einen langsamen Fahrradfahrer, der auf der Straße und meiner Spur fährt, der an sich ein regulärer Verkehrsteilnehmer ist, und muss ihn dann im Zweifelsfall mich wieder rechts überholen lassen bevor ich selbst abbiege? Wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht ..
Vermutlich intelligente Menschen, die sich Gedanken gemacht haben, wie ein Miteinander und Rücksichtnahme im Verkehr funktionieren sollte.
Im Straßenverkehr ist es erlebte Praxis, dass ich als Radfahrer bei jeder Ausfahrt von einem Autofahrer in meiner Fahrtrichtung überholt werde, der dann 50 bis 100 m weiter eine Bremsung hinlegt, weil
-auf der Straße vor ihm schon ein anderes Fzg. hält und er wg. Gegenverkehr nicht vorbei kommt
-er abbiegen möchte und die Geschwindigkeit verringern muss
-er vor der Einfahrt vor einem Kreisel bremst, obwohl frei ist
-die Ampel schon rot zeigt, er aber noch schnell vorbei wollte
Als Radfahrer bist du in dem Moment vergessen, wenn du überholt worden bis und leider haben viele Fahrzeugführer keinen Blick voraus, um zu ahnen, was vor ihnen in den nächsten 2 -3 Sekunden passieren wird.
Die Blechkiste schottet ab und macht unsensibel, vor allem, wenn man selbst nicht mit dem Rad unterwegs ist.
Aber ich habe mich dran gewöhnt und rege mich nur noch auf, wenn es dann extrem wird.
Zum Fall des TE:
Vermutlich wird nichts kommen. Du hast die Situation anders eingeschätzt und aus der Sicht des Radlers
war es evtl. ärgerlich. Vermutlich war es ein Pedelec=kein Kennzeichen und kein E-Bike=mit Kennzeichen
Es ist nichts gottseidank nichts passiert.
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:51:26 Uhr:
Moment, ich rede nicht von Fahrradwegen. Nehmen wir an es gibt eine Straße und einen Fußweg, der Radfahrer nutzt die Straße, keinen separaten Radweg .
Genau das ist ja das Problem, die Radfahrer werden auf die Fahrbahn zu den Autos verbannt. Da kann er dann entweder mittig fahren und angehupt werden, oder wird am rechten Fahrbahnrand von Rechtsabbiegern umgenietet. Wäre alles kein Thema wenn man baulich abgetrennte Radwege mit eigener Ampelphase hätte.
Zitat:
@maja2004 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:52:35 Uhr:
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:25:11 Uhr:
Ich überhole also einen langsamen Fahrradfahrer, der auf der Straße und meiner Spur fährt, der an sich ein regulärer Verkehrsteilnehmer ist, und muss ihn dann im Zweifelsfall mich wieder rechts überholen lassen bevor ich selbst abbiege? Wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht ..
Vermutlich intelligente Menschen, die sich Gedanken gemacht haben, wie ein Miteinander und Rücksichtnahme im Verkehr funktionieren sollte.
Im Straßenverkehr ist es erlebte Praxis, dass ich als Radfahrer bei jeder Ausfahrt von einem Autofahrer in meiner Fahrtrichtung überholt werde, der dann 50 bis 100 m weiter eine Bremsung hinlegt, weil
-auf der Straße vor ihm schon ein anderes Fzg. hält und er wg. Gegenverkehr nicht vorbei kommt
-er abbiegen möchte und die Geschwindigkeit verringern muss
-er vor der Einfahrt vor einem Kreisel bremst, obwohl frei ist
-die Ampel schon rot zeigt, er aber noch schnell vorbei wollte
Als Radfahrer bist du in dem Moment vergessen, wenn du überholt worden bis und leider haben viele Fahrzeugführer keinen Blick voraus, um zu ahnen, was vor ihnen in den nächsten 2 -3 Sekunden passieren wird.
Die Blechkiste schottet ab und macht unsensibel, vor allem, wenn man selbst nicht mit dem Rad unterwegs ist.
Aber ich habe mich dran gewöhnt und rege mich nur noch auf, wenn es dann extrem wird.
Verstehe den Punkt nicht. Dann bremst du und ordnest dich an der Stelle ein. Warum willst du alle wieder überholen? Du bist langsamer als die Autos und wirst sie wieder behindern bzw erneut zu Überholmanövern zwingen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:33:33 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Mai 2020 um 12:24:38 Uhr:
2% die Bußgeldstelle stellt es ein
Die Bußgeldstelle stellt gar nix ein, weil die nicht verlieren können.
Zahlst du haben die das Bußgeld, zahlst du nicht, trägt die Gerichtskosten die Staatskasse. 😉Gruß Metalhead
Die fangen erst gar nix an bei so 'nem Fall, da das regelmäßig nicht zu gewinnen ist 😉
Da wird folgendes passieren, falls der Radfahrer zur Polizei rennt:
1.Die Polizei fragt nach Zeugen oder anderen haltbaren Beweisen.
2. Kommt da nix, oder er zeigt nur die Bilder mit dem TE drauf, bekommt der zu hören: "Wir können die Anzeige zwar aufnehmen, aber wir wissen wie das ausgeht. Der andere wird es abstreiten und das Verfahren wird eingestellt."
3. Wenn der Radfahrer stur bleibt, da seine Synapsen es immer noch nicht gerafft haben, schickt die Polizei oder das Ordnungsamt einen Anhörungsbogen an den TE. Die können ja erstmal nix eindeutig nachweisen.
4. In dem Anhörungsbogen macht der TE dann das Kreuzchen bei Aussagenverweigerung, da er sich ja ggf. selbst belasten würde. Oder er schreibt rein, dass er von nix weiß und um entsprechende Beweise bittet. Er kann auch die Situation so schildern, wie sie war (aber nichts von 33 km/h schreiben - er hat ja alles richtig gemacht), sich sogar entschuldigt hat für etwas, was gar nicht passiert ist usw., das volle Sülzprogramm. Damit stellt er den Radfahrer indirekt als Vollidioten dar.
5. Die Sache wird eingestellt.
Sollte der Radfahrer woher auch immer irgendwelche Zeugen herzaubern, würde ich das an den Anwalt geben und dem Typen, wie ZiKla schon treffend ausgeführt hat, den Einlauf seines Lebens verpassen. 😉
Du musst mal auf's Rad. 🙂
Es geht um die Sicherheit. Die Radbremsen sind schlechter. Du überholst und steigst dann in die Eisen, um abzubiegen oder anderes. Der Radler muss das dann ja auch tun. Zudem nimmst du ihm den Schwung, er muss anfahren ect.
Wenn du überholst und es genug Distanz gibt, ist es kein Thema.
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:25:11 Uhr:
Ich überhole also einen langsamen Fahrradfahrer, der auf der Straße und meiner Spur fährt, der an sich ein regulärer Verkehrsteilnehmer ist, und muss ihn dann im Zweifelsfall mich wieder rechts überholen lassen bevor ich selbst abbiege? Wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht ..
Die Regelung ist gar nicht so dumm, denn wenn Du den Radfahrer überholst und er noch so knapp hinter Dir ist, daß Du ihn dann vor dem Abbiegen wieder durchlassen musst, hättest Du den Radfahrer gar nicht erst überholen sollen.
Übertrage das einfach mal auf zwei Autos: Du überholst ein langsam fahrendes Auto um anschließend rechts abzubiegen und bremst dadurch das gerade überholte Auto aus. Wie wird der gerade Überholte das wohl finden?
Bevor hier wieder komische Diskussionen aufkommen: Natürlich würde ich als Radfahrer in einer solchen Situation nicht rechts an dem Auto vorbeifahren, solange nicht klar ist, dass der mich auch wirklich durchlässt. Aber erst einmal zügig weiter draufzufahren, um klarzumachen, dass ich da gerne mein Vorfahrtsrecht wahrnehmen möchte, würde ich schon. Gute Bremsen hat meine Fahrrad.
Zitat:
@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:51:26 Uhr:
Moment, ich rede nicht von Fahrradwegen. Nehmen wir an es gibt eine Straße und einen Fußweg, der Radfahrer nutzt die Straße, keinen separaten Radweg .
Der Radfahrer hat Vorfahrt. Selbst, wenn er eine rote Ampel missachtet und dann vom Querverkehr umgenietet wird, ist der KFZ-Fahrer Schuld, der ihn platt gemacht hat.
Wie gesagt, ganz böse Falle!
Für den TE sollte aus dem Erlebnis die Lernerkenntnis sein:
Als Autofahrer
-wenn man demnächst rechts abbiegen will, überlegen, ob man den Radfahrer noch überholt oder dahinterbleibt
-beim Rechtsabbiegen immer nach Parallelverkehr schauen, insbesondere wenn man kurz vorher etwas überholt hat. Für "In meinen Gedanken versunken" ist im Verkehr eher kein Platz.
Als Radfahrer:
-bei Annäherung an Kreuzung dem Auto-Parallelverkehr auf die Blinker schauen. Wenn einer zum Abbiegen ansetzt, nach dem Kopf des Fahrers gucken und bremsbereit sein.
allgemein:
-Hunde die bellen, beissen mit ganz großen Wahrscheinlichkeit nicht. Ich habe in 30+ Jahren FS vielleicht 3x mit solchen Fotodrohaktionen zu tun gehabt...niente
-ne Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (wenn man mit Job anfängt und auszieht ggf. erweitert auf Arbeits- und Mietrecht) ist ne Überlegung wert. Diverse Autoclubs haben oft erträgliche Tarife für Neulinge.
bye
Zitat:
@R2_D2 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:41:54 Uhr:
- wenn's kracht und Du eindeutig im Recht warst, bekommst Du die Schuld. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer bekommen immer Recht. Was glaubst Du, warum sich die Radfahrer teilweise so rücksichtslos benehmen und es oft sogar drauf anlegen? Die wissen genau, dass sie nie schuldig gesprochen werden.
Da verwechselt einer Schuld mit Haftung. 😉
Unterm Strich aber egal, finde die Regelung auch nicht so toll (kommt von der Betriebsgefahr).
Gruß Metalhead