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Fahrradfahrer Vorfahrt genommen ... ANZEIGE !?!?!

Audi A3 8VS Limousine/Cabrio
Themenstarteram 19. Mai 2020 um 13:25

Hallo liebe Community,

Ich hatte heute morgen eine etwas unangenehme Situation. Ich war auf dem Weg zur Schule um meine EnglischLK Klausur zu schreiben.

Auf dem kurz vor der Schule fuhr ich in eine 30er Zone rein. ( Ich fuhr laut Tacho 33 km/h ) Vor mir fuhr ein Radfahrer mit einem E-Bike zurecht auf der Straße, dieser fuhr allerdings nach rechts auf den Radweg als er merkte das jemand hinter ihm fuhr. Ich überholte ich daraufhin mit großem Abstand und laut Tacho 33 km/h als ich etwas später nach rechts abbiegen wollte guckte ich logischer Weise in meinem Spiegel machte Schulterblick und alles. Ich konnte dementsprechend sehen, dass der Radfahrer relativ weit weg war. In meinen Gedanken versunken fuhr ich also in die Straße rechts rein. Nachdem ich ca 1 min später an meiner Schule geparkt hatte sah ich schon wie der Radfahrer kam und ein Bild von meinem Auto und mir machte. Als ich ihn dann fragt was los ist erklärte er mir er habe ein Bremsen müssen um nicht in mein Auto zu fahren. ( er sagte auch er habe keine Vollbremsung gemacht sondern lediglich ein bisschen gebremst ) Desweiter sagte er, dass wir Autofahrer wohl die Geschwindigkeit von E-Bikes immens unterschätzen würden und das ich viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Ich versucht ihm dann zu erklären, dass ich lediglich 3 km/h über der vorgegebenen Geschwindigkeit gewesen sei und das ich wahrscheinlich wirklich unterschätzt habe wie schnell sein Fahrrad doch war. Desweitern versicherte ich mich , dass es ihm gut geht und entschuldigte mich für mein Fehlverhalten. ( erklärte nochmal, dass ich die Situation anders wahrgenommen habe da ich logischerweise dachte es wäre deutlich genug Platz gewesen ) Er ist dann weggefahren nachdem er erneut ein Foto von meinem Kennzeichen machte und sagte:" Mal sehen was die Polizei davon hält". Jetzt meine Fragen :

Muss ich mit einer Anzeige rechnen?

Muss ich mit einer Verlängerung meiner Probzeit rechnen? ( habe seit 1 Jahr den Führerschein)

Wenn es eine Anzeige gibt, was wäre die Konsequenz für mich ?

 

P.S. an alle Radfahrer hier ich habe mich mehrmals entschuldigt und versichert ob es ihm gut geht und nein eine Anzeige ist nicht meine einzige Sorge ich muss die ganze Zeit daran denken was hätte passieren können wenn der Radfahrer mein Auto getroffen hätte UND ich habe ein extrem schlechtes Gewissen !!!

 

Vielen Dank für die Antworten im vorhinein

Alex

Beste Antwort im Thema

Zur Not steht Aussage gegen Aussage, wenn keiner zeugen hat und dann passiert eh nichts.

Sagste halt du hast geguckt und er war weit genug weg. Du hast ihn nicht ausgebremst.

 

Wenn ich jeden anzeigen würde, wenn ich Mal leicht bremsen muss, dann würde ich garnicht mehr nachkommen mit anzeigen. Egal ob auf dem Rad oder mit dem Auto.

 

Vielleicht sollte gerade er mit seinem E-Bike auch etwas darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit falsch einschätzen könnten. Wenn es Mal richtig knallt, hat er auch nichts mehr von seinem Recht.

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Zitat:

@R2_D2 schrieb am 20. Mai 2020 um 09:37:02 Uhr:

Das Problem ist, dass wenn der Radfahrer den Verstoß eindeutig beweisen kann, das Foto zulässig wäre.

als Beweis reicht seine Zeugenaussage vollkommen aus. Gestützt von dem Foto.

Aber: erstens zeigt der Radler das eh nicht an (da wäre jeder Radfahrer schwer beschäftigt) und zweitens werden solche Fälle auch nicht immer weiterverfolgt. Also erst einmal entspannt zurücklehnen.

Und nein: der Radfahrer hat an dem Vorfall keine Schuld. Auch wenn das Einige hier schon wieder absondern müssen.

Hier sind noch welche:

https://www.haufe.de/.../...u-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html

"Kein Schutz für selbst ernannter Ordnungshüter

Nach Auffassung des AG maßte sich der selbst ernannte Ordnungshüter durch die systematische Überwachung von Hundehaltern eine Aufgabe an, die ihm rechtlich nicht zustand. Er machte sich zum verlängerten Arm der Ordnungsbehörde. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist aber nicht die Aufgabe eines einzelnen Bürgers. Aus diesem Grunde sei das Interesse des Betroffenen – auch wenn es letztlich dem hehren Ziele des Naturschutzes diene – nicht schutzwürdig. In diesem Fall gab das AG dem Persönlichkeitsrecht der fotografierten Personen also den Vorrang und gab dem Antrag einer dieser Personen auf Unterlassung statt.

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.7.2013, 10 Sa Ga 3/13; KG Berlin, Urteil v. 5. 7.1979, 12 U 1277/79; AG Bonn, Urteil v. 28.1.2014, 109 C 228/13)"

D.h. im direkten Vergleich würde der Radfahrer hier riskieren vom Gericht eins aufs Maul zu bekommen.

@R2_D2

Zitat:

@R2_D2 schrieb am 20. Mai 2020 um 09:51:26 Uhr:

Hier sind noch welche:

https://www.haufe.de/.../...u-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html

"Kein Schutz für selbst ernannter Ordnungshüter

Nach Auffassung des AG maßte sich der selbst ernannte Ordnungshüter durch die systematische Überwachung von Hundehaltern eine Aufgabe an, die ihm rechtlich nicht zustand. Er machte sich zum verlängerten Arm der Ordnungsbehörde. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist aber nicht die Aufgabe eines einzelnen Bürgers. Aus diesem Grunde sei das Interesse des Betroffenen – auch wenn es letztlich dem hehren Ziele des Naturschutzes diene – nicht schutzwürdig. In diesem Fall gab das AG dem Persönlichkeitsrecht der fotografierten Personen also den Vorrang und gab dem Antrag einer dieser Personen auf Unterlassung statt.

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.7.2013, 10 Sa Ga 3/13; KG Berlin, Urteil v. 5. 7.1979, 12 U 1277/79; AG Bonn, Urteil v. 28.1.2014, 109 C 228/13)"

D.h. im direkten Vergleich würde der Radfahrer hier riskieren vom Gericht eins aufs Maul zu bekommen.

Liest du auch das, was du hier verlinkst?:confused:

Wer in der Öffentlichkeit eine Person fotografiert, um damit in einem späteren Prozess ein Beweismittel an der Hand zu haben, handelt in der Regel nicht rechtswidrig. Die hiermit grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt..... Nach Auffassung des AG maßte sich der selbst ernannte Ordnungshüter durch die systematische Überwachung von Hundehaltern eine Aufgabe an, die ihm rechtlich nicht zustand.

Wo siehst du hier(thread) im Auto/Radfahrer-Konflikt eine systematische Überwachung?

Das müsste doch auch ein bekennender "Nichtjurist" erkennen, dass das hier nicht passt.

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

@20vw10

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 09:22:21 Uhr:

...Woher soll ich als Autofahrer also ahnen, das Opa plötzlich mit 30 kmh angeschossen kommt? Das ist schlichtweg nicht vorhersehbar...

Gibt es immer noch Leute, die nicht mit bekommen haben, dass Opa statt mit ca. 15km/h jetzt mit ca. 20 -25km/h unterwegs ist. Wo hast du die letzten Jahre gewohnt oder verschlafen?

https://www.heise.de/.../...E-Bikes-boomen-in-Deutschland-3654989.html

Nicht vorhersehbar...????:confused:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

Zitat:

...und da verschiebt sich m.M.n. auch ein stückweit die Verantwortung in Richtung des Fahrradfahrers. ...

Eine/deine Meinung.

Spielt aber letztlich für die Straf- u. Haftungsrechtliche Bewertung keine Rolle.

Hab die Artikel jetzt nicht gelesen, aber wieviel Prozent der Fahrräder in Deutschland sind jetzt E-Bikes auf die Gesamtmasse bezogen?

 

Du plädierst also dafür grundsätzlich zu warten, könnte ja ein E-Bike sein, und wenn's dann doch nur Opa mit 6kmh auf nem alten Drahtesel ist haben wir hinter mir halt nen Rückstau von Berlin nach Hamburg bevor ich abgebogen bin.

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

 

Du plädierst also dafür grundsätzlich zu warten, könnte ja ein E-Bike sein, und wenn's dann doch nur Opa mit 6kmh auf nem alten Drahtesel ist haben wir hinter mir halt nen Rückstau von Berlin nach Hamburg bevor ich abgebogen bin.

Grundsätzlich muss ich als Autofahrer beim Rechtsabbiegen schauen, ob ein Radfahrer kommt oder nicht. Und natürlich muss ich dann die Geschwindigkeit des Radfahrers korrekt einschätzen, so dass dieser beim Abbiegen nicht behindert wird. Kann ich die Geschwindigkeit nicht einschätzen, muss ich halt sicherheitshalber warten, bis er vorbei ist. Egal ob sich ein Rückstau auf der Strasse bildet, das ist kein Grund, der eine Vorfahrtsmissachtung rechtfertigt. Übrigens sind manche Radfahrer ohne E-Unterstützung auch mit 25 km/h und schneller unterwegs und das ist in den meisten Fällen auch erlaubt.

Zitat:

@_AudiAlex_ schrieb am 19. Mai 2020 um 15:25:45 Uhr:

... er sagte auch er habe keine Vollbremsung gemacht sondern lediglich ein bisschen gebremst ...

Daraus wird doch nichtmal eine maßgebliche Behinderung (welche für eine Vorfahrtverletzung Voraussetzung ist), zumindest wenn er das genauso bei der Polizei zu Protokoll gibt.

Meine Einschätzung:

- 90%: Bis der zur Polizei geradelt ist hat er sich es anders überlegt

- 9%: Der Staatsanwalt stellt ein

- 0,9%: Du sagst aus und es wird dann eingestellt

- 0,1%: Du wirst verknackt und muß nach 3 Instanzen 25,- Strafe zahlen

--> Laß dir mal keine schlaflosen Nächte machen. ;)

Gruß Metalhead

Grundsätzlich ist das Verhalten des TE doch vorbildlich. Er hat versucht rücksichtsvoll zu reagieren und war sich nicht mal eines Fehlers bewusst, auf den ihn der Radler dann vermeintlich festnageln wollte ("er musste leicht bremsen" - na ein Glück haben die Fahrräder werksmäßig ne Bremse verbaut, ist aber auch ein Unding das er die benutzen muss im öffentlichen Straßenverkehr), und hat sich trotzdem entschuldigt. Dazu dieser Thread. Das zeigt doch ganz klar dass er sich Gedanken macht und daraus lernen will. Gibt hier m.M.n. gar keine Gründe die für irgendeine Art der Strafe sprechen, erst recht keine derart schlimme die die Probezeit beeinträchtigen würde.

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

@20vw10

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

 

Gibt es immer noch Leute, die nicht mit bekommen haben, dass Opa statt mit ca. 15km/h jetzt mit ca. 20 -25km/h unterwegs ist. Wo hast du die letzten Jahre gewohnt oder verschlafen?

https://www.heise.de/.../...E-Bikes-boomen-in-Deutschland-3654989.html

Nicht vorhersehbar...????:confused:

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

 

Eine/deine Meinung.

Spielt aber letztlich für die Straf- u. Haftungsrechtliche Bewertung keine Rolle.

Hab die Artikel jetzt nicht gelesen, aber wieviel Prozent der Fahrräder in Deutschland sind jetzt E-Bikes auf die Gesamtmasse bezogen?

Ich habe keine Ahnung. Ist auch unwichtig.

Ich wüsste auch nicht, wie viel Ferrari, Lamborghini oder Porsche im Bezug auf die Gesamtmasse rum fahren. Mir ist aber bekannt, dass die langsam oder schnell fahren können.

Zitat:

Du plädierst also dafür grundsätzlich zu warten, könnte ja ein E-Bike sein, und wenn's dann doch nur Opa mit 6kmh auf nem alten Drahtesel ist haben wir hinter mir halt nen Rückstau von Berlin nach Hamburg bevor ich abgebogen bin.

Nein.

Ich bewerte jede Abbiege-Situation neu, völlig unabhängig davon, ob ein E-Bike, Rennrad oder Mountainbike mit Opa, Oma oder Schulkind dort ankommen könnte.

Mir wäre auch folgendes peinlich:

"Hr. Wachtmeister, ich musste hier zügig abbiegen, da hinter mir schon Stau war. Das hätte Opi auf dem E-Bike aber auch sehen müssen!."

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

@20vw10

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

 

Gibt es immer noch Leute, die nicht mit bekommen haben, dass Opa statt mit ca. 15km/h jetzt mit ca. 20 -25km/h unterwegs ist. Wo hast du die letzten Jahre gewohnt oder verschlafen?

https://www.heise.de/.../...E-Bikes-boomen-in-Deutschland-3654989.html

Nicht vorhersehbar...????:confused:

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:27:40 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 09:40:32 Uhr:

 

Eine/deine Meinung.

Spielt aber letztlich für die Straf- u. Haftungsrechtliche Bewertung keine Rolle.

Hab die Artikel jetzt nicht gelesen, aber wieviel Prozent der Fahrräder in Deutschland sind jetzt E-Bikes auf die Gesamtmasse bezogen?

Du plädierst also dafür grundsätzlich zu warten, könnte ja ein E-Bike sein, und wenn's dann doch nur Opa mit 6kmh auf nem alten Drahtesel ist haben wir hinter mir halt nen Rückstau von Berlin nach Hamburg bevor ich abgebogen bin.

Grundsätzlich kann da kommen was will und hat den Vorrang. Ich darf beim Abbiegen niemanden gefährden.

Der Stau hinter mir spielt in jedem Fall absolut keine Rolle.

Das bezweifelt auch niemand, aber es ging mir darum, dass am Ende trotzdem nur der Fahrradfahrer selbst um seine Geschwindigkeit weiß und daher (auch im eigenen Interesse zur Vermeidung von potentiell lebensverkürzenden Situationen) mögliche Fehleinschätzungen der Autofahrer mit einkalkulieren muss in seine Verhaltensweise. Natürlich wird sich jeder Autofahrer bemühen die Situation richtig einzuschätzen und Vorfahrt zu gewähren - aber manchmal verschätzt man sich einfach. Gerade weil die Geschwindigkeit dieser E-Bikes teilweise extrem hoch ist - und sie aber trotzdem Fuß/Radweg benutzen anstelle der Straße.

Und nun kommts: wenn sie vorschriftsmäßig auf der Straße fahren und hinter mir sind, so dürfen sie mich auch nicht rechts überholen, sondern müssen abbremsen und meinen Abbiegevorgang genauso abwarten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Zitat:

@20vw10 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:59:32 Uhr:

Das bezweifelt auch niemand, aber es ging mir darum, dass am Ende trotzdem nur der Fahrradfahrer selbst um seine Geschwindigkeit weiß und daher (auch im eigenen Interesse zur Vermeidung von potentiell lebensverkürzenden Situationen) mögliche Fehleinschätzungen der Autofahrer mit einkalkulieren muss in seine Verhaltensweise. Natürlich wird sich jeder Autofahrer bemühen die Situation richtig einzuschätzen und Vorfahrt zu gewähren - aber manchmal verschätzt man sich einfach. Gerade weil die Geschwindigkeit dieser E-Bikes teilweise extrem hoch ist - und sie aber trotzdem Fuß/Radweg benutzen anstelle der Straße.

Und nun kommts: wenn sie vorschriftsmäßig auf der Straße fahren und hinter mir sind, so dürfen sie mich auch nicht rechts überholen, sondern müssen abbremsen und meinen Abbiegevorgang genauso abwarten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.

§9 Absatz 3

Wer abbiegen möchte, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,.....Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

am 20. Mai 2020 um 9:31

Hi!

Grober Pflock - grober Keil:

Sobald etwas kommt, ab zum Anwalt und den Radler anzeigen wegen allem, was einem so einfallen kann.

Z.B. auch das Thema Bilder erwähnen.

Da gibt es ordentlich Handhabe, dem Burschen Dampf zu machen.

Wenn es sich so zugetragen hatte, wie Du beschriebst.

Dann nämlich ist der Radler ein alter Stinker, der seiner Radikalradler-Anti-Auto-Ideologie fröhnen will.

War es knapp und es gibt Zeugen, wird der Anwalt das auch in den Griff kriegen.

Dennoch ist natürlich immer auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Jeder Radler ist ein Autofahrer weniger, der einen im Zweifel viel stärker blockieren könnte.

Viele Radler glauben ungern, dass sie kein Recht auf ungebremstes Vollgas haben.

Dennoch darfst Du sie natürlich nicht schneiden.

Qualified guess: es wird gar nichts passieren.

ZK

So wie ich das lese hat der TE den Radfahrer nicht "übersehen", behindert was auch immer.

Das Gebahren des Radfahrers finde ich unterirdisch. Damit kann er ankommen wenn er (fast) im Kotflügel klebt.

Zitat:

 

Liest du auch das, was du hier verlinkst?:confused:

Wer in der Öffentlichkeit eine Person fotografiert, um damit in einem späteren Prozess ein Beweismittel an der Hand zu haben, handelt in der Regel nicht rechtswidrig. Die hiermit grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt..... Nach Auffassung des AG maßte sich der selbst ernannte Ordnungshüter durch die systematische Überwachung von Hundehaltern eine Aufgabe an, die ihm rechtlich nicht zustand.

Wo siehst du hier(thread) im Auto/Radfahrer-Konflikt eine systematische Überwachung?

Das müsste doch auch ein bekennender "Nichtjurist" erkennen, dass das hier nicht passt.

Im obigen Fall war der Hundehalter nur als Beiwerk auf dem Foto und nicht ausschließlich. Trotzdem hat er Ärger bekommen.

Das Urteil sagt ja Folgendes aus:

1. Zur Beweisführung ist das anfertigen von Fotos "in der Regel nicht rechtswidrig".

2. Die grundsätzlich einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird durch den Zweck gerechtfertigt.

Soweit so gut. Pluspunkt für den Radfahrer.

Es wurde aber Folgendes entschieden:

1. Der Fotograf maßte sich als Ordnungshüter an, was ihm rechtlich nicht zustand.

2. Dem Fotografierten wurde im Bezug auf die Verletzung dessen Persönlichkeitsrechts Recht gegeben.

3. Dem Antrag des Fotografierten auf Unterlassung wurde stattgegeben.

=> Der Fotograf hat eins aufs Maul bekommen.

Der TE hat geschrieben, dass er alles richtig gemacht hat und dass es sich nicht so zugetragen hat, wie der Radfahrer behauptet hat.

Damit begibt sich der Radfahrer in Analogie zum Urteil mit seinen Fotos vom TE auf sehr dünnes Eis. Der TE war ja auf dem Foto nicht nur als Beiwerk, sondern ausschließlich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Dann kam es weiter zu keinem Unfall. Niemand wurde verletzt. Der Radfahrer hat auch noch zugegeben, dass er nur "leicht" bremsen musste. Das reicht nicht. Er hätte scharf bremsen müssen, um einer Kollision zu entgehen, damit das relevant wird.

Der Vorwurf des Radfahrers ist nicht beweisbar. Es gab keine Zeugen. Die Aussage des Radfahrers reicht nicht als Beweis, denn er hat ein begründetes Interesse, seine Aussage für wahr hinzustellen. Die Fotos vom TE machen es nicht besser.

M. E. hätte das Ablichten des Kennzeichens vom Auto ausgereicht, um möglichen rechtlichen Problemen zu entgehen.

Man kann aus dem Urteil keinesfalls schlussfolgern, dass solche Fotos generell legal sind und das das folgenlos bleibt.

 

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Mai 2020 um 10:39:41 Uhr:

- 90%: Bis der zur Polizei geradelt ist hat er sich es anders überlegt

- 9%: Der Staatsanwalt stellt ein

- 0,9%: Du sagst aus und es wird dann eingestellt

- 0,1%: Du wirst verknackt und muß nach 3 Instanzen 25,- Strafe zahlen

wo kommt denn jetzt der Staatsanwalt ins Spiel? Das ist eine Owi und kann genausogut an die Bußgeldstelle abgegeben werden. Daher:

90% der Radler zeigt es nicht an

8% es kommt ein Bußgeldbescheid wegen einer Owi

2% die Bußgeldstelle stellt es ein

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